Kressbronn a. B. ist ein prädikatisierter Erholungsort, weshalb die Gemeinde als Zieldestination über eine hohe Attraktivität verfügt. Zusätzlich ist unsere Gemeinde seit 2012 Teil der Kooperation „Schwäbischen Bodensee“, (ein Zusammenschluss der Gemeinden Kressbronn a. B., Langenargen, Eriskirch und Neukirch mit dem Ziel die Qualität der Region und des touristischen Aufenthalts zu steigern). Die Gemeinde Kressbronn am Bodensee gehört zum Einzugsgebiet der Deutschen Bodensee Tourismus GmbH.
Bevor eine Unterkunft an Gäste vermietet wird, müssen die örtlichen Vorschriften geprüft werden.
1. Einholung der baurechtlichen Genehmigung,
2. Anmeldung der Ferienwohnung über das Amt für Tourismus, Kultur und Marketing,
3. Beachtung und Einhaltung der aktuellen Kurtaxesatzung,
4. Beachtung und Kalkulation anfallender Kosten wie z. B. Fremdenverkehrsabgabe an die Gemeindeverwaltung,
5. Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, u. a. Einhaltung des Bundesmeldegesetzes,
6. Preisfestlegung,
7. Erstellung von Bildmaterial und Werbetexten,
8. Einstellen eines Inserates im Print- und/oder Onlinebereich,
9. Verwaltung der Belegdaten,
10. Vermieten, Gastgeben und Gäste willkommen heißen.
Ja, alle Beherbergungsarten (Gästezimmer, Ferienwohnungen, Apartments etc.) müssen angemeldet werden.
Eine Unterkunft, Ferienwohnung oder Gästezimmer sind beim Amt für Tourismus, Kultur und Marketing anzumelden.
Sobald Sie Gäste beherbergen müssen Sie diese lt. Bundesmeldegesetz anmelden. Hierfür erhalten Sie einen elektronischen Zugang vom Amt für Tourismus, Kultur und Marketing. Um das elektronische Meldescheinsystem nutzen zu können benötigt das Amt für Tourismus, Kultur und Marketing einige Informationen zur Ferienwohnung oder den Gästezimmern.
So stellt die Gemeinde fest, ob die Unterkunft in den privaten oder gewerblichen Bereich bezüglich der Fremdenverkehrsabgabe fällt. Private Gastgeber (bis zu acht Betten) zahlen pro Gast und Übernachtung ein sogenanntes Bettengeld. Gewerbliche Betriebe (ab neun Betten) zahlen den Fremdenverkehrsbeitrag über den in der Satzung festgelegten Hebesatz.
Ja. Die Anmeldung erfolgt auf Grund des Bundesmeldegesetzes, der Abrechnung der Kurtaxe und Fremdenverkehrsabgabe. Die Anmeldung steht nicht in Zusammenhang mit einer Vermarktung über das Amt für Tourismus, Kultur und Marketing.
Das Amt für Tourismus, Kultur und Marketing bietet verschiede Möglichkeiten zur Vermarktung einer Unterkunft an. Die Mitarbeiter beraten Sie gerne individuell.
Ja. Die Kurtaxe ist eine zweckgebundene touristische Abgabe, die zur Deckung ihres Aufwandes vom Gast erhoben werden darf. Die Abwicklung wird vereinfacht so gehandhabt, dass der Gast diesen beim Gastgeber bezahlt und dieser den Kurbeitrag treuhänderisch über die Kurbeitragsrechnung an die Gemeinde weiterleitet.
Die aktuelle Höhe der Kurtaxe finden Sie in der Kurtaxesatzung. Die aktuelle Kurtaxesatzung finden Sie im Bereich Ortsrecht.
Die Kurtaxe ist von jedem kurtaxepflichtigen Gast zu bezahlen. Alle ortsfremden Personen ab 16 Jahren werden zur Kurtaxe herangeführt. Kinder bis einschließlich 15 Jahre sind von der Kurtaxe befreit. Zudem gibt es weitere Personenkreise, die von der Kurtaxe befreit sind, siehe aktueller Satzung.
Der Gastgeber nimmt die Kurtaxe vom Gast ein und leitet diese treuhänderisch an die Gemeinde weiter. Die Höhe der Kurtaxe berechnet das Meldescheinsystem, in dem der Gastgeber die Gäste einträgt automatisch.
Jeder Gastgeber muss einen Fremdenverkehrsbetrag an die Gemeinde Kressbronn a. B. abführen. Die Höhe errechnet sich nach Bettenanzahl und Umsatz. Der Fremdenverkehrsbeitrag ist eine kommunale Abgabe der Gemeinde. Das kommunale Abgabengesetz (KAG) ermächtigt gemäß § 44 KAG Kurorte, Erholungsorte und Fremdenverkehrsgemeinden eine Abgabe zur Förderung des Kurbetriebs oder des Fremdenverkehrs zu erheben. Die Gemeinde Kressbronn a. B. trägt jedes Jahr erhebliche Aufwendungen um die Fremdenverkehrsangebote zu erhalten, zu entwickeln und auszubauen. Zur Refinanzierung der entstehenden Kosten, erhebt die Gemeinde unter anderem neben der Kurtaxe auch einen Fremdenverkehrsbeitrag.
Ja. Die Übernachtungsgäste sind über das elektronische Meldescheinsystem anzumelden. Die Zugangsdaten zu diesem System erhalten Sie vom Amt für Tourismus, Kultur und Marketing.
Jeder Gastgeber erhält vom Amt für Tourismus, Kultur und Marketing einen Weblink, welcher zum elektronischen Meldescheinsystem AVS führt. Die Zugangsdaten erhalten Sie vom Amt für Tourismus, Kultur und Marketing.
Für die Anmeldung der Übernachtungsgäste gibt es gesetzliche Vorgaben. Laut Bundesmeldegesetz sind bestimmte Daten der Gäste zu erfassen: Nachname, Vorname, Straße und Hausnummer, PLZ und Ort, Ausweisnummer (nur bei ausländischen Gästen erforderlich) und Geburtsdatum.
Wohnungen oder Zimmer, die bisher als Dauerwohnung genutzt werden, bedürfen zur Nutzung als Ferienwohnung/Gästezimmer gegen Entgelt einer baurechtlichen Genehmigung. Eine baurechtliche Genehmigung muss daher vor der Anmeldung beim Amt für Tourismus, Kultur und Marketing eingeholt werden, falls diese nicht bereits vorliegt.
Sachgebiet Tourismus und Marketing
Amt für Tourismus, Kultur & Marketing
Gemeinde Kressbronn a. B.
Nonnenbacher Weg 30
88079 Kressbronn a. B.
07543 9665-0
tourist-info@kressbronn.de