Menü

Wahlen


Eines der wichtigsten Bestandteile einer Demokratie ist das allgemeine Wahlrecht. In der Bundesrepublik Deutschland können Bürgerinnen und Bürger durch Wahlen auf allen politischen Ebenen Einfluss nehmen. Für demokratische Wahlen gelten die im Grundgesetz verankerten Wahlgrundsätze. Diese legen fest, dass Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sein müssen. Man unterentscheidet zwischen dem aktiven und dem passiven Wahlrecht. Mit dem aktiven Wahlrecht ist das Recht zu wählen und an einer Wahl teilzunehmen gemeint. Passives Wahlrecht meint das Recht bei einer Wahl anzutreten und gewählt werden zu können.

Kontakt

Sachgebiet Bürgerservice und Soziales
Hauptamt
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-44
giehrl@kressbronn.de

Zurück