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Bankverbindungen

Überweisungen

Für Überweisungen an die Gemeinde Kressbronn a. B. stellen wir Ihnen gerne die Bankverbindungen der Gemeinde zur Verfügung. Bitte achten Sie bei Zahlungen darauf, immer den Verwendungszweck anzugeben. Dies kann ein Kassenzeichen oder ein sonst angegebener Verwendungszweck sein. Sollte ein Verwendungszweck fehlen, so bitten wir Sie, selbst einen aussagekräftigen und klar zuordnenbaren Verwendungszweck zu formulieren. 

Für wiederkehrende Zahlungen empfehlen wir dringend, der Gemeinde ein SEPA-Basislastschriftmandat auszustellen. Eine allgemeine Vorlage hierzu finden Sie unter "Downloads".

Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG

IBAN: DE66 6519 1500 0200 5950 08
BIC: GENODES1TET

Sparkasse Bodensee

IBAN: DE77 6905 0001 0020 5082 30
BIC: SOLADES1KNZ

 

Spenden

Die Gemeinde Kressbronn a. B. verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Ihre Arbeit dient dem Allgemeinwohl der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kressbronn a. B. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist die Gemeinde Kressbronn a. B. daher steuerbegünstigt im Sinne der Abgabenordnung. Dies bedeutet, dass die Gemeinde für Spenden eine Spendenbescheinigung ausstellen darf und die spendende Person die Spende an die Gemeinde steuerlich absetzen kann.

Spenden an die Gemeinde Kressbronn a. B. sind an eine der angegebenen Bankverbindungen zu überweisen. Bei der Überweisung muss der Verwendungszweck „Spende“ angegeben werden. Soll die Spende von der Gemeinde für einen ganz bestimmten Zweck verwendet werden (z. B. Kulturgemeinschaft, Jahrbuch, Kinderbetreuung, Jugendmusikschule, Sozialer Härtefonds, Feuerwehr), so muss dies im Verwendungszweck klar angegeben bzw. die Spende dadurch an den gewünschten Zweck gebunden werden. Spenden an private Vereine oder ähnliches sollten über die Vereine direkt abgewickelt werden. Erfolgt keine oder keine konkrete Zweckbestimmung bei der Überweisung der Spende, so fließt die Spende in den allgemeinen Haushalt der Gemeinde ein.

Über die Annahme von Spenden an die Gemeinde entscheidet aus Transparenzgründen immer der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Die Spendenbescheinigung kann erst nach der Annahme ausgestellt werden. In der Regel befasst sich der Gemeinderat halbjährlich mit der Annahme von Spenden. Aus diesem Grund kann es manchmal etwas länger dauern, bis die Spendenbescheinigung bei der spendenden Person eintrifft. Hierfür bittet die Gemeinde um Verständnis.

Die Gemeinde Kressbronn a. B. bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern für Ihren Einsatz für das Allgemeinwohl.

Kontakt

Gemeindekasse
Amt für Gemeindefinanzen
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-19
gemeindekasse@kressbronn.de
 

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