Menü

Artenschutz und Biodiversität

Biotopvernetzung

Zur Stärkung der Artenvielfalt hat die Gemeinde eine Biotopverbundplanung erstellen lassen. In die Planung wurden Naturschutzverbände gleichermaßen einbezogen wie die Landwirtschaft. Die Planung umfasst den Bestandsplan, den Maßnahmenplan, einen Verbundachsenplan sowie einen Erläuterungsbericht:

Bestandsplan

Mit Hilfe der Biotopkartierung und der FFH-Mähwiesenkartierung aus dem Jahr 2022 wurde auf Basis der Geländebegehungen ein Bestandsplan erstellt. Darin sind bestehende Kernflächen und Trittsteinbiotope dargestellt. Darüber hinaus lassen sich dem Bestandsplan Fundpunkte ausgewählter Zielarten wie beispielsweise die Gelbbauchunke, der Hirschkäfer oder der Kiebitz entnehmen. Diese wurden unter anderem durch Angaben von Gebietskennern ermittelt und bei der Entwicklung des Maßnahmenkonzeptes berücksichtigt.

Maßnahmenplan

Kernstück des gesamten Maßnahmenkonzeptes ist der Maßnahmenplan. Dieser visualisiert die ungefähre Lage der ausgearbeiteten Maßnahmenempfehlungen. Die Maßnahmen sind unterteilt in flächig dargestellte Erhaltungsmaßnahmen für bereits bestehende Kernflächen und Trittsteine und in schraffiert dargestellte Entwicklungsmaßnahmen für zu entwickelnde oder zeitnah wiederherstellbare Kernflächen und Trittsteine. Darüber hinaus sind Schwerpunkträume für spezifische Artenschutzmaßnahmen auf Grund bekannter Vorkommen oder eines hohen Entwicklungspotenzials der jeweiligen Arten verortet. Insgesamt sind 433 verschiedene Maßnahmenvorschläge im Maßnahmenplan enthalten. Besonders zu beachten ist, dass die Darstellungen im Maßnahmenplan nicht flächenscharf sind. Der Flächenbedarf bzw. die genaue Lage von Maßnahmen ist im Rahmen einer vertiefenden Prüfung und Planung von Einzelmaßnahmen zu erörtern. Aus dem Maßnahmenplan ergeben sich drei Schwerpunktbereiche:

Naturschutzgebiete Berger Weiher, Schönmoos und Schachried

Im Bereich der Naturschutzgebiete Berger Weiher, Schönmoos und Schachried sind insbesondere Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung von Streuwiesen, artenreichem Grünland, Feuchtwiesen sowie Fließgewässern vorhanden. Darüber hinaus gibt es dort hohe Vorkommen einiger Zielarten wie Ameisenbläuling, Helm-Azurjungfer oder Warzenbeißer, die durch artspezifische Maßnahmen geschützt und erhalten werden sollen.

Nonnenbach

Entlang des Nonnenbachs sieht der Maßnahmenplan vor allem Gewässerunterhaltungs-maßnahmen, Maßnahmen zur Entwicklung artenreichen Grünlands, die Einführung einer extensiven Grünlandbewirtschaftung (Verzicht auf Dünge- und Pflanzenschutzmittel) sowie die Entwicklung von Saumstreifen zur Reduzierung des Nährstoffeintrags in das Gewässer vor. 

Iriswiese/Boschach

Im Bereich Iriswiese/Boschach sind vor allem Maßnahmen zur Entwicklung von artenreichem Grünland, der Erhalt und die Neupflanzung von Streuobstwiesen sowie die Fortsetzung der regelmäßigen Streuwiesenmahd dargestellt. Darüber hinaus werden im Bereich der Feuchtstandorte der Erhalt von Feuchtgrünland sowie die Offenhaltung und Neuanlage von Tümpeln vorgeschlagen. Auch der Erhalt und Schutz des naturnahen Bodenseeufers und seiner Flachwasserzone wird berücksichtigt.

Verbundachsenplan

Diese Schwerpunktbereiche spiegeln sich auch im Verbundachsenplan der Biotopverbund-planung wider. Der Verbundachsenplan dient als Ergänzung zum Maßnahmenplan und stellt die groben Verbindungsachsen zwischen den Schwerpunkträumen dar, die auch über das Bearbeitungsgebiet hinaus die Verbindung zu angrenzenden Biotopverbundplanungen herstellen sollen.

Erläuterungsbericht

Der Erläuterungsbericht ist die textliche Erläuterung des Maßnahmenkonzeptes. Er enthält Ausführungen zum Anlass und Ziel der Biotopverbundplanung, zur Methodik, zu den Zielarten und zu den einzelnen Maßnahmen. Darüber hinaus wurde eine Maßnahmenliste mit allen Maßnahmenvorschlägen erstellt. Zehn Maßnahmen bzw. Maßnahmenkomplexe wurden zu einem detaillierteren Steckbrief ausgearbeitet. Hierbei lag der Fokus auf Maßnahmen, welche wirtschaftlich realistisch und zeitnah umgesetzt werden können. Die Ausarbeitung einer bestimmten Maßnahme als Steckbrief begründet jedoch keinen Anspruch auf vorrangige Umsetzung. Sollten Eigentümer und bzw. oder Bewirtschafter der vorgeschlagenen Maßnahme nicht zustimmen, wird diese zurückgestellt. Unabhängig von den Steckbriefen kann auch jede andere Maßnahme aus der Maßnahmenliste umgesetzt werden.

Weiteres Vorgehen

Zur Unterstützung und Koordinierung der Biotopverbundplanung und -umsetzung wurden in allen Landkreisen Biotopverbundbotschafter bei den Landschaftserhaltungsverbänden eingesetzt. Diese haben unter anderem die Aufgabe, die Umsetzung der Biotopverbundplanung voranzutreiben. So wird der Biotopverbundbotschafter nach Genehmigung der Biotopverbundplanung mit Maßnahmenvorschlägen auf betroffene Flächeneigentümer zugehen, Möglichkeiten aufzeigen und bei Interesse beraten. Die Eigentümer haben aber auch die Möglichkeit, sich gegen eine Umsetzung zu entscheiden, da die Maßnahmenumsetzung nach wie vor freiwillig ist. Gleichzeitig wird die Gemeinde zukünftig die Biotopverbundplanung in ihre Planungen integrieren und Maßnahmenvorschläge auf gemeindeeigenen Flächen prüfen und geeignete Maßnahmen umsetzen.

Zurück