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Immobilien- und Bodenbewertung

Da Grund und Boden nur sehr begrenzt verfügbar sind, gehören Immobilien zu den gefragtesten Gütern. Grundlage für den Immobilienhandel ist dabei natürlich der Immobilienwert. Die Ermittlung des Immobilienwertes ist jedoch sehr komplex, unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorgaben und bedarf daher eines besonderen Sachverstandes. Diesen Sachverstand können sich Immobilieneigentümer oder auch Immobilieninteressenten entweder auf dem privaten Sachverständigenmarkt einholen oder sie greifen auf den öffentlichen und damit ungebundenen sowie unparteiischen Gutachterausschuss zurück.

Gutachterausschuss

Grundsätzlich sind für die Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen nach dem Baugesetzbuch bei den Gemeinden Gutachterausschüsse zu bilden. Bis zum Jahr 2020 gab es deshalb auch bei der Gemeinde Kressbronn a. B. einen Gutachterausschuss. Da die Aufgaben immer umfangreicher und mitunter auch schwieriger werden, haben sich die Gemeinden Eriskirch, Immenstaad, Kressbronn a. B., Meckenbeuren, Neukirch, Langenargen und Tettnang mit der Stadt Friedrichshafen für diese Aufgabe zusammengeschlossen. Gemeinsam bilden sie nun einen Gutachterausschuss östlicher Bodenseekreis. Dies bedeutet, dass seither für die Angelegenheiten des öffentlichen Gutachterausschusses auf dem Gebiet der Gemeinde Kressbronn a. B. die Stadt Friedrichshafen zuständig ist. Aus diesem Grund müssen sich Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kressbronn a. B., die eine Dienstleistung des Gutachterausschusses benötigen, an die Stadt Friedrichshafen wenden.

Anfertigung von Verkehrswertgutachten

Eine der wichtigsten Aufgaben des Gutachterausschusses ist die Anfertigung von Verkehrswertgutachten. Hierzu begutachtet der Gutachterausschuss Ihre Immobilie und ermittelt einen Wert entsprechend den gesetzlichen Bewertungsvorgaben. Diese Wertermittlung ist bei einem Verkauf der Immobilie für Sie unverbindlich und damit nur ein Anhaltspunkt. Möchten Sie ein Verkehrswertgutachten des Gutachterausschusses in Auftrag geben, so müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Gutachterausschuss der Stadt Friedrichshafen stellen. Bei der Gemeinde Kressbronn a. B. ist dies nicht mehr möglich.

Bodenrichtwerte

Für die reine Bodenbewertung benötigt man kein Gutachten, sondern kann hierfür die Bodenrichtwerte für die Gemeinde Kressbronn a. B. heranziehen. Die Bodenrichtwerte sind grundsätzlich unverbindliche Wertermittlungen oder Wertempfehlungen auf Grundlage der jeweiligen Nutzungsmöglichkeit und der Lage von Grundstücken im Gemeindegebiet. Die Bodenrichtwerte in einer Gemeinde werden in der Regel alle zwei Jahre ermittelt und veröffentlicht. Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt als flächendeckende Auswertung der Kaufpreissammlung. Dazu werden durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands berechnet. In bebauten Gebieten werden die Bodenrichtwerte dabei mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Die aktuellen Bodenrichtwerte für die Gemeinde Kressbronn a. B. finden Sie unter „Downloads“ oder im „BORIS-BW“, dem zentralen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw.

Kontakt

Geschäftsstelle Gutachterausschuss Östlicher Bodenseekreis
Amt für Vermessung und Liegenschaften
Stadt Friedrichshafen
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
07541 203-54230
gutachterausschuss@friedrichshafen.de
www.friedrichshafen.de​​​​​​​

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