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Gemeindefriedhof

Ein Ort der Erinnerungen

Der Tod reißt immer wieder geliebte Menschen aus unserem Leben, die zu unserer Familie oder zu unseren Freunden gehören. Für all diejenigen, die dabei zurückbleiben, ist der Verlust eines Angehörigen oder Freundes schmerzlich. Man will sich an den geliebten Menschen erinnern und ihn gebührend würdigen. Menschen brauchen deshalb einen Ort der Ruhe und des Gedenkens. In unserer christlich-abendländischen Tradition sind kirchliche Friedhöfe zu diesem Ort der Ruhe und des Gedenkens geworden. In Zeiten eines modernen Gesellschaftsverständnisses und einer Vielzahl an Religionen, stoßen kirchliche Friedhöfe jedoch an ihre Kapazitätsgrenzen. Aus diesem Grund gehört das Bestattungs- und Friedhofswesen schon seit Langem zu den kommunalen Aufgaben. Die Gemeinde stellt deshalb einen überkonfessionellen Gemeindefriedhof für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kressbronn a. B. als letzte Ruhestätte zur Verfügung.

Den Wünschen von Verstorbenen und Angehörigen nach Möglichkeit und im Rahmen der geltenden Gesetze zu entsprechen, steht für die Gemeinde dabei im Vordergrund. Die Gemeinde möchte vielfältige Möglichkeiten als letzte Ruhestätte anbieten. Auf dem Gemeindefriedhof finden Sie Grabstätten für die klassische Erdbestattung, aber auch Urnengrabstätten. Um eine würdige Trauerfeier für Verstorbene abhalten zu können, verfügt der Gemeindefriedhof über eine eigene Aussegnungshalle. Der Friedhof selbst lädt in seiner Ruhe und Natürlichkeit zum Verweilen und zum Gedenken an die Verstorbenen ein.

Allgemeine Informationen

Baujahr

1963

Sanierung und Erweiterung

2019

Arten von Grabstätten

  • 186 Reihengrabstätten
  • 22 Kindergrabstätten
  • 461 Wahlgrabstätten
  • 120 Urnengrabstätten in den Wellen
  • 211 Urnengrabstätten auf der Wiese
  • 225 Urnenwahlgrabstätten
  • 1 anonymes Urnengrabfeld

Ausstattung Friedhof

  • 12 Gießkannen
  • 3 Brunnen
  • 10 Sitzbänke
  • 1 Kreuz

Entsorgungsmöglichkeiten für Grünabfall

Ja

Barrierefreiheit

Ja

Gestaltung

naturnah

Öffnungszeiten

06:00 bis 22:00 Uhr

Parkmöglichkeiten

  • 14 Autostellplätze
  • 7 Fahrradabstellplätze

Erdbestattung

Auf dem Gemeindefriedhof besteht die herkömmliche Möglichkeit zur Bestattung in einer Erdgrabstätte. Bei einer Erdgrabstätte wird der Sarg mit dem Verstorbenen in die Erde eingelassen. Die Ruhezeit für Erdgrabstätten beträgt auf dem Gemeindefriedhof 25 Jahre. Für die speziellen Kindergrabstätten gilt eine kürzere Ruhezeit von 15 Jahren. Kinder können aber natürlich auch in verlängerbaren Wahlgrabstätten mit einer Ruhezeit von 25 Jahren bestattet werden. Bei Erdgrabstätten besteht die Möglichkeit, aber auch die Pflicht, zur dauerhaften und regelmäßigen Pflege.

Reihengrabstätten

Reihengrabstätten sind Grabstätten für die Erdbestattung. Dem Namen nach werden sie der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt. Bei Reihengräbern wird kein Grabnutzungsrecht übertragen. Aus diesem Grund können Reihengrabstätten nicht verlängert werden und enden mit Ablauf der Ruhezeit. Möchte man eine Grabstätte zur Familiengrabstätte machen, die beliebig oft verlängert werden kann, sollte man eine Wahlgrabstätte in Betracht ziehen.

Kindergrabstätten

Kindergrabstätten sind besondere Grabstätten für Kinder, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind. Es handelt sich hierbei um eine Sonderform der Reihengrabstätte. Aus diesem Grund enden auch diese Grabstätten mit dem Ablauf der Ruhezeit von 15 Jahren. Möchte man das Grab verlängern können, sollte man sich für eine Wahlgrabstätte entscheiden.

Wahlgrabstätten

Wahlgrabstätten unterscheiden sich von Reihengrabstätten dadurch, dass bei Wahlgrabstätten ein Grabnutzungsrecht verliehen wird. Das Grabnutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhezeit beliebig oft verlängert werden. Sollte es Ihnen also wichtig sein, dass die Grabstätte auch über die Ruhezeit hinaus erhalten bleibt, müssen Sie sich für eine Wahlgrabstätte entscheiden. Wahlgrabstätten eignen sich insbesondere als Familiengräber.

 

Feuerbestattung

In den vergangenen Jahren entschieden sich Angehörige vermehrt für Feuerbestattungen. Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene in einem Krematorium eingeäschert. Zurück bleibt die Asche des Verstorbenen. Da die Gemeinde Kressbronn a. B. selbst kein Krematorium hat, muss die Einäscherung selbst in einem umliegenden Krematorium erfolgen. Die Asche des Verstorbenen wird in einer Urne aufbewahrt. Da es auf dem Gemeindefriedhof keine Kolumbarien (Urnenwände) gibt, muss die Urne in der Erde beigesetzt werden. Dabei besteht die Möglichkeit, eine Urne in einer bestehenden Erdwahlgrabstätte oder in einer der nachfolgend aufgeführten Urnengrabstätten beizusetzen.

Urnenreihengrabstätten

Der Gemeindefriedhof bietet entsprechend den Reihengrabstätten bei der Erdbestattung drei Möglichkeiten  für die Beisetzung von Urnen in Urnenreihengrabstätten an. Urnenreihengrabstätten sind nicht verlängerbar und laufen nach einer Ruhezeit von 20 Jahren aus. Die Pflege der Urnenreihengrabstätten wird von der Gemeinde übernommen. Das Ausbringen von Grabschmuck soll dort ausdrücklich nicht durch Angehörige erfolgen. Möchte man also das Grab selbst pflegen und hin und wieder Blumen für den Verstorbenen niederlegen, sollte man sich unbedingt für ein Urnenwahlgrab entscheiden.

„Die Wellen“

Als nicht anonyme Urnenreihengrabstätte stehen schon seit langer Zeit „Die Wellen“ zur Verfügung. Sie symbolisieren den Übergang des Verstorbenen ins Jenseits und schaffen gleichzeitig einen Bezug zum Bodensee.

„Die Wiese“

Mit der Erweiterung des Gemeindefriedhofes 2019 ist „Die Wiese“ als weitere Möglichkeit zur Beisetzung von Urnen als nicht anonyme Urnenreihengrabstätte hinzugekommen. Die Urnen werden auf der Wiese oder unter den Bäumen beigesetzt. Die Namen der Verstorbenen werden zentral auf den von Steinmetzmeister Gerold Wachter entworfenen Natursteinstelen angebracht. Der Bruch des Natursteins im oberen Drittel symbolisiert den Übergang vom Leben zum Tod. Die rauen Kanten deuten auf die Unwegsamkeiten des Lebens hin.

Anonymes Urnengrab

Immer wieder kommt es vor, dass Verstorbene oder auch Angehörige den Wunsch äußern, anonym bestattet zu werden. Dies bedeutet, dass sich keinerlei sichtbare Hinweise auf den Namen des Verstorbenen finden sollen und die Grabpflege vollständig von der Gemeinde übernommen wird. Für diesen speziellen Wunsch steht das anonyme Urnengrab zur Verfügung.

Urnenwahlgrabstätten

Auf dem Gemeindefriedhof stehen als große Urnengrabfelder Urnenwahlgrabstätten bereit. Bei Urnenwahlgrabstätten wird ein Grabnutzungsrecht verliehen, so dass diese beliebig oft verlängerbar sind. Sie eignen sich daher also als Familiengrabstätte. Urnenwahlgrabstätten sind kleinere Erdgrabfelder. Möchte man Grabschmuck und Blumen an der Grabstätte niederlegen, sollte man daher eine Urnenwahlgrabstätte in Betracht ziehen. Bei Urnenwahlgrabstätten besteht die Möglichkeit, aber auch die Pflicht, zur eigenen Pflege.


Weitere Bestattungsmöglichkeiten

Neben der Erdbestattung und der Feuerbestattung hört man immer wieder von weiteren Bestattungsarten wie Natur-, Luft-, See- oder Weltraumbestattung. In Baden-Württemberg sind nur Erd-, Feuer- und Seebestattung zulässig. Bei der Seebestattung muss allerdings berücksichtigt werden, dass dies nur für die Hohe See bzw. das offene Meer und nicht für oberirdische Binnengewässer möglich ist. Insbesondere in Fließgewässern oder im Bodensee ist also keine Bestattung möglich. Auch die Aufbewahrung der Urne im eigenen Haus ist unzulässig, in Baden-Württemberg gilt ein allgemeiner Friedhofszwang für Urnen. Dies dient dem Schutz der Gesundheit und vor allem dem Pietätsempfinden der Bevölkerung.
 

Aussegnungshalle

Auf dem Gemeindefriedhof befindet sich eine Aussegnungshalle. Sie bietet Aufbahrungsräume, in denen sich die Angehörigen in Ruhe von dem verstorbenen Menschen verabschieden können.

Allgemeine Informationen zur Ausegnungshalle

Baujahr

2015

Größe

300 m"

Räume

  • 1 Aussegnungsraum
  • 1 Vorplatz  mit  Stehplätzen
  • 1 Kühlraum
  • 1 Aufbahrungsräume
  • 1 Seelsorgerraum
  • 2 Toiletten
  • 1 Geräteraum
  • 1 Glockenturm

Ausstattung

  • Ausstattung
  • 1 Orgel
  • 1 Altar
  • 1 Rednerpult
  • 2 Sargwagen
  • 100 Stühle

Nutzungsmöglichkeiten

  • Trauerfeiern
  • Gottesdienste örtlicher Kirchen

Barrierefreiheit

Ja

Anfahrtsmöglichkeit für Leichenwagen

Ja, über Nebeneingang

Öffnungszeiten

nach Bedarf

 

Aussegnungsraum

Neben den Aufbahrungsräumen gibt es in der Aussegnungshalle einen großen Aussegnungsraum für Trauer- und Bestattungszeremonien mit bis zu 100 Sitzplätzen. Neben einem Altar gehört eine Orgel zur Ausstattung. Der Raum verfügt darüber hinaus über eine Decken- und Lichtöffnung zum Himmel und kann um eine Terrasse erweitert werden. Neben der Terrasse befindet sich ein Wassergraben, der den Übergang vom Leben zum Tod symbolisieren soll.

Kontakt

Sachgebiet Ordnungsverwaltung
Hauptamt
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-43
olbrich@kressbronn.de

Antragsportal

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