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Hoheitszeichen

der Gemeinde Kressbronn am Bodensee


Hoheitszeichen haben die Aufgabe, einerseits die Authentizität einer öffentlich-rechtlichen Institution zu beweisen, andererseits die rechtliche Selbstständigkeit auszudrücken. Die Gemeinde Kressbronn a. B. führt als Hoheitszeichen ein Gemeindewappen, eine Gemeindeflagge und ein Gemeindesiegel.

Gemeindewappen

Die Gemeinde Kressbronn a. B. führt seit 1935 ein Gemeindewappen. Das Wappen wurde vom ortsansässigen Künstler Heinz Hajek-Halke (1898-1983) entworfen. Die offizielle Beschreibung des Gemeindewappens lautet nach Schreiben des Staatsarchivs Stuttgart: „In Silber (Weiß) über zwei schwarzen Kirschzweigen mit je drei schwarzen Kirschen eine dreilatzige rote Fahne mit goldenen (gelben) Fransen und drei goldenen (gelben) Trageringen.“ Die Kirschen sollen auf den in der Gemeinde verbreiteten Kirschenanbau hindeuten. Kressbronn a. B. bzw. die Vorgängergemeinde Hemigkofen galt als die größte Kirschenanbaugemeinde in Württemberg. Die dreilatzige Fahne als Wappenfigur der Grafen von Monfort erinnert daran, dass die Gemeinde bis 1780 zur Herrschaft der Grafen gehörte.

Gemeindeflagge

Seit 1955 führt die Gemeinde Kressbronn a. B. eine Gemeindeflagge. Die Gemeindeflagge dient wie auch das Gemeindewappen als Hoheitssymbol und soll den amtlichen Charakter eines Gebäudes, Ortes oder einer Veranstaltung verdeutlichen. Aus diesem Grund sind fast alle öffentlichen Gebäude der Gemeinde Kressbronn a. B. mit einer Gemeindeflagge dauerhaft beflaggt. Die Farben der Gemeindeflagge sind rot-weiß. In der Regel ist zusätzlich das Wappen auf der Gemeindeflagge abgebildet.

Gemeindesiegel

Amtliche Urkunden und Dokumente mit rechtlichem Gehalt werden in der Gemeinde Kressbronn a. B. gesiegelt. Das Siegel der Gemeinde soll die Echtheit der Urkunde oder des Dokuments bestätigen und beweisen.

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