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Bevölkerungsschutz

Die Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung ist eine zentrale Aufgabe des Staates. Der Staat hat insbesondere Leben, Körper und Eigentum seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Der Schutz der Bevölkerung ist in erster Linie eine Aufgabe der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Baden-Württemberg und gehört nicht zu den kommunalen Aufgaben. Allerdings ist die Gemeinde als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung auch für die Gefahrenabwehr zuständig. Als Ortspolizeibehörde wirkt sie deshalb beim Bevölkerungsschutz mit.

Unter Bevölkerungsschutz versteht man alle Einrichtungen und Maßnahmen, die in Kriegszeiten, Krisen- oder Katastrophenfällen dem Schutz der Zivilbevölkerung dienen. Dies umfasst sowohl die Warnung und Information wie auch die Versorgung der Menschen.

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

In Deutschland nimmt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums die Aufgaben des Zivilschutzes wahr. Das Bundesamt ist daher die zentrale Stelle für die zivile Sicherheit in ganz Deutschland. Auf den Internetseiten des Bundesamtes kann man sich über die Arbeit der Behörde und den Bevölkerungsschutz allgemein informieren.

Warn- und Informationssysteme

Wichtige Einrichtungen des Bevölkerungsschutzes ist das modulare Warnsystem (MoWaS). Über dieses können das Bundesamt für Bevölkerungsschutz im Verteidigungsfall oder die Landesämter für Katastrophenschutz im Katastrophenfall einen Alarm auslösen, der breit an verschiedene Warnmittel gestreut wird. In der Bundesrepublik Deutschland wird auf einen Warnmittelmix gesetzt. Dies bedeutet, dass Warnungen an die Bevölkerung über verschiedene Warnmittel erfolgt.

Allgemeine Medien
Warnungen werden über allgemeine Medien für Rundfunk, Fernsehen, Internetseiten und Social Media herausgegeben. Über diese Medien erhält man nicht nur die Mitteilung, dass eine Gefahr bevorsteht, sondern auch eine Anweisung, wie darauf zu reagieren ist.

WarnApp NINA
Die Notfall-Informations- und Nachrichten-App (NINA) ist eine vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz herausgegebene Warn-App. Diese kann man kostenlos auf dem Smartphone installieren. Sie informiert neben besonderen Gefahrenlagen auch über Wetterwarnungen oder Hochwasserereignisse.

Cell Broadcast
Über Cell Broadcast werden Warnnachrichten direkt auf alle Smartphones in den von der Gefahrenlage betroffenen Gebieten geschickt. Hierzu bedarf es keiner App oder ähnlichem. Voraussetzung ist allerdings, dass das Betriebssystem des Smartphones für Cell Broadcast empfangsbereit ist. Für Android (Google) ist dies ab Version 11 und für iOS (Apple) ab Version 16.1 der Fall. Außerdem muss das Gerät eingeschaltet sein und darf sich nicht im Flugmodus befinden.

Sirenensystem der Gemeinde
Eigentlich sollten die modernen Warnsysteme ausreichend sein, um die Bevölkerung über das Vorliegen einer bevorstehenden Gefahrenlage zu informieren. Allerdings können die Empfangsgeräte auch ausgeschaltet sein und insbesondere nachts keine Beachtung finden. Deshalb hat sich die Gemeinde Kressbronn a. B. dazu entschieden, wieder auf ein akustisches Warnsignal über Sirenen zu setzen. Zu diesem Zweck wurden zur größtmöglichen Abdeckung der Gemarkung sechs Sirenen im Gemeindegebiet installiert. Diese befinden sich auf dem Rathaus, Feuerwehrhaus, in Gattnau, Betznau, Gohren und Retterschen. Sie sind auch bei einem Stromausfall betriebsfähig.

Im Wesentlichen gibt es zwei Sirenensignale, die man unterscheiden können muss:

Warnung:
„auf- und abschwellender Heulton für eine Minute“

Entwarnung:
„gleichbleibender Dauerton für eine Minute“

Wichtig zu wissen ist, dass Sirenen über das akustische Signal nur über das Vorliegen einer Gefahrenlage warnen können. Sie können hingegen keine Information über die Art der Gefahr und vor allem die Anweisungen geben. Deshalb muss man sich bei Wahrnehmung eines Sirenensignals sofort über die allgemeinen Medien genauer informieren.

Krisenvorsorge

Inzwischen hat die Krisenvorsorge wieder einen größeren Stellenwert. Der Eintritt des Verteidigungsfalls ist zwar eher unwahrscheinlich geworden, aber es kann jederzeit zu Naturkatastrophen und anderen Großschadensereignissen kommen. Dem Ausfall der Versorgung mit Strom, Gas, Wasser und Lebensmitteln sollte daher durch eine angemessene Krisenvorsorge Rechnung getragen werden. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz stellt hierzu ebenfalls Informationen zur Verfügung.

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