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Ortsrecht

Hier finden Sie alle Satzungen, Verordnungen und Richtlinien der Gemeinde Kressbronn am Bodensee


Ortsrecht ist das geltende Recht einer Gemeinde. Dazu gehören sowohl Satzungen als auch Rechtsverordnungen. Satzungen werden zur Regelung eigener Angelegenheiten der Gemeinde erlassen. Bei Rechtsverordnungen nimmt die Gemeinde hingegen genaugenommen Aufgaben für das Land Baden-Württemberg wahr. Im Gegensatz zu Satzungen und Rechtsverordnung haben Richtlinien keine Außenwirkung, sie verpflichten Bürgerinnen und Bürger oder die allgemeine Öffentlichkeit also nicht. Richtlinien führen ausschließlich zu einer sogenannten Selbstbindung der Verwaltung und sollen ein einheitliches, transparentes und vor allem gerechtes Vorgehen und Handeln der Gemeinde sicherstellen.

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