Am 9. Juni 2024 fanden in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen und die Europawahl statt. In der Gemeinde Kressbronn a. B. wird an diesem Wahlsonntag der Gemeinderat und der Kreistag gewählt.
Auf der Ebene der Europäischen Union findet alle fünf Jahre die Europawahl statt. Gewählt werden dabei die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Rechtsgrundlage für die Europawahl sind das deutsche Europawahlgesetz und die Europawahlordnung. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Wahlvorschlägen in Form von Listen. Üblicherweise treten bei der Europawahl deutsche Parteien an, die sich dann im Europäischen Parlament mit gleichgesinnten Parteien der anderen Mitgliedsstaaten zu Fraktionen zusammenschließen.
Bitte beachten Sie: Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Kressbronn a. B. ihren Wohnsitz haben, müssen sich einmalig in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eintragen lassen, um in der Gemeinde an der Europawahl teilzunehmen. Andernfalls müssen Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union an der Europawahl über die zuständige Botschaft ihres Heimatstaates wählen. Die Anträge zur Eintragung ins Wählerverzeichnis können Sie hier downloaden. Weitere Informationen für Deutsche im Ausland finden Sie hier und für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger hier.
Der Kreistag ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger eines Landkreises. Die Gemeinde Kressbronn a. B. gehört zum Bodenseekreis. Der Kreistag im Landkreis Bodenseekreis hat 56 Mitglieder. Der Kreistag wird auf fünf Jahre gewählt. Rechtsgrundlage für die Kreistagswahl sind die Landkreisordnung, das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung. Der Kreistag wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Gemeinde Kressbronn a. B. gehört zum Wahlkreis III – Kressbronn a. B. Neben der Gemeinde gehören die Gemeinden Langenargen und Eriskirch dem Wahlkreis an. Die Wahlberechtigten haben in ihrem Wahlkreis so viele Stimmen, wie Kreisrätinnen und Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind. Der Wahlkreis III hat fünf Sitze im Kreistag. Daher hat jeder Wahlberechtigte in Kressbronn a. B. fünf Stimmen. Wahlberechtigte haben dabei auch die Möglichkeit, ihre fünf Stimmen auf mehrere Wahlvorschläge zu verteilen (panaschieren) und einzelnen Bewerbern bis zu drei Stimmen zu geben (kumulieren).
Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde. Er wird auf fünf Jahre gewählt. Rechtsgrundlage für die Gemeinderatswahl sind die Gemeindeordnung, das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung. Der Gemeinderat wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Der Gemeinderat der Gemeinde Kressbronn a. B. besteht aktuell aus insgesamt 18 Mitgliedern und dem Bürgermeister als Vorsitzendem. Bei der Gemeinderatswahl stehen Wahlvorschläge in Form von Listen zur Auswahl. Wahlberechtigte haben dabei auch die Möglichkeit, ihre 18 Stimmen auf mehrere Wahlvorschläge zu verteilen (panaschieren) und einzelnen Bewerbern bis zu drei Stimmen zu geben (kumulieren).
Am Sonntag, 9. Juni 2024 fanden die Kommunalwahlen und die Europawahl statt. Die Wahllokale waren am Wahlsonntag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Die Ergebnisse finden Sie hier.
Sachgebiet Bürgerservice und Soziales
Hauptamt
Gemeinde Kressbronn a. B.
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