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Aus dem Gemeinderat

Die Gemeinde Kressbronn a. B. möchte die Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit in Gemeinderat und Ausschüssen zeitnah und transparent informieren. Auf dem Sitzungsportal, das für die Öffentlichkeit freigeschaltet ist, können die Tagesordnungen zu sämtlichen öffentlichen Sitzungen sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen eingesehen werden. Die Sitzungsunterlagen stehen dort eine Woche vor der jeweiligen Sitzung zum Abruf bereit. Über vergangene Sitzungen können Sie sich ebenfalls im Portal informieren. Oder Sie lesen hier die zusammengefassten Informationen der vergangenen Gemeinderatssitzungen. 

Sitzung vom 27. September 2023

Reihenhausbauplätze der 3. Tranche im Baugebiet Bachtobel sind vergeben
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Bauplätze Nr. 13 bis 20 im neuen Baugebiet „Bachtobel“ entsprechend der nach dem Einheimischenmodell ermittelten Rangfolge der Bewerbungen. Beim Einheimischenmodell können Ortsansässige besonders berücksichtigt werden, müssen dafür aber auf Grund des Europarechts Einkommens- und Vermögensgrenzen einhalten.  Beim Bewerbungsverfahren für die dritte Tranche der Reihenhausbauplätze wurden insgesamt 17 Bewerbungen eingereicht. Davon waren 11 Bewerbungen zulässig und sind in den Bewerberpool mitaufgenommen worden. Von den 17 Bewerbungen wurden sieben Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern abgegeben, die ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Kressbronn a. B. haben.

Baugebiet Bachtobel – Informationen zum Kurvenbereich der Tettnanger Straße
Die Gemeinde hat zur Erschließung des Baugebietes Bachtobel die Tettnanger Straße neugestaltet. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auf der Westseite ein neuer Geh- und Radweg angelegt. Nach Abschluss der Asphaltierungsarbeiten stellte sich jedoch heraus, dass das gegenseitige Passieren zweier Sattelzüge im Kurvenbereich nicht ohne Weiteres möglich ist. Einer der beiden entgegenkommenden Sattelzüge muss warten und den anderen vorbeifahren lassen. Diese Problematik ist jedoch nicht neu. Bereits vor Neugestaltung der Tettnanger Straße war ein gegenseitiges Passieren von zwei Sattelzügen nur möglich, in dem ein Sattelzug auf Grünstreifen auf privatem Grund ausgewichen ist. Heute ist dort ein Geh- und Radweg angelegt und macht das Ausweichen unmöglich.  Mit der Umgestaltung der Tettnanger Straße sollte diese Problematik eigentlich gelöst werden. Sowohl von der Gemeindeverwaltung als auch vom Gemeinderat wurde das Planungsbüro daher mehrfach darauf hingewiesen. Um das störungsfreie Fahren der Sattelzüge im Kurvenbereich künftig zu gewährleisten, wird nun die Breite des bestehenden Rad- und Gehweges von 3,00 m auf 2,72 m reduziert, das Bankett entfällt. Da es sich um einen Planungsfehler handelt, liegt die Verantwortung beim Planungsbüro. Die Gesamterschließung des Baugebietes wird Ende November abgeschlossen sein. Der durch den Planungsfehler entstandene Schaden wird vom beauftragten Ingenieurbüro übernommen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung den Sachstand zur Kenntnis genommen. Bürgermeister Enzensperger betonte in der Sitzung, dass das Planungsbüro mit dem Fehler souverän und kulant umgegangen sei. Das Büro genieße auch weiterhin das Vertrauen der Gemeinde.

Bebauungsplan Bachtobel – Gemeinderat beschließt 1. Änderung
Im Baugebiet „Bachtobel“ sind unter anderem Mehrgeschosswohnbauten vorgesehen. Der Bebauungsplan wurde nun so geändert, dass eine technische und wirtschaftliche Realisierung der Bebauung ermöglicht wird. So wurden u. a. die Stellplatzregelungen flexibler gestaltet und für die Feuerwehr mehr Stellplätze eingeplant. Ansonsten waren noch redaktionelle Anpassungen notwendig. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung dem Entwurf des Bebauungsplans „Bachtobel – 1. Änderung“ einstimmig zugestimmt und den Satzungsbeschluss gefasst. 

3. Änderung Flächennutzungsplan - Bereich Erzeugermärkte Raiffeisenstraße in Kressbronn a. B. – Veröffentlichung des Planentwurfs
Die die BayWa AG plant, ihren Standort in Kressbronn a. B. zu erweitern und eine Lagerfläche für Obstkisten sowie Stellplätze für LKW und PKW herzustellen. Daher ist eine Änderung des Flächennutzungsplans für die nordwestlich von der BayWa liegenden Flächen notwendig.  Die geplante Sonderbaufläche soll sowohl den Fortbestand der bestehenden Nutzung sicherstellen als auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des vorhandenen Bestandsbetriebes der BayWa schaffen.  In der Regionalplanfortschreibung, welche von der Verbandsversammlung beschlossen und am 06.09.2023 vom zuständigen Ministerium genehmigt wurde, soll der Regionale Grünzug vom betroffenen Geltungsbereich entfernt werden. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27.09.2023 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die Mitglieder der Verbandsversammlung mit der Zustimmung zu den Beschlüssen in der Verbandsversammlung beauftragt.

Bebauungsplan "Seestraße" – Gemeinderat beschließt Veröffentlichung des Planentwurfs
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 27.09.2023 dem Bebauungsplanentwurf Baugebiet „Seestraße“ einstimmig zugestimmt. Der Bebauungsplan sieht eine allgemeine Wohnbebauung nördlich der Lindauer Straße und ein Urbanes Gebiet südlich der Lindauer Straße vor. Dabei wurde die Geschossigkeit mit drei Vollgeschossen festgesetzt, welche sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Der gewerbliche Anteil im Baugebiet „Seestraße“ wurde auf mind. 30 % der Geschossfläche festgesetzt. Damit wurde der bislang vorgesehene Gewerbeanteil deutlich reduziert. Mit dem Bebauungsplan soll die städtebauliche Entwicklung geregelt und die Straßen- und Wegeführung gesichert werden. Der Gemeinderat hat in der jüngsten Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zur frühzeitigen Beteiligung abgewogen und dem Bebauungsplanentwurf Baugebiet „Seestraße“ zugestimmt.

Klimaschutzkonzept Kressbronn a. B. – Konzept zur Wärmeeinsparung und Wärmeerzeugung vorgestellt
Die Gemeinde hat sich zum Ziel gesetzt, auch für den Wärmeverbrauch im Gebäudesektor Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen. Das bedeutet, dass in erster Linie auf nachhaltige Wärmeerzeugung umgestellt, die Gebäude energetisch saniert und der Wärmeverbrauch gesenkt werden müssen. Hier sind vor allem private Haushalte und Gewerbebetriebe gefragt, da sie einen Hauptteil der Wärme verbrauchen. Zur Unterstützung der Haus- und Wohnungseigentümer werden von der Gemeinde Energieeffizienz-Beratungen angeboten. Um den Wärmeverbrauch in den kommunalen Liegenschaften bis 2035 klimaneutral zu gestalten, werden Sanierungsprioritäten für die einzelnen kommunalen Gebäude festgelegt. Über eine energetische Sanierung von Einzelgebäuden hinaus ist es sinnvoll zu untersuchen, inwieweit ein oder mehrere Wärmenetze, Vorteile für die Wärmeversorgung von privaten Haushalten, Gewerbe und kommunalen Liegenschaften bieten und inwieweit diese Wärmenetze zur Zielerreichung der Klimaneutralität von Kressbronn a. B. beitragen können. Aus diesen Gründen soll ein Wärmeplan für die Gemeinde Kressbronn a. B. erstellt werden. Auf Nachfrage des Gemeinderates erläuterte Dr. Hegel, dass der Wärmeplan erst dann bindend sei, wenn er vom Gemeinderat beschlossen sei. Die Förderung sei bereits beantragt, damit die Gemeinde keine Fristen versäume. Von Seiten des Gemeinderats kam deutlich zum Ausdruck, dass sie grundsätzlich für das Klimaschutzkonzept stimmen. Die einzelnen Beschlüsse seien jedoch teilweise zu detailliert. Besonders die Fraktion der Bürgerlichen Wählervereinigung betonte, dass man den Bürgern nichts vorschreiben und sie nicht bevormunden wolle. Jeder einzelne könne selbst entscheiden, ob und was er im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Klimaschutz beitragen möchte. Auch die CDU-Fraktion befürwortete das Klimaschutzkonzept grundsätzlich. Was die weiteren Maßnahmen betreffe, so müsse jedoch der Gesetzgeber die Vorgaben machen. Die Gemeinde Kressbronn a. B. werde diese gesetzlichen Vorgaben dann bei den einzelnen Maßnahmen berücksichtigen.Der Gemeinderat nahm den Bericht zum Klimaschutzkonzept Kressbronn a. B. – Konzept zur Wärmeeinsparung und Wärmeerzeugung – zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung über alle Teile des Klimaschutzkonzeptes erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung.

Befestigung des Erweiterungsparkplatzes am Naturstrandbad – Gemeinderat fasst Baubeschluss und vergibt Bauleistungen
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den Planungen für die Befestigung der Grünfläche neben dem Strandbadparkplatz mehrheitlich bei vier Gegenstimmen zugestimmt und den Baubeschluss gefasst. Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Vergabe an den günstigsten Bieter, die Fa. Suerdieck Wegesanierung aus Ermengerst zugestimmt. Ein entsprechender Bebauungsplan ist im Januar 2023 in Kraft getreten. Baurechtlich ist nun auf der am Strandbadparkplatz angrenzenden Grünfläche ein temporärer Parkplatz zulässig. Hierdurch wird einerseits der Bestand des Strandbadparkplatzes gesichert und andererseits werden ca. 128 Parkplätze auf der westlich angrenzenden Fläche unterhalb des Bolzplatzes befestigt. Wie bisher soll diese Fläche auch künftig nur temporär genutzt werden. Ziel der Planung war eine naturnahe bauliche Befestigung der Grünfläche bzw. der Erweiterungsfläche für den Strandbadparkplatz. Sie soll nun durch den Einbau von Schotterrasen erfolgen. Die Bauausführung ist im Zeitraum zwischen Oktober und Ende Dezember vorgesehen. Für die Gesamtmaßnahme inkl. Honorar und sonstigen Kosten sind im Haushaltsjahr 2023 insgesamt 255.000 € vorgesehen. Die Kostenberechnung für den Parkplatzbau (ohne Bepflanzung und Nebenkosten) liegt bei ca. 180.000 €. Auf Nachfrage von Gemeinderätin Witzigmann, Bündnis 90/Die Grünen, teilte die Verwaltung mit, dass noch immer die Realisierung eines Amphibientunnels vorgesehen sei. So seien im Haushaltsjahr 2024 Gelder für die Planung und im Haushaltsjahr 2025 für die Umsetzung eingeplant.

Seniorenrat wird gestärkt und bekommt klare Strukturen – Gemeinderat beschließt ein Organisationsstatut
Seniorinnen und Senioren sind ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft. Es ist daher Aufgabe der Gemeinde, die Teilhabe der Senioren in der Gemeinde am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und weiterzuentwickeln. Zur Vertretung der Interessen von Seniorinnen und Senioren gibt es in Kressbronn a. B. einen Seniorenrat. Um den Seniorenrat zu stärken, die Strukturen klar festzulegen und dem Seniorenrat einen festen Platz in der Gemeinde zu garantieren, hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung ein Organisationsstatut beschlossen. Hiernach besteht der Seniorenrat künftig aus neun Mitgliedern (mind. 60 Jahre alt), die ehrenamtlich tätig sind. Sie werden vom Gemeinderat für fünf Jahre gewählt. Die Aufgaben des Seniorenrates sind die Förderung des gesellschaftlichen Lebens von Senioren in der Gemeinde, die Planung und Durchführung von Veranstaltungen für Senioren sowie die Vertretung der Interessen von Senioren gegenüber Gemeindeverwaltung und Gemeindeorganen.

Sitzung vom 26. Juli 2023

Gemeinderat stimmt Beteiligung des Regionalwerks an Wärmeversorgungsgesellschaft Tettnang mbH zu
Das Regionalwerk Bodensee möchte gemeinsam mit der ENGIE Deutschland GmbH in die Wärmeversorgung einsteigen. Vorgesehen ist die Schaffung eines Nahwärmenetzes im Stadtgebiet Tettnang. Dazu soll eine neue Gesellschaft unter dem Firmennamen „Wärmeversorgungsgesellschaft Tettnang mbH“ gegründet werden. Für das Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG ist ein Anteil von 25,1 % vorgesehen, was einer Einlage von 1,0 Mio. Euro entspricht. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung des Regionalwerkes haben der Beteiligung bereits am 27. Juni 2023 unter Vorbehalt der Zustimmung der Gemeinderäte der Eigentümergemeinden zugestimmt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. Juli 2023 der Beteiligung mehrheitlich bei einer Enthaltung zustimmt.

Stefan Fehringer, Fraktionssprecher der BWV, sah die Umsetzung der neuen Sparte auf Grund des Fachkräftemangels kritisch und betonte, dass dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden müsse. Wichtig sei, dass die Reaktionszeit des Regionalwerks nicht darunter leide. Michael Hofmann, Geschäftsführer des Regionalwerks Bodensee, wies darauf hin, dass die Sparte Gas zurückgehen und hier Personal frei werde. Er sehe keine Probleme mit der Personalfindung. Um das notwendige Personal zu finden, habe man einen gewissen Vorlauf. Karl Bentele, Fraktionsvorsitzender der CDU, sah es positiv und zukunftsweisend, künftig auch Wärme zu liefern, allerdings erwarte er auch eine gewisse Rendite dabei. Martin Kolb, SPD, war davon überzeugt, dass man mit ENGIE Deutschland GmbH einen starken Partner gefunden habe und das Projekt funktionieren werde. Martina Knappert-Hiese, GUBB, befürwortete das Projekt. Dr. Klaus Oelfken sprach sich für Bündnis 90/Die Grünen für die Beteiligung aus, betonte aber, dass man dringend darauf achten müsse, woher das Holz für die Hackschnitzel kommen werde. Geschäftsführer Michael Hofmann wies darauf hin, dass der Holzlieferant aus dem Bodenseekreis stamme.

Schülerbedarfsplanung wird fortgeschrieben
Als Schulträger der Nonnenbachschule und des Bildungszentrums Parkschule sollte die Gemeinde Kressbronn a. B. in regelmäßigen Abständen eine Schülerbedarfsplanung erstellen. Dadurch wird ermittelt, wie sich die Schülerzahlen in den folgenden Jahren entwickeln. Die Schülerzahlen sind Grundlage für weitere Investitionsentscheidungen der Gemeinde. Erstmals wurde 2019 eine Schülerbedarfsplanung aufgestellt. Für diese stand nun die erste Fortschreibung an. Die Prognose kommt bei zwei denkbaren Szenarien zum Ergebnis, dass die Schülerzahlen in den kommenden Jahren wieder stark ansteigen werden, sich aber langfristig leicht über dem jetzigen Niveau einpendeln.  Der Gemeinderat nahm diesen Bericht zur Kenntnis. Bürgermeister Daniel Enzensperger nahm aus dem Bericht die klare Botschaft heraus, dass durch die Schaffung von Wohnraum Familien aus der Umgebung angezogen und Wegzüge vermieden werden könnten. Wohnraum sei für die Entwicklung der Schülerzahlen elementar. Stefan Fehringer, Fraktionssprecher der BWV, stellte fest, dass die Zahlen aus der Statistik insbesondere an der Realschule mit den wirklichen Zahlen für das kommende Schuljahr deutlich abweichen würden. Hierzu ergänzte Bürgermeister Daniel Enzensperger, dass es einige Faktoren bei der Entwicklung der Schülerzahlen gebe, welche die Gemeinde in der Hand habe. Es gebe aber auch viele Faktoren für die Entscheidung der Eltern hinsichtlich der weiterführenden Schule, die man nur bedingt beeinflussen könne. Planen könne man nur anhand der statistischen Prognosen. Dr. Klaus Oelfken, Bündnis 90/Die Grünen, bat darum, das Problem zu beleuchten und herauszufinden, warum die Zahlen an der Realschule rückläufig seien. Karl Bentele, Fraktionsvorsitzender der CDU, sah die Schülerentwicklungszahlen rein statistisch gesehen positiv, diese seien die Grundlage schulpolitischer Entscheidungen. 

1. Änderung des Bebauungsplan Bachtobel wird öffentlich ausgelegt
Der Bebauungsplan für das Baugebiet Bachtobel soll geändert werden. Der ursprünglich festgesetzte strenge Stellplatzschlüssel und auch die Vorgabe, ausschließlich unterirdische Stellplätze zuzulassen, sind nach ersten Erfahrungen aus praktischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht haltbar. Der Stellplatzschlüssel wird nach dem geänderten Bebauungsplan nun bei Realisierung sozialen Wohnraums und einer Bindungsfrist von mind. 30 Jahren bei Wohnungen unter 60 m² auf 1,0 anstatt bisher 1,5 Stellplätze reduziert. Die Stellplätze sollen nun überwiegend unterirdisch geschaffen werden, oberirdische Stellplätze werden jedoch zugelassen. In der vergangenen Gemeinderatssitzung hat der Gemeinderat nun die öffentliche Auslegung der 1. Änderung zum Bebauungsplan einstimmig beschlossen.

Gemeinderat fasst Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Irisstraße West
In der Gemeinderatssitzung fasste der Gemeinderat mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Irisstraße West – Flst-Nr. 1788“. Mit dem Bebauungsplan wird in der Bodanstraße ein Mehrfamilienwohnhaus mit 13 Wohneinheiten ermöglicht. Dr. Klaus Oelfken, Bündnis 90/Die Grünen, machte für seine Fraktion auf die Hochwasserproblematik an dieser Stelle aufmerksam. Das Klima ändere sich und die Annahmen würden seiner Meinung nach nicht mehr stimmen.

Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplans Seestraße wird verlängert
Die Gemeinde befindet sich für den Bereich Seestraße und Lindauer Straße in der Aufstellung eines Bebauungsplans. Für den Planbereich wurde am 29.09.2021 eine Veränderungssperre beschlossen. Mit diesem Instrument kann die Gemeinde verhindern, dass im Plangebiet Änderungen vorgenommen werden, bis der Bebauungsplan erlassen ist. Eine Veränderungssperre ist grundsätzlich auf zwei Jahre befristet. Da die Klärung einiger politischer Fragestellungen mehr Zeit in Anspruch genommen hat als ursprünglich erwartet, konnte die Gemeinde den Bebauungsplan innerhalb der zwei Jahre nicht fertigstellen. Der Gemeinderat hat die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr einstimmig beschlossen.

Gemeinderat vergibt Bauleistungen für weitere Photovoltaikanlagen
Der Gemeinderat hat in der September-Sitzung im Jahr 2022 beschlossen, weitere Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern zur Eigenstromversorgung zu errichten. Vorgesehen sind das Bildungszentrum Parkschule (77,76 kWp), das Nebengebäude zum Rathaus (30,78 kWp), die Aussegnungshalle (19,44 kWp), die Bücherei (28,3 kWp), das Kleinkinderhaus Pünktchen (18,17 kWp) und das Naturstrandbad (22,68 kWp). Insgesamt soll also eine weitere Leistung von ca. 198 kWp installiert werden. Die Bauleistungen wurden ausgeschrieben und standen nun zur Vergabe an. Bei einer Kostenkalkulation von 482.913,90 Euro setzte sich die Firma Priebe aus Friedrichshafen mit einer Angebotssumme von 412.330,75 Euro durch. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe an die günstigste Bieterin.

Machbarkeitsstudie für Folgenutzung des Blockheizkraftwerks am Bildungszentrum Parkschule wird in Auftrag gegeben
Am Bildungszentrum Parkschule befindet sich ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Hiermit werden über ein Nahwärmenetz Bildungszentrum Parkschule, Seesporthalle, Parkkindergarten, Lände, Schlössle, Hallenbad und Parkturnhalle beheizt. Nachdem die Gemeinde das BHKW seit 2021 nicht mehr mit Pflanzenöl betreibt, wird über eine Nachfolgenutzung nachgedacht. Ziel ist die Weiternutzung von BHKW und Nahwärmenetz sowie eine klimafreundliche Betriebsform. Hierzu soll nun eine Machbarkeitsstudie für eine Erweiterung und Umstellung in Auftrag gegeben werden. Diese wurde vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen.

Gemeinderat stellt Jahresrechnung für 2022 fest
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung die Jahresrechnung des Kernhaushaltes der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt. Das Jahresergebnis beläuft sich auf 4.192.760,08 Euro. Der Gemeinde ist es also gelungen, im vergangenen Jahr alle Abschreibungen zu decken und darüber hinaus einen Überschuss für Investitionen zu erwirtschaften. Das Eigenkapital ist auf Grund der guten Ertragslage im Rechnungsjahr 2022 auf rd. 79,3 Mio. € (Vorjahr: 75,0 Mio. €) angestiegen, das entspricht rd. 63,8 % der Bilanzsumme. Die langfristigen Kredite bei Banken und Sparkassen sind im Rechnungsjahr in Höhe der planmäßigen Tilgungen um 172.923,02 € auf 1.246.588,01 € (Vorjahr: 1.419.511,03 €) zurückgegangen.

Grundsatzbeschluss für einen kommunalen Naturkindergarten gefasst
Auf Grund fehlender Kinderbetreuungsplätze erwägt die Gemeinde Kressbronn a. B. zur kurzfristigen Schaffung von Plätzen einen kommunalen Naturkindergarten zu errichten. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig einen Grundsatzbeschluss. Als Standort bietet sich der Eichertwald an. Mit der Einrichtung sind Kosten von ca. 270.000 Euro verbunden. Lilly Scholl, SPD, bedankte sich bei der Verwaltung für das Engagement, mit dem sie Lösungen für die fehlenden Kinderbetreuungsplätze suche. Der Wunsch nach einem Naturkindergarten sei bei der Elternschaft in jedem Fall vorhanden.

Benutzungsentgelte kommunaler Hallen, Plätze und Veranstaltungsräume werden angepasst
Die Gemeinde erhebt für die Benutzung kommunaler Hallen und Veranstaltungsräume ein Entgelt. Die Entgelte wurden zuletzt im Jahr 2017 festgesetzt und sollten an die Kostenentwicklung angepasst werden. Der Gemeinderat beschloss deshalb die Anpassung der Entgelte für die Festhalle, die Seesporthalle, die Veranstaltungsräume sowie die Veranstaltungsplätze einstimmig. Für die örtlichen Vereine werden die Benutzungsentgelte nicht erhöht.

Bauleistungen für Bachtobelspielplatz vergeben
Die Gemeinde plant im neuen Baugebiet Bachtobel einen größeren Kinderspielplatz. In der Sitzung am 14. Juni 2023 hat der Gemeinderat den Baubeschluss gefasst. Die Bauleistungen wurden daraufhin öffentlich ausgeschrieben. Wirtschaftlichste Bieterin ist mit einer Angebotssumme von 242.351,59 Euro die Firma Fritz Müller aus Weingarten. Die Kostenkalkulation belief sich auf ca. 300.000 Euro. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Bauleistungen einstimmig zu.

Sitzung vom 28. Juni 2023

Die jüngste Sitzung des Gemeinderates am 28.06.2023 stand ganz im Zeichen des Klimaschutzes. Die Verwaltung stellte dem Gemeinderat die Ergebnisse des Klimaschutzkonzeptes Kressbronn a. B. vor und zeigte Handlungsmöglichkeiten zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes auf. Das Klimaschutzkonzept und die möglichen Maßnahmen wurden vom Gemeinderat vorberaten, Beschlüsse wurden noch keine gefasst.

Klimaschutzkonzept Kressbronn a. B. - allgemeiner Teil
Die Gemeinde Kressbronn a. B. bekennt sich zum Klimaschutz und hat daher die Ausarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes für die ganze Gemeinde in Auftrag gegeben. In der Sitzung des Gemeinderates wurden die Ergebnisse vorgestellt. Das Klimaschutzkonzept basiert auf drei Säulen: Strom, Wärme und Mobilität. Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes in diesen drei Bereichen sind entscheidend, um den Klimawandel zu bekämpfen. Dies muss kurz- und mittelfristig zunächst durch Energieeinsparungen und weiterhin durch eine möglichst CO2-freie Energieerzeugung erreicht werden. Die Umstellung
von fossilen auf regenerative Energieträger, wie Bioenergie, Erdwärme, Windkraft, Wasserkraft und Sonnenenergie, ist notwendig, um die Klimaneutralität erreichen zu können. Der Ausbaufortschritt ist in Deutschland und auch in Baden-Württemberg noch nicht ausreichend. Politik, Wirtschaft und private Haushalte müssen gemeinsam mehr in regenerative Energien investieren und den Ausbau voranbringen. Nur so kann die
Energiewende auch gelingen. Dabei sind auch die Kommunen gefragt. Die Gemeinde Kressbronn a. B. soll sich daher auf Vorschlag des Bürgermeisters zum Ziel setzen, bis 2035 klimaneutral zu werden. Sie soll zur Umsetzung dieses Ziels Privathaushalte, Gewerbe und Unternehmen stützen.

In der Sitzung stellte Klimaschutzbeauftragter Dr. Thomas Hegel die Ergebnisse des Klimaschutzkonzeptes vor. Was die Energie- und CO2-Bilanz von Kressbronn a. B. betreffe, so lägen die Hauptverbräuche bei Kraftstoff mit ca. 40 %, Heizöl mit ca. 20 %, Erdgas mit ca. 19 % und Strom mit ca. 18 %. Der gesamte Energieverbrauch werde jeweils zu einem Drittel von Verkehr, privaten Haushalten und Gewerbe verursacht. Die CO2-Emissionen würden sich auf den Verkehr mit ca. 40 % und die privaten Haushalte mit ca. 30 % sowie auf das Gewerbe mit ca. 25 % verteilen. Klimaneutralität könne die Gemeinde Kressbronn a. B. nur erlangen, wenn die Hauptverursacher, die Privathaushalte sowie das Gewerbe und die Industrie, an der Zielerreichung intensiv mitwirken. Im Rahmen der Mobilität bedeute dies ganz konkret Fahrten zu vermeiden und auf nachhaltige Verkehrsmittel umzusteigen. Beim Wärmeverbrauch sei es geboten, weniger zu heizen, Häuser zu dämmen und fossile Energieträger wie insbesondere Öl und Gas zu ersetzen. Der Stromverbrauch könne durch systematisches Abschalten oder durch effektivere Lichtsysteme sowie stromsparende Anlagentechnik reduziert werden. Weiterhin sei die Umstellung auf nachhaltig erzeugten Strom erforderlich. Die kommunale Verwaltung übernehme in diesem Veränderungsprozess eine Vorreiter- und Vorbildfunktion, verstehe sich als Wegbereiter und unterstütze Privathaushalte sowie Gewerbe und Industrie.

Dr. Hegel betonte, dass der Verkehr den wesentlichen Anteil am CO2-Ausstoß und am Energieverbrauch habe, vor allem privat genutzte Autos. Ein dringender Handlungsbedarf bestehe auch bei der Wärmeerzeugung. In Kressbronn a. B. würden nur 10 % der Wärme nachhaltig erzeugt werden, jeweils 40 % durch Gas oder Öl.

Auf Rückfrage von Fraktionssprecher der BWV, Stefan Fehringer, wurde erläutert, dass die Zahlen, Daten und Fakten vom Statistischen Landesamt, von der Energieagentur Ravensburg und vom Regionalwerk Bodensee stammen. Auch würden Zahlen von Verkehrszählungen vorliegen. Fraktionsvorsitzender der CDU, Karl Bentele, betonte, dass sich die Ziele der Gemeinde in die Gesetzlage einfügen und der Klimaschutz in jedem Fall eine übergeordnete Aufgabe der Gemeinde sei. Martin Kolb, SPD, attestierte der Gemeinde, dass sie ihre Hausaufgaben gemacht habe. Auf Rückfrage erläuterte Dr. Hegel, dass die Energieagentur Ravensburg kostenlose Energieberatungen anbiete und hier auch noch Termine frei seien. Man müsse sich bei der Gemeinde oder bei der Energieagentur zur Terminvereinbarung melden. Gemeinderat Hubert Bernhard, CDU, zeigte sich davon überzeugt, dass man die Ziele ohne Probleme erreichen könne, wenn man den Strom tatsächlich vor Ort produzieren würde.

Klimaschutzkonzept Kressbronn a. B. – besonderer Teil I: Stromeinsparung
Ein wesentlicher Teil zur Senkung des Ausstoßes an CO2 ist die Stromeinsparung. Einen Großteil des Stromverbrauchs in Kressbronn a. B. verursachen Gewerbebetriebe/Industrie mit ca. 60 % und private Haushalte mit ca. 39 %. Kommunale Liegenschaften verbrauchen ca. 1 % des Gesamtvolumens an Strom. 85 % des Strombezuges im Gemeindegebiet haben überwiegend fossilen Ursprung, wohingegen die Gemeinde Kressbronn a. B. schon seit Jahren ausschließlich Ökostrom bezieht.

Klimaschutzbeauftragter Dr. Thomas Hegel erläuterte in der Sitzung, dass die Gemeinde auf das Nutzverhalten der Privathaushalte nur bedingt Einfluss habe. Durch Beratungen und Informationen könne die Gemeinde jedoch darauf hinwirken, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr Verhalten ändern und sparsam mit der Stromenergie umgehen. Ebenso könne die Gemeinde die Nutzerinnen und Nutzer der kommunalen Gebäude und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen sparsamen Umgang mit der Energie sensibilisieren. Bei der Umstellung der Beleuchtung auf LED habe die Gemeinde bereits viel getan. So sei bereits im Bauhof, im Feuerwehrgerätehaus, in der Bücherei, in der Bodan-Werft, in der Seesporthalle, im Bildungszentrum Parkschule und in der Nonnenbachschule auf LED gewechselt worden. Allein dies habe eine Einsparung von 29 Tonnen CO2 pro Jahr ergeben. Geplant sei weiterhin die Umstellung auf LED im Bahnhof, im Haus der Musik, im Kleinkinderhaus Pünktchen, in der Lände, im Nonnenbachkindergarten, im Parkkindergarten, im Rathaus und im Naturstrandbad. Dies werde eine weitere Einsparung von 13 Tonnen pro Jahr CO2 ergeben. Durch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung würden 18 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Ebenso könne die Verwaltung bei der Beschaffung von neuen technischen Geräten auf die Energieeffizienz achten und so dafür sorgen, dass künftig mehr Energie eingespart werde. Der Gemeinderat nahm den Vortrag zur Kenntnis und wird in einer weiteren Sitzung über die einzelnen Maßnahmen beraten und beschließen.

Klimaschutzkonzept Kressbronn a. B. – besonderer  Teil II: Stromerzeugung
Bürgermeister Daniel Enzensperger erläuterte in der Sitzung des Gemeinderates, dass es Ziel der Gemeinde sein sollte, bis 2035 in Sachen Strom autark zu werden und den benötigten Strom auf dem Gemeindegebiet selbst zu produzieren – und zwar mit Photovoltaikanlagen. Dafür kämen einerseits Dach-Photovoltaikanlagen, andererseits Agrar- oder Freiflächen- Photovoltaikanlagen in Frage. Derzeit sei das vorhandene Potenzial an Dach-Photovoltaikanlagen nur mit ca. 16,5 % ausgelastet. Gehe man davon aus, dass bis 2035 die Hälfte aller geeigneten Dächer mit einer Dach-Photovoltaikanlage ausgestattet sind, könnten ca. 16 GWh/a Strom erzeugt werden. Erforderlich zur Bedarfsdeckung wären daher zusätzlich Agrar- oder Freiflächenphotovoltaikanlagen. Für die Ausweisung von Photovoltaikflächen müsste man als nächsten Schritt eine Standort- und Potenzialanalyse durchführen. Die Gemeinde strebe daher an, eine solche Analyse in Auftrag zu geben und zu prüfen, welche Flächen für eine Entwicklung von Agrar- oder Freiflächenphotovoltaik in Frage kommen. Des Weiteren solle die Installation von PV-Anlagen auf privaten Dächern verstärkt und ein Strom- und Energiespeicherkonzept für das Gemeindegebiet in Auftrag gegeben werden. Hierüber wird der Gemeinderat in einer weiteren Sitzung beraten.

Die Verwaltung hat in der Sitzung weiterhin dem Gemeinderat vorgeschlagen, dass der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben dazu aufgefordert werden soll, die regionalen Grünzüge im Gemeindegebiet für Freiflächen- und Agrar-Photovoltaikanlagen zu öffnen. Das Landratsamt Bodenseekreis soll laut Beschlussvorschlag angehalten werden, Landschaftsschutzgebiete für Agrar-Photovoltaikanlagen zu öffnen. Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg sollte dazu aufgefordert werden, die Förderung von Photovoltaikanlagen auszubauen und insbesondere die steuerliche Freigrenze von 30 kW auf 50 kW zu erhöhen. Über die Vorschläge der Gemeinde wird der Gemeinderat noch gesondert beraten.

In der Sitzung stellte Fraktionssprecher der BWV, Stefan Fehringer, für seine Fraktion fest, dass er in die Beschlüsse keine Zahlenwerke aufnehmen möchte. Seine Fraktion wünsche sich eine gesamtheitliche und allgemeine Beschlussfassung. Karl Bentele, Fraktionsvorsitzender der CDU, war überzeugt, dass eine autarke Stromversorgung für die Gemeinde ein lobenswertes Ziel sei, welches man verfolgen sollte. Allerdings spiele hier das Regionalwerk Bodensee eine entscheidende Rolle. Dr. Klaus Oelfken von den Grünen gab zu bedenken, dass die Autarkie jeder Kommune aus seiner Sicht keinen Sinn mache und die Landschaft zerstöre. Auch seien die Kosten für einen Speicher der Energie gigantisch und würden die Strompreise in die Höhe treiben. Gemeinderat Hubert Bernhard, CDU, machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass das Fraunhofer Institut mit Hochdruck an einer Speicherlösung forsche. Die Speichertechnik werde sich in den kommenden Jahren deutlich ausweiten. Martin Kolb regte für die SPD an zu prüfen, ob ein Sonnenkraft-Netzwerk eine Alternative sei, um autark in der Region zu werden.

Stromnetz in der Gemeinde – Netzausbau und Netzstabilität
Energiewende bezeichnet den Übergang von fossilen Energieträgern zu erneuerbaren Energien und einer nachhaltigen Energieversorgung. Ein wesentlicher Aspekt der Energiewende ist der Ausbau der Stromnetzinfrastruktur, um die erzeugte erneuerbare Energie effizient und zuverlässig zu transportieren und zu verteilen. Insbesondere der vermehrte Anschluss von Photovoltaikanlagen in der Gemeinde, die steigende Anzahl der Elektro-Fahrzeuge und die Umstellung der Heizungen auf elektrisch betriebene Wärmepumpen stellen das Stromnetz vor neue Herausforderungen. Es ist daher Aufgabe des Netzinhabers dafür zu sorgen, dass die Netzstabilität weiterhin gewährleistet und das Stromnetz ausgebaut wird. Geschäftsführer des Regionalwerkes Bodensee, Michael Hofmann, erläuterte in der Gemeinderatssitzung am 28.06.2023 diesen Themenkomplex. Die Anzahl der Installationen von Photovoltaik-Anlagen sei seit 2021 im gesamten Versorgungsgebiet deutlich angestiegen. So habe es 2021 rund 450 Inbetriebnahmen von PV-Anlagen gegeben, im Jahr 2022 mehr als 1.100 und bis zum Jahr 2025 rechne er mit rund 1.400 neuen Inbetriebnahmen pro Jahr. Gleichzeitig sei die installierte Leistung im Jahre 2021 von ca. 4 MW auf 10 MW im Jahr 2022 gestiegen. In den folgenden Jahren würden die zusätzlich ans Netz gehenden PV-Anlagen somit bei ca. 12 MW pro Jahr liegen. Die Leistungsreserven des lokalen Stromnetzes und insbesondere der Umspannstation, die der ENBW gehört, würden hierfür jedoch nur bedingt ausreichen. Nachdem zur Stromerzeugung der Ausbau von PV-Anlagen in der Gemeinde forciert werden soll, wurde in der Sitzung sehr deutlich, dass auch der lokale Netzausbau erheblich beschleunigt werden sollte. Michael Hofmann wies darauf hin, dass zu diesem Thema im Oktober 2023 einen Strategieworkshop des Regionalwerkes stattfinden werde. Hierbei sollen auch die Finanzierungsmöglichkeiten des Netzausbaus diskutiert werden. In Frage könnten hier u. a. Bürgerbeteiligungsmodelle kommen.

Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.

Klimaschutzkonzept Kressbronn a. B. – besonderer Teil IV: Verkehr
Bürgermeister Daniel Enzensperger erläuterte in der Sitzung des Gemeinderates, dass zur Einsparung von CO2-Emissionen im Verkehr die Verkehrssteuerung und das Nutzerverhalten maßgeblich beitrage. Unnötige Fahrten sollten vermieden und wenn möglich auf ÖPNV oder Fahrrad umgestiegen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sei jedoch ein attraktiver Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) notwendig. Dazu gehörten für die Gemeinde Kressbronn a. B. insbesondere durchgehende und verlässliche Bahnverbindungen nach Lindau und Friedrichshafen im Stundentakt im Zeitraum zwischen 5:00 Uhr und 2:00 Uhr. Mit Blick auf den touristischen Verkehr habe man festgestellt, dass die Einführung der Echt Bodensee Card (EBC) im Jahr 2022 zu einer Verlagerung des touristischen Verkehrs auf den ÖPNV geführt habe.

Auch der Radverkehr müsse attraktiver gestaltet werden. Das innerörtliche Radwegenetz müsse ausgebaut und insbesondere die Teilorte und Weiler besser an den Kernort angebunden werden. Die Verwaltung schlage daher vor, ein gesamtheitliches Radwegekonzept zu erstellen. Sofern Stärkung von ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr nicht ausreichend seien, müssten auch andere Mittel zur Reduzierung des Verkehrs in Erwägung gezogen werden. Den Parksuchverkehr habe die Gemeinde durch ein Parkleitsystem bereits reduzieren können. Die bereits im April beschlossene Erhöhung und Erweiterung der Parkgebühren mache den Kraftfahrzeugverkehr besonders im unmittelbaren Seebereich unattraktiver und leite den Verkehr um.

Auch Geschwindigkeitsbegrenzungen würden die Emissionen senken. Um hier ein Zeichen zu setzen, sollte die Gemeinde nach Auffassung der Verwaltung der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beitreten und sich der Forderung anschließen, die Regelung von Tempo 30 innerorts vollständig den Gemeinden zu überlassen. Ergänzend sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines autonomen Shuttlebusses in der Gemeinde als Pilotprojekt denkbar wäre. Die Elektromobilität sei ein zentraler Bestandteil der Energiewende, die Gemeinde verfüge verteilt auf das gesamte Gemeindegebiet derzeit über ausreichend E-Ladesäulen. Fraktionssprecher der BWV, Stefan Fehringer, betonte, dass man das Augenmerk auf den ÖPNV legen müsse, hier sei noch viel Luft nach oben. Die E-Mobilität sei für ihn nicht die richtige Alternative. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis und wird über die Themen in einer gesonderten Sitzung beraten und Beschlüsse fassen.

Sitzung vom 14. Juni 2023

Gemeinde legt neue Behindertenparkplätze an
Im Gemeinderat wurde in der Sitzung am 14. Juni 2023 ein Konzept zur Verbesserung der Parkmöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung vorgestellt. Ziel der Gemeinde ist es, Menschen mit entsprechender Sonderparkberechtigung vor möglichst allen öffentlichen Einrichtungen und Tourismusattraktionen einen ortsnahen Behindertenparkplatz anzubieten und ihnen so die Teilhabe am öffentlichen Leben zu erleichtern. Neue Behindertenparkplätze werden dazu an Rathausplatz, Seesporthalle, Gemeindefriedhof, alter Friedhof, Tiefgarage Kapellenhof, Nonnenbachschule sowie in der Brühlstraße angelegt. Die Mitglieder des Gemeinderates befürworteten einhellig das Konzept und unterstrichen die Notwendigkeit von Behindertenparkplätzen.

Verbindungsweg von der Sparkasse zum Bahnhof heißt künftig „Bildgartenweg“
Im Zuge der Sanierungsarbeiten war aufgefallen, dass der Verbindungsweg zwischen der Sparkasse und dem Bahnhof bislang keinen Namen hatte. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, diesen Weg „Bahnhofsteige“ zu nennen. Auf Vorschlag der Bürgerlichen Wählervereinigung (BWV) hat der Gemeinderat nach kurzer Diskussion mit zwei Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen, diesen Verbindungsweg „Bildgartenweg“ zu nennen. Weitere Namensvorschläge waren Bahnhofsweg und Steinsäge.

Gemeinderat beschließt Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Irisstraße West
Als erforderlichen Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für den Bebauungsplan „Irisstraße West“ hat der Gemeinderat den Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger mehrheitlich beschlossen. Der Durchführungsvertrag regelt die Einzelheiten der Umsetzung des Bauvorhabens und vor allem auch besondere Auflagen für den Investor.

Bebauungsplan „Bachtobel“ muss geändert werden – Aufstellungsbeschluss gefasst und frühzeitige Beteiligung eingeleitet
Der Gemeinderat stimmte in seiner jüngsten Sitzung einstimmig für eine Änderung des Bebauungsplans „Bachtobel“, fasste den erforderlichen Aufstellungsbeschluss und leitete gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange ein. Der ursprünglich festgesetzte strenge Stellplatzschlüssel und auch die Vorgabe, ausschließlich unterirdische Stellplätze zuzulassen waren aus praktischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht haltbar. Gleichzeitig wurden noch weitere kleinere Änderungen an die zwischenzeitlich stattgefundene Entwicklung angepasst.

Der Stellplatzschlüssel wird nach dem geänderten Bebauungsplan nun bei Realisierung sozialen Wohnraums und einer Bindungsfrist von mind. 30 Jahren bei Wohnungen unter 60 m² auf 1,0 anstatt bisher 1,5 Stellplätze reduziert. Die Stellplätze sollen nun überwiegend unterirdisch geschaffen werden, oberirdische Stellplätze werden jedoch zugelassen. Im Gemeinderat wurde über die Änderung des Stellplatzschlüssels diskutiert. Durch diese Reduzierung des Stellplatzschlüssels sollen Anreize geschaffen werden, dringend benötigten sozialen Wohnraum zu schaffen. Die Verwaltung erläuterte in der Sitzung, dass bei Sozialwohnungen erfahrungsgemäß weniger Parkplätze benötigt werden. Um jedoch im allgemeinen sozialen Wohnungsbau zu fördern, wird der Gemeinderat gesondert darüber beraten, den geänderten Stellplatzschlüssel auf das gesamte Gemeindegebiet anzuwenden.

Gemeinderat fasst Baubeschluss zum Wohnhaus mit Gewerbeeinheit am Bachtobelplatz
Nach intensiver Beratung hat der Gemeinderat den Baubeschluss für das Wohnhaus mit Gewerbeeinheit am Bachtobelplatz im neuen Baugebiet Bachtobel mehrheitlich gefasst. Die Planung sieht insgesamt 15 Mietwohnungen und eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoss vor. Die Baukosten belaufen sich voraussichtlich auf 5,6 Mio. Euro.

Die Fraktion der Bürgerlichen Wählervereinigung (BWV) betonte, dass sie dem Baubeschluss nicht zustimmen werde. Von der Gemeinde sei ursprünglich empfohlen worden, das Wohnhaus mit Gewerbeeinheit und das Kinder- und Familienzentrum (KIFAZ) gleichzeitig zu realisieren und die Synergieeffekte durch die gemeinsame Nutzung der Tiefgarage und der einmaligen Baustelleneinrichtung zu nutzen. Nachdem zur Belebung des Bachtobelplatzes nun keine Gastronomie, sondern nur noch ein Kiosk oder Laden realisiert werden solle, würden die Tiefgaragenplätze und somit aus Sicht der BWV auch die Synergieeffekte wegfallen. Die gemeinsame Realisierung der Gebäude übersteige die Finanzkraft der Gemeinde, erklärte Fraktionssprecher Stefan Fehringer für die BWV. Wohnraum werde bereits beim KIFAZ und beim genossenschaftlichen Wohnungsbau geschaffen. Der CDU-Fraktion war wichtig, dass man dringend Wohnraum schaffen und die Gemeinde dieser Verpflichtung auch trotz der gesamtwirtschaftlichen Situation, der Inflation und der gestiegenen Baupreise nachkommen müsse. Auch, wenn sich die ursprünglichen Ansätze der Planung geändert hätten, müsse man den Verwaltungsvorschlag realisieren. Die CDU werde daher dem Baubeschluss zustimmen, betonte der Fraktionsvorsitzende Karl Bentele. Er gab jedoch zu Protokoll, dass der Kostenrahmen eingehalten werden müsse. Fraktionsvorsitzende der Grünen, Sabine Witzigmann, befürwortete das Vorhaben, da in Kressbronn a. B. dringend Wohnraum benötigt werde. Die SPD befürwortete den Baubeschluss ebenfalls und sah die Gemeinde in der sozialen Verantwortung bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Was den Bachtobelplatz betreffe, so müsse dieser Platz auf jeden Fall attraktiv belebt werden, ergänzte Martin Kolb für die SPD. Martina Knappert-Hiese schloss sich dem Verwaltungsvorschlag ebenfalls an.

Bürgermeister und Verwaltung appellierten an die Gemeinderäte, den Baubeschluss wie vorgeschlagen zu fassen und das Wohnhaus mit Gewerbeeinheit auf den Weg zu bringen. Die Finanzierung sei gesichert, der Eigenbetrieb Wohnungsbau könne das Projekt stemmen. In Kressbronn a. B. bestünde ein erheblicher Bedarf an kleineren Wohnungen und eine spätere Realisierung des Wohnhauses sei nur mit sehr hohem Aufwand möglich, da dann wieder in die bestehende Struktur des Bachtobelplatzes eingegriffen werden müsse.

Reihenhausbauplätze der 2. Tranche im Baugebiet Bachtobel sind vergeben
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Bauplätze Nr. 2 bis 5 im neuen Baugebiet „Bachtobel“ entsprechend der nach dem sozialmodifizierten Festpreisverfahren ermittelten Rangfolge der Bewerbungen. Beim Bewerbungsverfahren für die zweite Tranche der Reihenhausbauplätze wurden insgesamt 34 Bewerbungen eingereicht. Davon waren 30 Bewerbungen zulässig und sind in den Bewerberpool mitaufgenommen worden.

Tranchen 3 und 4 der Reihenhausbauplätze im Bachtobel werden im Einheimischenmodell vergeben
Nach den Erfahrungen mit den verschiedenen Vergabemodellen hat sich der Gemeinderat dafür entschieden, die Tranchen 3 und 4 der Reihenhausbauplätze im Baugebiet Bachtobel im Einheimischenmodell zu vergeben. Die erste Tranche erfolgte im Einheimischenmodell, die zweite Tranche im sozialmodifizierten Festpreisverfahren. Beim Einheimischenmodell können Ortsansässige besonders berücksichtigt werden, müssen dafür aber auf Grund des Europarechts Einkommens- und Vermögensgrenzen einhalten. Im sozialmodifizierten Festpreisverfahren gibt es keine Einkommens- und Vermögensgrenzen, dafür aber auch keine Vorteile für Kressbronnerinnen und Kressbronner. Bei der Auswertung der Verfahren zeigte sich nun, dass im Einheimischenmodell alle Bauplätze an Kressbronner Familien gingen, während im sozialmodifizierten Festpreisverfahren nur eine Kressbronner Familie zum Zug kam. Der Gemeinderat folgte nun dem Verwaltungsvorschlag, die Tranchen 3 und 4 im Einheimischenmodell zu vergeben.

Neue Straßen im Baugebiet Bachtobel sowie die geplante Kinderbetreuungseinrichtung erhalten Namen
Mit dem neuen Baugebiet Bachtobel werden neue Straßen im Quartier entstehen, die benannt werden müssen. Der Gemeinderat entschied sich dafür, die Zufahrt zur Friedrichshafener Straße und den dortigen Platz „Bachtobelplatz“ zu benennen (Nr. 4). Die Hauptverkehrsstraße im Baugebiet mit Einfahrt zur Tettnanger Straße erhält den Namen „Bachtobelstraße“ (Nr. 3), die nördliche Parallelstraße „Am Prozessgraben“ (Nr. 2). Der Verbindungsweg zu den nördlichen Häusern und zum Spielplatz wird „Tobelweg“ heißen (Nr. 1). 

Gemeinderat fasst Baubeschluss für Kinderspielplatz im Baugebiet Bachtobel
Über die Gestaltung des Kinderspielplatzes im Baugebiet Bachtobel hatte der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung zu beraten und den erforderlichen Baubeschluss gefasst. Der neue Kinderspielplatz umfasst ca. 3.000 m², soll mit langlebigen Holzelementen gestaltet werden und auch über flexibel nutzbare Flächen verfügen. Die Anregungen aus einem Bürgerworkshop im Rahmen der Bürgerbeteiligung konnten in den Entwurf eingearbeitet werden. Es soll nun ein Spielplatz entstehen, der im Osten eine großzügige Freifläche mit zwei Toren hat, die zum Federball- oder Fußballspielen einlädt. Im zentralen Bereich soll eine Hügellandschaft entstehen, die zusammen mit den verschiedenen Klettertürmen zum Klettern und Bewegen animiert. Ein Sandspielbereich, ausreichend Schaukelmöglichkeiten, ein Trampolin, eine Seilbahn sowie eine Kleinkinderrutsche runden das Angebot ab. Dabei soll das zentrale Thema Bauernhof und Obstanbau sein. Die Gesamtkosten belaufen sich mit Erschließung auf ca. 400.000 Euro.

Bauernpfad wird saniert, erweitert und um einen Wanderparkplatz ergänzt
Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Sanierung und Erweiterung des Bauernpfades im Teilort Berg zu. Der aus dem Jahr 2006 stammende Bauernpfad ist zwischenzeitlich zu einer stark frequentierten Touristenattraktion in der Gemeinde geworden. Aus diesem Grund soll der Bauernpfad modernisiert werden. Dazu soll er einen Eingangsbereich mit Informationsstand erhalten. Die Texttafeln sollen aktualisiert und grafisch überarbeitet werden. Der Spieleturm wird durch einen neuen ersetzt. Auf Grund des großen Besucheraufkommens soll zudem für den Bauernpfad ein Wanderparkplatz angelegt werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 400.000 Euro, wobei mit einer größeren Förderung aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm des Landes zu rechnen ist.

Kinderbetreuungsbedarfsplan wird zum 19. Mal fortgeschrieben
Der Gemeinderat stimmte in der vergangenen Sitzung der bereits 19. Fortschreibung des Kinderbetreuungsbedarfsplans zu. Die Fortschreibung befasst sich intensiv mit dem erhöhten Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen und entwickelt Lösungen, wie die Gemeinde schnell weitere Betreuungsplätze schaffen kann. Notwendig ist dazu unter anderem die Umwandlung von Ganztagesgruppen in Gruppen mit sogenannter verlängerter Öffnungszeit. Dies ermöglicht die zusätzliche Aufnahme von fünf Kindern pro Gruppe. Allerdings reduziert sich damit auch die Betreuungszeit für die Kinder, die bislang in Ganztagesbetreuung gewesen sind. Möglichst vielen Kindern eine Betreuung zu ermöglichen wird jedoch als gewichtiger eingestuft, als wenigen Kindern möglichst lange. Zusätzlich werden als neue Modellform sogenannte Einstiegsgruppen und eine Kleingruppe im Kindergarten St. Michael geschaffen. Mittelfristig steht der Bau des Kinder- und Familienzentrums mit fünf Gruppen im Baugebiet Bachtobel an. Da die geplanten fünf Gruppen jetzt schon rechnerisch belegt sind und ein weiterer Bedarf besteht, plant die Gemeinde bereits den Bau einer weiteren Betreuungseinrichtung im neuen Baugebiet Moos I. Alternativ hat sich der Gemeinderat auch dafür ausgesprochen, die Schaffung eines kommunalen Wald- und Naturkindergartens zu prüfen. Die angespannte Situation machte zudem die Anpassung der Vergaberichtlinie über die Betreuungsplätze erforderlich. Künftig wird der Anmeldeschluss für die Kinderbetreuung vom 31. März auf den 31. Januar vorgezogen.

 

Kinderbetreuungsgebühren werden angepasst
Mehrheitlich hat der Gemeinderat beschlossen, die Gebühren für die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen entsprechend der Empfehlung des Gemeindetags und der Trägerverbände um pauschal 8,5 % zum 1. September 2023 anzupassen. Die SPD plädierte dafür, die Gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht zu erhöhen und am besten gar keine Gebühren zu erheben. Die CDU stimmte der Erhöhung zu und die BWV unterstütze die Erhöhung der Gebühren, da in den Kinderbetreuungseinrichtungen hervorragende Arbeit geleistet werde und Qualität ihren Preis habe.

Das Gremium hat jährlich über die Anpassung der Gebühren zu beraten und zu beschließen. Die Gemeinde orientiert sich dabei nicht am tatsächlichen Defizit und Kostendeckungsgrad der Betreuungseinrichtungen, sondern an den allgemeinen landesweiten Empfehlungen. Dabei wird angestrebt, dass ca. 20 % der Kosten der Betreuungseinrichtungen durch die Gebühreneinnahmen gedeckt werden, die übrigen 80 % trägt der allgemeine Steuerzahler. Die Gebührenanpassung wird auf Grund der allgemeinen Kostensteigerungen und der Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst erforderlich.

Gemeinderat stellt Jahresrechnungen der Eigenbetriebe fest
In seiner Sitzung am 14. Juni 2023 hat der Gemeinderat einstimmig die Jahresrechnungen der Eigenbetriebe für das Jahr 2022 festgestellt und die Betriebsleitung entlastet. Bei der Abwasserbeseitigung wurde eine Bilanzsumme von rund 12,1 Mio Euro und ein Jahresverlust von 276.991,49 Euro festgestellt, der durch den Ausgleich aus einer Rückstellung beglichen wird. Der Wohnungsbau verfügt über eine Bilanzsumme von rund 21,2 Mio. Euro und weist einen Überschuss von 200.061,47 Euro aus. Der Jahresüberschuss wird in das nächste Geschäftsjahr übernommen und verbleibt wie immer vollständig im Eigenbetrieb für künftige Investitionen in den Mietwohnungsbau. Die Gemeindewerke schlossen mit einer Bilanzsumme von 10,3 Mio. Euro und einem Jahresverlust von 169.974,36 Euro ab. Der Verlust wird mit den Überschüssen aus den Vorjahren verrechnet.

Sitzung vom 26. April 2023

Änderung des Flächennutzungsplans 2021 im Bereich Irisstraße auf den Weg gebracht
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die eingegangenen privaten und öffentlichen Stellungnahmen und Anregungen zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs abgewogen und der 1. Entwurfsfassung vom 12.10.2022 mehrheitlich zugestimmt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Feststellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Irisstraße West“ in der Fassung vom 12.10.2022 zu (Feststellungsbeschluss) zugestimmt und die Mitglieder der Verbandsversammlung mit der Zustimmung zu den Beschlüssen nach Nr. 1 bis 3 in der Verbandsversammlung beauftragt.

Die BiNova Bodan GmbH & Co. KG mit ihrem Sitz in Kressbronn a. B. beabsichtigt, auf dem Flurstück Nr. 1788, Gemarkung Kressbronn a. B., ein Mehrfamilienwohnhaus mit 13 Einheiten zu erstellen. Auf Grund der Lage zum See und angrenzend zum FFH-Gebiet „Bodenseeuferlandschaft östlich Friedrichshafen" handelt es sich um einen Bereich von besonderer Bedeutung, welcher gleichzeitig mit seiner Lage am Ortsrand und somit als Tor zu Kressbronn a. B. eine besondere Chance zur städtebaulichen wie auch gestalterischen Aufwertung des Gebietes bietet. Der Flächennutzungsplan 2021 sieht jedoch derzeit noch für dieses Grundstück gemischte Bauflächen vor. Nachdem eine Wohnnutzung vom Vorhabenträger geplant ist, entspricht die Nutzung nicht mehr der ursprünglichen Zweckbestimmung. Aus diesem Grund ist die Änderung des Flächennutzungsplans 2021 für diesen Bereich notwendig, um die geplante Wohnnutzung zu ermöglichen und Wohnbauflächen darzustellen.

Gemeinderat hat drei aus 25 Bewerberinnen und Bewerber für die Schöffenwahl vorgeschlagen
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung drei Bewerberinnen und Bewerber für die Schöffenwahl vorgeschlagen. Insgesamt hatten sich 25 Personen beworben. Thomas Günthör, Steffi Kugel und Joachim Zimmermann werden nun auf der Vorschlagsliste der Gemeinde Kressbronn a. B.  für die Schöffenwahl der Geschäftsjahre 2024 bis 2028 stehen. Die eigentliche Schöffenwahl erfolgt durch einen Schöffenwahlausschuss, der aus einem Richter, einem Verwaltungsbeamten und sieben Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks besteht. Die Amtszeit der amtierenden Schöffen endet mit Ablauf des 31. Dezember 2023.

Gemeinderat vergibt Kanalreinigungs- und Kanalinspektionsarbeiten
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen zur Einhaltung der Eigenkontrollverordnung an die Fa. Baierle Kanalservice GmbH aus Fremdingen einstimmig zugestimmt. Betreiber von öffentlichen Abwasseranlagen sind unter anderem dazu verpflichtet, die öffentliche Kanalisation in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit und ihren Zustand zu überprüfen. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat bereits im Jahr 2013 mit der Eigenkontrolle begonnen, den ersten Umlauf vollzogen und im Jahr 2020 abgeschlossen. So wurden sämtliche Kanäle auf dem Gemeindegebiet gespült, inspiziert und bedarfsweise saniert.

Künftig soll die Inspektion mittels 3D-Kugelbildscanner erfolgen. Dieses Verfahren bietet die Möglichkeit, ein dreidimensionales Modell des Kanals zu erstellen, in dem sich der Betrachter frei bewegen kann. Die Auswertung und Einteilung in Schadensklassen kann basierend auf den Ergebnissen der Kugelbildscanner-Inspektion durch eine spezialisierte künstliche Intelligenz vollautomatisiert erfolgen. Vorteil dieser beider Verfahren ist, dass sie deutlich objektiver und effizienter erfolgen als eine manuelle Auswertung durch einen Kanalsanierungsberater. Auch für den laufenden Kanalbetrieb kann mit dem erstellten dreidimensionalen Modell effektiver gearbeitet werden.

Gemeinderat spricht sich als Standort einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung für das Baugebiet „Moos I“ im Ortsteil Gattnau aus
Da die Gemeinde Kressbronn a. B. eine Wachstumsgemeinde ist und der Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder im Alter zwischen ein und sechs Jahren weiter steig, plant die Gemeinde mittelfristig den Bau einer Kinderbetreuungseinrichtung. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung über den Standort für den Neubau dieser Kinderbetreuungseinrichtung beraten. Er hat sich für das neue Baugebiet Moos I als Standort ausgesprochen und der Fortführung der Planungen für den mittelfristigen Neubau zugestimmt. Zur Findung eines geeigneten Standortes wurde eine Standortalternativenprüfung durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass sich derzeit für den Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung nur das neue Baugebiet Moos I eignet. Die Plangrundstücke umfassen eine Gesamtfläche von 2.066 m² und wären für eine zwei- oder dreigruppige Einrichtung ausreichend groß.

Gemeinderat macht Weg frei für den Anschluss der Kläranlage Apflau an die Verbandskläranlage Kressbronn a. B.
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufnahme der Stadt Tettnang in den Abwasserzweckverband zugestimmt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Mitglieder der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands mit der Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beauftragt.

Das Land Baden-Württemberg ist bestrebt, die Abwasserbeseitigung strukturell zu verbessern. Kleine Kläranlagen sollen sich an größere Anlangen anschließen. Üblicherweise kann auf einer größeren Anlage eine bessere und wirtschaftlichere Abwasserbeseitigung erreicht werden. Die Stadt Tettnang betreibt in Apflau eine Kläranlage mit einer Anschlussgröße von 9.500 Einwohnerwerten (EWG). Die wasserrechtliche Erlaubnis der Kläranlage Apflau ist bis Ende 2026 befristet. Da mittelfristig weitreichende Entscheidungen in technischer Hinsicht anstehen, hat sich die Stadt Tettnang entschieden, im Rahmen eines
Strukturgutachtens prüfen zu lassen, ob die Ableitung der Abwässer zur Kläranlage Kressbronn a. B. langfristig eine wirtschaftliche Alternative zum Kläranlagenausbau in Apflau darstellt.

Neuregelung der Parkraumbewirtschaftung in der Gemeinde
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Parkgebühren mit einer Gegenstimme mehrheitlich angepasst und die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung gemeindeeigener Parkplätze beschlossen. Eine Pressemitteilung hierzu finden Sie unter Pressemitteilungen, die Satzung unter Ortsrecht auf der Homepage.

Gemeinderat beschließt Neufassung der Hauptsatzung
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig der Neufassung der Hauptsatzung zugestimmt. In der Hauptsatzung werden einerseits organisatorische Regelungen der Gemeindeordnung wiederholt, andererseits wird die Zuständigkeitsverteilung zwischen Gemeinderat, beschließenden Ausschüssen und dem Bürgermeister geregelt. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass der Gemeinderat das Hauptorgan der Gemeinde ist. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Zur Entlastung des Gemeinderates kann dieser beschließende Ausschüsse bilden oder Aufgaben auf den Bürgermeister übertragen. Die dauernde Übertragung der Erledigung bestimmter Aufgaben des Gemeinderates auf einen beschließenden Ausschuss ist durch die Hauptsatzung zu regeln, gleiches gilt für die dauernde Übertragung der Erledigung bestimmter Aufgaben des Gemeinderates auf den Bürgermeister. Die Neufassung der Hauptsatzung finden Sie auf der Homepage unter Ortsrecht.

Sitzung vom 22. März 2023

Gemeinderat stimmt der Vergabe von vier Bauplätzen im Baugebiet „Bachtobel“ zu
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig der Vergabe von vier Bauplätzen nach dem Einheimischenmodell zugestimmt. Die Vergabe der Bauplätze war in vier Tranchen vorgesehen. Für die erste Tranche wurde die Vergabe im Einheimischenmodell nach der Wohnbauflächenvergaberichtlinie I festgelegt. Den Zuschlag haben die Bewerber erhalten, die anhand der Orts- und Sozialkriterien die höchste Punktzahl erreicht hatten.

Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat im neuen Baugebiet Bachtobel insgesamt 24 Bauplätze mit unterschiedlichen Grundflächen zwischen 200 und 400 m² für die Kressbronner Bevölkerung entwickelt. Alle Bauplätze sind als Reihenhäuser mit Flachdach und Pflicht-Photovoltaikanlage mit Anschluss an ein kaltes Nahwärme- und Energienetz konzipiert.

Gemeinderat bringt Bebauungsplan "Seestraße" einstimmig auf den Weg
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung dem Bebauungsplanentwurf Baugebiet „Seestraße“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 06.02.2023 sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentliche Belange zugestimmt. Der Entwurf des Bebauungsplans sieht eine allgemeine Wohnbebauung nördlich der Lindauer Straße und ein Urbanes Gebiet südlich der Lindauer Straße vor. Dabei wurde die Geschossigkeit mit drei Vollgeschossen festgesetzt, welche sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Der gewerbliche Anteil im Baugebiet „Seestraße“ wurde auf mind. 30 % der Geschossfläche festgesetzt. Damit wurde der bislang vorgesehene Gewerbeanteil deutlich reduziert. Mit dem Bebauungsplan soll die städtebauliche Entwicklung geregelt und die Straßen- und Wegeführung gesichert werden.

Gemeinderat beschließt einstimmig Zuschuss für die Modernisierung der Außenanlagen der katholischen Kinderbetreuungseinrichtung „St. Michael“
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einer Kostenbeteiligung von 75 % bis zu einem Maximalbetrag von 200.000 Euro im Jahr 2023 zugestimmt. Damit sollen die Außenanlagen der katholischen Kinderbetreuungseinrichtung „St. Michael“ modernisiert und die Spielgeräte ausgetauscht werden.

Die katholische Kirchengemeinde Kressbronn führt den Kindergarten „St. Michael“ als freie Trägerin. Der Kindergarten ist in dem aktuellen Kinderbetreuungsbedarfsplan als notwendige Einrichtung aufgenommen, die Betreuungsplätze der drei Gruppen werden dauerhaft dringend in der Gemeinde benötigt. Die Kostenverteilung zwischen der Kirchengemeinde und der Gemeinde Kressbronn a. B. ist vertraglich geregelt. Die Neugestaltung der Außenanlagen wurde von der Gemeinde unterstützt.

Gemeinderat vergibt Leistungen zum Unterhalt im Bereich Tiefbau
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung der Vergabe von Bauleistungen zum Unterhalt in den Bereichen der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, der Wasserversorgung und der Kanalisation an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Zacher-Bau aus Friedrichshafen, zugestimmt. Mit dem Auslaufen des bestehenden Vertrages konnte die Situation neu bewertet und die einzelnen Gewerke zusammengefasst werden.

Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist Eigentümerin von öffentlichen Straßen, der Abwasserkanalisation und des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes. Damit verbunden liegt auch die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit und die entsprechenden Maßnahmen zur Unterhaltung bei der Gemeinde. Im Zuge des Straßen-, Kanal- und Wasserversorgungsunterhalts müssen regelmäßig Tiefbauarbeiten erfolgen.  Mit der Vergabe der Tiefbauleistungen können diese Aufgaben gewährleistet werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Irisstraße West - Flst. 1788 – Gemeinderat erteilt Zustimmung
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Irisstraße West – Flst. Nr. 1788“, den örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 03.03.2023 mehrheitlich zugestimmt. Des Weiteren hat der Gemeinderat der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mehrheitlich zugestimmt.

Die BiNova Bodan GmbH & Co. KG mit ihrem Sitz in Kressbronn a. B. beabsichtigt, auf dem Flurstück Nr. 1788, Gemarkung Kressbronn a. B., ein Mehrfamilienwohnhaus mit 13 Einheiten zu erstellen. Das städtebauliche Konzept der neu entstandenen Bodan-Werft Bebauung auf der Südseite der Bodanstraße soll durch das Gebäude aufgenommen und erweitert werden. Die Kubatur des neuen Gebäudes soll im Vergleich zum gegenüberliegenden, ortseingangsprägenden Gebäude ca. 15 bis 20 Prozent kleiner werden und fügt sich somit schlüssig in die direkte Umgebungsbebauung ein. Auf Grund der Ausrichtung und baulichen Gestaltung werden die Belange der angrenzenden Naturräume sowie der Bewohnerinnen und Bewohner in Einklang gebracht.

Kressbronner Shuttlebus Linie 220 – Streckenverlauf angepasst
Im vergangenen Jahr wurde im Zuge der Einführung der EBC der Kressbronner Shuttlebus Linie 220 eingeführt, um die Teilorte im Hinterland im Sommer für die Gäste zu erschließen. Nach Analyse der Fahrgastauswertung wurde nun der Streckenverlauf angepasst. Zum einen war und ist es ein großer Wunsch, noch mehr Teilorte an die Linie anbinden zu können. Ebenso ist ein gut getakteter Fahrplan im ÖPNV unverzichtbar. Den Urlaubsgästen soll ein einfacher, niederschwelliger Zugang zum ÖPNV ermöglicht werden. Hierzu gehört auch, dass der Linienbus pünktlich ist. Um das Angebot des Kressbronner Shuttlebusses ohne Verspätungen zu garantieren, musste der Fahrplan für die Saison 2023 angepasst werden. Die Streckenführung vom Campingplatz Gohren bis Haltestelle Gattnau wurde nicht geändert. Ab der Haltestelle Gattnau soll eine sogenannte Ringlinie eingeführt werden, um weitere Teilorte mitaufnehmen zu können. Gleichzeitig wird die Haltestelle Schleinsee gestrichen, da das Anfahren dieser Haltestelle zu zeitintensiv ist und die Fahrgäste auch an der Haltestelle Nitzenweiler zusteigen können. Der Streckenverlauf ist nun wie folgt geplant: Campingplatz Gohren, Gohren Ortsmitte, Naturstrandbad, Seegarten, Bahnhof, Retterschen, Gattnau, Berg, Nitzenweiler, Riedensweiler, Kümmertsweiler, Poppis, Hüttmannsberg. Die Erschließung weiterer Haltestellen bedarf einer Verkehrsschau, welche noch geprüft wird. Der Gemeinderat hat den Bericht in seiner jüngsten Sitzung zur Kenntnis genommen.

Gemeinderat beschließt einstimmig den Bau von weiteren Fahrradabstellanlagen
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.3.2023 einstimmig den Bau weiterer Fahrradabstellanlagen beschlossen und hierfür einer überplanmäßigen Ausgabe i. H. v. 50.000 € zugestimmt.
Ziel einer klimaschonenden, flächendeckenden Fahrradinfrastruktur ist es, durchgängige,
und komfortable Bedingungen für die Fahrradfahrer zu schaffen. Hierfür ist es erforderlich,
in ein lückenloses Netz mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems zu
investieren. Neben dem grundsätzlichen Ausbau des Radverkehrsnetzes müssen diebstahlsichere, komfortable und strategisch sinnige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im öffentlichen Raum geschaffen werden. In einem ersten Abschnitt wurden am Bahnhof im vergangenen Jahr 35 überdachte Fahrradständer errichtet und 16 abschließbare Fahrradboxen angeschafft. Weitere Fahrradabstellanlagen sind nun an folgenden Standorten geplant:
· Überdachter Fahrradständer Bildungszentrum Parkschule
· Überdachter Fahrradständer am Parkplatz TV-Heim
· Überdachter Fahrradständer am Parkkindergarten
· Überdachter Fahrradständer an der Festhalle

Nachdem das Land die Förderung solcher Anlagen geändert hat entstehen der Gemeinde für die Fahrradabstellanlagen 50.000 Euro Mehrkosten, die vom Gemeinderat genehmigt wurden.

Modernisierung Bildungszentrum Parkschule – Bau- und Lieferleistungen für die Lehrküche einstimmig vergeben
Im Rahmen der Modernisierung des Bildungszentrums Parkschule wurde die Sanierung der Fachräume im Untergeschoss nahezu komplett durchgeführt. Werk-, Kunst-, und Handarbeitsräume wurden komplett renoviert und neu eingerichtet. Die Anforderungen an die jeweiligen Räume (Möbel, Maschinen, Werkbänke etc.) wurden gemeinsam mit den jeweiligen Fachschaften der Schule erarbeitet und entsprechend umgesetzt. Mit der Sanierung der Fachräume im Untergeschoss sind ca. 80 % des Stockwerks saniert und bereits ihrer Nutzung übergeben worden. Hierbei wurden ca. 950.000 Euro investiert. Abschließend muss nun noch die Lehrküche saniert werden. Die Kommunen als Schulträger sind verpflichtet, die Fachräume entsprechend einzurichten und vorzuhalten. Dabei sind insbesondere auch die fachspezifischen Anforderungen umzusetzen. Mit Blick auf das Unterrichtsfach AES entspricht die momentane Lehrküche nicht diesen Anforderungen und muss daher angepasst werden. Für die Sanierung des Fachraumes und Einrichtung der Lehrküche wird die Gemeinde 250.000 Euro investieren. Der Gemeinderat hat die Vergabe der Bau- und Lieferleistungen einstimmig beschlossen.

Modernisierung Bildungszentrum Parkschule – Gemeinderat vergibt Bauleistungen für die Dach- und Fassadensanierung
Auf Grund des gemeindlichen Ziels, die CO2-Neutralität zu erreichen sowie auf Grund der erhöhten Strompreise, wurde eine Photovoltaik-Potenzialanalyse für die kommunalen Liegenschaften durchgeführt. Hierbei lag der Fokus auf den wirtschaftlichsten und am schnellsten umsetzbaren Potenzialen. Photovoltaik-Anlagen liefern klimafreundlichen und preiswerten Solarstrom, sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende, verbessern die Unabhängigkeit vom Strommarkt und die Selbstversorgung im Krisenfall. Der Gemeinderat hat daher im September 2022 dem Bau einer Photovoltaik-Anlage u. a. auf dem Dach des Bildungszentrums Parkschule sowie der vorherigen Sanierung des Daches zugestimmt. Die bautechnische Qualität des Dachaufbaus darf vor der Installation einer Photovoltaikanlage dämmwerttechnisch und bautechnisch langfristig keinerlei Mängel aufweisen. Es sind daher ertüchtigende Maßnahmen zu ergreifen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22.03.2023 der Dach- und Fassadensanierung sowie der Vergabe der Bauleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 180.000 Euro für die Sanierung der Fassade zugestimmt. Das Investitionsvolumen für die Dach- und Fassadenrenovierung beträgt insgesamt 680.000 Euro.

Sitzung vom 15. Februar 2023

Gemeinderat nimmt Beteiligungsbericht 2021 zur Kenntnis
Die Verwaltung hat in der jüngsten Sitzung den Gemeinderat über die Unternehmen, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, in Form des jährlichen Beteiligungsberichtes informiert. Die Beteiligungen der Gemeinde dienen unmittelbar oder mittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung der Gemeinde. Insgesamt hatte die Gemeinde Kressbronn a. B. zum 31.12.2021 Beteiligungen in Höhe von 25.798.226,33 Euro. Diese setzten sich aus Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.725.411,60 Euro, sonstigen Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen in Höhe von 1.718.936,17 Euro und Sondervermögen in Höhe von 22.353.878,56 Euro (Eigenbetriebe) zusammen. Der gesamte Beteiligungsbericht kann hier eingesehen werden.

Gemeinderat stimmt einem Bebauungsplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Bachtobel“ zu
Im Baugebiet „Bachtobel“ sind unter anderem Mehrgeschosswohnbauten vorgesehen. Die Sparkasse Bodensee hat den Zuschlag für diese Bauplätze erhalten und bereits mit der Planung begonnen. Laut rechtskräftigem Bebauungsplan „Bachtobel“ ist vorgesehen, dass für die Mehrgeschosswohnungsbauten die notwendigen Stellplätze ausschließlich in der Tiefgarage unterzubringen sind. Die Sparkasse Bodensee hat jedoch eingewendet, dass die hohe Anzahl erforderlicher Tiefgaragenstellplätze die Mietpreise der Wohnungen in die Höhe treibe und sich dies daher kaum wirtschaftlich darstellen lasse. Der Gemeinderat stimmte in der Sitzung nun zu, dass der Bebauungsplan angepasst werden solle. In welcher Form, wurde noch nicht festgelegt.

Dazu wurde die Beauftragung des Büros Dömges mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens freigegeben. Des Weiteren wurde das Büro KVB mit der Erarbeitung des grünordnerischen Fachbeitrags beauftragt und einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Änderung des Bebauungsplanes mit einem Betrag von bis zu 40.000 € zugestimmt.

Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen beschlossen
Im Gegensatz zu früheren Jahren ist eine frühzeitige Planung und Umsetzung von Ersatzbeschaffungsmaßnahmen bei Fahrzeugen und Geräten geboten, da bei einigen Fahrzeugen Lieferzeiten von ein bis zwei Jahren möglich sind. Der Markt an Gebrauchtfahrzeugen ist auf Grund der Lieferketten schwierig, so dass bereits diese langen Lieferzeiten bei den Kaufentscheidungen zu berücksichtigen sind. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.02.2023 den Ersatzbeschaffungen zugestimmt und die Verwaltung mit der Ausschreibung und Vergabe eines Schleppers für den Bauhof mit 70-80 PS bis zu einem Preis von maximal 70.000,00 € beauftragt. Des Weiteren soll ein allradbetriebener Pick-Up mit Dreiseitenaufbaukipper für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung bis zu einem Preis von maximal 48.000,00 € ausgeschrieben werden. Der Neuanschaffung und dem Verkauf der sonstigen Kleinfahrzeuge und Geräte wurde entsprechend der Beschlussvorlage zugestimmt.

Sitzung vom 25. Januar 2023

Fraktionen und Fraktionslosen berichten über die Verwendung der pauschalen Entschädigung
Gemäß der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten erhalten Fraktionen derzeit pro Fraktionsmitglied 100 Euro, Gruppierungen und Fraktionslose erhalten 50 Euro pro Person. Die Fraktionen, Gruppierungen und Fraktionslosen haben in der letzten Sitzung des Gemeinderates über die Verwendung der pauschalen Entschädigung für das Jahr 2022 informiert.

Gemeinde Kressbronn a. B. tritt dem Interessensverband „bodo-Ringzug“ bei
Die baden-württembergischen Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis sowie der bayerische Landkreis Lindau haben im Jahr 2020 gemeinsam ein Gutachten für den sogenannten „bodo-Ringzug“ in Auftrag gegeben. „bodo-Ringzug“ steht als Überbegriff für ein S-Bahn ähnliches System im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf dem Gebiet des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes (bodo) mit den Strecken Friedrichshafen-Aulendorf, Aulendorf-Leutkirch/Wangen-Lindau und Lindau-Friedrichshafen. Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde Kressbronn a. B. dem Interessenverband „bodo-Ringzug“ beitritt und die Kooperationsvereinbarung unterzeichnet wird. Das Interesse der Gemeinde am Projekt „bodo-Ringzug“ liegt insbesondere in der anvisierten Stärkung der Strecke Friedrichshafen-Lindau. Derzeit teilen sich Langenargen und Kressbronn a. B. wegen der Eingleisigkeit den stündlichen IRE und haben dadurch nur eine Direktverbindung alle zwei Stunden nach Ulm und Stuttgart. Gegenstand des Projekts ist, Wege aufzuzeigen, inwiefern auch auf dem Teilstück Friedrichshafen-Lindau ein Halbstundentakt möglich ist. Dies wird einen teilweisen Infrastrukturausbau erforderlich machen. Erste Ergebnisse dazu soll die Machbarkeitsstudie liefern.

Anschluss der Kläranlage Apflau an die Verbandskläranlage Kressbronn a. B. durch Gemeinderat einstimmig befürwortet
Die Stadt Tettnang betreibt in Apflau eine Kläranlage mit einer Anschlussgröße von 9.500 Einwohnern (EGW) und einer wasserrechtlichen Erlaubnis bis Ende 2026. Um dieses Klärwerk weiterbetreiben zu können, wären Investitionen nötig. Gleichzeitig ist das Land Baden-Württemberg bestrebt, die Abwasserbeseitigung strukturell zu verbessern und kleine Kläranlagen an größere Anlagen anzuschließen. Hierdurch soll eine bessere und wirtschaftliche Abwasserbeseitigung erreicht werden. Um Synergieeffekte, sowohl technisch, als auch im Personalbereich, zu nutzen wurde daher geprüft, die Kläranlage Apflau künftig an die Verbandskläranlage Kressbronn a. B. anzuschließen und die Stadt Tettnang als zusätzliches Mitglied in den Abwasserzweckverband aufzunehmen. Der Gemeinderat hat nun einstimmig die Mitglieder der Verbandsversammlung des AZV mit der grundsätzlichen Zustimmung für die notwendigen Schritte zum Anschluss der Kläranlage Apflau beauftragt.

Gemeinderat hat Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Parkplatz am Strandbad“ gefasst
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung nach Abwägung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen mehrheitlich dem Entwurf des Bebauungsplanes „Parkplatz am Strandbad“ zugestimmt und den entsprechenden Satzungsbeschluss gefasst. Die Gemeinde Kressbronn a. B. verfolgt schon seit längerem das Ziel, weitere Stellplätze im Bereich des Bodenseeufers am Ortsrand bereitzustellen und den Verkehr aus dem Ort herauszuhalten. Mit dem Bebauungsplan soll der Parkplatz nördlich des Naturstrandbades rechtlich gesichert werden. Außerdem war der Bebauungsplan erforderlich, um die Fläche des Ausweichparkplatzes der westlichen Wiese durch den Einbau von Schotterrasen naturnah zu befestigen und die Fläche so vor Flurschäden zu bewahren. Zusätzliche Parkplätze konnten durch Entfernung des altlastenhaltigen Erdwalls oberhalb des bestehenden Strandbadparkplatzes geschaffen werden.

Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung – Integrationsbeauftragter stellt die Notwendigkeit einer weiteren Unterkunft klar
Die Flüchtlingsströme nehmen bereits seit Jahren zu, die Menschen fliehen vor Krieg, Verfolgung oder auch aus wirtschaftlichen Gründen. Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine erreichen die Zuwanderungsbewegungen in die Bundesrepublik Deutschland einen Höchststand, Tendenz steigend. Für die Kommunen besteht dabei die allgemeine Verpflichtung, unfreiwillige Obdachlosigkeit zum Schutz von Leib und Leben der betroffenen Personen zu verhindern und zu beseitigen. Die Gemeinde ist verpflichtet, ein jährliches Kontingent an Personen aus der vorläufigen Unterbringung des Landratsamtes in gemeindlichen Unterkünften im Rahmen der Anschlussunterbringung aufzunehmen. 2022 wurden 182 Flüchtlinge und weitere 132 geflüchtete ukrainische Staatsbürger entweder privat oder in kommunalen Unterkünften in der Gemeinde untergebracht und durch Sozialarbeit begleitet. Der Integrationsbeauftragte Mirko Meinel macht in der Sitzung deutlich, dass die Gemeinde an ihre Kapazitätsgrenzen kommt. Von den vorhandenen ca. 140 Plätzen sind derzeit bereits 121 Plätze belegt. Es ist davon auszugehen, dass alle noch verfügbaren Plätze im Laufe des Jahres belegt werden. Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Da die bestehenden Unterkünfte der Gemeinde nicht mehr erheblich erweiterbar sind, ist ein Neubau einer Unterkunft notwendig.

Neue Anschlussunterkunft soll im Baugebiet Moos I entstehen
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung einstimmig der Planung einer Anschlussunterkunft im Baugebiet „Moos I“ sowie der Beauftragung von Architekt Bernhard Rapp mit der Genehmigungsplanung vorab bis zur Leistungsphase 4 zugestimmt. Des Weiteren hat der Gemeinderat einer Parallelausschreibung für eine schlüsselfertige Vergabe und der Stellung eines Förderantrages zugestimmt.  Auf Grund steigender Flüchtlingszahlen benötigt die Gemeinde eine weitere größere Anschlussunterkunft. Es wird mit einem mittelfristigen Aufnahmebedarf zwischen 35 bis 40 Personen in den kommenden Jahren gerechnet. Die derzeitigen Kapazitäten der Gemeinde reichen dafür nicht aus. Mangels Möglichkeiten zur Umwidmung bestehender Gebäude der Gemeinde, ist der Neubau einer größeren Anschlussunterkunft erforderlich. Als Standort für die Anschlussunterkunft kommt das Baugebiet „Moos I“ in Betracht, dessen Entwicklung die Gemeinde eingeleitet hat. Das Baugebiet befindet sich in einer Randlage des Kernortes angedockt an den Moosweg und die Gattnauer Straße. Der Grund und Boden für den geplanten Standort der Flüchtlingsunterkunft befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Die Lage ist im weiteren Bereich des Kernortes noch als zentral zu bewerten. Gleichzeitig hätte der Standort eine ausreichende Distanz zu anderen Flüchtlingsunterkünften, was der dezentralen Unterbringungsstrategie der Gemeinde entspricht. Durch eine weitläufige Verteilung der Flüchtlingsunterkünfte im Gemeindegebiet wird eine „Gettoisierung“ und damit verbundenes Konfliktpotential vermieden. Andere Standorte kommen nach Prüfung durch die Verwaltung derzeit nicht in Betracht.
Für den Bau der Flüchtlingsunterkunft kann nach einzelnen Gewerken ausgeschrieben werden. Es kann aber auch mittels einer Ausschreibung ein Generalunternehmer gesucht werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, parallel auszuschreiben, um die wirtschaftlichste Variante herauszufinden. Nach derzeitiger Einschätzung ist damit zu rechnen, dass die Durchführung des Baus durch einen Generalunternehmer eine deutlich wirtschaftlichere Lösung für die Gemeinde ist.

Gewerbeeinheit zur Belebung des Bachtobelplatzes wird ausgeschrieben
In der direkten Nachbarschaft des Kinder- und Familienzentrums am Bachtobelplatz wird ein Wohnhaus mit Gewerbeeinheit errichtet. Die Gewerbeeinheit soll zur Belebung des Baugebietes und des Bachtobelplatzes dienen und ein Treffpunkt für Jung und Alt sein. Um die Planungen für die Gewerbeeinheit im Erdgeschoss des Gebäudes abzuschließen, ist es nun erforderlich, einen geeigneten und verlässlichen Pächter zu finden und mit diesem gemeinsam grundlegende Parameter über die Größe sowie die grundsätzliche Nutzung der zu vermietenden Gewerbeeinheit festzulegen. Erste Ideenkonzepte sehen eine Bäckerei, ein Café, ein Bistro oder ein Restaurant mit Innen- und Außenbewirtschaftung vor. Grundsätzlich ist die Gemeinde aber für alle Ideen, die zur Belebung des Areals beitragen und einen starken Öffentlichkeitsbezug haben, offen. Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung der offenen Ausschreibung zur Verpachtung der Gewerbeeinheit im Wohnhaus mit Gewerbeeinheit im Baugebiet Bachtobel zugestimmt. Die Laufzeit des Pachtvertrages wurde auf fünf Jahren mit automatischer Verlängerungsoption festgelegt, die Umsatzpacht auf die Nettoumsätze wurde auf 10 %, die monatliche Mindestpacht auf 12,00 Euro pro Quadratmeter netto festgelegt. Für die Auswahlkommission wurden der Bürgermeister als Vorsitzender, fünf Vertreter aus der Mitte des Gemeinderates (Klaus Klawitter, Gerold Wachter, Timo Witzigmann, Lilly Scholl, Martina Knappert-Hiese) sowie Caren Seifarth, Sachgebietsleitung, bestimmt. Der Bewerbungsschluss wird auf den 06.03.2023 um 10:00 Uhr festgesetzt. Die Ausschreibung ist  unter den Pressemitteilungen zu finden.

3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe beschlossen – Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes umgesetzt
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung der 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe rückwirkend zum 01.01.2023 zugestimmt. Damit wurde dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes entsprochen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) für Baden-Württemberg hat mit Urteilen vom 14. Oktober 2022 (Az.: 2 S 407/22 und 2 S 1589/22) die Kurtaxesatzung der Gemeinde Kressbronn a. B. in Bezug auf die Erhebung einer Kurtaxe für Bootsliegeplätze für unwirksam erklärt. Die Gemeinde hatte bereits durch Beschluss des Gemeinderates vom 15. Dezember 2022 auf die Vorgaben der Rechtsprechung reagiert und die Änderungen an der Kurtaxesatzung vorgenommen. Da die Begründung zum Urteil erst nach der letzten Gemeinderatssitzung im Jahr 2022 erfolgte, eine Beschlussfassung für das Jahr 2023 aber erfolgen musste, konnte die nicht zu erwartende Rechtsprechung zur Begrenzung der Zweitwohnungen auf einen pauschalen Nutzungsansatz von 30 Tagen für die pauschale Jahreskurtaxe noch nicht eingearbeitet werden. Dies ist nun mit der 3. Änderung der Satzung geschehen, die pauschale Jahreskurtaxe der Zweitwohnungsinhaber musste von 175,00 Euro pro Person auf 105,00 Euro pro Person angepasst werden.

Gemeinderat gewährt Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung außerplanmäßige Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wohnungsbau- und Grundstücksverkehr und an den Eigenbetrieb Gemeindewerke, Sparte Breitbandverkabelung gewährt. Die Trägerdarlehen sind durch das vorläufige Jahresergebnis 2022 abgedeckt. Die Gesamtverschuldung der Gemeinde samt Eigenbetrieben fällt erfreulicherweise durch die Eigenfinanzierung deutlich geringer aus. Die Kreditaufnahme von 500.000,00 € im Kernhaushalt kann nach aktuellem Planungsstand ersatzlos entfallen und die Kreditaufnahme der Eigenbetriebe fällt durch die zusätzlichen Trägerdarlehen voraussichtlich 700.000,00 € geringer aus.

Gemeinderat stimmt der Neubeschaffung von drei Elektrofahrzeugen zu
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung einstimmig der Anschaffung von drei Elektrofahrzeugen im Haushaltsjahr 2023 zugestimmt und die Verwaltung mit der Ausschreibung und Vergabe von zwei Volkswagen ID.3 und eines Nissan Leaf an den Bestbieter beauftragt. Durch diese Anschaffung unterstreicht die Gemeinde ihr Bekenntnis zur Elektromobilität. Die Elektrofahrzeuge können in der Gemeinde Altfahrzeuge ersetzen bzw. für neue Zwecke sinnvoll eingesetzt werden.

Annahme von Spenden
Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung einstimmig der Annahme von Spenden in Höhe von rund 28.000 Euro zugestimmt und dankte den Spenderinnen und Spender herzlich für ihre finanzielle Unterstützung zum Allgemeinwohl der Gemeinde.

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