Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat den Anspruch, mit ihren Kinderbetreuungseinrichtungen eine pädagogisch wertvolle und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung anzubieten. Heutzutage besteht die Arbeit der pädagogischen Fachkräfte nicht mehr nur daraus, die Kinder zu beaufsichtigen. Bei den immer weiter steigenden Herausforderungen unserer Gesellschaft und einer globalisierten Welt, ist es unsere Aufgabe, den Kindern schon in frühen Lebensjahren elementare Fähigkeiten beizubringen und sie auf ihre künftige Schullaufbahn gut vorzubereiten. Die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Kressbronn a. B. werden diesem Anspruch gerecht. Gerne geben wir Ihnen einen Überblick über die vielfältige Angebotsstruktur der kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Kressbronn a. B. Sollten Sie Fragen haben, dürfen Sie sich jederzeit gerne an die jeweilige Einrichtungsleitung wenden.
Die pädagogische Arbeit der kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen basiert auf den Inhalten des „Orientierungsplans für Bildung und Erziehung in baden-württembergischen Kindergärten“. Dieser beinhaltet die Entwicklungsfelder Körper, Sinne, Sprache, Denken, Gefühl und Mitgefühl sowie Sinn, Werte und Religion, welche die Grundlage für die Alltagsgestaltung mit den Kindern bieten. Im Rahmen des Qualitätsmanagements arbeiten die Kinderbetreuungseinrichtungen mit einem gemeinsamen Qualitätshandbuch, welches die Qualitätsentwicklung und -sicherung sowie konkrete Arbeitsschritte und Strukturen beschreibt. Singen, spielen, lachen und Freunde treffen stehen nicht nur im Alltag, sondern auch besonders bei Festen im Mittelpunkt. Dabei öffnen die Einrichtungen für die verschiedensten Anlässe die Türen für Groß und Klein. Gemeinsame Zeit ist für alle besonders wichtig und kostbar.
Um sich auf einen Betreuungsplatz zu bewerben, empfehlen wir Ihnen, sich mit der Leitung Ihrer Wunscheinrichtung in Verbindung zu setzen. Dort erhalten Sie eine umfassende Beratung über die Betreuungsmöglichkeiten und auch die Betreuungsangebote der Gemeinde. Nach der Beratung müssen Sie einen Aufnahmeantrag ausfüllen. Dabei gibt es zwei verschiedene Aufnahmeanträge: Einen Aufnahmeantrag für einen Krippenplatz für Kinder bis zum 3. Lebensjahr sowie einen Aufnahmeantrag für einen Kindergartenplatz für Kinder ab dem 3. Lebensjahr. Die Anträge finden Sie im "Elektronischen Rathaus". Füllen Sie das entsprechende Formular aus und schicken Sie dieses vor dem 31. Januar des jeweiligen Kalenderjahres digital über das Elektronische Rathaus an die Gemeinde. Achten Sie darauf, dass Sie alle Angaben vollständig ausgefüllt haben, andernfalls kann Ihr Aufnahmeantrag nicht berücksichtigt werden.
Nach der Richtlinie der Gemeinde werden die Aufnahmeanträge zwischen dem 31. März und dem 15. Mai ausgewertet. Die Zuteilung der Betreuungsplätze erfolgt dabei streng nach vom Gemeinderat beschlossenen Vergabekriterien, um jegliche Ungleichbehandlung auszuschließen. Die Kriterien sehen vor, dass Kinder, die mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kressbronn a. B. gemeldet sind, erste Priorität haben. Zweite Priorität haben Kinder, deren Lebensalter höher ist. Im Übrigen ist die Wartezeit maßgeblich. Daneben sollen Kinder, die im selben Haushalt leben, möglichst in einer Einrichtung betreut werden. Kann ein Betreuungsplatz an ein Kind vergeben werden, so erhalten die Eltern über die Zuteilungsmöglichkeit mündlich und schriftlich Bescheid. Kinder, für die kein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, werden auf die Warteliste gesetzt, sofern die Eltern weiterhin Interesse an einem Betreuungsplatz haben.
Sachgebiet Kinderbetreuungseinrichtungen und Jugendmusikschule
Amt für Gemeindefinanzen
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
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