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Gemeindearchiv

Die Gemeinde unterhält ein eigenes Archiv. Es hat die Aufgabe, das in der Verwaltung angefallene Schriftgut sowie elektronische Unterlagen aufzubewahren und auf Dauer zugänglich zu machen. Zweck des Gemeindearchivs ist es also, Akten und Dokumente zu sammeln, zu verwahren, zu erhalten, zu erschließen und zur Einsicht verfügbar zu halten.

Sowohl für Behörden als auch für die Bürgerinnen und Bürger ist die Arbeit des Gemeindearchivs wichtig. Immer wieder können alte Akten und Unterlagen zur Klärung von Sach- und Rechtsfragen beitragen. Außerdem bildet das Archivgut die Geschichte der Gemeinde ab und ist daher die wichtigste Quelle für die Erforschung der Ortsgeschichte.

Benutzung des Gemeindearchivs

Das Gemeindearchiv darf man sich nicht wie eine Bücherei vorstellen. Wer im Gemeindearchiv nach etwas suchen möchte, muss einen Antrag auf Benutzung stellen und ein berechtigtes Interesse für die Einsicht in das Gemeindearchiv glaubhaft machen. Im Antrag ist dann anzugeben, wonach genau gesucht wird. Das Archivpersonal der Gemeinde wird die einschlägigen Archivalien heraussuchen, sodass diese von den Benutzerinnen und Benutzern zu einer vereinbarten Zeit vor Ort und unter Aufsicht eingesehen werden können. Archivgegenstände können nicht ausgeliehen werden.

Belegpflicht

Benutzerinnen und Benutzer des Gemeindearchivs, welche Informationen aus dem Gemeindearchiv in schriftlichen Werken verwenden, müssen das Gemeindearchiv immer als Belegstelle angeben.

Pflicht zur Abgabe von Belegexemplaren

Wer unter wesentlicher Verwendung von Archivgut des Gemeindearchivs eine Publikation bzw. ein Druckwerk herausgibt, muss der Gemeinde Kressbronn a. B. davon ein Belegexemplar grundsätzlich kostenlos zur Verfügung stellen. Dieses Belegexemplar wird Bestandteil der Archivbibliothek.

Archivbibliothek

Im Gemeindearchiv gibt es eine Archivbibliothek. Hierin finden sich Druckwerke zur Gemeinde sowie Druckwerke, die auf Grundlage der Archivalien des Gemeindearchivs verfasst worden sind.

Gebühren

Wer im Gemeindearchiv Archivalien einsehen möchte, der muss grundsätzlich für die Leistungen der Gemeinde eine Verwaltungsgebühr bezahlen. Für wissenschaftliche, ortsgeschichtliche oder heimatkundliche Zwecke wird in der Regel auf die Erhebung von Gebühren verzichtet.

Sprechzeiten

Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)

Kontakt

Gemeindearchiv
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-41
archiv@kressbronn.de

Antragsportal

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