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Briefeinwurf Briefwahl im Briefkasten der Gemeinde Kressbronn am Bodensee

Briefwahl

Die Ausübung des Wahlrechts durch Briefwahl wird immer populärer. Einerseits kann man auf die Briefwahl zurückgreifen, wenn man krank, körperlich beeinträchtigt oder am Wahltag verhindert ist. Andererseits ist in der heutigen Zeit die Briefwahl auch eine bequeme Möglichkeit, seine Stimme von zu Hause abzugeben. Der Grund für die Beantragung der Briefwahl ist also egal. Wichtig ist nur, dass Sie Ihr Wahlrecht ausüben und an Wahlen teilnehmen.

So funktioniert die Briefwahl:

Beantragung der Briefwahl

Jede und jeder Wahlberechtigte erhält ca. vier Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung per Post. Wer ein Smartphone hat und die Briefwahlunterlagen schnell und einfach beantragen möchte, nutzt den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung. Briefwahlunterlagen können aber auch herkömmlich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Dazu wird die Rückseite handschriftlich mit allen erforderlichen Daten ausgefüllt, unterschrieben und zurück an die Gemeinde Kressbronn a. B. geschickt. Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen können Sie auswählen, ob Ihnen diese zugeschickt werden sollen (empfohlen) oder ob Sie diese persönlich oder durch einen bevollmächtigten Dritten im Rathaus abholen.

Erhalt der Briefwahlunterlagen

Haben Sie sich für die empfohlene Zusendung der Briefwahlunterlagen entschieden, werden Ihnen diese dann in der Regel innerhalb von einer Woche zugeschickt. Briefwahlunterlagen bestehen aus einem Wahlschein mit „Versicherung an Eides statt“, einem Wegweiser, einem Stimmzettel, einem meist blauen Stimmzettelumschlag und einem meist roten Wahlbriefumschlag mit der Adresse der Gemeinde Kressbronn a. B. als Wahlbehörde.

Der Stimmzettel

Je nach Wahl wird der Stimmzettel nun ausgefüllt. Bei der Bürgermeisterwahl und der Europawahl darf jeweils nur eine Stimme vergeben werden. Bei der Bundestagswahl und der Landtagswahl dürfen zwei Stimmen abgegeben werden. Dabei wird mit der Erststimme der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt und mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei. Bei der Gemeinderats- und Kreistagswahl hat jeder Wahlberechtigte so viele Stimmen, wie Gemeinderäte bzw. Kreisräte im jeweiligen Wahlkreis zu wählen sind. Für die Gemeinderatswahl sind dies 18 Stimmen, für die Kreistagswahl fünf Stimmen. Nur bei der Gemeinderats- und Kreistagswahl dürfen bis zu drei Stimmen gleichzeitig an eine Person vergeben werden.

Der Wahlschein

Der Wahlschein mit der eidesstattlichen Versicherung muss vom Wahlberechtigten mit Datum und einer persönlichen handschriftlichen Unterschrift versehen werden. Wahlberechtigte, die wegen einer Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel selber zu kennzeichnen, können eine Hilfsperson hinzuziehen. Diese Hilfsperson hat dann auch die eidesstattliche Versicherung zu unterzeichnen.

Fertigstellen der Briefwahlunterlagen

Der angekreuzte Stimmzettel wird nun in den meist blauen Stimmzettelumschlag gegeben und dieser wird daraufhin zugeklebt. Dies ist wichtig, damit die Wahl geheim bleibt. Zusammen mit dem unterschriebenen Wahlschein wird der verschlossene blaue Umschlag in den meist roten Wahlbrief-Umschlag gesteckt. Auf diesem befindet sich die Anschrift der Gemeinde Kressbronn a. B. als Wahlbehörde. Der rote Umschlag wird daraufhin auch verschlossen.

Zurückschicken des Wahlbriefs

Die Wahlbriefe müssen rechtzeitig vor der Wahl, spätestens drei Tage vorher, zur Post gebracht werden, damit sie bis zum Wahltag ankommen. Innerhalb Deutschlands kann man den Wahlbrief in den nächsten Briefkasten werfen. Gerne können Sie die Unterlagen auch persönlich in den Briefkasten des Rathauses der Gemeinde Kressbronn a. B. am Foyer-Eingang einwerfen.

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