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Bebauungspläne

Bebauungspläne gehören wie der Flächennutzungsplan zur Bauleitplanung. Sie regeln auf örtlicher Ebene und für ein ganz bestimmtes Gebiet die zulässige Nutzung von Flächen. Bebauungspläne werden durch den Gemeinderat beschlossen und durch die Gemeinde Kressbronn a. B. erlassen.

In Bebauungsplänen werden insbesondere Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die überbaubare Grundstücksfläche festgesetzt. Zur Art der baulichen Nutzung gehören die verschiedenen Baugebietsarten wie z. B. Allgemeines Wohngebiet (WA), Mischgebiet (MI), Gewerbegebiet (GE), Sondergebiet (SO).  Die jeweilige Baugebietsart legt fest, welche Arten von baulichen Nutzungen in diesem Bereich zulässig sind. Beim Maß der baulichen Nutzung wird zum Beispiel die Festsetzung der maximalen Grundfläche oder der Geschossfläche des Gebäudes getroffen. Besonders wichtig ist auch die Anzahl der maximal zulässigen Vollgeschosse oder der Höhe des Gebäudes. Im Rahmen der überbaubaren Grundstücksfläche wird in Bebauungsplänen geregelt, welche Baugrenzen nicht überschritten werden dürfen oder welche Baulinien eingehalten werden müssen. Zur überbaubaren Grundstücksfläche gehört auch die Festsetzung der Bauweise als offen oder geschlossen. Neben den vorgenannten Festsetzungen können in Bebauungsplänen aber noch zahlreiche andere Regelungen getroffen werden.

Bebauungspläne werden als Satzung erlassen. Sie haben unmittelbare Geltung für die Grundstückseigentümer und sind parzellenscharf, beziehen sich also auf ganz bestimmte Grundstücke. Neben dem Planteil bedarf jeder Bebauungsplan auch eines Textteils und einer Begründung. In jeden Bebauungsplan ist zudem ein Grünordnungsplan integriert. Im Verfahren der Aufstellung muss ein Umweltbericht angefertigt werden, in dem alle Umweltauswirkungen des Bebauungsplans zu prüfen sind.

Kontakt

Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-35
​​​​​​​feick@kressbronn.de

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