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Pressemitteilungen

Informationen zur Gemeinderatssitzung

Kinderbetreuungsbedarfsplan 2025/2026 einstimmig beschlossen: Kressbronn a. B. plant vorausschauend
In der Gemeinderatssitzung wurde die 21. Fortschreibung des Kinderbetreuungsbedarfsplanes für das Kinderbetreuungsjahr 2025/2026 einstimmig beschlossen. Die Verwaltung informierte über die aktuelle Bedarfslage und gab einen Ausblick auf die geplante Inbetriebnahme neuer Gruppen im Kinderund Familienzentrum. Ein zentrales Thema war die Suche nach tragfähigen Modellen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze – sowohl hinsichtlich der Finanzierung als auch mit Blick auf die angespannte Fachkräftesituation. Dabei wurde auch die Möglichkeit eines weiteren Naturkindergartens angesprochen, da dieses Modell im Vergleich zur klassischen Kinderbetreuungseinrichtung sowohl im Bau als auch im Unterhalt kostengünstiger ist. Bürgermeister Daniel Enzensperger erklärte, dass die Gemeinde zunächst die Entwicklung des bestehenden Naturkindergartens beobachten und Erfahrungen sammeln wolle, bevor man einen weiteren planen könne. Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war der anhaltende Fachkräftemangel, da trotz neuer Einrichtungen häufig das Personal fehle. Die Flexibilität der bestehenden Modelle könne unter diesen Umständen nicht immer im bisherigen Umfang garantiert werden. Bislang habe jedoch jedes Kind einen Kinderbetreuungsplatz erhalten und das sei das oberste Ziel. Der Gemeinderat fasste am Ende einen einstimmigen Beschluss zur Fortschreibung des Bedarfsplanes und bekräftigte die Bedeutung einer verlässlichen und bedarfsgerechten Kinderbetreuung in Kressbronn a. B.

Gemeinderat beschließt die Erschließungsplanung für das Baugebiet Moos I
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 9. April 2025 den Weg für die Erschließung des neuen Baugebiets Moos I freigemacht. Damit setzt die Gemeinde ein wichtiges Zeichen für die Schaffung von familienfreundlichem Wohnraum und eine zukunftsfähige Infrastruktur. Das neue Wohngebiet „Moos I“ wird auf einer Fläche von etwa 1,4 Hektar in den Gewannen Moos und Maräzhalde entstehen. Vorgesehen sind neben einer Anschlussunterkunft und einer Kinderbetreuungseinrichtung vor allem Wohnbebauung. Die Bebauung wird sich harmonisch in das bestehende Ortsbild einfügen und Platz für Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser bieten. Die Erschließung erfolgt über den Moosweg und die Gattnauer Straße. Die Pläne und sonstigen Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B. eingesehen werden. Die planungsrechtlichen Voraussetzungen wurden bereits im März mit dem Satzungsbeschluss geschaffen. Nun folgt die konkrete Umsetzung der Erschließung. Die Ausschreibung der Bauleistungen ist bis Ende Mai/Anfang Juni 2025 geplant. Der Baubeginn ist für Ende Juli angesetzt. Die Erschließungskosten belaufen sich auf rund 1,9 Millionen Euro, wovon etwa 1,41 Millionen Euro auf die in 2025 ausgeschriebenen Bauleistungen entfallen.

Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Caravanstellplatz Tunau beschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 9. April 2025 den Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Tunau gefasst. Ziel der Gemeinde ist es, die bestehende Stellplatznutzung baurechtlich zu sichern und eine moderate Erweiterung zu ermöglichen sowie das touristische Angebot zu verbessern. Gleichzeitig soll eine Ausweitung in den sensiblen Natur- und Landschaftsraum verhindert werden. In der März-Sitzung hat der Gemeinderat bereits die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen. Da der Flächennutzungsplan aktuell in dem betroffenen Bereich eine landwirtschaftliche Fläche vorsieht und Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden, muss dieser angepasst werden. Der Bebauungsplan soll vorsehen, dass die Stellplätze geschottert oder mit Rasenpflaster versehen werden, um eine vollständige Versiegelung zu vermeiden. Zudem werden technische Einrichtungen wie Stromanschlüsse und Wasserstellen ergänzt. Ein neuer Sanitärcontainer sorgt für zeitgemäßen Komfort. Ein weiterer Aspekt der Planung ist die mögliche Umstellung auf einen Ganzjahresbetrieb auf Grund der gestiegenen Nachfrage außerhalb der Hauptsaison. Auf Grund eines städtebaulichen Vertrages mit Finanzierungsregelung zwischen dem Bauherrn und der Gemeinde werden sämtliche Kosten auf den Bauherrn übertragen. Folglich entstehen der Gemeinde keine Kosten. Mit der Durchführung der Flächennutzungsplanänderung wurde das Büro Planstatt Senner beauftragt.

Pressemitteilung vom 17.04.2025