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Eine Person tippt auf einem Laptop etwas ein.

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Kressbronn am Bodensee ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Website www.kressbronn.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte können sein:

  1. PDF-Dateien:
    Einige PDF-Dateien sind teilweise noch nicht oder nur teilweise barrierefrei.
  2. Untertitel von Videos: 
    Die Untertitel fehlen bei den älteren Videos, ggf. auch bei Videos von Dritten, die von uns eingebunden wurden. 
  3. Bilder, Fotos, Grafiken, Links:
    Alternative Texte können vereinzelt fehlen. Rein dekorative Bilder enthalten oft keinen alternativen Text.
  4. Externe Verlinkungen:
    Externe Websites und Dokumente, auf die wir verlinken, sind nicht unbedingt barrierefrei.


Wir arbeiten daran, die bestehenden Barrieren abzubauen.


Der Internetauftritt der Gemeinde Kressbronn a. B. umfasst im Wesentlichen die folgenden Aspekte einer barrierefreien Webseite:

  • Vorlesefunktion: Durch Klicken auf „Inhalt vorlesen“ wird der Text einer Seite vorgelesen. Durch markieren eines Textteils kann auch nur ein Teil des Textes vorgelesen werden. 
  • Leichte Sprache: Es gibt einen Bereich, in dem Inhalte und Erklärungen in Leichter Sprache enthalten sind.
  • Gebärdensprache: Aktuell werden drei Videos in Gebärdensprache produziert. 
  • Der Kontrast kann oben geändert und dadurch verstärkt werden.
  • Skalierbare Schriften sind durch die Zoomfunktion des Browsers möglich.
  • Die Webseite basiert auf einem reinem CSS-Layout. Die erforderlichen Grafiken haben einen Alternativtext. 
  • Seiten und Beiträge können mit Maus und Tastatur bedient werden. 
  • Tabellen werden nur in Ausnahmefällen zur besseren Strukturierung von Inhalten verwendet.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.04.2021 erstellt und am 14.03.2025 aktualisiert. Zur Erstellung der Erklärung wurde eine Selbstbewertung entsprechend § 4 Absatz 2 L-BGG durchgeführt.
 

Rückmeldung und Kontaktangaben

Falls Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Webseite aufgefallen sind, bitten wir Sie uns diese mittzuteilen. Rückmeldungen dürfen Sie per Post, per E-Mail oder telefonisch an uns richten.

Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-33
rathaus@kressbronn.de

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeinde Kressbronn a. B. wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter „Rückmeldung und Kontaktangaben“.

Falls die Gemeinde Kressbronn a. B. nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Den Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
0711 279 3360
poststelle@bfbmb.bwl.de

Den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Bodenseekreis können Sie wie folgt erreichen:

Behindertenbeauftragte des Bodenseekreises
Landratsamt Bodenseekreis
Albrechtstraße 75
88045 Friedrichshafen
07541 204-5087
sozialplanung@bodenseekreis.de
www.bodenseekreis.de/de/soziales-gesundheit/behinderung/behindertenbeauftragte

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.