Das Musikschuljahr an der Jugendmusikschule beginnt am 1. Oktober eines jeden Jahres.
Wann kann man in den Musikunterricht einsteigen?
Das kommt darauf an, ob Ihr Kind in einen Kurs oder ein Fach (Individualunterricht) einsteigen möchte. In Kurse kann man nur zum Kursbeginn einsteigen. In Fächer bzw. den Individualunterricht auf einem Instrument kann man jederzeit einsteigen, sofern Unterrichtsplätze frei sind.
Wie hoch sind die Jugendmusikschulgebühren?
Die Höhe der Jugendmusikschulgebühren ergibt sich aus der Anlage zur Jugendmusikschulsatzung. Die Satzung samt Anlage finden Sie hier unter dem Reiter "3 Wissenschaft und Kultur".
Welche Abmeldefristen sind an der Jugendmusikschule einzuhalten?
Für den Instrumentalunterricht kann man sich zum 31. März, 30. September und 31. Dezember abmelden. Bei der Musikalischen Früherziehung kann man sich in den ersten drei Monaten ohne Frist abmelden (Probezeit), danach nur zum 30. September. Eine Abmeldung beim Baby- und Musikgarten ist nicht möglich, da dieser als geschlossenes Semester stattfindet.
Sachgebiet Kinderbetreuungseinrichtungen und Jugendmusikschule Amt für Gemeindefinanzen Gemeinde Kressbronn a. B. Hauptstraße 19 88079 Kressbronn a. B. 07543 9662-92 jugendmusikschule@kressbronn.de