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Ukraine-Hilfe

In der Ukraine tobt ein durch die Russische Föderation ausgelöster blutiger Krieg, der Fassungslosigkeit und Entsetzen auf der ganzen Welt auslöst. Auf die Bedürfnisse der Zivilbevölkerung wird von der Russischen Föderation kaum bis gar keine Rücksicht genommen. Die Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen verurteilen den Angriffskrieg durch die Russische Föderation und die Missachtung des Schutzes der ukrainischen Zivilbevölkerung auf das Schärfste. 

Status der Flüchtlinge aus der Ukraine

Die Flüchtlinge aus der Ukraine haben durch Beschluss der Europäischen Union einen vorübergehenden Schutzstatus (§ 24 AufenthG) erhalten. Hierbei handelt es sich um einen weitergehenden Schutz als im Regelfall üblich. Flüchtlinge aus der Ukraine haben bereits mit dem Übertreten der Grenze in der Europäischen Union und damit auch in der Bundesrepublik Deutschland eine weitgehend unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Diese ist nicht an einen bestimmten Ort gebunden und kann verlängert werden. Flüchtlinge mit vorübergehendem Schutz dürfen insbesondere arbeiten und ein Beschäftigungsverhältnis eingehen. Sie erhalten Leistungen nach dem SGB II.

Flüchtlingsverteilung

Soweit Flüchtlinge aus der Ukraine nicht bei Verwandten oder privat unterkommen, erfolgt die Verteilung der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge nach dem bisherigen System. Dieses sieht vor, dass die Bundesrepublik die Flüchtlinge zur Unterbringung auf die Länder verteilt, diese verteilen die Flüchtlinge auf die Landkreise und die Landkreise wiederum auf die Gemeinden. Dieses System hat sich bewährt und gewährleistet eine geordnete und koordinierte Flüchtlingsunterbringung. 

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Kontakt

Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen
ukrainehilfe@gvv-ekl.de
07543 9324-35 (Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr)

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