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Luft und Lärm

Auch die Luft gehört zu den schutzwürdigen Gütern der Umwelt. Saubere Luft zum Atmen ist ein Grundbedürfnis eines jeden Menschen. Es sind gerade aber auch die Menschen, die durch verschiedenste Aktivitäten und Handlungen die Luft verunreinigen. Neben dem Ausstoß von Emissionen durch Industrie- und Gewerbeanlagen sowie privaten Haushalten gehört besonders der Straßenverkehr zu den Hauptquellen, welche die Luftqualität beeinträchtigen. In der Bundesrepublik Deutschland ist durch strenge Grenzwerte in den vergangenen Jahrzehnten die Luftverschmutzung stark zurückgegangen. Auch Lärmbelastungen wird durch strenge Grenzwerte inzwischen entgegengewirkt. Für die Angelegenheiten von Luft und Lärm ist das Landratsamt Bodenseekreis als untere Immissionsschutzbehörde zuständig.

Luftreinhaltung

Unter Luftreinhaltung versteht man das Ziel, die Qualität der Luft zu verbessern bzw. zu erhalten und vor allem eine natürliche Zusammensetzung sicherzustellen, die einen nachhaltigen Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen gewährleistet. Zur Luftreinhaltung gehören also alle Maßnahmen, die der Vermeidung oder Verminderung der Verunreinigung der Luft dienen. Insbesondere gesetzliche Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von gewerblichen und technischen Anlagen sowie für Maschinen und Fahrzeuge dienen der Luftreinhaltung. Auf kommunaler Ebene können darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Luftreinhaltung ergriffen werden (z. B. Luftreinhalteplan, Umweltzonen), sofern ein Bedarf dafür besteht. Die Landesanstalt für Umwelt (LUBW) betreibt ein landesweites Luftqualitätsmessnetz. Für den Bodenseekreis gibt es nur einen Messpunkt in Friedrichshafen. Für den Messpunkt wird derzeit die Luftqualität nach dem Luftqualitätsindex mit „gut“ bewertet. Wie der Luftqualitätsindex berechnet wird und was die Ergebnisse bedeuten, können Sie auf der Seite der LUBW nachlesen. Eigene Messungen der Luftqualität für die Gemeinde Kressbronn a. B. gibt es also nicht. Als Gemeinde mit normaler Straßenverkehrsbelastung, die nur über wenig emittierende Gewerbebetriebe verfügt, spielt der Schadstoffausstoß im Gemeindegebiet auch eine eher untergeordnete Rolle. Aus diesem Grund bestand für die Gemeinde bislang auch kein Bedarf, eine Messung vorzunehmen oder eigene Maßnahmen zur Luftreinhaltung zu ergreifen.

Lärm

Unter Lärm versteht man Geräuschimmissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Die Quellen des Lärms können dabei vielfältig sein. Lärm kann insbesondere von Menschen, Fahrzeugen und Maschinen ausgehen. Er kann schädlich sein und die Gesundheit von Menschen und Tieren beeinträchtigen. Aus diesem Grund spielt der Lärmschutz eine immer größere Rolle.

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie und der Erneuerung der Lärmkarten im Jahr 2017 wurde hinsichtlich der Hauptverkehrsstraßen in der Gemeinde Kressbronn a. B. die Lärmsituation bewertet. Das Gutachten kam dabei zum Ergebnis, dass die Lärmgrenzwerte durch die Hauptverkehrsstraßen im Gemeindegebiet ohne Einzelfallberücksichtigung nicht überschritten werden. Andere dauerhafte und die Allgemeinheit betreffende Lärmimmission als den Straßenverkehr gibt es in der Gemeinde Kressbronn a. B. nach derzeitiger Beurteilung nicht.

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