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Straẞenreinigung und Winterdienst

Das öffentliche Straßennetz in einer Gemeinde ist sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für das örtliche Gewerbe wichtig. Daher legt die Gemeinde einen besonderen Wert auf eine intakte Straßeninfrastruktur. Auf dem Gebiet der Gemeinde Kressbronn a. B. gibt es Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist dabei nur für ihre eigenen Straßen verantwortlich. Um die Kreis-, Landes- und Bundesstraßen kümmert sich das Landratsamt Bodenseekreis.

Ein gepflegtes Ortsbild ist wichtig und fördert den Wohlfühlfaktor in der Gemeinde. Um Sauberkeit zu gewährleisten und der Verkehrssicherheitspflicht nachzukommen, ist eine effiziente Straßenreinigung sowie der private und kommunale Winterdienst elementar.

Straßenreinigung

Straßenreinigung durch Anlieger

Die Anlieger der Gehwege sind nach der Räum- und Streupflichtensatzung der Gemeinde zur Reinigung der Gehwege und Straßenrinnen verpflichtet. Dies umfasst neben dem Schneeräumen und Streuen auch die Kehrpflicht für den Gehweg und die Straßenrinnen zur Befreiung von Laub, Unkraut und sonstigem Abfall. Anlieger, welche die Pflicht nicht selbst erfüllen können, müssen hierzu auf private Räum- und Streubetriebe zurückgreifen. Die Gemeinde kann die Pflicht für einzelne Anlieger nicht übernehmen, auch nicht gegen Entgelt.

Öffentliche Straßenreinigung

Die Straßenreinigung gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Straßenunterhaltung. Gemeinsam mit den Gemeinden Eriskirch und Langenargen unterhält die Gemeinde Kressbronn a. B. deshalb eine eigene Kehrmaschine. Den Kehrplan der Kehrmaschine finden Sie unter Downloads. Zusätzlich kümmert sich der Bauhof der Gemeinde um eine tägliche Reinigung der öffentlichen Plätze. Dazu gehört neben Reinigungsarbeiten auch das Aufsammeln von Abfall. In diesem Zusammenhang appelliert die Gemeinde eindringlich daran, Abfall mit nach Hause zu nehmen und nach Möglichkeit nicht in öffentlichen Abfallbehältern oder gar illegal auf den Wegen und Plätze zu entsorgen.

 

Winterdienst

Da die Gemeinde Kressbronn a. B. sehr niedrig liegt, kommt es in der Gemeinde nur selten zu starken Schneefällen. Hin und wieder werden aber auch in der Gemeinde Schneefälle zum Problem. Sie wirken sich vor allem auf die öffentliche Infrastruktur aus und führen zu Beeinträchtigungen von Straßenverkehr, öffentlichen Plätzen, Bus und Bahn. Aus diesem Grund ist ein gut organisierter Winterdienst wichtig. In der Gemeinde Kressbronn a. B. ist der Pflicht zum Räumen und Streuen von Gehwegen auf die Anlieger übertragen. Die Gemeinde kümmert sich hingegen um die Räumung der Straßen und Plätze.

Pflichten der Anlieger

Die Anlieger der Gehwege sind nach der Räum- und Streupflichtsatzung im Gemeindegebiet zum Schneeräumen und Streuen bei Schneefall verpflichtet. Die Reinigungspflicht gilt nebenbei auch für Laub und Abfall. Eine Übersicht über die Räum- und Streupflicht finden Sie unter Downloads.

Winterdienst der Gemeinde

Um den Winterdienst in der Gemeinde auf den Straßen und Plätzen kümmert sich der Bauhof. Für die Räumung der Zuwege zu den öffentlichen Einrichtungen ist der jeweilige Hausmeister zuständig. Im Bauhof werden mehrere Fahrzeuge für den Einsatz im Winterdienst vorgehalten. Auch das Bauhofpersonal befindet sich bei entsprechenden Temperaturen in Rufbereitschaft.

Kommt es zum Schneefall und zur Notwendigkeit eines Winterdienstes, so hat dieser nach Dringlichkeitsstufen zu erfolgen. Die erste Stufe umfasst alle verkehrswichtigen Straßen, Busstrecken und Steigungen. In der zweiten Stufe werden die Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung geräumt. Unter die dritte Stufe fallen alle untergeordneten Anliegerstraßen und die Gemeindeverbindungswege. Bei anhaltendem Schneefall müssen alle verkehrswichtigen Straßen der Stufe 1 ständig geräumt und gestreut werden. Dies führt auf Grund der begrenzten Kapazität zu Einschränkungen bei der Durchführung des Winterdienstes auf allen anderen Straßen. Den Plan mit den Dringlichkeitsstufen für die Räumung finden Sie unter Downloads.

Kontakt

Sachgebiet Öffentliche Straßen, Ver- und Entsorgung
Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen 
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-30
wehr@kressbronn.de

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