Die Gemeinde Kressbronn am Bodensee ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Website www.kressbronn.de.
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Diese Erklärung wurde am 28.04.2021 erstellt. Zur Erstellung der Erklärung wurde eine Selbstbewertung entsprechend § 4 Absatz 2 L-BGG durchgeführt.
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Gemeinde Kressbronn a. B.
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Falls die Gemeinde Kressbronn a. B. nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Den Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 279 3360
poststelle@bfbmb.bwl.de
Den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bodenseekreis können Sie wie folgt erreichen:
Behindertenbeauftragte des Bodenseekreises
Landratsamt Bodenseekreis
Albrechtstraße 75
88045 Friedrichshafen
07541 204-5087
sozialplanung@bodenseekreis.de
www.bodenseekreis.de/de/soziales-gesundheit/behinderung/behindertenbeauftragte