Die Pressemitteilungen der Gemeinde werden von der Gemeindeverwaltung ausgearbeitet und herausgegeben. Die Gemeinde bedient sich keiner PR-Agentur oder ähnlichem.
Pressemitteilungen der Gemeinde werden an den Presseverteiler der Gemeinde versendet. Hierbei handelt es sich um eine Sammlung lokaler und regionaler Medienunternehmen.
In den Presseverteiler der Gemeinde können alle lokal und regional tätigen Medienunternehmen oder Journalisten aufgenommen werden. Wenn Sie in den Verteiler aufgenommen werden möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an die Pressestelle. Geben Sie dabei bitte die aufzunehmende E-Mail-Adresse an und für welches Medienunternehmen Sie tätig sind.
Die aktuellsten Pressemitteilungen finden Sie auf der Seite Pressemitteilungen sowie auf der Startseite der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B.
Alte bzw. frühere Pressemitteilungen der Gemeinde können Sie im Pressearchiv einsehen. Das Pressearchiv ist dabei nach Jahren untergliedert.
Eine ganz bestimmte Pressemitteilung können Sie mit Hilfe der Suchfunktion ermitteln. Geben Sie in die Suchmaschine auf dieser Seite einschlägige Suchbegriffe ein. Wenn Sie nicht direkt fündig werden, sollten Sie alternative Suchbegriffe verwenden.
Die Texte einer Pressemitteilung der Gemeinde dürfen grundsätzlich verwendet werden. Idealerweise wird eine Pressemitteilung der Gemeinde als Quelle angegeben.
Die Bilder zu einer Pressemitteilung der Gemeinde dürfen grundsätzlich verwendet werden, es ist allerdings ein Vermerk beizufügen, dass das Bild von der Gemeinde stammt. Enthielt die Pressemitteilung bereits einen Vermerk auf den Urheber des Bildes, ist dieser zu übernehmen.
Presseanfragen an die Gemeinde können alle Journalisten richten, die sich als solche durch einen Presseausweis ausweisen können.
Ja. Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen (§ 4 Abs. 1 LPresseG).
Die Gemeinde kann der Presse Auskünfte verweigern, soweit hierdurch die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, erschwert, verzögert oder gefährdet werden könnte oder Vorschriften über die Geheimhaltung entgegenstehen oder ein überwiegendes öffentliches oder schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde oder ihr Umfang das zumutbare Maß überschreitet (§ 4 Abs. 2 LPresseG).
Die Gemeinde ist bemüht, einfache Presseanfragen innerhalb von zwei Werktagen zu beantworten. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Anfrage an die offizielle Mailadresse für Presseanfragen gestellt wurde.
Presseanfragen werden durch die Pressestelle der Gemeinde oder durch den Bürgermeister beantwortet.
Grundsätzlich sind mündliche Presseanfragen an die Gemeinde möglich. Die Gemeinde bevorzugt allerdings schriftliche Anfragen, da Fragen und Antworten in diesem Fall dokumentiert sind und es nicht zu Missverständnissen kommen kann.
Nein. Presseanfragen werden ausschließlich durch die Pressestelle der Gemeinde beantwortet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde werden bei Presseanfragen stets auf die Pressestelle verweisen.
Ja, Antworten auf Presseanfragen sind offiziell von der Gemeinde als Pressetext oder Pressepositionen herausgegeben und dürfen damit zitiert werden. Zu zitieren ist dabei die Gemeinde oder die Pressestelle bzw. Pressesprecherin. Nur bei entsprechender Kenntlichmachung durch die Gemeinde, darf der Bürgermeister direkt zitiert werden. Dies gilt auch dann, wenn die Beantwortung direkt durch ihn erfolgt ist.
Nicht zitiert werden dürfen diejenigen Teile der Antworten auf Presseanfragen, die als Hintergrundwissen kenntlich gemacht worden sind. Dies gilt besonders auch bei mündlichen Anfragen.
Die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Pressebilder von Gemeinde und Bürgermeister dürfen von allen Journalisten verwendet werden, die sich als solche durch Presseausweis ausweisen können.
Unter der Kachel "Pressemitteilungen" finden Sie alle aktuellen Nachrichten, Berichte und Bekanntmachungen der Gemeinde. Nachrichten im Tourismusbereich finden Sie hier. Den Kontakt für Presseanfragen sowie Pressebilder finden Sie unter "Presseanfragen".
Pressesprecherin Karin Wiech
Leiterin Bürgermeisteramt
Kommunikation und Bürgerbeteiligung
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-29
pressestelle@kressbronn.de