Menü

Häufige Fragen - FAQ

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen an die Gemeindeverwaltung. Die Fragen und Antworten sind nach Themen geordnet. Im Fragenkatalog sind keine Fragen zu Anträgen/Antragsformularen oder konkreten Leistungen der Gemeinde aufgeführt. Diese finden Sie direkt bei der Beantragung der jeweiligen Leistung im Elektronischen Rathaus.

Verwaltung, Bürgermeister und Gemeinderat

Welche Öffnungszeiten hat das Rathaus?

Das Rathaus der Gemeinde Kressbronn a. B. hat grundsätzlich folgende Öffnungszeiten:

Montag:

8:00 – 12:00 Uhr

Dienstag:

8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag:

8:00 – 12:00 Uhr

Samstag:

geschlossen

Sonntag:

geschlossen

Während der Öffnungszeiten können Sie grundsätzlich ohne vorherige Terminvereinbarung vorbeikommen. Wir empfehlen jedoch dringend bei Anliegen, die länger als 5-10 Minuten dauern, vorab einen Termin zu vereinbaren.
Wir bieten Ihnen auch gerne nach vorheriger Absprache Termine außerhalb der Öffnungszeiten an. Auch für Berufstätige, die in den Öffnungszeiten nicht vorbeikommen können, wollen wir zur Verfügung stehen.

Schließtage:
Das Rathaus ist an den gesetzlichen Feiertagen, an Heilig Abend, Silvester sowie an manchen Brückentagen oder gelegentlich aus anderen Anlässen geschlossen. Achten Sie bitte auf entsprechende Ankündigungen auf unserer Homepage oder im Amtsblatt der Gemeinde.

Offen, Geschlossen, Verwaltung, Bürgermeister und Gemeinderat

Wo finde ich Antragsformulare?

Antragsformulare finden Sie hier.

Anträge, Verwaltung, Bürgermeister und Gemeinderat

Wo finde ich Informationen zur aktuellen politischen Arbeit von Gemeinde, Bürgermeister und Gemeinderat?

Aktuelle Informationen zur politischen Arbeit von Gemeinde, Bürgermeister und Gemeinderat finden Sie hier, im Amtsblatt der Gemeinde Kressbronn a. B., in den örtlichen Tageszeitungen oder auch auf den Social-Media-Kanälen von Gemeinde, Bürgermeister oder Parteien/Fraktionen.

Verwaltung, Bürgermeister und Gemeinderat

Wo finde ich Informationen zu Gemeinderatssitzungen?

Ausführliche Informationen zu Gemeinderatssitzungen finden Sie im Gremieninformationsportal der Gemeinde auf dieser Homepage. Natürlich erhalten Sie verkürzte Informationen im Amtsblatt der Gemeinde Kressbronn a. B., in den örtlichen Tageszeitungen oder auch auf den Social-Media-Kanälen von Gemeinde, Bürgermeister oder Parteien/Fraktionen.

Verwaltung, Bürgermeister und Gemeinderat

Wie kann ich dem Bürgermeister eine Nachricht übermitteln?

Die Kontaktdaten des Bürgermeisters finden Sie hier.

Verwaltung, Bürgermeister und Gemeinderat

Hat der Bürgermeister Sprechzeiten?

Nein, der Bürgermeister hat keine Sprechzeiten. Er möchte die Erreichbarkeit für seine Bürgerinnen und Bürger nicht auf einen kurzen Zeitraum eingrenzen, sondern flexibel verfügbar sein. Sie können deshalb einfach einen Termin mit seiner Assistenz (Vorzimmer) vereinbaren, an dem Sie und der Bürgermeister Zeit haben. Die Kontaktdaten für eine Terminvereinbarung finden Sie hier

Verwaltung, Bürgermeister und Gemeinderat

Wie kann ich dem Gemeinderat eine Nachricht übermitteln?

Die Kontaktdaten des Gemeinderates finden Sie hier.

Verwaltung, Bürgermeister und Gemeinderat

Wann finden die nächsten Kommunalwahlen in Kressbronn a. B. statt und wie kann ich Wahlhelfer werden?

Der Bürgermeister wird alle acht Jahre gewählt. Die nächsten Bürgermeisterwahlen sind 2022, 2030 und 2038. Der Gemeinderat wird auf fünf Jahre gewählt. Die nächsten Gemeinderatswahlen sind 2024, 2029 und 2034.
Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist eine ehrenamtliche Tätigkeit für die Gemeinde. Die Gemeinde freut sich stets über Freiwillige. Für die Tätigkeit müssen Sie möglichst den ganzen Wahltag freihalten, erhalten dafür aber eine kleine Aufwandsentschädigung. Wir benötigen hierfür Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse). Lassen Sie uns diese am besten per E-Mail zukommen.

Verwaltung, Bürgermeister und Gemeinderat

Wonach richtet sich die Beflaggung am Rathaus?

Die Beflaggung am Rathaus wird in der Regel von der Bundesregierung, der Landesregierung oder dem Bürgermeister angeordnet. Sie weist auf einen Gedenktag oder ein Ereignis hin. Die Beflaggung soll die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen. Wehen die Flaggen auf Halbmast, bedeutet dies, dass eine Persönlichkeit verstorben ist. Die jeweils gehisste Flagge weist auf die Bedeutung für den Bund, das Land oder die Gemeinde hin.

Verwaltung, Bürgermeister und Gemeinderat

Wo bekomme ich ein Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis kann im Amt für Personenstandswesen im Rathaus beantragt werden oder ganz bequem von zu Hause aus über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Für die Online-Beantragung benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät. Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen zum Thema Führungszeugnis finden Sie unter www.bundesjustizamt.de.

Verwaltung, Bürgermeister und Gemeinderat

Wahlen

Was ist ein Wählerverzeichnis?

In das Wählerverzeichnis einer Gemeinde sind alle Personen eingetragen, die dort am Wahltag wahlberechtigt sind. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. In das Wählerverzeichnis eingetragene Personen können nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Grundlage für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses ist das Melderegister der Gemeinde. Alle Wahlberechtigten, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, werden eingetragen.

Wahlen

Wie erfahre ich, ob ich im Wählerverzeichnis eingetragen bin?

Etwa vier bis sechs Wochen vor der jeweiligen Wahl versendet die Gemeinde per Post an alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung.

Wahlen

Was mache ich, wenn ich nicht im Wählerverzeichnis eingetragen bin?

Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie innerhalb der Einsichtsfrist bei der Gemeinde schriftlich Einspruch einlegen. Wenn Sie zu Unrecht nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und eine Ergänzung nach Abschluss des Wählerverzeichnisses nicht mehr möglich ist, können Sie auf Antrag einen Wahlschein erhalten.

Wahlen

Ich ziehe demnächst um. In welches Wählerverzeichnis werde ich eingetragen?

  • Der Umzug in die andere Gemeinde und die Ummeldung erfolgen bis zum 42. Tag vor der jeweiligen Wahl, dann werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des neuen Ortes eingetragen und wählen somit auch am neuen Wohnort.
  • Der Umzug und die Ummeldung erfolgen in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl. Sie müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes beantragen. Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
  • Umzug und Ummeldung erfolgen nach dem 21. Tag vor der Wahl. Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
Wahlen

Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen ca. vier bis sechs Wochen vor der Wahl zugestellt. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl müssen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Wahlen

Was kann ich tun, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Wenn Ihnen bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung zugestellt worden ist, dann können Sie sich gerne mit der Gemeinde in Verbindung setzen. Die Gemeinde prüft dann, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind.

Diese Prüfung kann nicht im Wahllokal am Wahltag stattfinden. Bitte setzen Sie sich in der Woche vor der Wahl mit dem Sachgebiet Bürgerservice und Soziales in Verbindung.

Wahlen

Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen?

Ja, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, dann können Sie davon ausgehen, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Somit reicht es, wenn Sie sich statt der Wahlbenachrichtigung am Wahltag im Wahllokal mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Wahlen

Wie und wo kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag. Sie können sie im Bürgerservice entweder

  • persönlich (mit Personalausweis/Reisepass),
  • schriftlich mit ausgefüllter Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
  • per E-Mail unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift oder
  • online beantragen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Ein Vordruck für diese Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Wahlberechtigte mit Beeinträchtigungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person unterstützen lassen.

Wahlen

Wann muss ich die Briefwahlunterlagen beantragen?

Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein (Briefwahlunterlagen) so frühzeitig wie möglich stellen.

Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Dazu benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis z. B. ein ärztliches Attest.

Wahlen

Meine Briefwahlunterlagen sind nicht angekommen. Wie kann ich trotzdem wählen?

Wenn Sie der Gemeinde glaubhaft versichern, dass Ihnen der Wahlschein nicht zugegangen ist, kann Ihnen bis Samstag vor der Wahl, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrer Gemeinde in Verbindung.

Wahlen

Wann sollte ich den Wahlbrief absenden?

Bei Übersendung per Post sollten Sie den Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Wahlen

Wer zahlt das Porto?

Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden.

Vom Ausland aus muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür muss man in diesem Fall selbst tragen.

Wahlen

Ist mein Wahllokal barrierefrei?

Die Gemeinde Kressbronn a. B. legt großen Wert darauf, Barrieren in der Gemeinde abzubauen und allen Menschen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Somit ist jedes Wahllokal der Gemeinde Kressbronn a. B. barrierefrei zugänglich.

Wahlen

Darf mich beim Wählen eine Hilfsperson begleiten?

Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes.

Wahlen

Was ist eine Stimmzettelschablone?

Sie ist ein Hilfsmittel, mit dem sie den wesentlichen Inhalt des Stimmzettels mit den Fingern lesen und im Wahllokal oder bei der Briefwahl eigenständig und geheim wählen können.

Wahlen

Woher bekomme ich eine Stimmzettelschablone?

Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV) ausgegeben.

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – anfordern über:

Wahlen

Wo ist mein Wahlraum?

Die Adresse Ihres Wahlraums finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Gemeinde Kressbronn a. B. bietet auch online ein Verzeichnis sämtlicher Wahlräume an. Unter Angabe Ihrer Straße finden Sie Ihr Wahllokal.

Wahlen

Kann ich trotz beantragter Briefwahlunterlagen im Wahllokal wählen?

Ja, bitte bringen Sie hierfür den Wahlschein (liegt Ihren Briefwahlunterlagen bei) und einen Lichtbildausweis in den Wahlraum mit.

Wahlen

Muss ich im Wahlraum meinen Personalausweis vorlegen?

Das Gesetz verlangt nicht ausdrücklich, dass Sie sich im Wahlraum ausweisen. Denn wählen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Der Wahlvorstand kann verlangen, dass Sie sich ausweisen. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vergessen haben, müssen Sie Ihren Ausweis vorlegen.

Wahlen

Muss ich zur Stimmabgabe die Wahlkabine nutzen?

Ja, Sie müssen sich zur Stimmabgabe in die Wahlkabine begeben. Außerdem müssen Sie in der Wahlkabine Ihren Stimmzettel so falten, dass Ihre Wahlentscheidung nicht erkennbar ist. Nur so kann das Wahlverfahren ordnungsgemäß ablaufen und das Wahlgeheimnis gewahrt werden.

Wahlen

Darf ich mit meiner Partnerin bzw. mit meinem Partner die Wahlkabine aufsuchen?

Nein, es darf sich nur eine Person in der Wahlkabine aufhalten. Denn durch eine gleichzeitige Stimmabgabe mehrerer Personen wird das Wahlgeheimnis verletzt.

Eine Ausnahme von der Pflicht, die Wahlkabine allein zu nutzen, besteht für Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen oder wegen einer Beeinträchtigung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen und bzw. oder falten können. Diese Personen können sich von einer anderen Person unterstützen lassen.

Wahlen

Darf ich mein Kind mit in die Wahlkabine nehmen?

Gegen die Mitnahme von Kleinstkindern bestehen keine Bedenken. Maßgeblich ist, dass das Wahlgeheimnis gewahrt und der ordnungsgemäße Ablauf der Wahl sichergestellt wird.

Wahlen

Dürfen beim Wählen Selfies oder Videoaufzeichnungen gemacht werden?

In der Wahlkabine darf weder fotografiert noch gefilmt werden. Auch außerhalb der Wahlkabine kann der Wahlvorstand Foto- und Filmaufnahmen im Wahlraum unterbinden. Das dient dem Schutz des Wahlgeheimnisses.

Wahlen

Kann ich mich bei der Wahl enthalten?

Eine wahlberechtigte Person enthält sich der Stimme, indem sie nicht an der Wahl teilnimmt. Sie wird dann nicht bei der Wahlbeteiligung erfasst. Eine Stimmenthaltung durch das Ankreuzen eines Feldes „Stimmenthaltung“ auf dem Stimmzettel gibt es hingegen nicht.

Wahlen

Warum sind die Stimmzettel in der oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten?

Aussparungen am Stimmzettel (zum Beispiel ein Loch oder eine abgeschnittene Ecke) in der rechten oberen Ecke helfen blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen dabei, eine Stimmzettelschablone anzulegen.

Wahlen

Personal und Stellen

Wo finde ich aktuelle Stellenangebote der Gemeinde?

Aktuelle Stellenangebote der Gemeinde finden Sie im Amtsblatt der Gemeinde, in den örtlichen Tageszeitungen, bei Stellen in der Verwaltung auch im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg. Alle Stellenausschreibungen finden Sie hier.

Personal und Stellen

Kann ich auch Initiativbewerbungen an die Gemeinde senden?

Theoretisch können Sie auch Initiativbewerbungen an die Gemeinde senden. Allerdings kann die Gemeinde nur offene Stellen besetzen. Die Schaffung neuer Stellen ist im öffentlichen Dienst schwierig und langwierig. Deshalb werden Initiativbewerbungen bis zum Freiwerden einer Stelle vorgehalten und dann entsprechend berücksichtigt. Da die Gemeinde ständig auf der Suche nach pädagogischen Fachkräften ist, sind hier Initiativbewerbungen willkommen und auch sinnvoll. Bewerbungen bitte per E-Mail an bewerbung@kressbronn.de schicken.

Personal und Stellen

Wonach richtet sich das Gehalt im öffentlichen Dienst?

Im öffentlichen Dienst gibt es keine Gehaltsverhandlungen. Die Bezahlung richtet sich ausschließlich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Jede Stelle wird nach sachgerechten Kriterien einer Entgeltgruppe zugeordnet. Einen Spielraum der Gemeinde gibt es hierfür in der Regel nicht. Bei Beamten richtet sich die Besoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz für Baden-Württemberg.

Personal und Stellen

Welche Ausbildungen bietet die Gemeinde an?

Die Gemeinde Kressbronn a. B. bietet vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten an. Im Verwaltungsbereich werden Verwaltungsfachangestellte mit Fachrichtung Kommunalverwaltung, im Betreuungsbereich Erzieher/innen, in der Tourismusverwaltung Kaufleute für Tourismus und Freizeit und auf der Kläranlage Fachkräfte für Abwassertechnik ausgebildet. Daneben sind bei uns Praktika für Schule und Studium möglich. Ausbildungsplätze werden bei uns mit den Stellenausschreibungen veröffentlicht und finden sich danach im Internet wie auch in den sonstigen Medien. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Personal und Stellen

Bietet die Gemeinde auch Ferienjobs an?

Ja, die Gemeinde bietet auch Ferienjobs im Bauhof, Naturstrandbad, Hallenbad oder Kläranlage an. Entsprechende Stellen finden Sie bei den Stellenausschreibungen hier.

Personal und Stellen

Bietet die Gemeinde auch Stellen für den Bundesfreiwilligendienst an?

Ja, die Gemeinde bietet auch Stellen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes an. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Personal und Stellen

Kinderbetreuung

Was ist Kinderbetreuung?

Unter Kinderbetreuung versteht man die Betreuung der Kinder außerhalb der Familie. Dort werden sie von pädagogischen Fachkräften betreut und gefördert. Kinderbetreuung ist auf viele Arten gut für Kinder: sie profitieren von hochwertigen Bildungsangeboten und finden erste Freundinnen und Freunde. In Kinderbetreuungseinrichtungen können sie zudem toben, forschen, ihre Welt kennen lernen und sich kreativ ausleben. Die Gemeinde bietet verschiedene Betreuungsangebot vormittags und auch nachmittags für Kinder von 11 Monaten bis zum Schuleintritt.

Kinderbetreuung

Welche Betreuungseinrichtungen stehen in der Gemeinde Kressbronn a. B. zur Verfügung?

Die Gemeinde Kressbronn a. B. unterhält als Träger den Nonnenbachkindergarten, das Kleinkinderhaus Pünktchen und den Parkkindergarten. Der Nonnenbachkindergarten ist ein reiner Kindergarten für Kinder ab dem 3. Lebensjahr. Der Parkkindergarten und das Kleinkinderhaus Pünktchen sind gemischte Einrichtungen. Wobei das Pünktchen primär Kinder unter 3 Jahren betreuut. Neben den kommunalen Betreuungseinrichtungen gibt es noch den katholischen Kindergarten St. Michael sowie den privaten Waldkindergarten.

Kinderbetreuung

Ab welchem Alter kann man sein Kind frühestens in der Kinderbetreuung anmelden?

Unterschieden wird zwischen Krippe und Kindergarten. Für den Krippenplatz kann das Kind mit 11 Monaten angemeldet werden. In Ausnahmefällen evtl. auch vor 11 Monaten. Im Kindergartenbereich kann eine Aufnahme je nach Platzkapazität ab 2 Jahren und 9 Monaten erfolgen.

Kinderbetreuung

Wann muss ich mein Kind für einen Betreuungsplatz anmelden?

Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz sollte spätestens zum 31. März eines jeden Jahres erfolgen, da im Mai die Plätze vergeben werden.

Kinderbetreuung

Wie kann ich mein Kind für die Kinderbetreuung anmelden?

Informationen über die Anmeldung für eine Kinderbetreuungseinrichtung finden Sie hier. Allerdings sollten Sie zuerst direkten Kontakt mit Ihrer Wunscheinrichtung aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren.

Kinderbetreuung

Bekommt man immer einen Platz in der Wunscheinrichtung?

Die Gemeinde ist bemüht, Ihrem Wunsch zu entsprechen. Dies ist jedoch nicht immer möglich, da bei der Verteilung der neuangemeldeten Kinder auf die Betreuungseinrichtungen viele Aspekte berücksichtigt werden müssen.

Kinderbetreuung

Wie hoch sind die Kinderbetreuungsgebühren?

Die Höhe der Kinderbetreuungsgebühren ergibt sich aus der Anlage zur Kinderbetreuungsgebührensatzung. Diese finden Sie hier.

Kinderbetreuung

Was ist der Unterschied zwischen einem Krippenplatz und einem Kindergartenplatz?

Umgangssprachlich werden alle Betreuungsplätze als „Kindergarten“ bezeichnet. Man unterscheidet in der Fachsprache allerdings zwischen der Kinderkrippe für Kinder ab dem 11. Monat bis zum 3. Lebensjahr und dem Kindergarten für Kinder ab dem 3. bis zum Schuleintritt. Wird also von einem Krippenplatz gesprochen, ist damit ein Betreuungsplatz für Kleinkinder bis zum 3. Lebensjahr gemeint. Mit Kindergartenplatz meint man dagegen einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zum Grundschulalter.

Kinderbetreuung

Wie viel Zeit muss man für die Eingewöhnung einplanen?

Jedes Kind muss behutsam in die Betreuungseinrichtung eingewöhnt werden. Dies erfolgt anhand eines Konzepts, das an den Bedürfnissen der Kinder, Eltern und der jeweiligen Betreuungseinrichtung orientiert ist. Es wird empfohlen, einen Zeitkorridor von vier Wochen in der Kinderkrippe und zwei Wochen im Kindergarten einzuplanen.

Kinderbetreuung

Wann kann oder muss man sein Kind von der Kinderbetreuung abmelden?

Das Betreuungsverhältnis in der Krippe endet im Monat des dritten Geburtstags und muss von den Personensorgeberechtigten (Eltern) durch Abmeldung beendet werden. Die Abmeldung muss mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende eingereicht werden.

Für Schulanfängerinnen und Schulanfänger endet das Betreuungsverhältnis von Amts wegen grundsätzlich zum 31. August des laufenden Jahres. Die Abmeldung durch die Personensorgeberechtigten muss nur dann erfolgen, sollte das Ausscheiden innerhalb des Kindesbetreuungsjahres erfolgen. Hier gilt wieder die Frist von vier Wochen zum Monatsende.

Kinderbetreuung

Zu welchem Zeitpunkt ist eine Abmeldung von der Kinderbetreuung möglich?

Eine Abmeldung von der Kinderbetreuung ist im Laufe des Kinderbetreuungsjahres nur mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich. Die Abmeldung hat über das Elektronische Rathaus oder schriftlich zu erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum Wirksamwerden der Abmeldung weiterhin verpflichtet sind, die Betreuungsgebühren zu bezahlen.

Kinderbetreuung

Kann man sein Kind auch nur sporadisch bzw. ab und zu in der Kinderbetreuung abgeben?

Nein, dies ist nicht möglich. Der Aufnahme eines Kindes in eine Betreuungseinrichtung geht immer ein Aufnahmeverfahren voraus. Für die Kinderbetreuung bedarf es einer Planbarkeit. Deshalb können Sie Ihr Kind nicht spontan oder nur ab und zu in die Kinderbetreuung geben. Für das Kind und die Einrichtung ist ein kontinuierlicher Krippen- und Kindergartenbesuch absolut empfehlenswert. Dies ermöglicht dem Kind feste soziale Bindungen und das Gefühl der Zugehörigkeit.

Kinderbetreuung

Können auch Kinder mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung in die Kinderbetreuung aufgenommen werden?

Die Gemeinde bekennt sich zur Inklusion von Kindern mit Beeinträchtigungen. Allerdings muss im Einzelfall geprüft werden, ob Ihrem Kind in der Betreuungseinrichtung ausreichend entsprochen werden kann. Haben Sie ein Kind mit Beeinträchtigung, nehmen Sie daher bitte unbedingt direkt Kontakt mit der Gemeinde bzw. der zuständigen Sachbearbeitung auf.

Kinderbetreuung

Welche Betreuungsmodelle werden derzeit von der Gemeinde angeboten?

Über die angebotenen Betreuungsmodelle können Sie sich auf der Homepage der Gemeinde informieren. Im Idealfall sollten Sie vor der Anmeldung Ihres Kindes einen Beratungstermin in einer Kinderbetreuungseinrichtung ausmachen, bei dem Sie ebenfalls über die angebotenen Betreuungsmodelle informiert werden.

Kinderbetreuung

Wird jeden Tag ein Mittagessen in der jeweiligen Betreuungseinrichtung angeboten?

In den meisten Betreuungsmodellen der Kinderkrippe und im Ganztagesbereich des Kindergartens wird von Montag bis Freitag ein warmes Mittagessen angeboten. Ab einem Betreuungsumfang ab sieben Stunden ist ein warmes Essen zu Mittag für die Betreuung Voraussetzung.

Kinderbetreuung

Wie kann man sein Kind für das Mittagessen anmelden bzw. abmelden?

Die Buchung des Mittagessens wird von den Eltern im Voraus über die Software „MensaMax“ online gebucht bzw. abbestellt. Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung direkt an den Gastronomiebetrieb, in diesem Fall an das Seniorenheim in Hege. Über Ihren Zugang auf „MensaMax“ erhalten Sie eine schnelle und übersichtliche Darstellung über den Speiseplan, die von Ihnen bestellten Menüs und Ihren Kontostand.

Kinderbetreuung

Wo bekommt man Unterstützung, wenn man aus finanziellen Gründen Schwierigkeiten hat, die Kosten für das Mittagessen oder anderweitig Kosten für sein Kind zu bezahlen?

Wenn Sie bereits Sozialleistungen beziehen, dann können Sie einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) stellen. Das Antragsformular „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen“ erhalten Sie beim Jobcenter oder auch im Rathaus. Nach Bewilligung Ihres Antrags ist das Essen für Ihr Kind kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass Sie sich rechtzeitig, mindestens 3 bis 4 Wochen vorher um Aufnahme in bzw. Verlängerung des Bildungs- und Teilhabepakets bemühen müssen, ansonsten müssen Sie wieder den vollen Preis bezahlen.

Kinderbetreuung

Kann man sein Kind auch früher als gebucht von der Kinderbetreuung abholen?

Eltern können ihre Kinder in den festgelegten Abholzeiten der Einrichtung jederzeit abholen. Eine Abholung außerhalb dieses Zeitkorridors erfordert eine persönliche Absprache mit dem pädagogischen Fachpersonal. Eine Gebührenermäßigung oder Gebührenerstattung findet allerdings nicht statt.

Kinderbetreuung

Wer darf das Kind von der Kinderbetreuung abholen?

Sie können festlegen, dass auch andere Personen außer Ihnen, also den Personensorgeberechtigten, berechtigt sind, Ihr Kind von der Kinderbetreuung abzuholen. Sollte Ihr Kind den Nachhauseweg alleine antreten dürfen, ist dies mit Ihrem Einverständnis auch möglich.

Kinderbetreuung

Müssen beide Elternteile den Antrag auf Aufnahme in eine Kinderbetreuungseinrichtung stellen?

Sind beide Elternteile personensorgeberechtigt, haben also beide Elternteile gemeinschaftlich das Sorgerecht, so muss der Antrag auch gemeinschaftlich von beiden gestellt werden. Dies ist über das Elektronische Rathaus durch Identifikationsverfahren für beide Personensorgeberechtigten möglich. Leben die Eltern getrennt, so kann entweder die gemeinschaftliche Antragstellung erfolgen oder alternativ die Zustimmungserklärung des anderen Personensorgeberechtigten über das Elektronische Rathaus abgegeben werden.

Kinderbetreuung

Was ist, wenn sich die Kontaktdaten von Eltern oder Kind ändern?

In diesem Fall müssen Sie die geänderten Kontaktdaten der Gemeinde mitteilen.

Kinderbetreuung

Gibt es eine Pflicht, sein Kind vor der Aufnahme in eine Kinderbetreuungseinrichtung ärztlich untersuchen zu lassen?

Ja, jedes Kind muss vor Aufnahme in eine Kinderbetreuungseinrichtung ärztlich untersucht werden (§ 4 KiTaG). Als ärztliche Untersuchung gilt unter anderem die Vorsorgeuntersuchung gemäß den Richtlinien des Kultusministeriums Baden-Württemberg, in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Kinderbetreuung

Gibt es eine Impflicht für Kinder?

Ja, alle Kinder müssen gegen die Masern geimpft sein. Im Übrigen gibt es keine Impflicht. Allerdings empfiehlt die Gemeinde zum Schutz der Kinder, Kinder entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut, in ihrer jeweils geltenden Fassung, zu impfen.

Kinderbetreuung

Müssen Erkrankungen des Kindes oder Fehlen wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen mitgeteilt werden?

Ja, Sie sind verpflichtet, der Gemeinde mitzuteilen, wenn Ihr Kind die Kinderbetreuung wegen einer Erkrankung, wegen Urlaub oder aus anderen Gründen nicht besuchen kann. Dies ist wichtig, damit die zuständigen Fachkräfte in der Einrichtung Bescheid wissen und meldepflichtige Erkrankungen dem Gesundheitsamt übermitteln können.

Kinderbetreuung

Dürfen Kinder trotz Erkrankung an der Kinderbetreuung teilnehmen?

Nein. Kinder, die sich insbesondere mit einer Infektionskrankheit angesteckt haben, dürfen nicht an der Kinderbetreuung teilnehmen. Dies soll eine weitere Übertragung auf andere Kinder und die Betreuungskräfte verhindern. Bitte schicken Sie Ihr Kind daher erst wieder in die Betreuungseinrichtung, wenn die Erkrankung ausgeheilt bzw. überstanden ist. Die aktuellen Regelungen entnehmen Sie bitte den Hausregeln der jeweiligen Betreuungseinrichtung.

Kinderbetreuung

Gibt es Schließtage in den Kinderbetreuungseinrichtungen?v

Ja, es gibt Schließtage in den Kinderbetreuungseinrichtungen. Insgesamt stehen jeder Kinderbetreuungseinrichtung 30 Schließtage zu. Neben den Betreuungsferien können sich Schließtage für die Einrichtung oder einzelne Gruppen insbesondere aus folgenden Anlässen ergeben: wegen Krankheit, behördlicher Anordnung, Gefahren einer ansteckenden Krankheit, eines Arbeitskampfes, Verpflichtung zur Fortbildung, innerbetriebliche Anlässe, Fachkräftemangel, bautechnischer und bzw. oder betriebliche Mängel. Die Schließtage werden durch die Leitung der jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtung nach Rücksprache mit der Gemeinde festgelegt. Diese orientieren sich an den Schulferien.

Kinderbetreuung

Wie verteilt sich die Aufsichtspflicht für ein Kind in der Betreuungseinrichtung?

Die pädagogischen Fachkräfte sind während der vereinbarten Betreuungszeit der jeweiligen Einrichtung für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Auf dem Weg zur und von der Einrichtung sind die Personensorgeberechtigten für ihre Kinder verantwortlich. Insbesondere tragen die Personensorgeberechtigten Sorge dafür, dass ihr Kind ordnungsgemäß von der Einrichtung abgeholt wird. Sie entscheiden durch eine Erklärung gegenüber der Gemeinde, ob das Kind allein nach Hause gehen darf. Sollte das Kind nicht von einem Personen-sorgeberechtigten bzw. einer Begleitperson abgeholt werden, ist eine gesonderte Benachrichtigung erforderlich. Die Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten endet in der Regel mit der Übergabe des Kindes in den Räumen der Einrichtung an die pädagogischen Fachkräfte und beginnt wieder mit der Übernahme des Kindes in die Obhut eines Personensorgeberechtigten bzw. einer von diesen mit der Abholung beauftragten Person. Hat ein Personensorgeberechtigter erklärt, dass sein Kind allein nach Hause gehen darf, beginnt die Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten in der Regel mit der Entlassung des Kindes aus den Räumen der Einrichtung. Bei gemeinsamen Veranstaltungen (z. B. Festen, Ausflügen) sind die Personensorgeberechtigten aufsichtspflichtig, sofern vorher keine andere Absprache über die Wahrnehmung der Aufsicht getroffen wurde.

Kinderbetreuung

Wie bemessen sich die Betreuungsgebühren?

Die Betreuungsgebühren bemessen sich nach der Anzahl der Kinder einer Familie. Berücksichtigt werden hierbei nur Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Wer also mehr Kinder hat, zahlt für die zu betreuenden Kinder im Verhältnis weniger Gebühren.

Kinderbetreuung

Ändert sich etwas an den Betreuungsgebühren, wenn man ein weiteres Kind bekommen hat?

Ja. Da sich die Betreuungsgebühren nach der Kinderzahl bemessen, die eine Familie hat, ändern sich diese mit der Geburt eines weiteren Kindes. Ändert sich also die Anzahl Ihrer Kinder, so teilen Sie dies der Gemeinde bitte umgehend mit.

Kinderbetreuung

Erhält man im Falle einer längeren Erkrankung oder bei Urlaub des Kindes eine Gebührenerstattung?

Nein, bleibt das Kind wegen Erkrankung oder Urlaub der Kinderbetreuungseinrichtung fern, gibt es keine Gebührenerstattung. Dies ist darin begründet, da in dieser Zeit der Betreuungsplatz für das Kind vorgehalten werden muss und die Kosten für die Gemeinde anfallen.

Kinderbetreuung

Müssen die Betreuungsgebühren in den Betreuungsferien oder an betreuungsfreien Tagen gezahlt werden?

Ja, die Betreuungsgebühren sind auch während der Ferien sowie bei vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten, eine Abmeldung ausschließlich für diesen Zeitraum ist nicht möglich. Insbesondere werden die Gebühren bei vorübergehender Schließung wegen eines Arbeitskampfes, krankheitsbedingtem Personalmangel oder krankheitsbedingter Schließung der Einrichtung zum Schutz der Kinder und der pädagogischen Fachkräfte nicht erstattet.

Kinderbetreuung

Was sind Sanktionsgebühren?

Werden Kinder einer Betreuungseinrichtung entgegen den Betreuungszeiten nach dem jeweils gewählten Modell in der Kinderbetreuungseinrichtung abgegeben oder belassen, insbesondere also früher abgegeben oder verspätet abgeholt, so fallen Sanktionsgebühren an. Sanktionsgebühren sind letztlich nichts anderes als pauschale Betreuungsgebühren für den Betreuungszeitraum, der den gebuchten Betreuungsumfang überschreitet.

Kinderbetreuung

Wie kann man das Anfallen von Sanktionsgebühren vermeiden?

Um Sanktionsgebühren zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihr Kind nicht früher als gebucht in der Betreuungseinrichtung abgeben und nicht verspätet abholen. Dies gilt bereits ab der ersten Minute.

Kinderbetreuung

Jugendmusikschule

Wann beginnt das Musikschuljahr?

Das Musikschuljahr an der Jugendmusikschule beginnt am 1. Oktober eines jeden Jahres.

Jugendmusikschule

Wann kann man in den Musikunterricht einsteigen?

Das kommt darauf an, ob Ihr Kind in einen Kurs oder ein Fach (Individualunterricht) einsteigen möchte. In Kurse kann man nur zum Kursbeginn einsteigen. In Fächer bzw. den Individualunterricht auf einem Instrument kann man jederzeit einsteigen, sofern Unterrichtsplätze frei sind.

Jugendmusikschule

Welche Abmeldefristen sind an der Jugendmusikschule einzuhalten?

Für den Instrumentalunterricht kann man sich zum 31. März, 30. September und 31. Dezember abmelden. Bei der Musikalischen Früherziehung kann man sich in den ersten drei Monaten ohne Frist abmelden (Probezeit), danach nur zum 30. September. Eine Abmeldung beim Baby- und Musikgarten ist nicht möglich, da dieser als geschlossenes Semester stattfindet.

Jugendmusikschule

Wie hoch sind die Jugendmusikschulgebühren?

Die Höhe der Jugendmusikschulgebühren ergibt sich aus der Anlage zur Jugendmusikschulsatzung. Diese finden Sie hier.

Jugendmusikschule

Fundsachen

Was mache ich, wenn ich einen (wertvollen) Gegenstand gefunden habe?

Fundsachen auf dem Gebiet der Gemeinde Kressbronn a. B. müssen Sie bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus abgeben. Darum kümmert sich das Sachgebiet Bürgerservice und Soziales im Hauptamt der Gemeinde. Unter Umständen erhalten Sie bei wertvollen Gegenständen auch einen Finderlohn.

Fundsachen

Was mache ich, wenn ich einen (wertvollen) Gegenstand verloren habe?

Haben Sie einen Gegenstand verloren, dann können Sie dies im Rathaus, Sachgebiet Bürgerservice und Soziales im Hauptamt der Gemeinde melden. Im besten Fall, hat bereits jemand die Sache gefunden und bei der Gemeindeverwaltung abgegeben.

Sachgebiet Bürgerservice und Soziales
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-55
buergerservice@kressbronn.de

Fundsachen

Was mache ich mit Fundtieren?

Falls Sie ein hilfloses Tier finden, das durch eine Marke oder anderes gekennzeichnet ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Tierheim Friedrichshafen auf. Das Tierheim ist über eine Vereinbarung mit der Gemeinde Kressbronn a. B. verpflichtet, sich um Fundtiere aus der Gemeinde zu kümmern, bis der Halter ermittelt wurde.

Fundsachen

Heiraten

Heiraten

Informationen zum Heiraten finden Sie hier.

Heiraten

Steuern und sonstige Abgaben

Welche Steuern werden direkt von der Gemeinde erhoben?

Von der Gemeinde werden Grundsteuer, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer und Zweitwohnungssteuer erhoben. Für den Tourismussektor erhebt die Gemeinde zudem Kurtaxe und Fremdenverkehrsabgabe. Mehr Informationen zu den Steuern und Abgaben der Gemeinde finden Sie hier,

Steuern und sonstige Abgaben

Wer muss Zweitwohnungssteuer zahlen?

Zweitwohnungssteuer muss grundsätzlich jeder bezahlen, der in der Gemeinde Kressbronn a. B. eine Wohnung neben seiner Hauptwohnung unterhält. Ausnahmen gelten hierbei nur vereinzelt zum Beispiel bei Verheirateten aus beruflichen Gründen, wenn sich die eheliche Wohnung in einer anderen Gemeinde befindet oder wenn die Wohnung zu Zwecken der Ausbildung genutzt wird.

Steuern und sonstige Abgaben

Bauen, Grundstücke und Grundbuch

Wo erhalte ich Auskunft über verfügbare Wohnbauplätze oder Gewerbeflächen in der Gemeinde?

Die Gemeinde kann grundsätzlich nur Auskünfte über Wohnbauplätze oder Gewerbeflächen erteilen, die auch von ihr vergeben werden. Über private Angebote erteilt die Gemeinde keine Auskunft. Aktuelle Bauplatzangebote oder Gewerbeflächenangebote finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass in der Regel auf Grund der Flächenknappheit keine Angebote vorhanden sind. Bitte sehen Sie von Anfragen an die Gemeinde per Telefon oder E-Mail deshalb ab, wenn Sie auf der Homepage nichts finden. Da die Gemeinde keine Warteliste führt, nehmen wir auch keine Interessensbekundungen auf.

Bauen, Grundstücke und Grundbuch

Wo erhalte ich Informationen über die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Kressbronn a. B.?

In regelmäßigen Abständen werden für die Gemeinde Kressbronn a. B. Bodenrichtwerte veröffentlicht. Diese geben Auskunft über die sich aus vergangenen Grundstücksgeschäften ergebenden Wertverhältnisse für bestimmte Gebiete oder Nutzungsarten in der Gemeinde. Zuständig ist der gemeinsame Gutachterausschuss östlicher Bodenseekreis mit Sitz in Friedrichshafen. Die aktuellen Bodenrichtwerte finden Sie aber auch hier.

Bauen, Grundstücke und Grundbuch

Wo erhalte ich Grundbuchauszüge?

Das Grundbuch für die Gemeinde Kressbronn a. B. wird vom Grundbuchamt beim Amtsgericht Ravensburg geführt. Für Grundbuchauszüge müssen Sie sich daher an das Amtsgericht Ravensburg wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf deren Homepage.

Bauen, Grundstücke und Grundbuch

Woher bekommt man amtliche Lagepläne?

Amtliche Lagepläne erhalten Sie vom Vermessungsamt im Landratsamt Bodenseekreis. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage des Bodenseekreises.

Bauen, Grundstücke und Grundbuch

Wo erfahre ich, ob mein Bauvorhaben zulässig ist?

Für Beratungen zur Zulässigkeit von Bauvorhaben empfehlen wir, sich direkt mit der Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes in Verbindung zu setzen. Das Baurechtsamt ist für die Erteilung der Baugenehmigung zuständig und kann Sie daher am besten beraten. Informationen hierzu finden Sie auf deren Homepage.

Bauen, Grundstücke und Grundbuch

Trinkwasser

Wer ist für die Trinkwasserversorgung in der Gemeinde zuständig?

Die Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Kressbronn a. B. ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Zuständig für Grundsatzfragen in das Sachgebiet Öffentliche Straßen, Ver- und Entsorgung im Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen. Vor Ort kümmert sich das Wasserwerk um technische Angelegenheiten und die Ausführung.

Trinkwasser

Woher kommt das Kressbronner Trinkwasser?

Das Kressbronner Trinkwasser kommt aus dem Bodensee. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat selbst keine Brunnen oder Entnahmestellen. Das Trinkwasser wird von den Stadtwerken Lindau fertig aufbereitet bezogen. Weitere Informationen zum Trinkwasser der Gemeinde finden Sie hier.

Trinkwasser

Was mache ich bei einem Rohrbruch oder sonstigen Trinkwassernotfall?

Das kommt darauf an, ob die Angelegenheit eilt. Ist keine Eile geboten, dann schreiben Sie eine E-Mail an wasserwerk@kressbronn.de mit Ihrem Anliegen. Ist Eile geboten, nutzen Sie bitte die Störfallnummer 07543 952030.

Trinkwasser

Abwasser

Wer ist für die Abwasserentsorgung in der Gemeinde zuständig?

Für die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Kressbronn a. B. ist das Sachgebiet Öffentliche Straßen, Ver- und Entsorgung im Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen zuständig.

Abwasser

Wohin gelangt das Abwasser der Gemeinde?

Das Abwasser der einzelnen Haushalte sowie das Regenwasser gelangen in die Kanalisation der Gemeinde. Von dort wird das Abwasser der gemeinsamen Kläranlage der Gemeinden Kressbronn a. B. und Langenargen im Eichert zugeführt. In der Kläranlage wird das Abwasser gereinigt und anschließend in den Bodensee geleitet. Die Kläranlage verfügt dabei auch über die moderne vierte Reinigungsstufe. Mittels Aktivkohle werden auch Spurenstoffen wie Medikamente oder Reinigungsmittel aus dem Wasser gefiltert. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Abwasser

Märkte, Feste und Veranstaltungen

Wann darf mit dem Aufbau der Stände am Kressbronner Straßenfest begonnen werden?

Der Aufbau ist ab 7:00 Uhr erlaubt. Bis 21:00 Uhr muss der Stand abgebaut und geräumt sein.

Märkte, Feste und Veranstaltungen

Benötigt man für den Flohmarkt am Kressbronner Straßenfest eine vorherige Anmeldung?

Nein, wer am Flohmarkt des Kressbronner Straßenfestes teilnehmen möchte, muss sich nicht vorher anmelden. Sie haben ab 7:00 Uhr die Möglichkeit, Ihren Flohmarktstand im für den Flohmarkt vorgesehenen Bereich aufzubauen. Die Erhebung der Gebühr erfolgt dann vor Ort durch Personal der Gemeinde.

Märkte, Feste und Veranstaltungen

Wie hoch sind die Gebühren für die Teilnahme am Kressbronner Wochenmarkt, Weihnachtsmarkt oder Straßenfest?

Die Höhe der Gebühren können Sie den Gebührenverzeichnissen (Anlagen) der jeweiligen Satzung entnehmen. Diese finden Sie hier.

Märkte, Feste und Veranstaltungen

Wo erhält man einen Überblick über die Veranstaltungen in Kressbronn a. B.?

Einen Überblick über aktuelle Veranstaltungen in der Gemeinde Kressbronn a. B. erhalten Sie über den Veranstaltungskalender.

Märkte, Feste und Veranstaltungen

Wie kann ich eine Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Gemeinde veröffentlichen?

Schreiben Sie hierzu einfach eine E-Mail an veranstaltungskalender@kressbronn.de mit den Angaben zur Veranstaltung. Dafür benötigen wir den Namen des Veranstalters, Kontaktdaten, Dauer und Inhalt sowie einen kleinen Werbetext.

Märkte, Feste und Veranstaltungen

Wo kann ich Tickets/Eintrittskarten für Veranstaltungen in Kressbronn a. B. erwerben?

Das kommt darauf an, ob es sich um eine Veranstaltung eines Privaten, eines Vereins oder der Gemeinde handelt. Für kostenpflichtige Veranstaltungen der Gemeinde erhalten Sie Tickets/Eintrittskarten über das System Reservix. Die meisten Vereine arbeiten wie auch viele Private ebenfalls mit dem Reservierungssystem. Am besten wenden Sie sich direkt an den Veranstalter.

Märkte, Feste und Veranstaltungen

Welche Veranstaltungsräume stellt die Gemeinde für private oder öffentliche Veranstaltungen zur Verfügung?

Die Gemeinde stellt neben der Festhalle eine Vielzahl an öffentlichen Räumen für private oder öffentliche Veranstaltungen zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Märkte, Feste und Veranstaltungen
Märkte, Feste und Veranstaltungen

Mietwohnungen

Wie komme ich an eine Mietwohnung der Gemeinde?

Die Gemeinde bietet selbst Mietwohnungen an. Sobald eine Wohnung frei wird, schreibt die Gemeinde die Wohnung im Amtsblatt aus. Die Ausschreibung finden Sie auch hier. Findet sich keine Ausschreibung, so ist derzeit auch keine Mietwohnung der Gemeinde frei.

Mietwohnungen

Gibt es eine Warteliste für freiwerdende Mietwohnungen der Gemeinde?

Nein, es wird keine Warteliste geführt. Man muss sich stets auf eine ausgeschriebene Mietwohnung bewerben.

Mietwohnungen

Vermietet die Gemeinde Sozialwohnungen?

Unter Sozialwohnungen sind staatlich geförderte Wohnungen zu verstehen. Diese sind insbesondere in ihrer Ausstattung spärlicher und daher günstiger zu haben. Auch müssen bestimmte Anforderungen von den Mietern erfüllt werden, um in eine Sozialwohnung einziehen zu dürfen. Die Gemeinde hat derzeit jedoch keine Sozialwohnungen, sondern nur normale Wohnungen mit normaler Ausstattung. Der Mietpreis der kommunalen Mietwohnungen orientiert sich dabei am örtlichen Mietspiegel. Im Vergleich mit dem privaten Markt sind die Mieten der Gemeinde jedoch deutlich günstiger.

Mietwohnungen

Vereine

Vereinsförderung

Alle Antworten auf Fragen rund um die Vereinsförderung finden Sie hier.

Vereine

Sonstige Fragen

Wo gibt es in der Gemeinde öffentliche Toiletten?

Öffentliche Toiletten finden sich hinter dem Nebengebäude des Rathauses, am Bahnhof, im Schlössle, an der Schiffsanlegestelle sowie neben dem Restaurant Seegarten, in der Halle 1 der ehemaligen Bodan-Werft.

Sonstige Fragen

Wo kann man kostenlos ohne Höchstparkdauer parken?

Eine Höchstparkdauer findet sich bei den meisten Parkplätzen der Gemeinde. Sie soll vor allem ein Dauerparken verhindern. Gebührenfreie Parkplätze finden sich hauptsächlich am Bahnhof und am Parkplatz im Nonnenbacher Weg.

Sonstige Fragen

Mobilität und ÖPNV

Was ist der Bürgerbus und wie kann ich mit diesem fahren?

Der Bürgerbus ist eine Einrichtung der Gemeinde Kressbronn a. B., die durch ehrenamtliche Fahrer organisiert wird. Ziel ist es, vor allem älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern (Senioren) Fahrdienste anzubieten und damit deren Mobilität zu verbessern. Weitere Informationen zum Bürgerbus erhalten Sie hier.

Mobilität und ÖPNV

Wo finden sich E-Ladesäulen im Gemeindegebiet?

Die Gemeinde hat mehrere E-Ladesäulen auf öffentlichen Parkplätze installiert. Diese finden Sie auf folgenden Parkplätzen: Rathaustiefgarage, Parkplatz Nonnenbacher Weg, Bahnhof, Festhallenparkplatz und Naturstrandbad.

Mobilität und ÖPNV

Wo können Fahrkarten für Bus und Bahn erworben werden?

Fahrkarten für Bus und Bahn können Sie einerseits im Internet erwerben. Für den Zugverkehr befinden sich an den Bahngleisen Fahrkartenautomaten. Bustickets erhalten Sie direkt beim Einsteigen beim Fahrer. Bus und Bahn sind allerdings keine Angelegenheiten der Gemeinde Kressbronn a. B. Wenden Sie sich daher bitte direkt an die Deutsche Bahn oder den Verkehrsverbund Bodo.

Öffis, öv, Mobilität und ÖPNV

Internet und Breitband

Wo gibt es kostenloses W-Lan im Gemeindegebiet?

Über die Initiative Freifunk bietet die Gemeinde kostenloses W-Lan an folgenden Stellen an: Rathaus, Festhalle, Bücherei, Bahnhof, Seegarten, Haus der Musik (Gattnau), Bodan-Areal, Naturstrandbad.

Internet und Breitband

Wer ist in der Gemeinde Kressbronn a. B. für den Breitbandausbau (Glasfaserausbau) zuständig?

Eigentlich ist der Ausbau des Telekommunikationsnetzes eine Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen. Da für diese der Ausbau in ländlichen Gebiet eher unwirtschaftlich ist, ist der Ausbau in diesen Bereichen zur öffentlichen Aufgabe geworden. Aus diesem Grund baut die Gemeinde das Glasfasernetz in den Teilorten und Weilern selbst aus. Zuständig ist daher die Gemeinde bzw. in der Gemeindeverwaltung das Sachgebiet Öffentliche Straßen, Ver- und Entsorgung im Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen. Mehr zum Thema Breitbandausbau finden Sie hier.

Internet und Breitband

Volkshochschule

Was ist die Volkshochschule?

Die Volkshochschule ist eine Einrichtung des Bodenseekreises. Sie hat eine Außenstelle in Kressbronn a. B. Zweck der Volkshochschule ist es, den allgemeinen Bildungsauftrag zu erfüllen und daher Bildungs- und Fortbildungsveranstaltungen zu verschiedenen Themen für die Bürgerinnen und Bürger zu organisieren. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.vhs-bodenseekreis.de.

Volkshochschule

Wie erreiche ich die Volkshochschule?

Die Kontaktdaten der Volkshochschule Bodenseekreis finden Sie auf hier. Für die Außenstelle in Kressbronn a. B. können Sie sich an kressbronn@vhs-bodenseekreis.de wenden.

Volkshochschule

Es wurden keine Übereinstimmungen gefunden

Zurück