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Kommunalwahlen und Europawahl

am Sonntag, 9. Juni 2024

Am 9. Juni 2024 finden in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen und die Europawahl statt. In der Gemeinde Kressbronn a. B. wird an diesem Wahlsonntag der Gemeinderat und der Kreistag gewählt.

Europawahl

Europawahl

Auf der Ebene der Europäischen Union findet alle fünf Jahre die Europawahl statt. Gewählt werden dabei die Abgeordneten des Europäischen Parlaments. Rechtsgrundlage für die Europawahl sind das deutsche Europawahlgesetz und die Europawahlordnung. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts mit Wahlvorschlägen in Form von Listen. Üblicherweise treten bei der Europawahl deutsche Parteien an, die sich dann im Europäischen Parlament mit gleichgesinnten Parteien der anderen Mitgliedsstaaten zu Fraktionen zusammenschließen.

Wahlberechtigt bei der Europawahl ist, wer:

  •  die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und/oder
  •  die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union hat,
  •  das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • wer seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Bitte beachten Sie: Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Kressbronn a. B. ihren Wohnsitz haben, müssen sich einmalig in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eintragen lassen, um in der Gemeinde an der Europawahl teilzunehmen. Andernfalls müssen Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union an der Europawahl über die zuständige Botschaft ihres Heimatstaates wählen. Die Anträge zur Eintragung ins Wählerverzeichnis können Sie hier downloaden. Weitere Informationen für Deutsche im Ausland finden Sie hier und für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger hier

Kreistagswahl

Der Kreistag ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger eines Landkreises. Die Gemeinde Kressbronn a. B. gehört zum Bodenseekreis. Der Kreistag im Landkreis Bodenseekreis hat 56 Mitglieder. Der Kreistag wird auf fünf Jahre gewählt. Rechtsgrundlage für die Kreistagswahl sind die Landkreisordnung, das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung. Der Kreistag wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Gemeinde Kressbronn a. B. gehört zum Wahlkreis III – Kressbronn a. B. Neben der Gemeinde gehören die Gemeinden Langenargen und Eriskirch dem Wahlkreis an. Die Wahlberechtigten haben in ihrem Wahlkreis so viele Stimmen, wie Kreisrätinnen und Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind. Der Wahlkreis III hat fünf Sitze im Kreistag. Daher hat jeder Wahlberechtigte in Kressbronn a. B. fünf Stimmen. Wahlberechtigte haben dabei auch die Möglichkeit, ihre fünf Stimmen auf mehrere Wahlvorschläge zu verteilen (panaschieren) und einzelnen Bewerbern bis zu drei Stimmen zu geben (kumulieren).

Wahlberechtigt ist, wer:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und/oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union hat,
  • mindestens 16 Jahre alt ist und
  • seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in dem Landkreis Bodenseekreis hat.

Gemeinderatswahl

Der Gemeinderat ist die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde. Er wird auf fünf Jahre gewählt. Rechtsgrundlage für die Gemeinderatswahl sind die Gemeindeordnung, das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung. Der Gemeinderat wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Der Gemeinderat der Gemeinde Kressbronn a. B. besteht aktuell aus insgesamt 18 Mitgliedern und dem Bürgermeister als Vorsitzendem. Bei der Gemeinderatswahl stehen Wahlvorschläge in Form von Listen zur Auswahl. Wahlberechtigte haben dabei auch die Möglichkeit, ihre 18 Stimmen auf mehrere Wahlvorschläge zu verteilen (panaschieren) und einzelnen Bewerbern bis zu drei Stimmen zu geben (kumulieren).

Wahlberechtigt ist, wer:

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und/oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union hat,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kressbronn a. B. hat.

Wahltermin

Am Sonntag, 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen und die Europawahl statt. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Im Anschluss wird die Europawahl am gleichen Abend ausgezählt. Wenn Sie sich gerne vorab über Ihren Wahlbezirk informieren möchten, dann können Sie dies hier tun.

Aktuelle Informationen und wichtige Hinweise

Stimmzettel zur Gemeinderats- und Kreistagswahl werden vorab zugesandt
Damit Sie sich in Ruhe auf die Wahl vorbereiten können, werden vorab an alle Wahlberechtigten in Kressbronn a. B. die Stimmzettel mit Hinweisen zur Stimmabgabe durch die Post nach Hause zugestellt.  Diese Stimmzettel sollten am Wahlsonntag, den 9. Juni 2024, zur Wahl in das jeweilige Wahllokal mitgebracht werden. Dies erleichtert für Sie die Stimmabgabe und es entstehen keine unnötigen Wartezeiten im Wahllokal.

In den Wahllokalen müssen dann die Stimmzettel für die Kreistags- und Gemeinderatswahl in den entsprechenden Stimmzettelumschlägen in die Wahlurnen geworfen werden, während es für die Stimmzettel der Europawahl keine Stimmzettelumschläge gibt. Die Stimmzettel für die Europawahl werden nur in den Wahllokalen ausgegeben. Bitte beachten Sie, dass die zugesandten Stimmzettel keine Briefwahlunterlagen sind.



Briefwahl

Jede und jeder Wahlberechtigte erhält circa vier Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung per Post. Wer ein Smartphone hat und die Briefwahlunterlagen schnell und einfach beantragen möchte, nutzt entweder den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder den Link, der hier angezeigt wird, sobald die Wahlbenachrichtigungen versandt wurden. Briefwahlunterlagen können aber auch per Brief über die Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Dazu wird die Rückseite handschriftlich mit allen erforderlichen Daten ausgefüllt, unterschrieben und zurück an die Gemeinde Kressbronn a. B. geschickt. Bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen können Sie auswählen, ob Ihnen diese zugeschickt werden sollen (wird empfohlen) oder ob Sie diese persönlich oder durch einen bevollmächtigten Dritten im Rathaus abholen.

Weitere Informationen zur Briefwahl finden Sie hier

Barrierefrei wählen

Die Gemeinde Kressbronn a. B. legt großen Wert darauf, Barrieren in der Gemeinde abzubauen und allen Menschen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Somit ist jedes Wahllokal der Gemeinde Kressbronn a. B. barrierefrei zugänglich.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Seheingeschränkte Menschen können die Schablone und die Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden telefonisch unter 0761 36122 anfordern (Festnetznummer Deutsche Telekom). Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00096710 (gebührenfrei) zu erhalten.

Wahlergebnis

Die Europawahl wird am Sonntagabend ausgezählt, mit einem Ergebnis kann etwa um ca. 19:30 Uhr gerechnet werden. Die Kreistags- und Gemeinderatswahlen werden am Montag ausgezählt. Das Ergebnis der Kreistagswahl wird ca. um 11:00 bis 12:00 Uhr feststehen und das Ergebnis der Gemeinderatswahl ca. um 14:00 bis 15:00 Uhr. Die Ergebnisse werden im Foyer des Rathauses übertragen.

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