Die Digitalisierung schreitet in Deutschland voran. Grundvoraussetzung für die Digitalisierung ist eine dafür ausgelegte Infrastruktur. Das Internet ist heute nicht mehr wegzudenken. So wie Wasser, Abwasser, Strom und Gas benötigt auch das Internet eine Leitung, auf der die Informationen bzw. Daten transportiert werden. Heutiges Medium dafür ist das sogenannte Glasfaserkabel.
Die privaten Telekommunikationsunternehmen in Deutschland sind mangels Wirtschaftlichkeit derzeit nicht an einem flächendeckenden Ausbau mit Glasfaser interessiert. Aus diesem Grund ist der Glasfaserausbau zur öffentlichen Aufgabe geworden. Eine öffentliche Aufgabe, der sich letztlich die Gemeinde annehmen musste, obwohl sie dafür normalerweise nicht zuständig wäre.
Glasfaserkabel sind eine Bündelung aus mehreren Lichtwellenleitern. Bei Lichtwellenleitern wird in Fasern aus Quarzglas oder Kunststoff Licht geführt. Auf diese Weise werden Lichtimpulse und damit die Daten übermittelt. Man unterscheidet beim Glasfaserausbau vier Stufen: Den Glasfaserausbau bis zu den sog. Kabelverzweigern (weiße Kästen am Straßenrand), hier spricht man von FTTC (Fiber-to-the-curb). Den Glasfaserausbau bis zum Gebäude (FTTB = Fibre-to-the-Building), den Glasfaserausbau bis zur Wohnung (FTTH = Fibre-to-the-Home) sowie den Glasfaserausbau bis zum Endgerät (FTTD = Fibre-to-the-Desk). Erst wenn das Glasfaserkabel bis zum Endgerät gelegt ist, ist eine unbegrenzte Datenübertragung möglich. Die übrige Strecke muss bis dahin weiterhin ein Kupferkabel leisten, das je länger es ist, die Datengeschwindigkeit bremst.
Die Gemeindeverwaltung hat in den vergangenen Jahren einen sogenannten „Masterplan Breitband“ erarbeiten lassen, an dem sich der künftige Ausbau des Glasfasernetzes orientiert. Da mit der Errichtung eines Glasfasernetzes immer auch sehr kostspielige Tiefbaumaßnahmen verbunden sind, ist die Gemeinde Kressbronn a. B. auf Fördergelder des Bundes wie auch des Landes Baden-Württemberg angewiesen. Ein alleiniger Ausbau durch die Gemeinde wäre finanziell nicht stemmbar. In den aktuell laufenden Förderprogrammen wird die Versorgung von Gewerbegebieten, Schulen und von unterversorgten Gebieten – sogenannten „weiße Flecken“ – gefördert.
Sachgebiet Öffentliche Straßen, Ver- und Entsorgung
Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen
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