Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist bemüht, zur Schaffung von Wohnraum für Familien beizutragen. Aus diesem Grund entwickelt die Gemeinde immer wieder Bauplätze und vergibt diese vollerschlossen an Interessenten. Dabei möchte die Gemeinde insbesondere die ortsansässige Bevölkerung berücksichtigen. Außerdem verfolgt die Gemeinde in der Regel das Ziel, Bauplätze gerade an diejenigen zu vergeben, die sich Bauplätze am freien Markt nicht leisten können. Um diese Ziele der kommunalen Bauplatzvergabe in der Praxis gewährleisten zu können, hat die Gemeinde beschlossen, Bauland nur noch zu entwickeln, wenn die zu entwickelnde Fläche im Eigentum der Gemeinde Kressbronn a. B. steht. Die Gemeinde entwickelt also kein Bauland mehr auf privaten Flächen.
Die Ausweisung von Bauplätzen in der Bodenseeregion und so auch in Kressbronn a. B. ist inzwischen deutlich schwieriger geworden. Es stehen zunehmend weniger Flächen zur Ausweisung von Bauplätzen zur Verfügung. Einerseits darf die Gemeinde mit Blick auf den Umweltschutz und den sparsamen Umgang mit Flächen nicht mehr viele Bauflächen ausweisen. Andererseits ist es schwieriger und vor allem teurer geworden, überhaupt Flächen zur Entwicklung von Grundeigentümern zu erwerben. Auch die Kosten für die Planung und Erschließung werden immer teurer. Obwohl die Gemeinde Kressbronn a. B. grundsätzlich keine Gewinnerzielungsabsicht bei der Schaffung von Bauplätzen hat, sind die Entwicklungskosten für Bauplätze und damit auch die kommunalen Bauplatzpreise drastisch gestiegen. Dennoch liegen die Bauplatzpreise der Gemeinde erheblich unter den Baulandpreisen am freien Markt.
Der Gemeinderat hat sich dazu entschieden, Bauplätze nach drei Vergabeverfahren zu vergeben. Der Ablauf und die Kriterien der Vergabeverfahren sind transparent in Richtlinien geregelt. Die Richtlinien sind rechtsanwaltlich geprüft und entsprechen vor allem den europarechtlichen Vorgaben und der neuesten Rechtsprechung.
Stehen kommunale Bauplätze zur Vergabe an, so entscheidet der Gemeinderat entweder für jeden Bauplatz, für Teile eines Baugebietes oder für ein ganzes Baugebiet, welches Vergabeverfahren Anwendung finden soll. Folgende Vergabeverfahren gibt es:
Stehen Bauplätze zur Vergabe an, so werden diese im Amtsblatt der Gemeinde öffentlich ausgeschrieben. Eine Warteliste wird nicht geführt. Auf die Ausschreibung kann sich dann grundsätzlich jeder bewerben. Weitere Informationen und die Unterschiede zu den einzelnen Vergabeverfahren finden Sie unter „Downloads“.
Die Gemeinde Kressbronn a. B. entwickelt im neuen Baugebiet Bachtobel Bauplätze für die Kressbronner Bevölkerung. Insgesamt werden 24 Bauplätze mit unterschiedlichen Grundflächen zwischen 200 und 400 m² entwickelt. Alle Bauplätze sind als Reihenhäuser mit Flachdach und Pflicht-Photovoltaikanlage mit Anschluss an ein kaltes Nahwärme- und Energienetz konzipiert. Es gibt sowohl Bauplätze mit Garten im Norden als auch mit Garten im Süden.
Für die Bauplätze wurde ein einheitlicher Verkaufspreis von 675,00 €/m² festgelegt. Die Bauplätze werden in vier Tranchen vergeben, die wie folgt aussehen und können zudem dem Übersichtsplan zur Vergabe entnommen werden:
In der ersten Tranche werden folgende vollerschlossen Bauplätze vergeben:
Bauplatz | Flst. Nr. | Größe |
Nr. 9 | 8349 | 202 m² |
Nr. 10 | 8350 | 201 m² |
Nr. 11 | 8351 | 201 m² |
Nr. 12 | 8352 | 289 m² |
Für die erste Tranche wurde die Vergabe im Einheimischenmodell nach der Wohnflächenvergaberichtlinie I festgelegt. Bei einer Vergabe im Einheimischenmodell erhält den Zuschlag, wer anhand der Orts- und Sozialkriterien die höchste Punktzahl erreicht. Die Bauplätze werden als Gruppe vergeben. Eine Bewerbung kann somit nicht auf einen bestimmten Bauplatz eigereicht werden, sondern nur auf die jeweils ausgeschriebene Gruppe. Die Zuteilung der Bauplätze erfolgt anschließend anhand der sich ergebenden Rangfolge und der jeweils angegebenen Prioritäten der Bewerberinnen und Bewerber. Die Richtlinie mit den Vergabekriterien finden Sie hier.
Die ersten vier Bauplätze wurden bereits vergeben.
In der zweiten Tranche werden folgende vollerschlossene Bauplätze vergeben:
Bauplatz | Flst. Nr. | Größe |
Nr. 2 | 8341 | 234 m² |
Nr. 3 | 8342 | 265 m² |
Nr. 4 | 8343 | 267 m² |
Nr. 5 | 8344 | 267 m² |
Die Bauplätze der zweiten Tranche werden im sozialmodifizierten Festpreisverfahren (Wohnbauflächenvergaberichtlinie II) vergeben. Im Gegensatz zum Einheimischenmodell gibt es bei der Vergabe im sozialmodifizierten Festpreisverfahren keine Vermögens- und Einkommensobergrenzen, aber auch keine Ortskriterien. Bei einer Vergabe im sozialmodifizierten Festpreisverfahren erhält einen Zuschlag, wer anhand der Vergabekriterien die höchste Punktzahl erreicht. Die Bauplätze werden als Gruppe vergeben. Eine Bewerbung kann somit nicht auf einen bestimmten Bauplatz eigereicht werden, sondern nur auf die jeweils ausgeschriebene Gruppe. Die Zuteilung der Bauplätze erfolgt anschließend anhand der sich ergebenden Rangfolge und der jeweils angegebenen Prioritäten der Bewerberinnen und Bewerber. Der festgelegte Verkaufspreis beträgt für alle vier Bauplätze 675,00 €/m². Die Vergabe erfolgt über ein elektronisches Bewerbungsverfahren.
Der Bewerbungszeitraum hat am 27. März 2023 um 0:00 Uhr begonnen und endet am 24. April 2023 um 24:00 Uhr (Bewerbungsschluss).
Die Bewerbung kann durch eine Einzelperson oder eine Paarbewerbung erfolgen. Für die Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung eines anerkannten Kreditinstitutes erforderlich. Die Bewerbung erfolgt über das Bauplatzportal „Baupilot“, abrufbar unter www.baupilot.com/kressbronn. In Ausnahmefällen können Bewerbungen auch schriftlich bei der Gemeinde eingereicht werden (Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen, Gemeinde Kressbronn a. B., Hauptstraße 19, 88079 Kressbronn a. B.). Berücksichtigt werden nur rechtzeitig eingegangene Bewerbungen natürlicher privater Personen. Die Gemeinde bittet, von Anrufen und E-Mails nach Möglichkeit abzusehen.
In der dritten Tranche werden folgende vollerschlossene Bauplätze vergeben:
Bauplatz | Flst. Nr. | Größe |
Nr. 13 | 8354 | 269 m² |
Nr. 14 | 8355 | 201 m² |
Nr. 15 | 8356 | 201 m² |
Nr. 16 | 8357 | 329 m² |
Nr. 17 | 8359 | 226 m² |
Nr. 18 | 8360 | 201 m² |
Nr. 19 | 8361 | 201 m² |
Nr. 20 | 8362 | 250 m² |
In der vierten und letzten Tranche werden folgende vollerschlossene Bauplätze vergeben:
Bauplatz | Flst. Nr. | Größe |
Nr. 6 | 8345 | 431 m² |
Nr. 7 | 8346 | 255 m² |
Nr. 8 | 8347 | 270 m² |
Nr. 21 | 8363 | 275 m² |
Nr. 22 | 8364 | 201 m² |
Nr. 23 | 8365 | 201 m² |
Nr. 24 | 8366 | 201 m² |
Nr. 25 | 8367 | 358 m² |
Für die Tranchen 3 und 4 wurde zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Entscheidung über die Art des Vergabeverfahrens getroffen. Dies soll nach Abschluss der ersten beiden Tranchen anhand der Ergebnisse aus den zwei Vergabeverfahren entschieden werden. Nach dem aktuell ausgearbeiteten Zeitplan soll die Vergabe der Tranche 3 ab Juni/Juli 2023 und der Tranche 4 ab Oktober/November 2023 starten.
Die Bauplatzvergabe aller Tranchen erfolgt über das Bauplatzportal Baupilot unter www.baupilot.com/kressbronn. Dort erhalten Sie zudem noch weitere Informationen.
Das Baugebiet Bachtobel befindet sich zwischen der Tettnanger und der Friedrichshafener Straße. Neben den Reihenhausbauplätzen sollen dort auch Mietwohnungen, ein Kinder- und Familienzentrum, ein Ärztehaus sowie eine Fläche für die Feuerwehr entstehen. Weitere Informationen zum Baugebiet Bachtobel erhalten Sie hier.
Hinweis: Bitte sehen Sie derzeit von Anfragen an die Gemeinde zu den Bauplätzen ab. Alle derzeit verfügbaren Informationen sind auf dieser Seite eingestellt. Aktuellere Informationen werden auf dieser Homepage eingestellt, sobald diese vorliegen.
Nicht jeder kann sich einen Bauplatz oder ein Einfamilienhaus leisten. Viele Menschen sind daher auf Mietwohnraum angewiesen. Aus diesem Grund trägt die Gemeinde bei der Baulandentwicklung auch zur Schaffung von Mietwohnraum bei. Einerseits engagiert sich die Gemeinde Kressbronn a. B. selbst im Bau von Mehrfamilienwohnhäusern, um Mietwohnungen vor allem für die örtliche Bevölkerung zu schaffen. Andererseits arbeitet die Gemeinde mit genossenschaftlichen, gemeinnützigen oder öffentlichen Bauträgern zusammen. Bei diesen steht wie bei der Gemeinde nicht die Absicht zur Gewinnmaximierung im Vordergrund, sondern die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Schreibt die Gemeinde Kressbronn a. B. Wohnbauplätze für den Mietwohnungsbau aus, so ist damit ausschließlich die Schaffung von Mehrfamilienhäusern mit Mietwohnungen gemeint. Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen entwickelt die Gemeinde nicht. Auf die Vergabe von Wohnbauplätzen für den Mietwohnungsbau können sich bewerben: Wohnungsbaugenossenschaften i. S. d. Genossenschaftsgesetzes (GenG), gemeinnützige Gesellschaften (z. B. gGmbH), gemeinnützige Vereine, Europäische Wohnungsbaugenossenschaften i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE), vergleichbare Wohnungsbaugenossenschaften nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Gesellschaften nach dem Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedsstaates und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Privatpersonen oder andere private Bauträger können sich auf diese speziellen Bauplätze also nicht bewerben.
Der Gemeinderat hat sich dazu entschieden, Bauplätze für den Mietwohnungsbau nach einem geregelten Vergabeverfahren zu vergeben. Der Ablauf und die Kriterien der Vergabeverfahren sind transparent in der Wohnbauvergaberichtlinie III festgeschrieben. Die Richtlinie ist rechtsanwaltlich geprüft und entspricht vor allem den europarechtlichen Vorgaben und der neuesten Rechtsprechung.
Stehen Wohnbauplätze für den Mietwohnungsbau zur Vergabe an, so werden diese im Amtsblatt der Gemeinde und in anderen Medien öffentlich ausgeschrieben. Eine Warteliste wird nicht geführt. Auf die Ausschreibung können sich nur folgende Personen bewerben: Wohnungsbaugenossenschaften i. S. d. Genossenschaftsgesetzes (GenG), gemeinnützige Gesellschaften (z. B. gGmbH), gemeinnützige Vereine, Europäische Wohnungsbaugenossenschaften i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE), vergleichbare Wohnungsbaugenossenschaften nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Gesellschaften nach dem Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedsstaates und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Privatpersonen oder andere private Bauträger können sich auf diese speziellen Bauplätze also nicht bewerben.
Derzeit werden von der Gemeinde Kressbronn a. B. keine Bauplätze für den Mietwohnungsbau vergeben. Es wird keine Warteliste geführt. Bitte sehen Sie von Anfragen an die Gemeinde ab.
Die Gemeinde Kressbronn a. B. plant im neuen Baugebiet Bachtobel ein Ärztehaus. Realisiert werden soll das Ärztehaus durch einen privaten Investor. Ziel des Ärztehauses ist es, die Ärzteversorgung in der Gemeinde zu sichern und möglichst auch zu verbessern. Für das Ärztehaus wurde ein Markerkundungsverfahren und ein offenes Vergabeverfahren durchgeführt.
Für das Ärztehaus wurde ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Ziel des Markterkundungsverfahrens war es, ein Vergabeverfahren vorzubereiten und dabei Unternehmen über die Auftragsvergabepläne und Auftragsvergabeanforderungen zu unterrichten (§ 28 Abs. 1 VgV). Das Markterkundungsverfahren ist am am 6. Juli 2022 gestartet und lief bis zum 20. September 2022. Die Interessenten machten die Gemeinde darauf aufmerksam, dass eine Realisierung in Erbbaupacht, wie von der Gemeinde vorgesehen, wirtschaftlich nicht attraktiv sei. Aus diesem Grund ermöglichte der Gemeinderat nun durch erneute Beschlussfassung auch die Option, das Grundstück mit Wiederkaufsrecht für die Gemeinde zu erwerben.
Bekanntmachung zum Markterkundungsverfahren:
Der Gemeinderat stimmte in seiner Sitzung vom 15.12.2022 einer offenen Konzeptvergabe des Grundstückes zu. Danach erhält den Zuschlag, wer das beste Nutzungskonzept abgibt. Alle Unternehmen, die sich für den Erwerb des Grundstücks für die Errichtung eines Ärztehauses bewerben wollten, hatten bis zum 17. Februar 2023 die Möglichkeit ihre Interessenbekundung einzureichen.
Bekanntmachung zum Offenen Vergabeverfahren:
Die Ansiedlung oder Erweiterung von Gewerbebetrieben in der Gemeinde Kressbronn a. B. ist und bleibt erklärtes Ziel der Gemeinde. Gewerbe schafft Arbeitsplätze, generiert Steuereinnahmen und sorgt für Wohlstand unserer Gemeinde und Gesellschaft. Aus diesen Gründen ist die Gemeinde bemüht, weitere Flächen für Gewerbe zur Verfügung zu stellen. In den letzten Jahren stellt sich dies in den Bodenseegemeinden wegen der besonders schutzwürdigen Landschaft als zunehmend schwieriger heraus.
Bestehende Gewerbegebiete in der Gemeinde befinden sich vor allem im Heidach sowie nördlich der Argenstraße. Industriegebiete mit Schwerindustrie oder stark störendem Gewerbe gibt es in der Gemeinde keine.
Die derzeitigen Gewerbegebiete sind weitgehend ausgelastet. Die Gemeinde hat selbst derzeit keine gewerblichen Flächen mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund bitten wir darum, von Anfragen an die Gemeinde abzusehen.
Da die bestehenden Gewerbegebiete in Kressbronn a. B. in ihrer Kapazität ausgelastet sind, bemüht sich die Gemeinde seit vielen Jahren um die Schaffung eines neuen Gewebegebietes in den Gewannen Kapellenesch/Haslach. Die Planungen sind jedoch auf Grund artenschutzrechtlicher Fragestellung ins Stocken geraten. Von einer Erschließungsreife sind die Planungen derzeit weit entfernt. Informationen zum geplanten Gewerbegebiet finden Sie hier.
Der Kressbronner Gemeinderat hat in der Sitzung am 26.01.2022 Ziele für ein Gewerbegebiet festgelegt. Wunsch des Gemeinderates war es, vorab festzulegen, was die Gemeinde möchte und was nicht.
Derzeit sind im geplanten Gewerbegebiet Kapellenesch/Haslach keine Gewerbeflächen verfügbar. Aus diesem Grund bitten wir darum, von Anfragen zu konkreten Gewerbeflächen in diesem Gebiet derzeit abzusehen.
Ob Gewerbebetriebe auch außerhalb von gewerblichen Bauflächen in Misch- oder auch Wohngebieten zulässig sind, hängt maßgeblich davon ab, welchen Charakter sie haben und welche Störwirkung sie für das Wohnen entwickeln können. Die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben im jeweiligen Gebiet ergibt sich aus dem geltenden Bebauungsplan oder der Eigenart der näheren Umgebung. Das Sachgebiet Bau- und Umweltverwaltung oder auch das Baurechtsamt des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen stehen Gewerbebetrieben, die sich über Ansiedlungs- oder Erweiterungsmöglichkeiten informieren wollen, gerne mit Rat und Information zur Seite.
Sachgebiet Bau- und Umweltverwaltung
Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-37
sauter@kressbronn.de