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Häufige Fragen - FAQ

Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen an die Gemeindeverwaltung. Die Fragen und Antworten sind nach Themen geordnet. Im Fragenkatalog sind keine Fragen zu Anträgen/Antragsformularen oder konkreten Leistungen der Gemeinde aufgeführt. Diese finden Sie direkt bei der Beantragung der jeweiligen Leistung im Elektronischen Rathaus.

Abwasser

Wer ist für die Abwasserentsorgung in der Gemeinde zuständig?

Für die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Kressbronn a. B. ist das Sachgebiet Öffentliche Straßen, Ver- und Entsorgung im Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen zuständig.

Abwasser

Wohin gelangt das Abwasser der Gemeinde?

Das Abwasser der einzelnen Haushalte sowie das Regenwasser gelangen in die Kanalisation der Gemeinde. Von dort wird das Abwasser der gemeinsamen Kläranlage der Gemeinden Kressbronn a. B. und Langenargen im Eichert zugeführt. In der Kläranlage wird das Abwasser gereinigt und anschließend in den Bodensee geleitet. Die Kläranlage verfügt dabei auch über die moderne vierte Reinigungsstufe. Mittels Aktivkohle werden auch Spurenstoffen wie Medikamente oder Reinigungsmittel aus dem Wasser gefiltert. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Abwasser

Amtsblatt

Was ist ein Amtsblatt?

Ein Amtsblatt ist das amtliche Bekanntmachungsorgan einer Gemeinde. Dort werden alle Bekanntmachungen der Gemeinde abgedruckt und veröffentlicht.

Amtsblatt

Wie heißt das Amtsblatt der Gemeinde Kressbronn a. B.

Amtsblatt der Gemeinde Kressbronn a. B. ist „Die kleine See-Post“.

Amtsblatt

Welche Informationen findet man in der See-Post?

Die See-Post ist das amtliche Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Kressbronn a. B. In ihr finden sich alle Satzungen, Einladungen zur Gremiensitzungen, Allgemeinverfügungen und sonstige Bekanntmachungen der Gemeinde. Außerdem stellt die Gemeinde alle Pressemitteilungen, Berichte, Veranstaltungshinweise, Warnungen, Einladungen und sonstige Termine in die See-Post ein. Daneben findet man in der See-Post auch Vereinsnachrichten, Stellenanzeigen, Todesanzeigen, Nachrufe, Werbeanzeigen oder auch Leserbriefe.

Amtsblatt

Von wem wird „Die kleine See-Post“ herausgegeben?

Die Rechte an der See-Post hat derzeit die Schwäbische Zeitung. Diese arbeitet mit dem Andreas Kling Verlag zusammen. Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist also nicht Herausgeberin der See-Post. Die See-Post ist eine private Zeitung.

Amtsblatt

Wann erscheint die See-Post?

Die See-Post erscheint wöchentlich, immer donnerstags.

Amtsblatt

Wie kann die See-Post bezogen werden?

Die See-Post kann abonniert werden. Sie ist aber auch in bestimmten Einzelhandelsgeschäften im Ort erhältlich.

Amtsblatt

Wer ist für den amtlichen Teil verantwortlich?

Für den amtlichen Teil der See-Post ist die Gemeinde Kressbronn a. B. presserechtlich verantwortlich.

Amtsblatt

Welche Informationen findet man im amtlichen Teil?

Im amtlichen Teil der See-Post finden sich alle amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Kressbronn a. B. Dazu gehören insbesondere Einladungen zur Gremiensitzungen, Satzungen, Allgemeinverfügungen und andere Bekanntmachungen. Außerdem werden im amtlichen Teil die Gemeindenachrichten veröffentlich. Dabei handelt es sich um Texte zur Kommunalpolitik und kommunalen Einrichtungen. Das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde findet sich hingegen im nichtamtlichen Teil der See-Post.

Amtsblatt

Wer ist für den nichtamtlichen Teil verantwortlich?

Für den nichtamtlichen Teil der See-Post ist der Herausgeber presserechtlich verantwortlich.

Amtsblatt

Welche Informationen findet man im nichtamtlichen Teil?

Im nichtamtlichen Teil der See-Post finden sich insbesondere die Vereinsnachrichten, Leserbriefe, Stellenanzeigen, Todesanzeigen, Nachrufe, Werbeanzeigen u. a.

Amtsblatt

Wie kann man die See-Post abonnieren?

Die See-Post kann man als Druckwerk oder online abonnieren. Hierzu muss man ein Abonnement mit der Schwäbischen Zeitung abschließen. Dazu gibt es ein Abonnementformular. Dieses finden Sie auch auf dieser Seite. 

Amtsblatt

Wer kann Texte an die See-Post einsenden?

Die Texte für den amtlichen Teil kommen von der Gemeinde selbst. Private können im amtlichen Teil nicht veröffentlichen. Im nichtamtlichen Teil können hingegen insbesondere Vereine Berichte, Einladungen o. ä. einreichen. Bitte senden Sie diese direkt an die Redaktion der See-Post.

Amtsblatt

Wer kann Anzeigen in der See-Post schalten?

Jeder kann Anzeigen aller Art in der See-Post entgeltpflichtig schalten lassen. Bitte senden Sie Ihre Anzeige dazu direkt an die Redaktion der See-Post.

Amtsblatt

Ist die Gemeinde für die Anzeigenannahme in der See-Post zuständig?

Nein, die See-Post wird privat herausgegeben. Anzeigen sind direkt an die Redaktion der See-Post zu schicken. Die Gemeinde hat mit Anzeigen in der See-Post nichts zu tun.

Amtsblatt

Wann hat die See-Post normalerweise Redaktionsschluss?

Redaktionsschluss ist immer dienstags um 12:00 Uhr für die Ausgabe der jeweiligen Woche. Bei Feiertagen oder zum Beispiel auch der Weihnachtswerbeausgabe kann der Redaktionsschluss vorverlegt werden. Hierzu ist auf die Bekanntmachungen in der See-Post selbst zu achten.

Amtsblatt

Wo findet man frühere See-Post-Ausgaben?

Frühere See-Post-Ausgaben finden Sie entweder auf der Seite "Die kleine See-Post" im Downloadbereich oder als Druckwerke in der Bücherei. Ganz frühe See-Post-Ausgaben finden Sie im Gemeindearchiv.

Amtsblatt

Arbeiten bei der Gemeinde

Wie sicher ist ein Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst?

Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst sind so sicher, dass man in der Regel von einer Unkündbarkeit spricht. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat noch niemanden aus betriebsbedingten Gründen kündigen müssen, weil ein Arbeitsbereich weggefallen ist oder ähnliches. Wer bei der Gemeinde beschäftigt ist und seine Arbeit ordnungsgemäß verrichtet, befindet sich in einem unkündbaren Beschäftigungsverhältnis. Auch die Lohn- und Gehaltszahlungen sind sicher und man kann sich darauf verlassen, sein Gehalt rechtzeitig zu bekommen.

Arbeiten bei der Gemeinde

Was ist der TVöD?

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (kurz: TVöD) ist ein von Gewerkschaften und kommunalen Arbeitgeberverbänden ausgehandelter Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Er gilt für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in einem privaten Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde befinden. Er gilt also nicht für die Beamten. Der TVöD regelt die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses, einschließlich der Bezahlung. Dies bedeutet, dass im öffentlichen Dienst keinerlei Verhandlungen z. B. über Gehalt, Wochenstundenzahl oder Urlaubstage möglich sind. Was durch den TVöD geregelt ist, wird in der Gemeinde auch so praktiziert. Abweichungen davon sind nicht möglich. Der TVöD gilt deutschlandweit in allen Kommunen.  

Arbeiten bei der Gemeinde

Sind Arbeitsverträge mit der Gemeinde frei aushandelbar?

Nein, die Gemeinde ist bei den Arbeitsbedingungen an den TVöD gebunden. Bezahlung, Wochenstundenzahl, Urlaubstage o. ä. sind durch den TVöD gesetzlich festgeschrieben und nicht verhandelbar.

Arbeiten bei der Gemeinde

Wie erfolgt die Bezahlung bei der Gemeinde?

Eine Stelle ist immer einer Besoldungs- oder Entgeltgruppe zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt auf Grund einer Bewertung der Stelle nach Verantwortungs- und Schwierigkeitsgrad. Das Bruttogehalt ergibt sich dabei bei Beamten aus dem Landesbesoldungsgesetz, bei Tarifbeschäftigen aus dem TVöD. Es erfolgen daher keine Gehaltsverhandlungen im Rahmen eines Bewerbungsgespräches. 

Arbeiten bei der Gemeinde

Gibt es bei der Gemeinde Gleitzeit?

Grundsätzlich ja, es kommt allerdings auf die jeweilige Stelle an. In der Verwaltung ist Gleitzeit unter Berücksichtigung der Kernarbeitszeiten (Öffnungszeiten) möglich, in den Betreuungseinrichtungen orientiert sich die Arbeitszeit natürlich an den Betreuungszeiten. Die Gleitzeitmöglichkeiten sind dementsprechend enger.

Arbeiten bei der Gemeinde

Bekommen Führungskräfte einen eigenen Dienstwagen von der Gemeinde?

Nein. In der Gemeinde Kressbronn a. B. hat nicht einmal der Bürgermeister einen eigenen Dienstwagen. Für dienstliche Zwecke stehen mehrere Dienstfahrzeuge zur Verfügung, die bei Bedarf von allen genutzt werden können. Firmenwägen kann die Gemeinde also leider nicht zur Verfügung stellen.

Arbeiten bei der Gemeinde

Wie steht die Gemeinde zur Anschaffung neuer und moderner Arbeitssoftware?

Bei der Gemeinde Kressbronn a. B. gilt der Grundsatz, dass alles, was man zur Steigerung der Effizienz benötigt, auch bekommt. Wenn Sie also spezielle Software oder Geräte für Ihre Arbeit benötigen, wird die Gemeinde in der Regel auch die Anschaffung genehmigen. Unser Ziel ist es, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut ausgestattet sind und sich bei ihrer Arbeit wohlfühlen.

Arbeiten bei der Gemeinde

Was ist ein Personalrat?

Der Personalrat entspricht im öffentlichen Dienst dem Betriebsrat. Es handelt sich dabei um die Mitarbeitervertretung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde. Mit Ausnahme von Bürgermeister und Personalverwaltung dürfen sich alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Personalratswahl zur Wahl stellen.

Arbeiten bei der Gemeinde

Ausbildung

Welche Ausbildungen bietet die Gemeinde an?

Die Gemeinde Kressbronn a. B. bietet vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten an. Im Verwaltungsbereich werden Verwaltungsfachangestellte mit Fachrichtung Kommunalverwaltung, im Betreuungsbereich Erzieher/innen, in der Tourismusverwaltung Kaufleute für Tourismus und Freizeit und auf der Kläranlage Fachkräfte für Abwassertechnik ausgebildet. Daneben sind bei uns Praktika für Schule und Studium möglich. Ausbildungsplätze werden bei uns mit den Stellenausschreibungen veröffentlicht und finden sich danach im Internet wie auch in den sonstigen Medien. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.

Ausbildung

Wie kann ich mich auf einen Ausbildungs-­ oder Praktikumsplatz bei der Gemeinde bewerben?

Die Ausbildungsstellen der Gemeinde Kressbronn a. B. werden im Amtsblatt und im Internet ausgeschrieben. Je nach Ausbildungs- oder Praktikumsplatz kann dies bis zu einem Jahr im Voraus erfolgen. Achten Sie auf die entsprechenden Stellenausschreibungen und schicken Sie Ihre Bewerbung mit Anschreiben, Lichtbild und Lebenslauf schriftlich an Sachgebiet Personal, Hauptamt, Gemeinde Kressbronn a. B., Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn a. B. oder elektronisch an bewerbung@kressbronn.de. Frauen und Männer sind bei uns gleichermaßen willkommen. Menschen mit Beeinträchtigungen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Ausbildung

Wie viele Tage Urlaub habe ich in der Ausbil­dung und danach in Festanstellung?

Auszubildende im öffentlichen Dienst erhalten wie auch die Beschäftigten im öffentlichen Dienst Erholungsurlaub unter Fortzahlung der Bezüge. Grundsätzlich stehen jedem 30 Tage Erholungsurlaub zu.

Ausbildung

Was verdiene ich in der Ausbildung und danach in Festanstellung?

Das Ausbildungsverhältnis wie auch die Bezahlung der Auszubildenden im öffentlichen Dienst richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD). Im Tarifvertrag ist das Ausbildungsentgelt geregelt. Mit einer Festanstellung nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung gelten die Entgelttabellen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Das jeweilige Gehalt richtet sich dann nach der Eingruppierung der jeweiligen Stelle.

Ausbildung

Bauen, Grundstücke und Grundbuch

Wo erhalte ich Auskunft über verfügbare Wohnbauplätze oder Gewerbeflächen in der Gemeinde?

Die Gemeinde kann grundsätzlich nur Auskünfte über Wohnbauplätze oder Gewerbeflächen erteilen, die auch von ihr vergeben werden. Über private Angebote erteilt die Gemeinde keine Auskunft. Aktuelle Bauplatzangebote oder Gewerbeflächenangebote finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass in der Regel auf Grund der Flächenknappheit keine Angebote vorhanden sind. Bitte sehen Sie von Anfragen an die Gemeinde per Telefon oder E-Mail deshalb ab, wenn Sie auf der Homepage nichts finden. Da die Gemeinde keine Warteliste führt, nehmen wir auch keine Interessensbekundungen auf.

Bauen, Grundstücke und Grundbuch

Wo erhalte ich Informationen über die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Kressbronn a. B.?

In regelmäßigen Abständen werden für die Gemeinde Kressbronn a. B. Bodenrichtwerte veröffentlicht. Diese geben Auskunft über die sich aus vergangenen Grundstücksgeschäften ergebenden Wertverhältnisse für bestimmte Gebiete oder Nutzungsarten in der Gemeinde. Zuständig ist der gemeinsame Gutachterausschuss östlicher Bodenseekreis mit Sitz in Friedrichshafen. Die aktuellen Bodenrichtwerte finden Sie aber auch hier.

Bauen, Grundstücke und Grundbuch

Wo erhalte ich Grundbuchauszüge?

Das Grundbuch für die Gemeinde Kressbronn a. B. wird vom Grundbuchamt beim Amtsgericht Ravensburg geführt. Für Grundbuchauszüge müssen Sie sich daher an das Amtsgericht Ravensburg wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf deren Homepage.

Bauen, Grundstücke und Grundbuch

Wo erfahre ich, ob mein Bauvorhaben zulässig ist?

Für Beratungen zur Zulässigkeit von Bauvorhaben empfehlen wir, sich direkt mit der Baurechtsbehörde des Gemeindeverwaltungsverbandes in Verbindung zu setzen. Das Baurechtsamt ist für die Erteilung der Baugenehmigung zuständig und kann Sie daher am besten beraten. Informationen hierzu finden Sie auf deren Homepage.

Bauen, Grundstücke und Grundbuch

Woher bekommt man amtliche Lagepläne?

Amtliche Lagepläne erhalten Sie vom Vermessungsamt im Landratsamt Bodenseekreis. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage des Bodenseekreises.

Bauen, Grundstücke und Grundbuch

Bauplätze

Wann schreibt die Gemeinde Kressbronn a. B. Wohnbauflächen für Privatpersonen aus?

Die Gemeinde schreibt Wohnbauflächen an Privatpersonen in der Regel dann aus, wenn ein Bebauungsplan für ein Gebiet erstellt wurde.

Bauplätze

Wo wird die Ausschreibung der Grundstücke zur Vergabe veröffentlicht?

Die Ausschreibung wird im Amtsblatt „Die kleine See-Post“ sowie auf der Seite "Wohnbauplätze und Gewerbeflächen" der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

Bauplätze

Wo erhalte ich weitere Informationen über die Bauplatzvergabe?

Aktuelle Informationen erhalten Sie immer auf der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B.

Bauplätze

Wo kann ich meine Bewerbung auf ausgeschriebene Grundstücke abgeben?

In der Regel erfolgt die Bauplatzvergabe über das Bauplatzportal Baupilot. Dort kann innerhalb des Bewerbungszeitraums eine elektronische Bewerbung abgegeben werden.

Bauplätze

Welche Vergabemodelle gibt es?

Der Gemeinderat hat zwei Vergaberichtlinien mit insgesamt drei Vergabemodellen aufgestellt: 1. Das Einheimischenmodell (Wohnbauflächenvergaberichtlinie I). Hierbei handelt es sich um eine Vergabe von Bauplätzen möglichst an Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde und unter Berücksichtigung sozialer Kriterien sowie von Einkommens- und Vermögensobergrenzen. 2. Das Sozialmodifiziertes Festpreisverfahren (Wohnbauflächenvergaberichtlinie II). Hierbei handelt es sich um die Vergabe von Bauplätzen unter ausschließlicher Berücksichtigung sozialer Kriterien, aber ohne Berücksichtigung von Einkommens- und Vermögensobergrenzen. 3. Das Höchstgebotsverfahren (Wohnbauflächenvergaberichtlinie II). Hierbei handelt es sich um die Vergabe von Bauplätzen an die Bewerberin oder den Bewerber mit dem höchsten Gebot. Ziel ist die Maximierung der Einnahmen durch den Verkauf von Bauplätzen zur Finanzierung anderer Projekte.

Bauplätze

Welches Verfahren findet im Einzelfall Anwendung?

Der Gemeinderat beschließt in der Regel für jedes Baugebiet oder jeden Bauplatz im Einzelfall, welches Verfahren angewendet werden soll.

Bauplätze

Welche Nachweise müssen beim Einheimischenmodell erbracht werden?

Beim Einheimischenmodell muss der Bewerbung immer eine Finanzierungsbestätigung eines anerkannten Kreditinstituts, eine Auflistung des Vermögens oder eine Stellungnahme des Steuerberaters sowie Einkommenssteuerbescheid des in der Ausschreibung benannten Jahres (soweit bereits vorhanden) oder ansonsten eine vorläufige Berechnung des Betrags mit Nachreichung des Einkommenssteuerbescheides beigefügt werden. Je nach Angaben der Bewerberin bzw. des Bewerbers, müssen zusätzliche Nachweise, wie beispielsweise ein Schwerbehindertenausweis, erbracht werden.

Bauplätze

Welche Nachweise müssen beim sozialmodifizierten Festpreisverfahren erbracht werden?

Beim sozialmodifizierten Festpreisverfahren muss der Bewerbung immer eine Finanzierungsbestätigung eines anerkannten Kreditinstituts beigefügt werden. Auch hier müssen je nach Angaben der Bewerberin bzw. des Bewerbers zusätzliche Nachweise, wie beispielsweise ein Schwerbehindertenausweis, erbracht werden. 

Bauplätze

Welche Nachweise müssen beim Höchstgebotsverfahren erbracht werden?

Beim Höchstgebotsverfahren ist lediglich eine Finanzierungsbestätigung eines anerkannten Kreditinstituts erforderlich. 

Bauplätze

Muss die Finanzierungsbestätigung nur den Grundstückswert oder auch die Bebauung des Grundstücks abdecken?

Die Finanzierungsbestätigung muss nur den Grundstückswert abdecken. Hierbei muss beachtet werden, dass die Grundstückswerte unterschiedlich hoch sind. Es wird daher empfohlen, eine Finanzierungsbestätigung für den höchsten Grundstückswert der zu vergebenden Grundstücke in einer Tranche/Ausschreibung beizufügen.

Bauplätze

Kann ich mich im Einheimischenmodell auch auf die Grundstücke bewerben, wenn ich nicht in Kressbronn a. B. wohne?

Ja, bei allen Vergabemodellen der Gemeinde Kressbronn a. B. können sich auch Interessentinnen und Interessenten, die ihren Wohnsitz nicht in der Gemeinde Kressbronn a. B. haben, bewerben. Beim Einheimischenmodell erhalten Bewerberinnen und Bewerber, die ihren aktuellen Wohnsitz in der Gemeinde Kressbronn a. B. haben, lediglich zusätzliche Punkte.

Bauplätze

Gibt es einen Bauzwang?

Ja, dieser ergibt sich aus der jeweils angewandten Wohnbauflächenvergaberichtlinie I oder II und wird auch in den Kaufvertrag mitaufgenommen: 
Der Erwerber muss innerhalb von 1,5 Jahren mit der Bebauung der Wohnbaufläche beginnen und das geplante Wohngebäude innerhalb von 3 Jahren zum Bezug fertigstellen.

Bauplätze

Entstehen nur durch die Bewerbung bereits Kosten für mich?

Für Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Zuschlag erhalten, ist die Bewerbung gebührenfrei. Für Bewerberinnen und Bewerber, die einen Zuschlag erhalten, wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese muss auch entrichtet werden, wenn der Bauplatz nicht angenommen wird.

Bauplätze

Wie ist der Zeitrahmen bei einem solchen Vergabeverfahren für einen Bauplatz?

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Auswertung der Bewerbungen erhalten alle Bewerberinnen und Bewerber baldmöglichst eine Mitteilung darüber, ob sie einen Zuschlag erhalten oder nicht. Zunächst werden die Bewerberinnen und Bewerber mit der höchsten Punktzahl bzw. dem höchsten Gebot informiert. Diese müssen die Bauplatzannahme in der Regel innerhalb von einer Woche bestätigen. Die Mitteilung an die Bewerberinnen und Bewerber, welche nicht zum Zug kommen, kann im Regelfall bis zu sechs Wochen dauern. In den folgenden Fällen kann dies jedoch auch über sechs Wochen hinaus gehen.

Bauplätze

Was passiert beim Einheimischenmodell oder beim sozialmodifizierten Festpreisverfahren, falls mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erreichen?

Haben mehrere Bewerbungen die gleiche Punktzahl, entscheidet der Eingang der zulässigen Bewerbung. Sind die Bewerbungen am gleichen Tag eingegangen, entscheidet das Los, welches vom Bürgermeister in der nächsten Gemeinderatssitzung öffentlich zu ziehen ist.

Bauplätze

Was passiert beim Höchstgebotsverfahren, falls mehrere Bewerber das gleiche Gebot abgegeben haben?

Haben mehrere Bewerbungen das gleiche Gebot abgegeben, richtet sich die Auswahl unter diesen nach den Regelungen über das Festpreisverfahren.

Bauplätze

Kann ich mich auch bewerben, wenn ich bereits Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks in Kressbronn a. B. bin?

Beim Einheimischenmodell sind nur Bewerbungen zu berücksichtigen, die von Bewerbern eingereicht werden, die nicht bereits Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks in der Gemeinde Kressbronn a. B. sind. Beim sozialmodifizierten Festpreisverfahren erhalten Bewerberinnen und Bewerber einen Abzug von 25 Punkten, falls sie bereits Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks in der Gemeinde Kressbronn a. B. sind. Beim Höchstgebotsverfahren ist dazu keine Regelung getroffen. Somit ist eine Bewerbung auch als Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks in Kressbronn a. B. möglich.

Bauplätze

Bürgerbegehren

Was ist ein Bürgerentscheid?

Ein Bürgerentscheid ist die Abstimmung aller Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde über eine Sachfrage des Wirkungskreises einer Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist (§ 21 Abs. 1 GemO).

Bürgerbegehren

Was ist ein Bürgerbegehren?

Ein Bürgerbegehren ist die Beantragung der Durchführung eines Bürgerentscheids durch die Bürgerschaft (§ 21 Abs. 3 S. 1 GemO). Es ist also die Initiative zur Durchführung eines Bürgerentscheids.

Bürgerbegehren

Welche Rechtswirkungen hat ein Bürgerentscheid?

Ein Bürgerentscheid hat die Rechtswirkung eines Gemeinderatsbeschlusses. Er kann innerhalb von drei Jahren nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden (§ 21 Abs. 8 GemO). Mit Ablauf von drei Jahren ist auch ein abweichender Gemeinderatsbeschluss zur Sachfrage wieder möglich.

Bürgerbegehren

Gibt es Alternativen zu einem Bürgerbegehren?

Ja, es gibt auch Alternativen zu einem Bürgerbegehren. Für diese sind die Hürden meist sogar geringer. So können Bürgerinnen und Bürger auch den Bürgermeister, Gemeinderatsfraktionen oder einzelne Gemeinderäte von einer Sache überzeugen und so eine Mehrheit im Gemeinderat erreichen. Auch gibt es noch die Möglichkeit einer unverbindlichen Bürgerbefragung. Hierbei handelt es sich um eine reine Befragung der Bürgerinnen und Bürger ähnlich einem Bürgerentscheid, nur ohne Formvorgaben und ohne Rechtsbindung.

Bürgerbegehren

Zu welchen Angelegenheiten ist ein Bürgerbegehren zulässig?

Ein Bürgerbegehren darf nur Angelegenheiten des Wirkungskreises der Gemeinde zum Gegenstand haben, für die der Gemeinderat zuständig ist und in denen innerhalb der letzten sechs Monate nicht bereits ein Bürgerentscheid auf Grund eines Bürgerbegehrens durchgeführt worden ist (§ 21 Abs. 3 S. 1 u. 2 GemO). Nicht zulässig ist ein Bürgerbegehren zu Weisungsaufgaben und Angelegenheiten, die kraft Gesetzes dem Bürgermeister obliegen, zu Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung, zu Rechtsverhältnissen der Gemeinderäte sowie des Bürgermeisters und der Gemeindebediensteten, zur Haushaltssatzung einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie den Kommunalabgaben, Tarifen und Entgelten, zur Feststellung der Jahresabschlüsse und des Gesamtabschlusses der Gemeinde und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe, zu Bauleitplänen und örtlichen Bauvorschriften mit Ausnahme des verfahrenseinleitenden Beschlusses sowie über Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren (§ 21 Abs. 2 GemO).

Bürgerbegehren

Gibt es eine zu beachtende Frist?

Grundsätzlich nicht. Allerdings dürfen Angelegenheiten, die innerhalb der letzten sechs Monate bereits Gegenstand eines Bürgerentscheids auf Grund eines Bürgerbegehrens waren, in diesem Zeitraum nicht erneut als Gegenstand eines Bürgerbegehrens beantragt werden.

Bürgerbegehren

Gibt es zu beachtende Formerfordernisse?

Ja, es gibt zu beachtende Formerfordernisse. Das Bürgerbegehren muss schriftlich eingereicht werden (§ 21 Abs. 3 S. 3 H. 1 GemO). Die Einreichung über das Elektronische Rathaus genügt diesem Formerfordernis. Daneben muss die zur Entscheidung zu bringende Frage, eine Begründung und ein Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme eingebracht werden (§ 21 Abs. 3 S. 4 GemO).

Bürgerbegehren

Wie muss die zur Entscheidung zu bringende Frage formuliert sein?

Die zur Entscheidung zu bringende Frage muss so formuliert werden, dass sie mit JA oder NEIN beantwortet werden kann (§§ 53 Abs. 3 S. 2, 52 Abs. 2 S. 2 KomWO). Sie sollte zudem möglichst kurz, eindeutig und allgemein verständlich formuliert sein.

Bürgerbegehren

Welche Anforderungen gelten für den Kostendeckungsvorschlag?

Ein Bürgerbegehren muss einen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten (§ 21 Abs. 3 S. 4 GemO). Es muss also dargelegt werden, wie die durch die im Bürgerbegehren verlangte Maßnahme von der Gemeinde finanziert wird. Es ist also darzulegen, wie Haushalt und mittelfristige Investitionsplanung angepasst werden müssen, wenn die Maßnahme durchgeführt wird.

Bürgerbegehren

Muss man immer einen Kostendeckungsvorschlag einreichen?

Nein. Ist eindeutig klar, dass mit der beantragten Entscheidung des Bürgerentscheids keine Kosten verbunden sind, Kosten sogar eingespart werden oder eine Kostenentwicklung nicht vorhersehbar ist, bedarf es keines Kostendeckungsvorschlages.

Bürgerbegehren

Ist die Gemeinde bei der Ermittlung eines Kostendeckungsvorschlags behilflich?

Ja, die Gemeinde erteilt zur Erstellung des Kostendeckungsvorschlags Auskünfte zur Sach- und Rechtslage (§ 21 Abs. 3 S. 5 GemO). Die Gemeindeverwaltung berät also die Initiatoren eines Bürgerbegehrens zum Kostendeckungsvorschlag. Es empfiehlt sich daher unbedingt, vor der Einreichung eines Bürgerbegehrens mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen.

Bürgerbegehren

Wie viele Unterschriften müssen für ein Bürgerbegehren vorliegen?

Das Bürgerbegehren muss von mindestens 7 % der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde unterzeichnet sein, bei größeren Gemeinden höchstens jedoch von 20.000 Bürgern (§ 21 Abs. 2 S. 6 GemO).

Bürgerbegehren

Wer darf für ein Bürgerbegehren unterschreiben?

Antragsberechtigt sind nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Bürgerin oder Bürger einer Gemeinde ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger/in), das. 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt (§ 12 Abs. 1 S. 1 GemO). Wer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in mehreren Gemeinden wohnt, ist Bürgerin bzw. Bürger nur in der Gemeinde, in der er seit mindestens drei Monaten seine Hauptwohnung hat (§ 12 Abs. 2 S. 1 GemO).

Bürgerbegehren

Was sind Vertrauenspersonen und welche Rechte haben diese?

Vertrauenspersonen sind Unterzeichnerinnen oder Unterzeichner des Bürgerbegehrens, die als Vertrauenspersonen von den Unterzeichnern bestimmt worden sind. Vertrauenspersonen sind berechtigt, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Bürgerbegehrens in Bezug auf das Bürgerbegehren zu vertreten. Dabei kann jeder für sich die Vertretung wahrnehmen. Sie können Erklärungen zum Antrag abgeben und entgegennehmen (§ 21 Abs. 3 S. 9 GemO).

Bürgerbegehren

Muss man Vertrauenspersonen benennen?

Theoretisch ist man nicht dazu verpflichtet, Vertrauenspersonen für das Bürgerbegehren zu benennen. Allerdings werden dann automatisch die ersten zwei Unterzeichnerinnen und Unterzeichner auf der Unterschriftenliste kraft Gesetzes zu Vertrauenspersonen (§ 21 Abs. 3 S. 8 GemO).

Bürgerbegehren

Wie viele Vertrauenspersonen können benannt werden?

Es können bis zu drei Vertrauenspersonen benannt werden (§ 21 Abs. 3 S. 7 GemO). 

Bürgerbegehren

Wer entscheidet über die Zulässigkeit des Antrags?

Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet der Gemeinderat nach Anhörung der Vertrauenspersonen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags (§ 21 Abs. 4 S. 1 GemO).

Bürgerbegehren

Wie läuft das Verfahren nach der Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ab?

Hat der Gemeinderat entschieden, das Bürgerbegehren zuzulassen, ist ein Bürgerentscheid innerhalb von vier Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit durchzuführen (§ 21 Abs. 6 GemO). Eine spätere Abhaltung ist nur mit Zustimmung der Vertrauenspersonen möglich.

Bürgerbegehren

Welche Rechte hat man, wenn der Gemeinderat die Zulassung eines Bürgerbegehrens ablehnt?

Der Gemeinderat hat bei der Entscheidung kein Ermessen und damit keinen politischen Spielraum. Geprüft wird allein, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidet sich der Gemeinderat gegen die Zulassung des Bürgerbegehrens, hat jede Unterzeichnerin oder jeder Unterzeichner das Recht, gegen die Entscheidung des Gemeinderates Widerspruch bei der Gemeinde oder beim Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde einzulegen. Gegen die Widerspruchsentscheidung wiederum kann Verpflichtungsklage auf Durchführung eines Bürgerentscheids vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden (§ 41 Abs. 2 KomWG).

Bürgerbegehren

Bürgerbeteiligung

Was ist Bürgerbeteiligung?

Unter Bürgerbeteiligung versteht man die Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Gemeindepolitik. Die wichtigste Form der Bürgerbeteiligung in einer repräsentativen Demokratie ist die Teilnahme an Wahlen. Für die Gemeinde sind das die Gemeinderats- und die Bürgermeisterwahl. Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger aber auch in Sachentscheidungen einbezogen werden. Unabhängig von der Art und Weise wie dies erfolgt, versteht man dies dann als Bürgerbeteiligung.

Bürgerbeteiligung

Was ist Kinder- und Jugendbeteiligung?

Unter Kinder- und Jugendbeteiligung versteht man die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an der Gemeindepolitik.

Bürgerbeteiligung

Wer kümmert sich um die Bürgerbeteiligung in der Gemeinde Kressbronn a. B.?

In Kressbronn a. B. ist für die Bürgerbeteiligung eine Teilzeitstelle in der Gemeindeverwaltung eingerichtet worden. Das Sachgebiet Kommunikation und Bürgerbeteiligung ist seither für die Konzeptionierung und die Durchführung von Bürgerbeteiligungen zuständig.

Bürgerbeteiligung

Welche Arten von Bürgerbeteiligung unterscheidet man und was ist darunter zu verstehen?

Man unterscheidet zwischen informeller und formeller Bürgerbeteiligung. Formelle Bürgerbeteiligung ist alles, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Dazu gehören zum Beispiel die Auslegung von Bebauungsplänen oder auch die Möglichkeit zur Stellung eines Einwohnerantrags oder eines Bürgerbegehrens. Informelle Bürgerbeteiligung ist alles, was darüber hinaus geht und die Bürgerinnen und Bürger in die Entscheidungsfindung einbeziehen soll. Information ist dabei der wichtigste Baustein, denn nur informierte Bürgerinnen und Bürger können mitdiskutieren. Bürgerbeteiligungsveranstaltungen oder Workshops können Bürgerideen darüber hinaus aufnehmen und aufbereiten.

Bürgerbeteiligung

Wo kann ich einsehen, was für die Bürgerbeteiligung in der Gemeinde gemacht worden ist?

Die Gemeinde Kressbronn a. B. gibt jedes Jahr einen Jahresbericht über die Bürgerbeteiligung in der Gemeinde heraus. In den Berichten können alle durchgeführten Veranstaltungen und Maßnahmen eingesehen werden. Die Berichte sind auf der Seite "Bürgerbeteiligung" eingestellt.

Bürgerbeteiligung

Was ist „Sag’s doch“?

Die Plattform „Sag’s doch“ ist eine Art Beschwerdemanagementsystem. Dort kann auf Missstände jeglicher Art in der Gemeinde hingewiesen werden. Die Eingaben sind transparent einsehbar und man erhält immer eine Antwort.

Bürgerbeteiligung

Bürgermeister

Braucht man einen Termin, wenn man ein Gespräch mit dem Bürgermeister führen möchte?

Ja, Sie brauchen immer einen Termin. Der Bürgermeister ist in der Regel im Haus oder außer Haus in Terminen gebunden. Dies bedeutet, dass er nicht verfügbar ist. Wenn Sie ohne Termin erscheinen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass er nicht zu sprechen ist.

Bürgermeister

Hat der Bürgermeisters Bürgersprechstunden?

Nein. Es gibt keinen bestimmten Zeitraum für Bürgersprechstunden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, an dem Sie und der Bürgermeister Zeit haben. 

Bürgermeister

An wen wendet man sich, wenn man einen Termin mit dem Bürgermeister möchte?

Bitte wenden Sie sich hierzu an die Assistenz des Bürgermeisters per E-Mail an vorzimmer.bm@kressbronn.de oder telefonisch unter 07543 9662-33. Bitte wenden Sie sich nicht direkt an den Bürgermeister.

Bürgermeister

Sollte man sich immer an den Bürgermeister wenden, wenn man ein Anliegen hat?

Der Bürgermeister steht grundsätzlich für jeden gerne für ein Gespräch bereit. Allerdings raten wir Ihnen unbedingt dazu, Ihr Anliegen zuerst mit der jeweils zuständigen Sachbearbeitung, Sachgebietsleitung oder Amtsleitung der Gemeindeverwaltung zu besprechen. Der Bürgermeister kann sich bei einer ca. 9.000 Einwohnerinnen und Einwohner umfassenden Gemeinde nicht um alles kümmern und kennt deshalb sehr oft auch individuelle Sachverhalte nicht. Er muss sich dann zuerst in den jeweiligen Sachverhalt einarbeiten und wird sich dazu bei seinen Mitarbeitern erkundigen.  In der Regel lässt sich Ihr Anliegen meist einfacher und schneller klären, wenn Sie sich direkt an den zuständigen Verwaltungsmitarbeiter wenden.

Bürgermeister

Worauf ist bei E-Mails und Briefen per Post an den Bürgermeister zu achten?

Bitte geben Sie bei E-Mails und besonders bei Briefen per Post elektronische bzw. telefonische Kontaktmöglichkeiten an. Notwendig sind E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer, unter der Sie vormittags bzw. nachmittags zu erreichen sind. Dies erleichtert die Bearbeitung Ihres Anliegens.

Bürgermeister

Seit wann ist Bürgermeister Daniel Enzensperger im Amt?

Bürgermeister Daniel Enzensperger ist seit dem 1. Dezember 2014 im Amt.  Er hat zum 1. Dezember 2022 seine zweite Amtszeit angetreten.

Bürgermeister

Wie lange dauert die Amtszeit des Bürgermeisters?

Die Amtszeit des Bürgermeisters dauert in Baden-Württemberg acht Jahre. Die zweite Amtszeit von Bürgermeister Daniel Enzensperger hat am 1. Dezember 2022 begonnen und läuft zum 30. November 2030 ab.

Bürgermeister

Welchen Beruf hat Bürgermeister Daniel Enzensperger gelernt?

Bürgermeister Daniel Enzensperger ist Jurist. Er hat seinen fachlichen Schwerpunkt im Staats- und Verwaltungsrecht.

Bürgermeister

Wo kann man mehr über den Bürgermeister erfahren?

Mehr über den aktuellen Bürgermeister können Sie auf seiner privaten Homepage erfahren. Diese können Sie über die Suche mit Hilfe einer Suchmaschine finden. Geben Sie hierzu einfach seinen Namen ein. Da es sich um eine private Homepage handelt, darf diese auf der Gemeindehomepage nicht verlinkt werden.

Bürgermeister

Sind die öffentlichen Reden auf dieser Seite vollständig?

Nein. Auf dieser Seite sind nur Reden eingestellt, für die es ein Manuskript gibt. Spricht der Bürgermeister frei, gibt es kein Manuskript, das auf dieser Seite eingestellt werden kann.

Bürgermeister

Welche Reden des Bürgermeisters sind auf dieser Seite eingestellt?

Auf der Homepage der Gemeinde sind nur die Reden des Bürgermeisters eingestellt, die er öffentlich gehalten hat und für die es ein Manuskript gibt.

Bürgermeister

Ich habe eine Frage zu einer Rede, an wen kann ich mich dann wenden?

Wenn Sie eine Frage zu einer Rede des Bürgermeisters haben, dürfen Sie gerne eine E-Mail schreiben.

Bürgermeister

Darf man die Reden auf einer anderen Internetseite verwenden?

Nein, das Urheberrecht an den Reden liegt beim Bürgermeister. Die Reden dürfen nicht ohne individuelle Zustimmung auf anderen Internetseiten verwendet werden.

Bürgermeister

Dürfen einzelne Passagen aus den Reden zitiert werden?

Ja, einzelne Passagen aus den Reden dürfen unter Angabe der Quelle auch ohne individuelle Zustimmung zitiert werden.

Bürgermeister

Was ist die Rubrik „Thema der Woche“?

Die Rubrik „Thema der Woche“ ist eine Rubrik im Amtsblatt der Gemeinde. Sie dient der direkten Kommunikation des Bürgermeisters an die Bürgerinnen und Bürger. In der Rubrik werden einzelne Themen oder Fragestellungen erklärt oder eine Position bezogen. Sie soll letztlich die Kommunalpolitik oder einzelne Fragestellungen erläutern und erklären.

Bürgermeister

Wie kommt das jeweilige Thema zu Stande?

Das kommt darauf an. Die Themen der Rubrik legt der Bürgermeister fest. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie die Themen zu Stande gekommen sind. Es kann sein, dass dem Bürgermeister die Frage schriftlich oder mündlich so gestellt wurde. Es kann aber auch sein, dass der Bürgermeister eigeninitiativ es für sinnvoll hält, dass über das jeweilige Thema aufgeklärt wird.

Bürgermeister

Wer verfasst die Beiträge beim Thema der Woche?

Die Beiträge werden in der Regel direkt vom Bürgermeister verfasst bzw. geschrieben.

Bürgermeister

Kann man auch Vorschläge für ein Thema der Woche einreichen?

Ja, Themenvorschläge werden gerne aufgenommen. Da es allerdings eine Vorlaufzeit von mehreren Wochen gibt, kann es auch mal etwas dauern, bis das Thema bzw. die Fragestellung veröffentlicht wird.

Bürgermeister

Einwohnerantrag

Was ist ein Einwohnerantrag?

Ein Einwohnerantrag ist das rechtliche Instrument, mit dem Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde erreichen können, dass der Gemeinderat eine bestimmte Angelegenheit behandelt.

Einwohnerantrag

Gibt es Alternativen zu einem Einwohnerantrag?

Ja, es gibt auch Alternativen zu einem Einwohnerantrag. Für diese sind die Hürden meist sogar geringer. So können Einwohnerinnen und Einwohner auch den Bürgermeister davon überzeugen, eine Angelegenheit auf die Tagesordnung des Gemeinderates zu nehmen. Oder man überzeugt eine Gemeinderatsfraktion, einen Verhandlungsantrag im Gemeinderat zu stellen und so eine Angelegenheit auf die Tagesordnung einer Sitzung setzen zu lassen (§ 34 Abs. 1 S. 4 GemO).

Einwohnerantrag

Zu welchen Angelegenheiten ist ein Einwohnerantrag zulässig?

Ein Einwohnerantrag darf nur Angelegenheiten des Wirkungskreises der Gemeinde zum Gegenstand haben, für die der Gemeinderat zuständig ist und in denen innerhalb der letzten sechs Monate nicht bereits ein Einwohnerantrag gestellt worden ist. Nicht zulässig ist ein Einwohnerantrag zu Weisungsaufgaben und Angelegenheiten, die kraft Gesetzes dem Bürgermeister obliegen, zu Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung, zu Rechtsverhältnissen der Gemeinderäte sowie des Bürgermeisters und der Gemeindebediensteten, zur Haushaltssatzung einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe sowie den Kommunalabgaben, Tarifen und Entgelten, zur Feststellung der Jahresabschlüsse und des Gesamtabschlusses der Gemeinde und der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe, zu Bauleitplänen und örtlichen Bauvorschriften mit Ausnahme des verfahrenseinleitenden Beschlusses sowie über Entscheidungen in Rechtsmittelverfahren. Ebenfalls ist ein Einwohnerantrag zu Angelegenheiten ausgeschlossen, über die der Gemeinderat oder ein beschließender Ausschuss nach Durchführung eines gesetzlich bestimmten Beteiligungs- oder Anhörungsverfahrens beschlossen hat (§ 20b Abs. 1 GemO).

Einwohnerantrag

Gibt es eine zu beachtende Frist bei der Stellung eines Einwohnerantrags?

Das kommt darauf an. Richtet sich ein Einwohnerantrag gegen einen Beschluss des Gemeinderates oder eines beschließenden Ausschusses, muss er innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht sein (§ 20b Abs. 2 S. 1 Hs. 2 GemO). Bei anderen Angelegenheiten, über die der Gemeinderat also zuvor nicht beschlossen hat, gibt es keine zu beachtende Frist.

Einwohnerantrag

Gibt es zu beachtende Formerfordernisse für einen Einwohnerantrag?

Ja, es gibt zu beachtende Formerfordernisse. Der Einwohnerantrag muss schriftlich eingereicht werden (§ 20b Abs. 1 S. 1 Hs. 1 GemO). Die Einreichung über das Elektronische Rathaus genügt diesem Formerfordernis. Daneben bedarf es einer hinreichenden Bestimmtheit der Angelegenheit und einer Begründung des Einwohnerantrags (§ 20b Abs. 2 S. 3 GemO). Hinreichend bestimmt ist ein Einwohnerantrag, wenn er klar erkennen lässt, welche Angelegenheit vom Gemeinderat behandelt bzw. beraten werden soll. Nicht zwingend erforderlich ist, dass ein Beschlussvorschlag gemacht wird. Für die Begründung reicht aus, wenn die wesentlichen Beweggründe für den Antrag aufgeführt werden.

Einwohnerantrag

Wie viele Unterschriften müssen für einen Einwohnerantrag vorliegen?

Der Einwohnerantrag muss in Gemeinden mit nicht mehr als 10.000 Einwohnern von mindestens 3 % der antragsberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde, höchstens jedoch von 200 Einwohnern unterzeichnet sein. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern muss er von mindestens 1,5 % der antragsberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern der der Gemeinde, mindestens jedoch von 200 Einwohnern und höchstens von 2.500 Einwohnern unterzeichnet sein (§ 20b Abs. 2 GemO).

Einwohnerantrag

Wer darf für einen Einwohnerantrag unterschreiben?

Für einen Einwohnerantrag dürfen alle Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde unterschreiben, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 41 Abs. 1 S. 1 KomWG). Einwohnerin oder Einwohner ist dabei, wer in der Gemeinde wohnt (§ 10 Abs. 1 GemO). Die Staatsangehörigkeit spielt also keine Rolle.

Einwohnerantrag

Was sind Vertrauenspersonen und welche Rechte haben diese?

Vertrauenspersonen sind Unterzeichnerinnen oder Unterzeichner des Einwohnerantrags, die als Vertrauenspersonen von den Unterzeichnern bestimmt worden sind. Vertrauenspersonen sind berechtigt, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Einwohnerantrags in Bezug auf den Einwohnerantrag zu vertreten. Dabei kann jeder für sich die Vertretung wahrnehmen. Sie können Erklärungen zum Antrag abgeben und entgegennehmen (§ 20b Abs. 2 S. 8 GemO). Sie sind außerdem vom Gemeinderat bei der Entscheidung über den Einwohnerantrag anzuhören (§ 20b Abs. 3 S. 2 Hs. 2 GemO).

Einwohnerantrag

Muss man Vertrauenspersonen benennen?

Theoretisch ist man nicht dazu verpflichtet, Vertrauenspersonen für den Einwohnerantrag zu benennen. Allerdings werden dann automatisch die ersten zwei Unterzeichnerinnen und Unterzeichner auf der Unterschriftenliste kraft Gesetzes zu Vertrauenspersonen (§ 20b Abs. 2 S. 7 GemO).

Einwohnerantrag

Wie viele Vertrauenspersonen können benannt werden?

Es können bis zu drei Vertrauenspersonen benannt werden (§ 20b Abs. 2 S. 6 GemO).

Einwohnerantrag

Wer entscheidet über die Zulässigkeit eines Einwohnerantrags?

Über die Zulässigkeit eines Einwohnerantrags entscheidet der Gemeinderat (§ 20b Abs. 3 S. 1 GemO). In der Praxis wird die Gemeindeverwaltung die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen prüfen und dem Gemeinderat dann ein Prüfungsergebnis zur Entscheidung vorlegen.

Einwohnerantrag

Wie läuft das Verfahren nach Feststellung der Zulässigkeit des Einwohnerantrags durch den Gemeinderat ab?

Hat der Gemeinderat die Zulässigkeit des Einwohnerantrags festgestellt, hat der Gemeinderat oder der zuständige beschließende Ausschuss innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Einwohnerantrags die Angelegenheit zu behandeln (§ 20b Abs. 2 S. 2 Hs. 1 GemO). Inhaltlich ist der Gemeinderat dabei an den Gegenstand des Antrags gebunden und kann keine Veränderungen vornehmen. Der Gemeinderat ist allerdings nicht verpflichtet, einen Beschluss zur Angelegenheit zu fassen. In der Beratung ist den Vertrauenspersonen zum Einwohnerantrag die Gelegenheit zur Stellungnahme (Anhörung) zu geben (§ 20b Abs. 3 S. 2 Hs. 2 GemO). Das Recht zur Anhörung bzw. Stellungnahme umfasst nur die Befugnis, den Einwohnerantrag vorzustellen und zu erläutern. Ob die Vertrauenspersonen in der Beratung des Gemeinderats darüber hinaus auch mitdiskutieren dürfen und damit mehrfach das Wort erteilt bekommen, obliegt der Entscheidung des Gemeinderates bzw. des Bürgermeisters als Vorsitzendem.

Einwohnerantrag

Welche Rechte hat man, wenn der Gemeinderat den Einwohnerantrag nicht zulässt?

Der Gemeinderat hat bei der Zulassung des Einwohnerantrags kein Ermessen und damit keinen politischen Spielraum. Geprüft wird allein, ob die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Lässt der Gemeinderat den Einwohnerantrag nicht zu, hat jede Unterzeichnerin oder jeder Unterzeichner das Recht, gegen die Entscheidung des Gemeinderates Widerspruch bei der Gemeinde oder beim Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde einzulegen. Gegen die Widerspruchsentscheidung wiederum kann Verpflichtungsklage auf Zulassung des Einwohnerantrags vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden (§ 41 Abs. 2 KomWG). Widerspruch und Verpflichtungsklage richten sich allerdings ausschließlich auf die Zulassung des Einwohnerantrags. In der zu erörternden Angelegenheit bzw. Sachfrage kann der Gemeinderat dadurch nicht zu einem Einlenken gezwungen werden.

Einwohnerantrag

Einwohnerversammlung

Was ist eine Einwohnerversammlung?

Eine Einwohnerversammlung ist eine öffentliche Versammlung der Gemeinde zu Gemeindeangelegenheiten, an der alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde mit Rederecht teilnehmen können. Sie wird vom Bürgermeister geleitet.

Einwohnerversammlung

Gibt es Alternativen zum Antrag auf Anberaumung einer Einwohnerversammlung?

Ja, es gibt auch Alternativen zu einem Antrag auf Anberaumung einer Einwohnerversammlung. Für diese sind die Hürden meist sogar geringer. So können Einwohnerinnen und Einwohner auch den Bürgermeister davon überzeugen, eine Einwohnerversammlung einzuberufen. Oder man überzeugt eine Gemeinderatsfraktion, einen Verhandlungsantrag auf Anberaumung einer Einwohnerversammlung zu stellen (§ 34 Abs. 1 S. 4 GemO).

Einwohnerversammlung

Zu welchen Angelegenheiten ist eine Einwohnerversammlung zulässig?

Eine Einwohnerversammlung darf nur Angelegenheiten des Wirkungskreises der Gemeinde zum Gegenstand haben, zu denen innerhalb der letzten sechs Monate nicht bereits eine Einwohnerversammlung stattgefunden hat (§ 20a Abs. 2 S. 3 GemO).

Einwohnerversammlung

Kann eine Einwohnerversammlung auch für einen Ortsteil, einen Bezirk oder eine Ortschaft beantragt werden?

Ja, eine Einwohnerversammlung kann auch für einen Ortsteil (Teilort) einer Gemeinde beantragt werden. Gleichermaßen für einen Gemeindebezirk oder eine verfasste Ortschaft (§ 20a Abs. 2 S. 11 GemO).

Einwohnerversammlung

Gibt es eine zu beachtende Frist?

Grundsätzlich nicht. Allerdings dürfen Angelegenheiten, die innerhalb der letzten sechs Monate bereits Gegenstand einer Einwohnerversammlung waren, in diesem Zeitraum nicht erneut als Gegenstand einer Einwohnerversammlung beantragt werden.

Einwohnerversammlung

Gibt es zu beachtende Formerfordernisse?

Ja, es gibt zu beachtende Formerfordernisse. Der Einwohnerantrag muss schriftlich eingereicht werden (§ 20a Abs. 2 S. 2 GemO). Die Einreichung über das Elektronische Rathaus genügt diesem Formerfordernis. Daneben müssen die zu erörternden Angelegenheiten angegeben werden. Eine Begründung für den Antrag ist nicht erforderlich.

Einwohnerversammlung

Wie viele Unterschriften müssen für den Antrag vorliegen?

Der Antrag auf Anberaumung einer Einwohnerversammlung muss in Gemeinden mit nicht mehr als 10.000 Einwohnern von mindestens 5 % der antragsberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde, höchstens jedoch von 350 Einwohnern unterzeichnet sein. In Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern muss er von mindestens 2,5 % der antragsberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern der der Gemeinde, mindestens jedoch von 350 Einwohnern und höchstens von 2.500 Einwohnern unterzeichnet sein (§ 20a Abs. 2 GemO).

Einwohnerversammlung

Wer darf für einen Antrag auf Anberaumung einer Einwohnerversammlung unterschreiben?

Für einen Antrag auf Anberaumung einer Einwohnerversammlung dürfen alle Einwohnerinnen und Einwohner einer Gemeinde unterschreiben, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und das 16. Lebensjahr vollendet haben (§ 41 Abs. 1 S. 1 KomWG). Einwohnerin oder Einwohner ist dabei, wer in der Gemeinde wohnt (§ 10 Abs. 1 GemO). Die Staatsangehörigkeit spielt also keine Rolle.

Einwohnerversammlung

Was sind Vertrauenspersonen und welche Rechte haben diese?

Vertrauenspersonen sind Unterzeichnerinnen oder Unterzeichner des Antrags, die als Vertrauenspersonen von den Unterzeichnern bestimmt worden sind. Vertrauenspersonen sind berechtigt, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Antrags in Bezug auf den Antrag auf Anberaumung einer Einwohnerversammlung zu vertreten. Dabei kann jeder für sich die Vertretung wahrnehmen. Sie können Erklärungen zum Antrag abgeben und entgegennehmen (§ 20a Abs. 2 S. 5 GemO).

Einwohnerversammlung

Muss man Vertrauenspersonen benennen?

Theoretisch ist man nicht dazu verpflichtet, Vertrauenspersonen für den Antrag zu benennen. Allerdings werden dann automatisch die ersten zwei Unterzeichnerinnen und Unterzeichner auf der Unterschriftenliste kraft Gesetzes zu Vertrauenspersonen (§ 20a Abs. 2 S. 6 GemO).

Einwohnerversammlung

Wie viele Vertrauenspersonen können benannt werden?

Es können bis zu drei Vertrauenspersonen benannt werden (§ 20a Abs. 2 S. 5 GemO). 

Einwohnerversammlung

Wer entscheidet über die Zulässigkeit des Antrags?

Über die Zulässigkeit eines Antrags auf Anberaumung einer Einwohnerversammlung entscheidet der Gemeinderat (§ 20a Abs. 2 S. 1 GemO), sofern die Aufgabe nicht auf den Bürgermeister übertragen worden ist.

Einwohnerversammlung

Wie läuft das Verfahren nach der Entscheidung zur Anberaumung einer Einwohnerversammlung ab?

Hat der Gemeinderat entschieden, eine Einwohnerversammlung anzuberaumen, muss diese innerhalb von drei Monaten nach Zugang des Antrags vom Bürgermeister einberufen und abgehalten werden (§ 20a Abs. 2 S. 10 GemO). Die Tagesordnung muss mindestens die beantragten zu erörternden Angelegenheiten umfassen.

Einwohnerversammlung

Welche Rechte hat man, wenn der Gemeinderat die Anberaumung einer Einwohnerversammlung ablehnt?

Der Gemeinderat hat bei der Entscheidung kein Ermessen und damit keinen politischen Spielraum. Geprüft wird allein, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidet sich der Gemeinderat gegen die Anberaumung einer Einwohnerversammlung, hat jede Unterzeichnerin oder jeder Unterzeichner das Recht, gegen die Entscheidung des Gemeinderates Widerspruch bei der Gemeinde oder beim Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde einzulegen. Gegen die Widerspruchsentscheidung wiederum kann Verpflichtungsklage auf Anberaumung einer Einwohnerversammlung vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden (§ 41 Abs. 2 KomWG).

Einwohnerversammlung

Fundsachen

Was mache ich, wenn ich einen (wertvollen) Gegenstand gefunden habe?

Fundsachen auf dem Gebiet der Gemeinde Kressbronn a. B. müssen Sie bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus abgeben. Darum kümmert sich das Sachgebiet Bürgerservice und Soziales im Hauptamt der Gemeinde. Unter Umständen erhalten Sie bei wertvollen Gegenständen auch einen Finderlohn.

Fundsachen

Was mache ich, wenn ich einen (wertvollen) Gegenstand verloren habe?

Haben Sie einen Gegenstand verloren, dann können Sie dies im Rathaus, Sachgebiet Bürgerservice und Soziales im Hauptamt der Gemeinde melden. Im besten Fall, hat bereits jemand die Sache gefunden und bei der Gemeindeverwaltung abgegeben.

Sachgebiet Bürgerservice und Soziales
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-55
buergerservice@kressbronn.de

Fundsachen

Was mache ich mit Fundtieren?

Falls Sie ein hilfloses Tier finden, das durch eine Marke oder anderes gekennzeichnet ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Tierheim Friedrichshafen auf. Das Tierheim ist über eine Vereinbarung mit der Gemeinde Kressbronn a. B. verpflichtet, sich um Fundtiere aus der Gemeinde zu kümmern, bis der Halter ermittelt wurde.

Fundsachen

Heiraten

Heiraten

Informationen zum Heiraten finden Sie hier.

Heiraten

Internet und Breitband

Wer ist in der Gemeinde Kressbronn a. B. für den Breitbandausbau (Glasfaserausbau) zuständig?

Eigentlich ist der Ausbau des Telekommunikationsnetzes eine Aufgabe der privaten Telekommunikationsunternehmen. Da für diese der Ausbau in ländlichen Gebiet eher unwirtschaftlich ist, ist der Ausbau in diesen Bereichen zur öffentlichen Aufgabe geworden. Aus diesem Grund baut die Gemeinde das Glasfasernetz in den Teilorten und Weilern selbst aus. Zuständig ist daher die Gemeinde bzw. in der Gemeindeverwaltung das Sachgebiet Öffentliche Straßen, Ver- und Entsorgung im Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen. Mehr zum Thema Breitbandausbau finden Sie hier.

Internet und Breitband

Wo gibt es kostenloses W-Lan im Gemeindegebiet?

Über die Initiative Freifunk bietet die Gemeinde kostenloses W-Lan an folgenden Stellen an: Rathaus, Festhalle, Bücherei, Bahnhof, Seegarten, Haus der Musik (Gattnau), Bodan-Areal, Naturstrandbad.

Internet und Breitband

Jugendmusikschule

Wann beginnt das Musikschuljahr?

Das Musikschuljahr an der Jugendmusikschule beginnt am 1. Oktober eines jeden Jahres.

Jugendmusikschule

Wann kann man in den Musikunterricht einsteigen?

Das kommt darauf an, ob Ihr Kind in einen Kurs oder ein Fach (Individualunterricht) einsteigen möchte. In Kurse kann man nur zum Kursbeginn einsteigen. In Fächer bzw. den Individualunterricht auf einem Instrument kann man jederzeit einsteigen, sofern Unterrichtsplätze frei sind.

Jugendmusikschule

Welche Abmeldefristen sind an der Jugendmusikschule einzuhalten?

Für den Instrumentalunterricht kann man sich zum 31. März, 30. September und 31. Dezember abmelden. Bei der Musikalischen Früherziehung kann man sich in den ersten drei Monaten ohne Frist abmelden (Probezeit), danach nur zum 30. September. Eine Abmeldung beim Baby- und Musikgarten ist nicht möglich, da dieser als geschlossenes Semester stattfindet.

Jugendmusikschule

Wie hoch sind die Jugendmusikschulgebühren?

Die Höhe der Jugendmusikschulgebühren ergibt sich aus der Anlage zur Jugendmusikschulsatzung. Die Satzung samt Anlage finden Sie hier unter dem Reiter "3 Wissenschaft und Kultur".

Jugendmusikschule

Kinderbetreuung

Ab welchem Alter kann man sein Kind frühestens in der Kinderbetreuung anmelden?

Unterschieden wird zwischen Krippe und Kindergarten. Für den Krippenplatz kann das Kind mit 11 Monaten angemeldet werden. In Ausnahmefällen evtl. auch vor 11 Monaten. Im Kindergartenbereich kann eine Aufnahme je nach Platzkapazität ab 2 Jahren und 9 Monaten erfolgen.

Kinderbetreuung

Bekommt man immer einen Platz in der Wunscheinrichtung?

Die Gemeinde ist bemüht, Ihrem Wunsch zu entsprechen. Dies ist jedoch nicht immer möglich, da bei der Verteilung der neuangemeldeten Kinder auf die Betreuungseinrichtungen viele Aspekte berücksichtigt werden müssen.

Kinderbetreuung

Dürfen Kinder trotz Erkrankung an der Kinderbetreuung teilnehmen?

Nein. Kinder, die sich insbesondere mit einer Infektionskrankheit angesteckt haben, dürfen nicht an der Kinderbetreuung teilnehmen. Dies soll eine weitere Übertragung auf andere Kinder und die Betreuungskräfte verhindern. Bitte schicken Sie Ihr Kind daher erst wieder in die Betreuungseinrichtung, wenn die Erkrankung ausgeheilt bzw. überstanden ist. Die aktuellen Regelungen entnehmen Sie bitte den Hausregeln der jeweiligen Betreuungseinrichtung.

Kinderbetreuung

Erhält man im Falle einer längeren Erkrankung oder bei Urlaub des Kindes eine Gebührenerstattung?

Nein, bleibt das Kind wegen Erkrankung oder Urlaub der Kinderbetreuungseinrichtung fern, gibt es keine Gebührenerstattung. Dies ist darin begründet, da in dieser Zeit der Betreuungsplatz für das Kind vorgehalten werden muss und die Kosten für die Gemeinde anfallen.

Kinderbetreuung

Gibt es eine Pflicht, sein Kind vor der Aufnahme in eine Kinderbetreuungseinrichtung ärztlich untersuchen zu lassen?

Ja, jedes Kind muss vor Aufnahme in eine Kinderbetreuungseinrichtung ärztlich untersucht werden (§ 4 KiTaG). Als ärztliche Untersuchung gilt unter anderem die Vorsorgeuntersuchung gemäß den Richtlinien des Kultusministeriums Baden-Württemberg, in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Kinderbetreuung

Gibt es eine Impflicht für Kinder?

Ja, alle Kinder müssen gegen die Masern geimpft sein. Im Übrigen gibt es keine Impflicht. Allerdings empfiehlt die Gemeinde zum Schutz der Kinder, Kinder entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut, in ihrer jeweils geltenden Fassung, zu impfen.

Kinderbetreuung

Gibt es Schließtage in den Kinderbetreuungseinrichtungen?

Ja, es gibt Schließtage in den Kinderbetreuungseinrichtungen. Insgesamt stehen jeder Kinderbetreuungseinrichtung 30 Schließtage zu. Neben den Betreuungsferien können sich Schließtage für die Einrichtung oder einzelne Gruppen insbesondere aus folgenden Anlässen ergeben: wegen Krankheit, behördlicher Anordnung, Gefahren einer ansteckenden Krankheit, eines Arbeitskampfes, Verpflichtung zur Fortbildung, innerbetriebliche Anlässe, Fachkräftemangel, bautechnischer und bzw. oder betriebliche Mängel. Die Schließtage werden durch die Leitung der jeweiligen Kinderbetreuungseinrichtung nach Rücksprache mit der Gemeinde festgelegt. Diese orientieren sich an den Schulferien.

Kinderbetreuung

Können auch Kinder mit körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung in die Kinderbetreuung aufgenommen werden?

Die Gemeinde bekennt sich zur Inklusion von Kindern mit Beeinträchtigungen. Allerdings muss im Einzelfall geprüft werden, ob Ihrem Kind in der Betreuungseinrichtung ausreichend entsprochen werden kann. Haben Sie ein Kind mit Beeinträchtigung, nehmen Sie daher bitte unbedingt direkt Kontakt mit der Gemeinde bzw. der zuständigen Sachbearbeitung auf.

Kinderbetreuung

Kann man sein Kind auch nur sporadisch bzw. ab und zu in der Kinderbetreuung abgeben?

Nein, dies ist nicht möglich. Der Aufnahme eines Kindes in eine Betreuungseinrichtung geht immer ein Aufnahmeverfahren voraus. Für die Kinderbetreuung bedarf es einer Planbarkeit. Deshalb können Sie Ihr Kind nicht spontan oder nur ab und zu in die Kinderbetreuung geben. Für das Kind und die Einrichtung ist ein kontinuierlicher Krippen- und Kindergartenbesuch absolut empfehlenswert. Dies ermöglicht dem Kind feste soziale Bindungen und das Gefühl der Zugehörigkeit.

Kinderbetreuung

Kann man sein Kind auch früher als gebucht von der Kinderbetreuung abholen?

Eltern können ihre Kinder in den festgelegten Abholzeiten der Einrichtung jederzeit abholen. Eine Abholung außerhalb dieses Zeitkorridors erfordert eine persönliche Absprache mit dem pädagogischen Fachpersonal. Eine Gebührenermäßigung oder Gebührenerstattung findet allerdings nicht statt.

Kinderbetreuung

Müssen beide Elternteile den Antrag auf Aufnahme in eine Kinderbetreuungseinrichtung stellen?

Sind beide Elternteile personensorgeberechtigt, haben also beide Elternteile gemeinschaftlich das Sorgerecht, so muss der Antrag auch gemeinschaftlich von beiden gestellt werden. Dies ist über das Elektronische Rathaus durch Identifikationsverfahren für beide Personensorgeberechtigten möglich. Leben die Eltern getrennt, so kann entweder die gemeinschaftliche Antragstellung erfolgen oder alternativ die Zustimmungserklärung des anderen Personensorgeberechtigten über das Elektronische Rathaus abgegeben werden.

Kinderbetreuung

Müssen die Betreuungsgebühren in den Betreuungsferien oder an betreuungsfreien Tagen gezahlt werden?

Ja, die Betreuungsgebühren sind auch während der Ferien sowie bei vorübergehender Schließung der Einrichtung zu entrichten, eine Abmeldung ausschließlich für diesen Zeitraum ist nicht möglich. Insbesondere werden die Gebühren bei vorübergehender Schließung wegen eines Arbeitskampfes, krankheitsbedingtem Personalmangel oder krankheitsbedingter Schließung der Einrichtung zum Schutz der Kinder und der pädagogischen Fachkräfte nicht erstattet.

Kinderbetreuung

Müssen Erkrankungen des Kindes oder Fehlen wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen mitgeteilt werden?

Ja, Sie sind verpflichtet, der Gemeinde mitzuteilen, wenn Ihr Kind die Kinderbetreuung wegen einer Erkrankung, wegen Urlaub oder aus anderen Gründen nicht besuchen kann. Dies ist wichtig, damit die zuständigen Fachkräfte in der Einrichtung Bescheid wissen und meldepflichtige Erkrankungen dem Gesundheitsamt übermitteln können.

Kinderbetreuung

Wann kann oder muss man sein Kind von der Kinderbetreuung abmelden?

Das Betreuungsverhältnis in der Krippe endet im Monat des dritten Geburtstags und muss von den Personensorgeberechtigten (Eltern) durch Abmeldung beendet werden. Die Abmeldung muss mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende eingereicht werden.

Für Schulanfängerinnen und Schulanfänger endet das Betreuungsverhältnis von Amts wegen grundsätzlich zum 31. August des laufenden Jahres. Die Abmeldung durch die Personensorgeberechtigten muss nur dann erfolgen, sollte das Ausscheiden innerhalb des Kindesbetreuungsjahres erfolgen. Hier gilt wieder die Frist von vier Wochen zum Monatsende.

Kinderbetreuung

Wann muss ich mein Kind für einen Betreuungsplatz anmelden?

Die Anmeldung für einen Betreuungsplatz sollte spätestens zum 31. Januar eines jeden Jahres erfolgen, da im Mai die Plätze vergeben werden.

Kinderbetreuung

Was ist Kinderbetreuung?

Unter Kinderbetreuung versteht man die Betreuung der Kinder außerhalb der Familie. Dort werden sie von pädagogischen Fachkräften betreut und gefördert. Kinderbetreuung ist auf viele Arten gut für Kinder: sie profitieren von hochwertigen Bildungsangeboten und finden erste Freundinnen und Freunde. In Kinderbetreuungseinrichtungen können sie zudem toben, forschen, ihre Welt kennen lernen und sich kreativ ausleben. Die Gemeinde bietet verschiedene Betreuungsangebot vormittags und auch nachmittags für Kinder von 11 Monaten bis zum Schuleintritt.

Kinderbetreuung

Was sind Sanktionsgebühren?

Werden Kinder einer Betreuungseinrichtung entgegen den Betreuungszeiten nach dem jeweils gewählten Modell in der Kinderbetreuungseinrichtung abgegeben oder belassen, insbesondere also früher abgegeben oder verspätet abgeholt, so fallen Sanktionsgebühren an. Sanktionsgebühren sind letztlich nichts anderes als pauschale Betreuungsgebühren für den Betreuungszeitraum, der den gebuchten Betreuungsumfang überschreitet.

Kinderbetreuung

Was ist, wenn sich die Kontaktdaten von Eltern oder Kind ändern?

In diesem Fall müssen Sie die geänderten Kontaktdaten der Gemeinde mitteilen.

Kinderbetreuung

Was ist der Unterschied zwischen einem Krippenplatz und einem Kindergartenplatz?

Umgangssprachlich werden alle Betreuungsplätze als „Kindergarten“ bezeichnet. Man unterscheidet in der Fachsprache allerdings zwischen der Kinderkrippe für Kinder ab dem 11. Monat bis zum 3. Lebensjahr und dem Kindergarten für Kinder ab dem 3. bis zum Schuleintritt. Wird also von einem Krippenplatz gesprochen, ist damit ein Betreuungsplatz für Kleinkinder bis zum 3. Lebensjahr gemeint. Mit Kindergartenplatz meint man dagegen einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zum Grundschulalter.

Kinderbetreuung

Welche Betreuungseinrichtungen stehen in der Gemeinde Kressbronn a. B. zur Verfügung?

Die Gemeinde Kressbronn a. B. unterhält als Träger den Nonnenbachkindergarten, das Kleinkinderhaus Pünktchen und den Parkkindergarten. Der Nonnenbachkindergarten ist ein reiner Kindergarten für Kinder ab dem 3. Lebensjahr. Der Parkkindergarten und das Kleinkinderhaus Pünktchen sind gemischte Einrichtungen. Wobei das Pünktchen primär Kinder unter 3 Jahren betreuut. Neben den kommunalen Betreuungseinrichtungen gibt es noch den katholischen Kindergarten St. Michael sowie den privaten Waldkindergarten.

Kinderbetreuung

Welche Betreuungsmodelle werden derzeit von der Gemeinde angeboten?

Über die angebotenen Betreuungsmodelle können Sie sich auf der Homepage der Gemeinde informieren. Im Idealfall sollten Sie vor der Anmeldung Ihres Kindes einen Beratungstermin in einer Kinderbetreuungseinrichtung ausmachen, bei dem Sie ebenfalls über die angebotenen Betreuungsmodelle informiert werden.

Kinderbetreuung

Wer darf das Kind von der Kinderbetreuung abholen?

Sie können festlegen, dass auch andere Personen außer Ihnen, also den Personensorgeberechtigten, berechtigt sind, Ihr Kind von der Kinderbetreuung abzuholen. Sollte Ihr Kind den Nachhauseweg alleine antreten dürfen, ist dies mit Ihrem Einverständnis auch möglich.

Kinderbetreuung

Wie viel Zeit muss man für die Eingewöhnung einplanen?

Jedes Kind muss behutsam in die Betreuungseinrichtung eingewöhnt werden. Dies erfolgt anhand eines Konzepts, das an den Bedürfnissen der Kinder, Eltern und der jeweiligen Betreuungseinrichtung orientiert ist. Es wird empfohlen, einen Zeitkorridor von vier Wochen in der Kinderkrippe und zwei Wochen im Kindergarten einzuplanen.

Kinderbetreuung

Wie hoch sind die Kinderbetreuungsgebühren?

Die Höhe der Kinderbetreuungsgebühren ergibt sich aus der Anlage zur Kinderbetreuungsgebührensatzung. Diese finden Sie hier.

Kinderbetreuung

Wie kann ich mein Kind für die Kinderbetreuung anmelden?

Informationen über die Anmeldung für eine Kinderbetreuungseinrichtung finden Sie hier. Allerdings sollten Sie zuerst direkten Kontakt mit Ihrer Wunscheinrichtung aufnehmen und einen Beratungstermin vereinbaren.

Kinderbetreuung

Wie kann man sein Kind für das Mittagessen anmelden bzw. abmelden?

Die Buchung des Mittagessens wird von den Eltern im Voraus über die Software „MensaMax“ online gebucht bzw. abbestellt. Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung direkt an den Gastronomiebetrieb, in diesem Fall an das Seniorenheim in Hege. Über Ihren Zugang auf „MensaMax“ erhalten Sie eine schnelle und übersichtliche Darstellung über den Speiseplan, die von Ihnen bestellten Menüs und Ihren Kontostand.

Kinderbetreuung

Wie verteilt sich die Aufsichtspflicht für ein Kind in der Betreuungseinrichtung?

Die pädagogischen Fachkräfte sind während der vereinbarten Betreuungszeit der jeweiligen Einrichtung für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Auf dem Weg zur und von der Einrichtung sind die Personensorgeberechtigten für ihre Kinder verantwortlich. Insbesondere tragen die Personensorgeberechtigten Sorge dafür, dass ihr Kind ordnungsgemäß von der Einrichtung abgeholt wird. Sie entscheiden durch eine Erklärung gegenüber der Gemeinde, ob das Kind allein nach Hause gehen darf. Sollte das Kind nicht von einem Personen-sorgeberechtigten bzw. einer Begleitperson abgeholt werden, ist eine gesonderte Benachrichtigung erforderlich. Die Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten endet in der Regel mit der Übergabe des Kindes in den Räumen der Einrichtung an die pädagogischen Fachkräfte und beginnt wieder mit der Übernahme des Kindes in die Obhut eines Personensorgeberechtigten bzw. einer von diesen mit der Abholung beauftragten Person. Hat ein Personensorgeberechtigter erklärt, dass sein Kind allein nach Hause gehen darf, beginnt die Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten in der Regel mit der Entlassung des Kindes aus den Räumen der Einrichtung. Bei gemeinsamen Veranstaltungen (z. B. Festen, Ausflügen) sind die Personensorgeberechtigten aufsichtspflichtig, sofern vorher keine andere Absprache über die Wahrnehmung der Aufsicht getroffen wurde.

Kinderbetreuung

Wie bemessen sich die Betreuungsgebühren?

Die Betreuungsgebühren bemessen sich nach der Anzahl der Kinder einer Familie. Berücksichtigt werden hierbei nur Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die nicht nur vorübergehend im Haushalt des Gebührenschuldners leben. Wer also mehr Kinder hat, zahlt für die zu betreuenden Kinder im Verhältnis weniger Gebühren.

Kinderbetreuung

Wie kann man das Anfallen von Sanktionsgebühren vermeiden?

Um Sanktionsgebühren zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, dass Sie Ihr Kind nicht früher als gebucht in der Betreuungseinrichtung abgeben und nicht verspätet abholen. Dies gilt bereits ab der ersten Minute.

Kinderbetreuung

Wird jeden Tag ein Mittagessen in der jeweiligen Betreuungseinrichtung angeboten?

In den meisten Betreuungsmodellen der Kinderkrippe und im Ganztagesbereich des Kindergartens wird von Montag bis Freitag ein warmes Mittagessen angeboten. Ab einem Betreuungsumfang ab sieben Stunden ist ein warmes Essen zu Mittag für die Betreuung Voraussetzung.

Kinderbetreuung

Wo bekommt man Unterstützung, wenn man aus finanziellen Gründen Schwierigkeiten hat, die Kosten für das Mittagessen oder anderweitig Kosten für sein Kind zu bezahlen?

Wenn Sie bereits Sozialleistungen beziehen, dann können Sie einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) stellen. Das Antragsformular „Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen“ erhalten Sie beim Jobcenter oder auch im Rathaus. Nach Bewilligung Ihres Antrags ist das Essen für Ihr Kind kostenfrei. Bitte beachten Sie, dass Sie sich rechtzeitig, mindestens 3 bis 4 Wochen vorher um Aufnahme in bzw. Verlängerung des Bildungs- und Teilhabepakets bemühen müssen, ansonsten müssen Sie wieder den vollen Preis bezahlen.

Kinderbetreuung

Zu welchem Zeitpunkt ist eine Abmeldung von der Kinderbetreuung möglich?

Eine Abmeldung von der Kinderbetreuung ist im Laufe des Kinderbetreuungsjahres nur mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich. Die Abmeldung hat über das Elektronische Rathaus oder schriftlich zu erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie bis zum Wirksamwerden der Abmeldung weiterhin verpflichtet sind, die Betreuungsgebühren zu bezahlen.

Kinderbetreuung

Ändert sich etwas an den Betreuungsgebühren, wenn man ein weiteres Kind bekommen hat?

Ja. Da sich die Betreuungsgebühren nach der Kinderzahl bemessen, die eine Familie hat, ändern sich diese mit der Geburt eines weiteren Kindes. Ändert sich also die Anzahl Ihrer Kinder, so teilen Sie dies der Gemeinde bitte umgehend mit.

Kinderbetreuung

Kommunale Projekte

Welche Projekte der Gemeinde sind unter den aktuellen Projekten einsehbar?

Unter den aktuellen Projekten der Gemeinde sind alle größeren oder politisch bedeutsamen Projekte der Gemeinde Kressbronn a. B. einsehbar, die noch nicht vollständig abgeschlossen bzw. umgesetzt worden sind.

Kommunale Projekte

Welche Projekte der Gemeinde sind unter den umgesetzten Projekten einsehbar?

Unter den umgesetzten Projekten der Gemeinde sind alle größeren oder politisch bedeutsamen Projekte der Gemeinde Kressbronn a. B. einsehbar, die bereits vollständig abgeschlossen bzw. umgesetzt worden sind.

Kommunale Projekte

Wo findet man aktuelle Projekte?

Aktuelle Projekte finden Sie auf der Seite der aktuellen Projekte. Sofern Projekte noch nicht vollständig abgeschlossen sind, werden sie noch bei den aktuellen Projekten gelistet.

Kommunale Projekte

Wo findet man frühere bzw. bereits umgesetzte Projekte?

Bereits umgesetzt oder abgeschlossene Projekte finden Sie ab dem Jahr 2015 bei den umgesetzten Projekten. Sobald Projekte abgeschlossen sind, werden sie nicht mehr bei den aktuellen Projekten gelistet. Projekte, die vor 2015 abgeschlossen wurden, sind nicht auf verfügbar.

Kommunale Projekte

Welche Informationen zu den Projekten erhält man?

Sie finden zu jedem Projekt der Gemeinde einen Erläuterungstext. Außerdem erhalten Sie einen Kurzüberblick mit Ziel, Beschreibung, Projektbeginn, voraussichtlichem Projektende, Beratungen im Gemeinderat, Informationen zur erfolgten Bürgerbeteiligung, Kosten, Finanzierung und den aktuellen Status des Projekts. Bei einigen Projekten findet sich zudem ein kurzes Projektvideo.

Kommunale Projekte

Was ist, wenn man ein Projekt bei den aktuellen Projekten nicht findet?

Finden Sie ein Projekt bei den aktuellen Projekten nicht, kann das mehrere Gründe haben: Entweder ist das Projekt bereits abgeschlossen, dann finden Sie es bei den umgesetzten Projekten. Es kann aber auch sein, dass das Projekt ganz neu ist und noch keine Projektseite dazu angelegt wurde. Letztlich könnte das Projekt aber auch zu klein oder politisch unbedeutend sein, dass dafür gar keine Projektseite angelegt wird. Gerne können Sie die Gemeinde per E-Mail darauf hinweisen, wenn Sie ein bestimmtes Projekt der Gemeinde bei den kommunalen Projekten vermissen.

Kommunale Projekte

Was ist, wenn man ein Projekt bei den umgesetzten Projekten nicht findet?

Finden Sie ein Projekt bei den umgesetzten Projekten nicht, kann das mehrere Gründe haben: Entweder ist das Projekt noch nicht vollständig abgeschlossen, dann finden Sie es bei den aktuellen Projekten. Es kann aber auch sein, dass das Projekt bereits vor 2015 abgeschlossen wurde. Auf der Homepage sind nur Projekte ab 2015 gelistet. Letztlich könnte das Projekt aber auch zu klein oder politisch unbedeutend sein, dass dafür gar keine Projektseite angelegt wurde. Gerne können Sie die Gemeinde per E-Mail darauf hinweisen, wenn Sie ein bestimmtes Projekt der Gemeinde bei den kommunalen Projekten vermissen.

Kommunale Projekte

Was ist, wenn man spezielle Fragen zu einem bestimmten Projekt hat und dazu keine Antwort auf der Projektseite findet?

Finden Sie auf der Projektseite keine Antwort auf Ihre Fragen, dann können Sie entweder im Sitzungsportal bei den Gemeinderatssitzungen auf die Sitzungsvorlagen zugreifen und sich näher einlesen. Falls dies auch nicht weiterhilft, können Sie eine E-Mail an das für das Projekt zuständige Sachgebiet der Gemeinde schreiben oder auch gerne persönlich anrufen.

Kommunale Projekte

Bis zu welchem Zeitpunkt sind die umgesetzten Projekte der Gemeinde aufgeführt?

Die umgesetzten Projekte sind erst ab dem Jahr 2015 aufgeführt. Zu früher abgeschlossenen Projekten gibt es also keine Projektseite.

Kommunale Projekte

Märkte, Feste und Veranstaltungen

Benötigt man für den Flohmarkt am Kressbronner Straßenfest eine vorherige Anmeldung?

Nein, wer am Flohmarkt des Kressbronner Straßenfestes teilnehmen möchte, muss sich nicht vorher anmelden. Sie haben ab 7:00 Uhr die Möglichkeit, Ihren Flohmarktstand im für den Flohmarkt vorgesehenen Bereich aufzubauen. Die Erhebung der Gebühr erfolgt dann vor Ort durch Personal der Gemeinde.

Märkte, Feste und Veranstaltungen

Wann darf mit dem Aufbau der Stände am Kressbronner Straßenfest begonnen werden?

Der Aufbau ist ab 7:00 Uhr erlaubt. Bis 21:00 Uhr muss der Stand abgebaut und geräumt sein.

Märkte, Feste und Veranstaltungen

Welche Veranstaltungsräume stellt die Gemeinde für private oder öffentliche Veranstaltungen zur Verfügung?

Die Gemeinde stellt neben der Festhalle eine Vielzahl an öffentlichen Räumen für private oder öffentliche Veranstaltungen zur Verfügung. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Märkte, Feste und Veranstaltungen

Wie kann ich eine Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Gemeinde veröffentlichen?

Schreiben Sie hierzu einfach eine E-Mail an veranstaltungskalender@kressbronn.de mit den Angaben zur Veranstaltung. Dafür benötigen wir den Namen des Veranstalters, Kontaktdaten, Dauer und Inhalt sowie einen kleinen Werbetext.

Märkte, Feste und Veranstaltungen

Wie hoch sind die Gebühren für die Teilnahme am Kressbronner Wochenmarkt, Weihnachtsmarkt oder Straßenfest?

Die Höhe der Gebühren können Sie den Gebührenverzeichnissen (Anlagen) der jeweiligen Satzung entnehmen. Diese finden Sie hier.

Märkte, Feste und Veranstaltungen

Wo erhält man einen Überblick über die Veranstaltungen in Kressbronn a. B.?

Einen Überblick über aktuelle Veranstaltungen in der Gemeinde Kressbronn a. B. erhalten Sie über den Veranstaltungskalender.

Märkte, Feste und Veranstaltungen

Wo kann ich Tickets/Eintrittskarten für Veranstaltungen in Kressbronn a. B. erwerben?

Das kommt darauf an, ob es sich um eine Veranstaltung eines Privaten, eines Vereins oder der Gemeinde handelt. Für kostenpflichtige Veranstaltungen der Gemeinde erhalten Sie Tickets/Eintrittskarten über das System Reservix. Die meisten Vereine arbeiten wie auch viele Private ebenfalls mit dem Reservierungssystem. Am besten wenden Sie sich direkt an den Veranstalter.

Märkte, Feste und Veranstaltungen

Mietspiegel

Was ist der Mietspiegel?

Der Mietspiegel gibt Übersicht über die in der Gemeinde ortsübliche Miethöhe und ist somit eine Orientierung für Vermieterinnen und Vermieter wie auch Mieterinnen und Mieter. Bei der Festlegung des Mietpreises für eine Mietwohnung in Kressbronn a. B. sollte man sich daher am Mietspiegel orientieren.

Mietspiegel

Wie wird der Mietspiegel erstellt?

Der Mietspiegel wird auf Grundlage einer repräsentativen Stichprobe nicht preisgebundener Wohnungen für das Gemeindegebiet erstellt. Für die Erstellung werden Miethaushalte im Gemeindegebiet zufällig ausgewählt und per Post anhand eines standardisierten Fragebogens schriftlich oder alternativ per Online-Erhebung befragt. Der Mietspiegel wird dann nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen über ein externes Institut mit Hilfe der Regressionsmethode errechnet.

Mietspiegel

Wofür brauche ich den Mietspiegel?

Mietspiegel schaffen zum einen Markttransparenz. Zum anderen ist das Hauptanwendungsfeld für Mietspiegel das gesetzliche Mieterhöhungsverfahren, mit dem der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu einer Erhöhung der vereinbarten Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann. Mietspiegel können daneben auch beim Neuabschluss von Mietverträgen und bei einvernehmlichen, d. h. vertraglich vereinbarten, Änderungen der Miethöhe Bedeutung als Orientierungshilfe haben. Diese sind aber nicht zwingend zu beachten, sondern können von den Parteien freiwillig als Entscheidungshilfe herangezogen werden.

Mietspiegel

Welche Funktion hat ein Mietspiegel?

Der Mietspiegel ist gemäß § 558c BGB eine Übersicht über die in einer Gemeinde gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage (= ortsübliche Vergleichsmiete). Die ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – aus Mieten zusammen, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind. Der Mietspiegel liefert Informationen über ortsübliche Vergleichsmieten verschiedener Wohnungskategorien. Er trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen, um Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden, Kosten der Beschaffung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall zu verringern und den Gerichten die Entscheidung in Streitfällen zu erleichtern. Der Mietspiegel dient ferner der Begründung eines Erhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete und der Überprüfung der Angemessenheit gezahlter Mieten.

Mietspiegel

Was ist ein qualifizierter Mietspiegel?

Damit ein Mietspiegel das Merkmal „qualifiziert“ erhält, muss er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und durch den Gemeinderat oder die Interessenvertreter von Mietern und Vermietern anerkannt werden. Außerdem muss er im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und nach vier Jahren neu erstellt werden.

Mietspiegel

Wieso wird der Mietspiegel fortgeschrieben?

Alle vier Jahre muss der Mietspiegel komplett neu erstellt werden. D. h. es muss eine komplett neue Datenerhebung stattfinden. Im Abstand von zwei Jahren müssen die Mietspiegel jedoch an die aktuelle Marktentwicklung angepasst werden, um den Status „qualifiziert“ aufrechtzuerhalten. Die Fortschreibung kann auf Grund der Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenserhaltung aller privaten Haushalte in Deutschland vorgenommen werden. Die Indexfortschreibung ist ein einfach zu handhabendes und unaufwendiges Verfahren. Zwar kann die reale Mietentwicklung mit diesem Verfahren nicht exakt erfasst werden, spätestens aber bei der Neuerhebung der Daten alle vier Jahre zeigt sich jedoch die echte Entwicklung der Mieten. Bei der Fortschreibung wird lediglich die Basistabelle des Mietspiegels fortgeschrieben. Alle weiteren Faktoren basieren auf der Datenerhebung aus vorhergegangenen Mietspiegel und können ohne eine erneute Abfrage nicht verändert werden.

Mietspiegel

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel?

Der Mietspiegel gilt nur für nicht preisgebundenen (geförderten) Wohnraum im Wohnflächenbereich zwischen 30 m² und 140 m². Auf Grund rechtlicher Bestimmungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Mietspiegels: öffentlich geförderter und anderen Preisbindungen unterliegender Wohnraum (z. B. Sozialwohnungen); Wohnraum, der ganz oder überwiegend gewerblich genutzt oder nur zu vorübergehendem Gebrauch genutzt wird (z. B. Ferienwohnung); Wohnraum in Wohnheimen, sozialen Einrichtungen oder Sammelunterkünften (z. B. Studenten-, Jugend-, Alten-, Pflege-, Personalwohnheime, vorläufige Unterbringung/Anschlussunterbringung, Behinderteneinrichtungen, „Betreutes Wohnen“, soziale Wohngruppen); ganz oder überwiegend möblierter Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist. Darüber hinaus ist der Mietspiegel nicht unmittelbar anwendbar für Wohnraum, der bei der Datenerhebung nicht erfasst wurde: möbliert oder teilmöbliert vermieteter Wohnraum (ausgenommen Ausstattung mit Einbauküchen und Einbauschränken); Dienst- oder Werkswohnungen, die an ein Beschäftigungsverhältnis gebunden sind; nicht abgeschlossenen Wohnraum (keine eigene Wohnungstüre); Einzelzimmer, die Teil einer kompletten Wohnung sind.

Mietspiegel

Meine Wohnung ist kleiner oder größer wie die Wohnflächenbereiche des Mietspiegels, wie kann ich die ortsübliche Miete berechnen?

Bei der Erstellung kann es vorkommen, dass keine kleineren oder größeren Wohnflächenbereiche (30 m² bis 140 m²) in die Stichprobe gefallen sind, weshalb diese Bereiche nicht im Mietspiegel abgedeckt sind. Die Gemeinde empfiehlt daher eine Anlehnung an die nächste im Mietspiegel aufgeführte Wohnfläche oder den Mietspiegel eigens weiter zu rechnen. Oder es kann die durchschnittliche Nettomiete unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen verwendet werden.

Mietspiegel

Was bedeutet Netto-Kaltmiete und was hat diese mit dem Mietspiegel zu tun?

Im Mietspiegel werden die Mietpreise als Netto-Kaltmiete pro Quadratmeter Wohnungsfläche ausgewiesen. Die Netto-Kaltmiete ist somit der Mietpreis ohne Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung. Es dürfen somit nicht laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (Grundsteuer), Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung, der zentralen Heizung und Warmwasserversorgung, des Aufzugs, der Straßenreinigung, der Müllabfuhr, des Hausmeisters, der Hausreinigung und der Gartenpflege, der Hausbeleuchtung, der Schornsteinreinigung, der hausbezogenen Versicherungen, der laufenden Kosten für Kabelfernsehen bzw. Gemeinschaftsantenne und der sonstigen laufenden Betriebskosten im Mietpreis enthalten sein. Auch Miete für Garagen oder Stellplätze oder Möblierungs- und Untermietzuschläge sind in der Nettomiete nicht enthalten, auch evtl. Anteile für Schönheitsreparaturen zählen nicht dazu. Miete für Garagen oder Stellplatzätze oder etwaige Mietverträge sind in der Praxis unterschiedlich gestaltet. Sind Betriebskosten in der Mietzahlung enthalten (Bruttomiete, Warmmiete ö. ä.), muss der geleistete Mietbetrag vor Anwendung des Mietspiegels entsprechend um die enthaltenen Betriebskosten bereinigt werden.

Mietspiegel

Wann ist eine Mieterhöhung möglich?

Nach den mietrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung verlangen, wenn die bisherige Miete zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit mindestens 15 Monaten unverändert ist (Erhöhungen auf Grund von Modernisierungen sowie von Betriebskostenerhöhungen sind hierbei ohne Bedeutung), die verlangte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt und die Miete sich innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nicht um mehr als 20 % erhöht (Mieterhöhungen infolge Modernisierung sowie gestiegener Betriebskosten bleiben bei der Kappungsgrenze unberücksichtigt). Der Vermieter muss das Mieterhöhungsverlangen dem Mieter gegenüber schriftlich geltend machen und begründen. Als Begründungsmittel gesetzlich anerkannt sind Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die Benennung der Mietpreise von mindestens drei Vergleichswohnungen oder von Mietdatenbanken und von Mietspiegeln. Ein qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt, von der Gemeinde oder den Interessenvertretern von Vermietern und Mietern anerkannt, wird nach zwei Jahren durch Stichprobe oder Preisindex fortgeschrieben und alle vier Jahre neu erstellt. Der qualifizierte Mietspiegel gilt als vorrangiges Begründungsmittel im Mieterhöhungsverfahren. Zwar kann der Vermieter, auch wenn ein qualifizierter Mietspiegel vorliegt, der Angaben für die betreffende Wohnung enthält, weiterhin ein anderes der angeführten Begründungsmittel wählen. In diesem Fall muss er dennoch auf die Ergebnisse des qualifizierten Mietspiegels im Erhöhungsschreiben hinweisen. Bei Neuvermietungen kann die Miete unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Mietpreisüberhöhung und Mietwucher frei vereinbart werden. Der Mietspiegel kann dabei als Orientierungshilfe dienen.

Mietspiegel

Wie wird die ortsübliche Vergleichsmiete berechnet?

Am besten direkt über den Mietspiegel oder den Online-Rechner. Die Berechnung für eine Wohnung erfolgt dann über drei Tabellen im Mietspiegel. Die Tabelle 1 zeigt das durchschnittliche Mietniveau (= Basis-Nettomiete) nur in Abhängigkeit von Wohnfläche und Baujahr. In Tabelle 2 werden prozentuale Zu- und Aufschläge auf die Tabelle 1 ermittelt (Ausstattung, Beschaffenheit, Wohnlage und sonstigen Besonderheiten). In Tabelle 3 werden die Ergebnisse dann zusammengefügt, um eine ortsübliche Miete für eine konkrete Wohnung zu erhalten. Genauere Informationen finden Sie im Mietspiegel direkt.

Mietspiegel

Mietwohnungen

Wieso bietet die Gemeinde Wohnungen zur Miete an?

Die Gemeinde hat sich zum Ziel gesetzt, dem Wohnraummangel entgegenzuwirken und deshalb Wohnraum, insbesondere für die eigene Bevölkerung, zu schaffen. Dieser soll dabei möglichst vielen gesellschaftlichen Gruppen zugutekommen. Aus diesem Grund hat die Gemeinde ein umfassendes Angebot an Wohnungen in verschiedenen Preissegmenten. Ein Schwerpunkt der Gemeinde lag bisher im Bau von Familienwohnungen.

Mietwohnungen

Handelt es sich bei den Wohnungen der Gemeinde um Sozialwohnungen?

Nein, nicht im eigentlichen Sinne. Unter Sozialwohnungen versteht man staatlich geförderte Wohnungen. Staatlich geförderte Wohnungen werden insbesondere für Menschen zur Verfügung gestellt, die ihren Wohnbedarf am freien Markt nicht decken können. Für Sozialwohnungen darf wegen der staatlichen Förderung nur eine – im Vergleich zum freien Markt – geringe Miete verlangt werden. Man benötigt für den Bezug einer Sozialwohnung einen Wohnberechtigungsschein. Wohnberechtigungsscheine werden von der Gemeinde an einkommensschwache Personen ausgestellt.

Mietwohnungen

Wie erfährt man, ob derzeit eine Mietwohnung der Gemeinde frei ist?

Wird eine Mietwohnung der Gemeinde frei, so schreibt die Gemeinde die Mietwohnung im Amtsblatt sowie auf dieser Seite der Homepage aus. Finden Sie keine Ausschreibung zu einer Mietwohnung, dann steht derzeit keine zur Verfügung.

Mietwohnungen

Wie läuft das Bewerbungsverfahren für eine Mietwohnung der Gemeinde ab?

Interessenten müssen das Bewerbungsformular ausfüllen und den Antrag abschicken. Die eingegangenen Bewerbungen werden dann entsprechend einer Vergaberichtlinie mit Punkten bewertet. Dabei werden besonders soziale Kriterien wie Kinderzahl oder Einkommen berücksichtigt. Auch wird positiv berücksichtigt, ob ein Bewerber bereits in der Gemeinde wohnt. Auf dieser Grundlage wird eine Reihenfolge der Bewerbungen erstellt. Die Bewerbung mit der höchsten Punktzahl erhält die Wohnung. Erst mit Unterzeichnung des Mietvertrags ist das Bewerbungsverfahren abgeschlossen.

Mietwohnungen

Gibt es eine Warteliste für Wohnungen der Gemeinde?

Nein, die Gemeinde führt keine Warteliste. Für jede freiwerdende Gemeindewohnung wird ein eigenes Bewerbungsverfahren durchgeführt, auf das man sich direkt bewerben muss.

Mietwohnungen

Wie entscheidet die Gemeinde, wer eine Mitwohnung bekommt?

Um ein gerechtes Bewerbungsverfahren ohne Ansehen der konkreten Person zu gewährleisten, hat die Gemeinde eine Vergaberichtlinie für Mietwohnungen ausgearbeitet. Danach erhält jede Bewerbung anhand bestimmter Kriterien Punkte. Die Bewerbung mit der höchsten Punktzahl erhält die Mietwohnung. Dabei wird vor allem auch auf soziale Aspekte und die örtliche Bevölkerung geachtet.

Mietwohnungen

Kann man sich auch als Paar auf eine Mietwohnung der Gemeinde bewerben?

Ja, Sie können sich entweder alleine oder als Paar auf eine Mietwohnung der Gemeinde bewerben.

Mietwohnungen

Wieso werden im Antrag sehr viele persönliche Daten und Informationen abgefragt?

Die Bewertung der Bewerbungen auf eine Mietwohnung erfolgt vor allem nach von der Gemeinde vorgegebenen sozialen Kriterien wie Kinderzahl, Einkommen, Behinderungen etc. Aus diesem Grund werden im Antrag auch mitunter persönliche Daten und Informationen abgefragt. Anders ist es leider nicht möglich, soziale Aspekte zu berücksichtigen. Die Gemeinde sichert höchste Vertraulichkeit hinsichtlich der abgefragten Daten zu.

Mietwohnungen

Wie hoch ist die Kaution für Mietwohnungen der Gemeinde?

Die Kaution für Mietwohnungen der Gemeinde beträgt immer zwei Monatsmieten.

Mietwohnungen

Stimmt es, dass die Wohnungen der Gemeinde teurer sind als die Wohnungen auf dem privaten Markt?

Nein, das Gegenteil ist der Fall. Die Mietpreise in den Gemeindewohnungen liegen deutlich unter den Mietpreisen in vergleichbaren Mietwohnungen auf dem freien Markt. Die Gemeinde orientiert sich in der Regel bei der Höhe des Mietpreises am örtlichen Mietspiegel. Bei der Betrachtung des Mietpreises sollte man zudem stets auf den Quadratmeterpreis achten. Einige Wohnungen der Gemeinde sind sehr groß und haben einen gehobenen und neuen Baustandard, dementsprechend hoch kann auch der Gesamtmietpreis ausfallen. Die Mietpreise der meisten Wohnungen der Gemeinde liegen unterhalb des durchschnittlichen Mietpreises in der Gemeinde.

Mietwohnungen

Mobilität und ÖPNV

Was ist der Bürgerbus und wie kann ich mit diesem fahren?

Der Bürgerbus ist eine Einrichtung der Gemeinde Kressbronn a. B., die durch ehrenamtliche Fahrer organisiert wird. Ziel ist es, vor allem älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern (Senioren) Fahrdienste anzubieten und damit deren Mobilität zu verbessern. Weitere Informationen zum Bürgerbus erhalten Sie hier.

Mobilität und ÖPNV

Wo finden sich E-Ladesäulen im Gemeindegebiet?

Die Gemeinde hat mehrere E-Ladesäulen auf öffentlichen Parkplätze installiert. Diese finden Sie auf folgenden Parkplätzen: Rathaustiefgarage, Parkplatz Nonnenbacher Weg, Bahnhof, Festhallenparkplatz und Naturstrandbad.

Mobilität und ÖPNV

Wo können Fahrkarten für Bus und Bahn erworben werden?

Fahrkarten für Bus und Bahn können Sie einerseits im Internet erwerben. Für den Zugverkehr befinden sich an den Bahngleisen Fahrkartenautomaten. Bustickets erhalten Sie direkt beim Einsteigen beim Fahrer. Bus und Bahn sind allerdings keine Angelegenheiten der Gemeinde Kressbronn a. B. Wenden Sie sich daher bitte direkt an die Deutsche Bahn oder den Verkehrsverbund Bodo.

Öffis, öv, Mobilität und ÖPNV

Öffentliche Toiletten

Wo gibt es in der Gemeinde öffentliche Toiletten?

Öffentliche Toiletten finden sich hinter dem Nebengebäude des Rathauses, am Bahnhof, im Schlössle, an der Schiffsanlegestelle sowie neben dem Restaurant Seegarten, in der Halle 1 der ehemaligen Bodan-Werft.

Öffentliche Toiletten

Presse

Wer gibt die Pressemitteilungen der Gemeinde heraus?

Die Pressemitteilungen der Gemeinde werden von der Gemeindeverwaltung ausgearbeitet und herausgegeben. Die Gemeinde bedient sich keiner PR-Agentur oder ähnlichem.

Presse

An wen werden Pressemitteilungen versendet?

Pressemitteilungen der Gemeinde werden an den Presseverteiler der Gemeinde versendet. Hierbei handelt es sich um eine Sammlung lokaler und regionaler Medienunternehmen.

Presse

Wie wird man in den Presseverteiler der Gemeinde aufgenommen?

In den Presseverteiler der Gemeinde können alle lokal und regional tätigen Medienunternehmen oder Journalisten aufgenommen werden. Wenn Sie in den Verteiler aufgenommen werden möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an die Pressestelle. Geben Sie dabei bitte die aufzunehmende E-Mail-Adresse an und für welches Medienunternehmen Sie tätig sind.

Presse

Wo findet man die aktuellsten Pressemitteilungen?

Die aktuellsten Pressemitteilungen finden Sie auf der Seite Pressemitteilungen sowie auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B.

Presse

Wo findet man alte bzw. frühere Pressemitteilungen?

Alte bzw. frühere Pressemitteilungen der Gemeinde können Sie im Pressearchiv einsehen. Das Pressearchiv ist dabei nach Jahren untergliedert.

Presse

Wie kann man eine ganz bestimmte Pressemitteilung finden?

Eine ganz bestimmte Pressemitteilung können Sie mit Hilfe der Suchfunktion ermitteln. Geben Sie in die Suchmaschine auf dieser Seite einschlägige Suchbegriffe ein. Wenn Sie nicht direkt fündig werden, sollten Sie alternative Suchbegriffe verwenden.

Presse

Dürfen die Texte einer Pressemitteilung der Gemeinde verwendet werden?

Die Texte einer Pressemitteilung der Gemeinde dürfen grundsätzlich verwendet werden. Idealerweise wird eine Pressemitteilung der Gemeinde als Quelle angegeben.

Presse

Dürfen die Bilder einer Pressemitteilung der Gemeinde verwendet werden?

Die Bilder zu einer Pressemitteilung der Gemeinde dürfen grundsätzlich verwendet werden, es ist allerdings ein Vermerk beizufügen, dass das Bild von der Gemeinde stammt. Enthielt die Pressemitteilung bereits einen Vermerk auf den Urheber des Bildes, ist dieser zu übernehmen.

Presse

Wer ist berechtigt, eine Presseanfrage an die Gemeinde zu stellen?

Presseanfragen an die Gemeinde können alle Journalisten richten, die sich als solche durch einen Presseausweis ausweisen können.

Presse

Ist die Gemeinde verpflichtet, der Presse Auskünfte zu erteilen?

Ja. Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 1 LPresseG).

Presse

Wann kann die Gemeinde der Presse Auskünfte verweigern?

Die Gemeinde kann der Presse Auskünfte verweigern, soweit hierdurch die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde oder ihr Umfang das zumutbare Maß überschreitet (§ 4 Abs. 2 LPresseG).

Presse

Wie lange dauert es, bis eine Presseanfrage durch die Gemeinde beantwortet wird?

Die Gemeinde ist bemüht, einfache Presseanfragen innerhalb von zwei Werktagen zu beantworten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Anfrage an die offizielle Mailadresse für Presseanfragen gestellt wurde.

Presse

Wer beantwortet Presseanfragen?

Presseanfragen werden durch die Pressestelle der Gemeinde oder durch den Bürgermeister beantwortet.

Presse

Sind auch mündliche Presseanfragen möglich?

Grundsätzlich sind mündliche Presseanfragen an die Gemeinde möglich. Die Gemeinde bevorzugt allerdings schriftliche Anfragen, da Fragen und Antworten in diesem Fall dokumentiert sind und es nicht zu Missverständnissen kommen kann.

Presse

Dürfen Presseanfragen direkt an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde gestellt werden?

Nein. Presseanfragen werden ausschließlich durch die Pressestelle der Gemeinde beantwortet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde werden bei Presseanfragen stets auf die Pressestelle verweisen.

Presse

Dürfen Antworten auf Presseanfragen zitiert werden?

Ja, Antworten auf Presseanfragen sind offiziell von der Gemeinde als Pressetext oder Pressepositionen herausgegeben und dürfen damit zitiert werden. Zu zitieren ist dabei die Gemeinde oder die Pressestelle bzw. Pressesprecherin. Nur bei entsprechender Kenntlichmachung durch die Gemeinde, darf der Bürgermeister direkt zitiert werden. Dies gilt auch dann, wenn die Beantwortung direkt durch ihn erfolgt ist.

Presse

Wann dürfen Antworten oder Teile der Antworten auf Presseanfragen nicht zitiert werden?

Nicht zitiert werden dürfen diejenigen Teile der Antworten auf Presseanfragen, die als Hintergrundwissen kenntlich gemacht worden sind. Dies gilt besonders auch bei mündlichen Anfragen.

Presse

Wer darf die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Pressebilder verwenden?

Die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Pressebilder von Gemeinde und Bürgermeister dürfen von allen Journalisten verwendet werden, die sich als solche durch Presseausweis ausweisen können.

Presse

Stellenausschreibungen

Wo schreibt die Gemeinde Kressbronn a. B. ihre offenen Stellen aus?

Die Gemeinde Kressbronn a. B. schreibt ihre offenen Stellen auf der Homepage, im Amtsblatt „Die kleine See-Post“, in der Schwäbischen Zeitung sowie ggf. auf Fachplattformen für die jeweilige Stelle aus.

Stellenausschreibungen

Was ist, wenn eine Stellenausschreibung auf der Homepage der Gemeinde nicht zu finden ist?

Ist eine Stellenausschreibung auf der Homepage der Gemeinde nicht zu finden, dann ist entweder die Stelle noch nicht ausgeschrieben oder die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen. In seltenen Fällen kann es auch passieren, dass die Stellenausschreibung auf der Homepage noch nicht eingepflegt worden ist. Gerne dürfen Sie dann beim Sachgebiet Personal nachfragen und sich danach erkundigen.

Stellenausschreibungen

Wo kann ich mich näher über die ausgeschriebene Stelle informieren?

Nähere Informationen zur ausgeschriebenen Stelle erhalten Sie, wenn Sie auf „Weitere Informationen“ klicken. Sie erhalten dann die ausführliche Stellenausschreibung. Falls Sie noch mehr wissen möchten, dürfen Sie sich jederzeit gerne an das Sachgebiet Personal oder auch an die zuständige Amtsleitung oder Einrichtungsleitung wenden.

Stellenausschreibungen

Sind auch Initiativbewerbungen ohne Stellenausschreibung möglich?

Initiativbewerbungen, also Bewerbungen ohne Stellenausschreibung, können jederzeit bei der Gemeinde Kressbronn a. B. eingereicht werden. Richten Sie diese bitte direkt an das Sachgebiet Personal bzw. per E-Mail an bewerbung@kressbronn.de.

Stellenausschreibungen

Meine berufliche Qualifikation passt nicht zur ausgeschriebenen Qualifikation für die Stelle, sollte man sich trotzdem bewerben?

Ja, auf jeden Fall. Sie vergeben sich mit einer Bewerbung nichts.

Stellenausschreibungen

Bietet die Gemeinde auch Stellen für den Bundesfreiwilligendienst an?

Ja, die Gemeinde bietet auch Stellen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes an. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Stellenausschreibungen

Bietet die Gemeinde auch Ferienjobs an?

Ja, die Gemeinde bietet auch Ferienjobs im Bauhof, Naturstrandbad, Hallenbad oder Kläranlage an. Entsprechende Stellen finden Sie bei den Stellenausschreibungen hier.

Stellenausschreibungen

Werden Bewerbungen vertraulich behandelt?

Absolut, darauf können Sie sich verlassen. Bewerbungen bei der Gemeinde werden sehr vertraulich behandelt.

Stellenausschreibungen

Wie geht es nach einer Bewerbung weiter?

Nach Eingang Ihrer Bewerbung wird diese gesichtet. Unter den eingegangenen Bewerbungen erfolgt dann eine Vorauswahl. Bewerberinnen und Bewerber, die für die ausgeschriebene Stelle näher in Betracht kommen, werden zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Einladung zum Vorstellungsgespräch erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist. Die Bewerberinnen und Bewerber, die nach dem Vorstellungsgespräch den besten Eindruck hinterlassen haben, werden anschließend zum Probearbeiten eingeladen. Erst danach erfolgt eine abschließende Entscheidung.

Stellenausschreibungen

Wann erhält man eine Mitteilung über den Ausgang des Bewerbungsverfahrens?

Zusagen werden erst nach der Durchführung aller Vorstellungsgespräche und einem eventuellen Probearbeiten erteilt. Absagen erteilt die Gemeinde erst, wenn das Bewerbungsverfahren vollständig abgeschlossen und die Stelle besetzt ist.

Stellenausschreibungen

Wer nimmt von Seiten der Gemeinde an Vorstellungsgesprächen teil?

Von Seiten der Gemeinde nehmen an Vorstellungsgesprächen in der Regel der zuständige Vorgesetzte, die Sachgebietsleitung Personal sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Personalrats teil. Die Vertretung des Personalrats führt das Protokoll und gewährleistet, dass im Vorstellungsgespräch keine unzulässigen Fragen gestellt und die Chancengleichheit beachtet werden.

Stellenausschreibungen

Werden Vorstellungsgespräche von der Gemeinde protokolliert?

Ja. Die Gemeinde unterliegt als öffentlicher Dienstherr dem Prinzip der Bestenauslese. Dies bedeutet, dass bei der Entscheidung über die Besetzung der Stelle die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerberinnen und Bewerber zu berücksichtigen ist und keine anderen Gründe maßgeblich sein dürfen. Die Stelle wird also immer an diejenige Person vergeben, die diese Anforderungen am besten erfüllt. Damit dies gewährleistet ist, wird bei den Bewerbungsverfahren der Gemeinde auf die Chancengleichheit streng geachtet. Alle Bewerberinnen und Bewerber erhalten dieselben Fragen. Fragen und Antworten werden protokolliert.

Stellenausschreibungen

Erstattet die Gemeinde Bewerbern die Kosten, die für das Vorstellungsgespräch angefallen sind?

Nein. Fahrtkosten oder ähnliches müssen die Bewerberinnen und Bewerber selbst tragen und werden nicht von der Gemeinde erstattet.

Stellenausschreibungen

Nutzt die Gemeinde die Möglichkeit zum Probearbeiten?

Ja. In der Regel werden die nach den Vorstellungsgesprächen ermittelten geeignetsten Bewerberinnen und Bewerber zum Probearbeiten eingeladen. Dies dient dazu, sich noch besser kennen zu lernen.

Stellenausschreibungen

Wie lange dauert ein Probearbeiten bei der Gemeinde?

Das Probearbeiten dauert in der Regel einen halben oder einen ganzen Tag.

Stellenausschreibungen

Erstattet die Gemeinde den Bewerbern die Kosten für das Probearbeiten?

Nein. Für das Probearbeiten werden keinerlei Kosten erstattet. Probearbeiten dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Die Bewerberinnen und Bewerber verrichten in dieser Zeit keine weiterverwendbare Arbeit. Ziel des Probearbeitens ist es ausschließlich herauszufinden, ob die Bewerberinnen und Bewerber für die Stelle geeignet sind und wer diese Anforderung am besten erfüllt.

Stellenausschreibungen

Sind Arbeitsverträge mit der Gemeinde frei aushandelbar?

Nein, die Gemeinde ist dabei an den TVöD gebunden. Bezahlung, Wochenstundenzahl, Urlaubstage o. ä. sind durch den TVöD gesetzlich festgeschrieben. Im Bewerbungsverfahren sind diese Dinge daher nicht verhandelbar.

Stellenausschreibungen

Wonach richtet sich das Gehalt im öffentlichen Dienst?

Eine Stelle ist immer einer Besoldungs- oder Entgeltgruppe zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt auf Grund einer Bewertung der Stelle nach Verantwortungs- und Schwierigkeitsgrad. Das Bruttogehalt ergibt sich dabei bei Beamten aus dem Landesbesoldungsgesetz, bei Tarifbeschäftigen aus dem TVöD. Es erfolgen daher keine Gehaltsverhandlungen im Rahmen eines Bewerbungsgespräches. 

Stellenausschreibungen

Steuern und sonstige Abgaben

Welche Steuern werden direkt von der Gemeinde erhoben?

Von der Gemeinde werden Grundsteuer, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer und Zweitwohnungssteuer erhoben. Für den Tourismussektor erhebt die Gemeinde zudem Kurtaxe und Fremdenverkehrsabgabe. Mehr Informationen zu den Steuern und Abgaben der Gemeinde finden Sie hier,

Steuern und sonstige Abgaben

Wer muss Zweitwohnungssteuer zahlen?

Zweitwohnungssteuer muss grundsätzlich jeder bezahlen, der in der Gemeinde Kressbronn a. B. eine Wohnung neben seiner Hauptwohnung unterhält. Ausnahmen gelten hierbei nur vereinzelt zum Beispiel bei Verheirateten aus beruflichen Gründen, wenn sich die eheliche Wohnung in einer anderen Gemeinde befindet oder wenn die Wohnung zu Zwecken der Ausbildung genutzt wird.

Steuern und sonstige Abgaben

Trinkwasser

Was mache ich bei einem Rohrbruch oder sonstigen Trinkwassernotfall?

Das kommt darauf an, ob die Angelegenheit eilt. Ist keine Eile geboten, dann schreiben Sie eine E-Mail an wasserwerk@kressbronn.de mit Ihrem Anliegen. Ist Eile geboten, nutzen Sie bitte die Störfallnummer 07543 952030.

Trinkwasser

Wer ist für die Trinkwasserversorgung in der Gemeinde zuständig?

Die Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Kressbronn a. B. ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Zuständig für Grundsatzfragen in das Sachgebiet Öffentliche Straßen, Ver- und Entsorgung im Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen. Vor Ort kümmert sich das Wasserwerk um technische Angelegenheiten und die Ausführung.

Trinkwasser

Woher kommt das Kressbronner Trinkwasser?

Das Kressbronner Trinkwasser kommt aus dem Bodensee. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat selbst keine Brunnen oder Entnahmestellen. Das Trinkwasser wird von den Stadtwerken Lindau fertig aufbereitet bezogen. Weitere Informationen zum Trinkwasser der Gemeinde finden Sie hier.

Trinkwasser

Vereine

Welche Vereine gibt es in Kressbronn a. B.

Welche Vereine es in der Gemeinde Kressbronn a. B. gibt, sehen Sie hier. Sollte Ihr Verein fehlen, dürfen Sie dies gerne per E-Mail an rathaus@kressbronn.de melden. 

Vereine

Vereinsförderung

Alle Antworten auf Fragen rund um die Vereinsförderung finden Sie hier.

Vereine

Verwaltung und Gemeinderat

Wann finden die nächsten Kommunalwahlen in Kressbronn a. B. statt und wie kann ich Wahlhelfer werden?

Der Bürgermeister wird alle acht Jahre gewählt. Die nächsten Bürgermeisterwahlen sind 2022, 2030 und 2038. Der Gemeinderat wird auf fünf Jahre gewählt. Die nächsten Gemeinderatswahlen sind 2024, 2029 und 2034.
Wahlhelferin oder Wahlhelfer ist eine ehrenamtliche Tätigkeit für die Gemeinde. Die Gemeinde freut sich stets über Freiwillige. Für die Tätigkeit müssen Sie möglichst den ganzen Wahltag freihalten, erhalten dafür aber eine kleine Aufwandsentschädigung. Wir benötigen hierfür Ihre Kontaktdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse). Lassen Sie uns diese am besten per E-Mail zukommen.

Verwaltung und Gemeinderat

Wie kann ich dem Gemeinderat eine Nachricht übermitteln?

Die Kontaktdaten des Gemeinderates finden Sie hier.

Verwaltung und Gemeinderat

Welche Öffnungszeiten hat das Rathaus?

Das Rathaus der Gemeinde Kressbronn a. B. hat grundsätzlich folgende Öffnungszeiten:

Montag:

8:00 – 12:00 Uhr

Dienstag:

8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Mittwoch:

geschlossen

Donnerstag:

8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 18:00 Uhr

Freitag:

8:00 – 12:00 Uhr

Samstag:

geschlossen

Sonntag:

geschlossen

Während der Öffnungszeiten können Sie grundsätzlich ohne vorherige Terminvereinbarung vorbeikommen. Wir empfehlen jedoch dringend bei Anliegen, die länger als 5-10 Minuten dauern, vorab einen Termin zu vereinbaren.
Wir bieten Ihnen auch gerne nach vorheriger Absprache Termine außerhalb der Öffnungszeiten an. Auch für Berufstätige, die in den Öffnungszeiten nicht vorbeikommen können, wollen wir zur Verfügung stehen.

Schließtage:
Das Rathaus ist an den gesetzlichen Feiertagen, an Heilig Abend, Silvester sowie an manchen Brückentagen oder gelegentlich aus anderen Anlässen geschlossen. Achten Sie bitte auf entsprechende Ankündigungen auf unserer Homepage oder im Amtsblatt der Gemeinde.

Offen, Geschlossen, Verwaltung und Gemeinderat

Wo finde ich Antragsformulare?

Antragsformulare finden Sie im Elektronischen  Rathaus "Elektra". 

Anträge, Verwaltung und Gemeinderat

Wo finde ich Informationen zur aktuellen politischen Arbeit von Gemeinde, Bürgermeister und Gemeinderat?

Aktuelle Informationen zur politischen Arbeit von Gemeinde, Bürgermeister und Gemeinderat finden Sie hier, im Amtsblatt der Gemeinde Kressbronn a. B., in den örtlichen Tageszeitungen oder auch auf den Social-Media-Kanälen von Gemeinde, Bürgermeister oder Parteien/Fraktionen.

Verwaltung und Gemeinderat

Wo finde ich Informationen zu Gemeinderatssitzungen?

Ausführliche Informationen zu Gemeinderatssitzungen finden Sie im Gremieninformationsportal der Gemeinde auf dieser Homepage. Natürlich erhalten Sie verkürzte Informationen im Amtsblatt der Gemeinde Kressbronn a. B., in den örtlichen Tageszeitungen oder auch auf den Social-Media-Kanälen von Gemeinde, Bürgermeister oder Parteien/Fraktionen.

Verwaltung und Gemeinderat

Wonach richtet sich die Beflaggung am Rathaus?

Die Beflaggung am Rathaus wird in der Regel von der Bundesregierung, der Landesregierung oder dem Bürgermeister angeordnet. Sie weist auf einen Gedenktag oder ein Ereignis hin. Die Beflaggung soll die Öffentlichkeit darauf aufmerksam machen. Wehen die Flaggen auf Halbmast, bedeutet dies, dass eine Persönlichkeit verstorben ist. Die jeweils gehisste Flagge weist auf die Bedeutung für den Bund, das Land oder die Gemeinde hin.

Verwaltung und Gemeinderat

Wo bekomme ich ein Führungszeugnis?

Das Führungszeugnis kann im Amt für Personenstandswesen im Rathaus beantragt werden oder ganz bequem von zu Hause aus über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz. Für die Online-Beantragung benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweis bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät. Weitere Informationen und häufig gestellte Fragen zum Thema Führungszeugnis finden Sie unter www.bundesjustizamt.de.

Verwaltung und Gemeinderat

Volkshochschule

Was ist die Volkshochschule?

Die Volkshochschule ist eine Einrichtung des Bodenseekreises. Sie hat eine Außenstelle in Kressbronn a. B. Zweck der Volkshochschule ist es, den allgemeinen Bildungsauftrag zu erfüllen und daher Bildungs- und Fortbildungsveranstaltungen zu verschiedenen Themen für die Bürgerinnen und Bürger zu organisieren. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.vhs-bodenseekreis.de.

Volkshochschule

Wie erreiche ich die Volkshochschule?

Die Kontaktdaten der Volkshochschule Bodenseekreis finden Sie auf hier. Für die Außenstelle in Kressbronn a. B. können Sie sich an kressbronn@vhs-bodenseekreis.de wenden.

Volkshochschule

Wahlen

Darf mich beim Wählen eine Hilfsperson begleiten?

Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden, beispielsweise auch aus den Mitgliedern des Wahlvorstandes.

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Darf ich mein Kind mit in die Wahlkabine nehmen?

Gegen die Mitnahme von Kleinstkindern bestehen keine Bedenken. Maßgeblich ist, dass das Wahlgeheimnis gewahrt und der ordnungsgemäße Ablauf der Wahl sichergestellt wird.

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Dürfen beim Wählen Selfies oder Videoaufzeichnungen gemacht werden?

In der Wahlkabine darf weder fotografiert noch gefilmt werden. Auch außerhalb der Wahlkabine kann der Wahlvorstand Foto- und Filmaufnahmen im Wahlraum unterbinden. Das dient dem Schutz des Wahlgeheimnisses.

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Darf ich mit meiner Partnerin bzw. mit meinem Partner die Wahlkabine aufsuchen?

Nein, es darf sich nur eine Person in der Wahlkabine aufhalten. Denn durch eine gleichzeitige Stimmabgabe mehrerer Personen wird das Wahlgeheimnis verletzt.

Eine Ausnahme von der Pflicht, die Wahlkabine allein zu nutzen, besteht für Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen oder wegen einer Beeinträchtigung den Stimmzettel nicht selbst kennzeichnen und bzw. oder falten können. Diese Personen können sich von einer anderen Person unterstützen lassen.

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Ich ziehe demnächst um. In welches Wählerverzeichnis werde ich eingetragen?

  • Der Umzug in die andere Gemeinde und die Ummeldung erfolgen bis zum 42. Tag vor der jeweiligen Wahl, dann werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis des neuen Ortes eingetragen und wählen somit auch am neuen Wohnort.
  • Der Umzug und die Ummeldung erfolgen in der Zeit vom 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl. Sie müssen die Aufnahme in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes beantragen. Wird kein Antrag gestellt, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben am bisherigen Wohnort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
  • Umzug und Ummeldung erfolgen nach dem 21. Tag vor der Wahl. Sie verbleiben im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und üben dort das Wahlrecht aus, entweder vor Ort oder durch Briefwahl.
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Ist mein Wahllokal barrierefrei?

Die Gemeinde Kressbronn a. B. legt großen Wert darauf, Barrieren in der Gemeinde abzubauen und allen Menschen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Somit ist jedes Wahllokal der Gemeinde Kressbronn a. B. barrierefrei zugänglich.

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Kann ich auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen?

Ja, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, dann können Sie davon ausgehen, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Somit reicht es, wenn Sie sich statt der Wahlbenachrichtigung am Wahltag im Wahllokal mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

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Kann ich mich bei der Wahl enthalten?

Eine wahlberechtigte Person enthält sich der Stimme, indem sie nicht an der Wahl teilnimmt. Sie wird dann nicht bei der Wahlbeteiligung erfasst. Eine Stimmenthaltung durch das Ankreuzen eines Feldes „Stimmenthaltung“ auf dem Stimmzettel gibt es hingegen nicht.

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Kann ich trotz beantragter Briefwahlunterlagen im Wahllokal wählen?

Ja, bitte bringen Sie hierfür den Wahlschein (liegt Ihren Briefwahlunterlagen bei) und einen Lichtbildausweis in den Wahlraum mit.

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Muss ich zur Stimmabgabe die Wahlkabine nutzen?

Ja, Sie müssen sich zur Stimmabgabe in die Wahlkabine begeben. Außerdem müssen Sie in der Wahlkabine Ihren Stimmzettel so falten, dass Ihre Wahlentscheidung nicht erkennbar ist. Nur so kann das Wahlverfahren ordnungsgemäß ablaufen und das Wahlgeheimnis gewahrt werden.

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Meine Briefwahlunterlagen sind nicht angekommen. Wie kann ich trotzdem wählen?

Wenn Sie der Gemeinde glaubhaft versichern, dass Ihnen der Wahlschein nicht zugegangen ist, kann Ihnen bis Samstag vor der Wahl, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrer Gemeinde in Verbindung.

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Muss ich im Wahlraum meinen Personalausweis vorlegen?

Das Gesetz verlangt nicht ausdrücklich, dass Sie sich im Wahlraum ausweisen. Denn wählen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Der Wahlvorstand kann verlangen, dass Sie sich ausweisen. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung vergessen haben, müssen Sie Ihren Ausweis vorlegen.

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Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigungen werden Ihnen ca. vier bis sechs Wochen vor der Wahl zugestellt. Spätestens am 21. Tag vor der Wahl müssen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

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Wann muss ich die Briefwahlunterlagen beantragen?

Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein (Briefwahlunterlagen) so frühzeitig wie möglich stellen.

Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Dazu benötigen Sie einen entsprechenden Nachweis z. B. ein ärztliches Attest.

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Warum sind die Stimmzettel in der oberen Ecke gelocht oder abgeschnitten?

Aussparungen am Stimmzettel (zum Beispiel ein Loch oder eine abgeschnittene Ecke) in der rechten oberen Ecke helfen blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen dabei, eine Stimmzettelschablone anzulegen.

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Wann sollte ich den Wahlbrief absenden?

Bei Übersendung per Post sollten Sie den Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

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Was ist ein Wählerverzeichnis?

In das Wählerverzeichnis einer Gemeinde sind alle Personen eingetragen, die dort am Wahltag wahlberechtigt sind. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. In das Wählerverzeichnis eingetragene Personen können nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Grundlage für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses ist das Melderegister der Gemeinde. Alle Wahlberechtigten, die in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben, werden eingetragen.

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Was kann ich tun, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?

Wenn Ihnen bis zum 21. Tag vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung zugestellt worden ist, dann können Sie sich gerne mit der Gemeinde in Verbindung setzen. Die Gemeinde prüft dann, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind.

Diese Prüfung kann nicht im Wahllokal am Wahltag stattfinden. Bitte setzen Sie sich in der Woche vor der Wahl mit dem Sachgebiet Bürgerservice und Soziales in Verbindung.

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Was mache ich, wenn ich nicht im Wählerverzeichnis eingetragen bin?

Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie innerhalb der Einsichtsfrist bei der Gemeinde schriftlich Einspruch einlegen. Wenn Sie zu Unrecht nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und eine Ergänzung nach Abschluss des Wählerverzeichnisses nicht mehr möglich ist, können Sie auf Antrag einen Wahlschein erhalten.

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Was ist eine Stimmzettelschablone?

Sie ist ein Hilfsmittel, mit dem sie den wesentlichen Inhalt des Stimmzettels mit den Fingern lesen und im Wahllokal oder bei der Briefwahl eigenständig und geheim wählen können.

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Wie erfahre ich, ob ich im Wählerverzeichnis eingetragen bin?

Etwa vier bis sechs Wochen vor der jeweiligen Wahl versendet die Gemeinde per Post an alle Wahlberechtigten eine Wahlbenachrichtigung.

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Wie und wo kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie auf Antrag. Sie können sie im Bürgerservice entweder

  • persönlich (mit Personalausweis/Reisepass),
  • schriftlich mit ausgefüllter Rückseite der Wahlbenachrichtigung,
  • per E-Mail unter Angabe von Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift oder
  • online beantragen.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Ein Vordruck für diese Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Wahlberechtigte mit Beeinträchtigungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person unterstützen lassen.

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Wer zahlt das Porto?

Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden.

Vom Ausland aus muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür muss man in diesem Fall selbst tragen.

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Wo ist mein Wahlraum?

Die Adresse Ihres Wahlraums finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Gemeinde Kressbronn a. B. bietet auch online ein Verzeichnis sämtlicher Wahlräume an. Unter Angabe Ihrer Straße finden Sie Ihr Wahllokal.

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Woher bekomme ich eine Stimmzettelschablone?

Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e. V. (DBSV) ausgegeben.

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – anfordern über:

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