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Wohnbauplätze und Gewerbeflächen

in Kressbronn am Bodensee

Wohnbauplätze für Privatpersonen

Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist bemüht, zur Schaffung von Wohnraum für Familien beizutragen. Aus diesem Grund entwickelt die Gemeinde immer wieder Bauplätze und vergibt diese vollerschlossen an Interessenten. Dabei möchte die Gemeinde insbesondere die ortsansässige Bevölkerung berücksichtigen. Außerdem verfolgt die Gemeinde in der Regel das Ziel, Bauplätze gerade an diejenigen zu vergeben, die sich Bauplätze am freien Markt nicht leisten können. Um diese Ziele der kommunalen Bauplatzvergabe in der Praxis gewährleisten zu können, hat die Gemeinde beschlossen, Bauland nur noch zu entwickeln, wenn die zu entwickelnde Fläche im Eigentum der Gemeinde Kressbronn a. B. steht. Die Gemeinde entwickelt also kein Bauland mehr auf privaten Flächen.

Die Ausweisung von Bauplätzen in der Bodenseeregion und so auch in Kressbronn a. B. ist inzwischen deutlich schwieriger geworden. Es stehen zunehmend weniger Flächen zur Ausweisung von Bauplätzen zur Verfügung. Einerseits darf die Gemeinde mit Blick auf den Umweltschutz und den sparsamen Umgang mit Flächen nicht mehr viele Bauflächen ausweisen. Andererseits ist es schwieriger und vor allem teurer geworden, überhaupt Flächen zur Entwicklung von Grundeigentümern zu erwerben. Auch die Kosten für die Planung und Erschließung werden immer teurer. Obwohl die Gemeinde Kressbronn a. B. grundsätzlich keine Gewinnerzielungsabsicht bei der Schaffung von Bauplätzen hat, sind die Entwicklungskosten für Bauplätze und damit auch die kommunalen Bauplatzpreise drastisch gestiegen. Dennoch liegen die Bauplatzpreise der Gemeinde erheblich unter den Baulandpreisen am freien Markt.

Vergabeverfahren für die Vergabe von Wohnbauplätzen an Privatpersonen

Der Gemeinderat hat sich dazu entschieden, Bauplätze nach drei Vergabeverfahren zu vergeben. Der Ablauf und die Kriterien der Vergabeverfahren sind transparent in Richtlinien geregelt. Die Richtlinien sind rechtsanwaltlich geprüft und entsprechen vor allem den europarechtlichen Vorgaben und der neuesten Rechtsprechung.

Stehen kommunale Bauplätze zur Vergabe an, so entscheidet der Gemeinderat entweder für jeden Bauplatz, für Teile eines Baugebietes oder für ein ganzes Baugebiet, welches Vergabeverfahren Anwendung finden soll. Folgende Vergabeverfahren gibt es:

Stehen Bauplätze zur Vergabe an, so werden diese im Amtsblatt der Gemeinde öffentlich ausgeschrieben. Eine Warteliste wird nicht geführt. Auf die Ausschreibung kann sich dann grundsätzlich jeder bewerben. Weitere Informationen und die Unterschiede zu den einzelnen Vergabeverfahren finden Sie unter „Downloads“.

Aktuelle Baugebiete und verfügbare Bauplätze für Privatpersonen

Die Gemeinde Kressbronn a. B. entwickelt im neuen Baugebiet Bachtobel Bauplätze für die Kressbronner Bevölkerung. Insgesamt werden 24 Bauplätze mit unterschiedlichen Grundflächen zwischen 200 und 400 m² entwickelt. Alle Bauplätze sind als Reihenhäuser mit Flachdach und Pflicht-Photovoltaikanlage mit Anschluss an ein kaltes Nahwärme- und Energienetz konzipiert. Es gibt sowohl Bauplätze mit Garten im Norden als auch mit Garten im Süden.

Für die Bauplätze wurde ein einheitlicher Verkaufspreis von 675,00 €/m² festgelegt. Die Bauplätze werden in vier Tranchen vergeben, die wie folgt aussehen und können zudem dem Übersichtsplan zur Vergabe entnommen werden:

a) Tranche 1

In der ersten Tranche wurden folgende Bauplätze vergeben:

Bauplatz

Flst. Nr.

Größe

Nr. 9

8349

202 m²

Nr. 10

8350

201 m²

Nr. 11

8351

201 m²

Nr. 12

8352

289 m²

Für die erste Tranche wurde die Vergabe im Einheimischenmodell nach der Wohnflächenvergaberichtlinie I festgelegt. Bei einer Vergabe im Einheimischenmodell erhält den Zuschlag, wer anhand der Orts- und Sozialkriterien die höchste Punktzahl erreicht. Die Bauplätze werden als Gruppe vergeben. Eine Bewerbung kann somit nicht auf einen bestimmten Bauplatz eigereicht werden, sondern nur auf die jeweils ausgeschriebene Gruppe. Die Zuteilung der Bauplätze erfolgt anschließend anhand der sich ergebenden Rangfolge und der jeweils angegebenen Prioritäten der Bewerberinnen und Bewerber. Die Richtlinie mit den Vergabekriterien finden Sie hier

Die ersten vier Bauplätze wurden bereits verkauft.

b) Tranche 2

In der zweiten Tranche wurden folgende Bauplätze vergeben:

Bauplatz

Flst. Nr.

Größe

Nr. 2

8341

234 m²

Nr. 3

8342

265 m²

Nr. 4

8343

267 m²

Nr. 5

8344

267 m²

Die Bauplätze der zweiten Tranche wurden im sozialmodifizierten Festpreisverfahren (Wohnbauflächenvergaberichtlinie II) vergeben. Im Gegensatz zum Einheimischenmodell gibt es bei der Vergabe im sozialmodifizierten Festpreisverfahren keine Vermögens- und Einkommensobergrenzen, aber auch keine Ortskriterien. 

Die vier Bauplätze der zweiten Tranche wurden bereits verkauft.

c) Tranche 3

In der dritten Tranche wurden folgende Bauplätze ausgeschrieben:

Bauplatz

Flst. Nr.

Größe

Nr. 13

8354

269 m²

Nr. 14

8355

201 m²

Nr. 15

8356

201 m²

Nr. 16

8357

329 m²

Nr. 17

8359

226 m²

Nr. 18

8360

201 m²

Nr. 19

8361

201 m²

Nr. 20

8362

250 m²

In der Gemeinderatssitzung am 14.06.2023 wurde für die Tranche 3 die Vergabe nach dem Einheimischenmodell beschlossen. Der Bewerbungszeitraum endete am 14. August 2023.

Aus Tranche 3 konnten vier der acht Bauplätze verkauft werden.

d) Tranche 4

Für die Tranche 4 wurde ebenfalls die Vergabe im Einheimischenmodell nach der Wohnbauflächenvergaberichtlinie I festgelegt. Die vierte Tranche wird nochmals in zwei separate Vergabeverfahren aufgeteilt.

Teil 1
Im ersten Teil der vierten Tranche wurden folgende fünf Bauplätze ausgeschrieben:

Bauplatz

Flst. Nr.

Größe

Nr. 21

8363

275 m²

Nr. 22

8364

201 m²

Nr. 23

8365

201 m²

Nr. 24

8366

201 m²

Nr. 25

8367

358 m²

Der Bewerbungszeitraum endete am 15. Januar 2024.

Aus der Tranche 4 – Teil 1 konnten nach aktuellem Stand vier Bauplätze vergeben werden. Ein Bauplatz bleibt demnach unbesetzt.

Teil 2
In den bisherigen Vergabefahren konnten somit nach aktuellem Stand fünf Bauplätze nicht besetzt werden. Um die Lücken schnellstmöglich zu schließen, wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.02.2024 beschlossen, die unbesetzten Bauplätze zur geplanten Tranche 4 – Teil 2 hinzuzunehmen.

Im zweiten Teil der vierten Tranche sollen somit folgende acht Bauplätze vergeben werden:

Bauplatz

Flst. Nr.

Größe

Nr. 6

8345

431 m²

Nr. 7

8346

255 m²

Nr. 8

8347

270 m²

Nr. 13

8354

269 m²

Nr. 15

8356

201 m²

Nr. 18

8360

201 m²

Nr. 19

8361

201 m²

Nr. 24

8366

201 m²

Der Bewerbungszeitraum beginnt am 18. März 2024 um 0:00 Uhr und endet am 15. April 2024 um 24:00 Uhr (Bewerbungsschluss).

Die Bauplätze sollen nochmals im Einheimischenmodell vergeben werden. Die Bewerbung kann durch eine Einzelperson oder eine Paarbewerbung erfolgen. Für die Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung eines anerkannten Kreditinstitutes erforderlich. Die Bewerbung erfolgt über das Bauplatzportal „Baupilot“, abrufbar unter www.baupilot.com/kressbronn-am-bodensee. In Ausnahmefällen können Bewerbungen auch schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden (Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen, Gemeinde Kressbronn a. B., Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn a. B.). Berücksichtigt werden nur rechtzeitig eingegangene Bewerbungen natürlicher privater Personen. Die Gemeinde bittet, von Anrufen und E-Mails nach Möglichkeit abzusehen.

Häufig gestellte Fragen

FAQ – Baugebiet Bachtobel

Bewerbungsportal

Die Bauplatzvergabe aller Tranchen erfolgt über das Bauplatzportal Baupilot unter www.baupilot.com/kressbronn-am-bodensee. Dort erhalten Sie zudem noch weitere Informationen.

Baugebiet Bachtobel

Das Baugebiet Bachtobel befindet sich zwischen der Tettnanger und der Friedrichshafener Straße. Neben den Reihenhausbauplätzen sollen dort auch Mietwohnungen, ein Kinder- und Familienzentrum, ein Ärztehaus sowie eine Fläche für die Feuerwehr entstehen. Weitere Informationen zum Baugebiet Bachtobel erhalten Sie hier.

Hinweis: Bitte sehen Sie derzeit von Anfragen an die Gemeinde zu den Bauplätzen ab. Alle derzeit verfügbaren Informationen sind auf dieser Seite eingestellt. Aktuellere Informationen werden auf dieser Homepage eingestellt, sobald diese vorliegen.

 

Wohnbauplätze für den Mietwohnungsbau

Nicht jeder kann sich einen Bauplatz oder ein Einfamilienhaus leisten. Viele Menschen sind daher auf Mietwohnraum angewiesen. Aus diesem Grund trägt die Gemeinde bei der Baulandentwicklung auch zur Schaffung von Mietwohnraum bei. Einerseits engagiert sich die Gemeinde Kressbronn a. B. selbst im Bau von Mehrfamilienwohnhäusern, um Mietwohnungen vor allem für die örtliche Bevölkerung zu schaffen. Andererseits arbeitet die Gemeinde mit genossenschaftlichen, gemeinnützigen oder öffentlichen Bauträgern zusammen. Bei diesen steht wie bei der Gemeinde nicht die Absicht zur Gewinnmaximierung im Vordergrund, sondern die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.  

Schreibt die Gemeinde Kressbronn a. B. Wohnbauplätze für den Mietwohnungsbau aus, so ist damit ausschließlich die Schaffung von Mehrfamilienhäusern mit Mietwohnungen gemeint. Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen entwickelt die Gemeinde nicht. Auf die Vergabe von Wohnbauplätzen für den Mietwohnungsbau können sich bewerben: Wohnungsbaugenossenschaften i. S. d. Genossenschaftsgesetzes (GenG), gemeinnützige Gesellschaften (z. B. gGmbH), gemeinnützige Vereine, Europäische Wohnungsbaugenossenschaften i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE), vergleichbare Wohnungsbaugenossenschaften nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Gesellschaften nach dem Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedsstaates und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Privatpersonen oder andere private Bauträger können sich auf diese speziellen Bauplätze also nicht bewerben.

Vergabeverfahren für die Vergabe von Wohnbauplätzen für den Mietwohnungsbau

Der Gemeinderat hat sich dazu entschieden, Bauplätze für den Mietwohnungsbau nach einem geregelten Vergabeverfahren zu vergeben. Der Ablauf und die Kriterien der Vergabeverfahren sind transparent in der Wohnbauvergaberichtlinie III festgeschrieben. Die Richtlinie ist rechtsanwaltlich geprüft und entspricht vor allem den europarechtlichen Vorgaben und der neuesten Rechtsprechung.

Stehen Wohnbauplätze für den Mietwohnungsbau zur Vergabe an, so werden diese im Amtsblatt der Gemeinde und in anderen Medien öffentlich ausgeschrieben. Eine Warteliste wird nicht geführt. Auf die Ausschreibung können sich nur folgende Personen bewerben: Wohnungsbaugenossenschaften i. S. d. Genossenschaftsgesetzes (GenG), gemeinnützige Gesellschaften (z. B. gGmbH), gemeinnützige Vereine, Europäische Wohnungsbaugenossenschaften i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE), vergleichbare Wohnungsbaugenossenschaften nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Gesellschaften nach dem Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedsstaates und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Privatpersonen oder andere private Bauträger können sich auf diese speziellen Bauplätze also nicht bewerben.

Aktuelle Baugebiete und verfügbare Bauplätze für den Mietwohnungsbau

Derzeit werden von der Gemeinde Kressbronn a. B. keine Bauplätze für den Mietwohnungsbau vergeben. Es wird keine Warteliste geführt. Bitte sehen Sie von Anfragen an die Gemeinde ab.

Ärztehaus im Baugebiet Bachtobel

Die Gemeinde Kressbronn a. B. plant im neuen Baugebiet Bachtobel ein Ärztehaus. Realisiert werden soll das Ärztehaus durch einen privaten Investor. Ziel des Ärztehauses ist es, die Ärzteversorgung in der Gemeinde zu sichern und möglichst auch zu verbessern. Für das Ärztehaus wurde ein Markerkundungsverfahren und ein offenes Vergabeverfahren durchgeführt.

Markterkundungsverfahren

Für das Ärztehaus wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Ziel des Markterkundungsverfahrens war es, ein Vergabeverfahren vorzubereiten und dabei Unternehmen über die Auftragsvergabepläne und Auftragsvergabeanforderungen zu unterrichten (§ 28 Abs. 1 VgV). Das Markterkundungsverfahren ist am am 6. Juli 2022 gestartet und lief bis zum 20. September 2022. Die Interessenten machten die Gemeinde darauf aufmerksam, dass eine Realisierung in Erbbaupacht, wie von der Gemeinde vorgesehen, wirtschaftlich nicht attraktiv sei. Aus diesem Grund ermöglichte der Gemeinderat nun durch erneute Beschlussfassung auch die Option, das Grundstück mit Wiederkaufsrecht für die Gemeinde zu erwerben.

Bekanntmachung zum Markterkundungsverfahren:

Vergabeverfahren

Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung vom 15.12.2022 einer offenen Konzeptvergabe des Grundstückes zu. Danach erhält den Zuschlag, wer das beste Nutzungskonzept abgibt. Alle Unternehmen, die sich für den Erwerb des Grundstücks für die Errichtung eines Ärztehauses bewerben wollten, hatten bis zum 17. Februar 2023 die Möglichkeit ihre Interessenbekundung  einzureichen. 

Bekanntmachung zum Offenen Vergabeverfahren:

 

Gewerbeflächen

Die Ansiedlung oder Erweiterung von Gewerbebetrieben in der Gemeinde Kressbronn a. B. ist und bleibt erklärtes Ziel der Gemeinde. Gewerbe schafft Arbeitsplätze, generiert Steuereinnahmen und sorgt für Wohlstand unserer Gemeinde und Gesellschaft. Aus diesen Gründen ist die Gemeinde bemüht, weitere Flächen für Gewerbe zur Verfügung zu stellen. In den letzten Jahren stellt sich dies in den Bodenseegemeinden wegen der besonders schutzwürdigen Landschaft als zunehmend schwieriger heraus.

Bestehende Gewerbegebiete

Bestehende Gewerbegebiete in der Gemeinde befinden sich vor allem im Heidach sowie nördlich der Argenstraße. Industriegebiete mit Schwerindustrie oder stark störendem Gewerbe gibt es in der Gemeinde keine.

Die derzeitigen Gewerbegebiete sind weitgehend ausgelastet. Die Gemeinde hat selbst derzeit keine gewerblichen Flächen mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund bitten wir darum, von Anfragen an die Gemeinde abzusehen.

Geplante Gewerbegebiete

Da die bestehenden Gewerbegebiete in Kressbronn a. B. in ihrer Kapazität ausgelastet sind, bemüht sich die Gemeinde seit vielen Jahren um die Schaffung eines neuen Gewebegebietes in den Gewannen Kapellenesch/Haslach. Die Planungen sind jedoch auf Grund artenschutzrechtlicher Fragestellung ins Stocken geraten. Von einer Erschließungsreife sind die Planungen derzeit weit entfernt. Informationen zum geplanten Gewerbegebiet finden Sie hier.

Der Kressbronner Gemeinderat hat in der Sitzung am 26.01.2022 Ziele für ein Gewerbegebiet festgelegt. Wunsch des Gemeinderates war es, vorab festzulegen, was die Gemeinde möchte und was nicht.  

Derzeit sind im geplanten Gewerbegebiet Kapellenesch/Haslach keine Gewerbeflächen verfügbar. Aus diesem Grund bitten wir darum, von Anfragen zu konkreten Gewerbeflächen in diesem Gebiet derzeit abzusehen.

Gewerbe außerhalb von Gewerbegebieten

Ob Gewerbebetriebe auch außerhalb von gewerblichen Bauflächen in Misch- oder auch Wohngebieten zulässig sind, hängt maßgeblich davon ab, welchen Charakter sie haben und welche Störwirkung sie für das Wohnen entwickeln können. Die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben im jeweiligen Gebiet ergibt sich aus dem geltenden Bebauungsplan oder der Eigenart der näheren Umgebung. Das Sachgebiet Bau- und Umweltverwaltung oder auch das Baurechtsamt des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen stehen Gewerbebetrieben, die sich über Ansiedlungs- oder Erweiterungsmöglichkeiten informieren wollen, gerne mit Rat und Information zur Seite.

Kontakt

Sachgebiet Bau- und Umweltverwaltung
Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-37
sauter@kressbronn.de

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