Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst sind so sicher, dass man in der Regel von einer Unkündbarkeit spricht. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat noch niemanden aus betriebsbedingten Gründen kündigen müssen, weil ein Arbeitsbereich weggefallen ist oder ähnliches. Wer bei der Gemeinde beschäftigt ist und seine Arbeit ordnungsgemäß verrichtet, befindet sich in einem unkündbaren Beschäftigungsverhältnis. Auch die Lohn- und Gehaltszahlungen sind sicher und man kann sich darauf verlassen, sein Gehalt rechtzeitig zu bekommen.
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (kurz: TVöD) ist ein von Gewerkschaften und kommunalen Arbeitgeberverbänden ausgehandelter Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Er gilt für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in einem privaten Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde befinden. Er gilt also nicht für die Beamten. Der TVöD regelt die Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses, einschließlich der Bezahlung. Dies bedeutet, dass im öffentlichen Dienst keinerlei Verhandlungen z. B. über Gehalt, Wochenstundenzahl oder Urlaubstage möglich sind. Was durch den TVöD geregelt ist, wird in der Gemeinde auch so praktiziert. Abweichungen davon sind nicht möglich. Der TVöD gilt deutschlandweit in allen Kommunen.
Nein, die Gemeinde ist bei den Arbeitsbedingungen an den TVöD gebunden. Bezahlung, Wochenstundenzahl, Urlaubstage o. ä. sind durch den TVöD gesetzlich festgeschrieben und nicht verhandelbar.
Eine Stelle ist immer einer Besoldungs- oder Entgeltgruppe zugeordnet. Die Zuordnung erfolgt auf Grund einer Bewertung der Stelle nach Verantwortungs- und Schwierigkeitsgrad. Das Bruttogehalt ergibt sich dabei bei Beamten aus dem Landesbesoldungsgesetz, bei Tarifbeschäftigen aus dem TVöD. Es erfolgen daher keine Gehaltsverhandlungen im Rahmen eines Bewerbungsgespräches.
Grundsätzlich ja, es kommt allerdings auf die jeweilige Stelle an. In der Verwaltung ist Gleitzeit unter Berücksichtigung der Kernarbeitszeiten (Öffnungszeiten) möglich, in den Betreuungseinrichtungen orientiert sich die Arbeitszeit natürlich an den Betreuungszeiten. Die Gleitzeitmöglichkeiten sind dementsprechend enger.
Nein. In der Gemeinde Kressbronn a. B. hat nicht einmal der Bürgermeister einen eigenen Dienstwagen. Für dienstliche Zwecke stehen mehrere Dienstfahrzeuge zur Verfügung, die bei Bedarf von allen genutzt werden können. Firmenwägen kann die Gemeinde also leider nicht zur Verfügung stellen.
Bei der Gemeinde Kressbronn a. B. gilt der Grundsatz, dass alles, was man zur Steigerung der Effizienz benötigt, auch bekommt. Wenn Sie also spezielle Software oder Geräte für Ihre Arbeit benötigen, wird die Gemeinde in der Regel auch die Anschaffung genehmigen. Unser Ziel ist es, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut ausgestattet sind und sich bei ihrer Arbeit wohlfühlen.
Der Personalrat entspricht im öffentlichen Dienst dem Betriebsrat. Es handelt sich dabei um die Mitarbeitervertretung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde. Mit Ausnahme von Bürgermeister und Personalverwaltung dürfen sich alle anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Personalratswahl zur Wahl stellen.
Arbeiten Sie da, wo andere Urlaub machen. Hier erfahren Sie welche Stellen derzeit ausgeschrieben sind und warum Sie sich bei der Gemeinde Kressbronn a. B. bewerben sollten. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Sachgebiet Personal und Hauptverwaltung
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