Die Gemarkung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee umfasst nicht nur den Kernort Kressbronn, sondern auch zahlreiche weitere Teilorte und Weiler. Die Teilorte und Weiler gehören dabei zur Gemeinde und haben keine rechtliche Eigenständigkeit. In Kressbronn a. B. gibt es keine sogenannten Ortschaften. Bei Ortschaften handelt es sich um rechtlich verfasste Ortsteile einer Stadt oder Gemeinde. Ortschaften haben einen eigenen Ortschaftsrat und Ortsvorsteher, mitunter eine eigene Ortschaftsverwaltung, ein eigenes Haushaltsbudget und damit auch eigene Rechte und Pflichten. Die Teilorte und Weiler der Gemeinde sind dagegen rechtlich nicht verfasst und stellen nur geografische und straßenverkehrsrechtliche Orte dar. Allerdings gibt es in einigen Teilorten durchaus ein stark ausgeprägtes Teilortsbewusstsein und eine lebendige Dorfgemeinschaft.
Da die Gemeinde Kressbronn a. B. bereits aus der allerersten Gemeindereform in den 1930er-Jahren (1934) entstanden ist und deshalb zu den mittelgroßen Gemeinden gehört, war die Gemeinde von der Gemeindereform in den 1970er-Jahren nicht betroffen. Anders als viele Gemeinden im Bodenseekreis ist die Gemeinde Kressbronn a. B. deshalb eine „Zentralgemeinde“. Damit ist gemeint, dass alle Einrichtungen nur einmal vorhanden sind und nicht mehrfach. Doppelstrukturen wurden in der Gemeinde Kressbronn a. B. schon sehr früh abgebaut. Diese zentrale Orientierung ist eine Stärke der Gemeinde.
Teilort oder auch Ortsteil, die Begriffe sind identisch, ist nach der Gemeindeordnung ein bewohnter Gemeindeteil. Bewohnter Gemeindeteil meint einen geografisch abgegrenzten Siedlungsbereich, der zum Gemeindegebiet gehört. Teilorte/Ortsteile haben insbesondere eine geschlossene Ortslage. Da sie eine geschlossene Ortslage haben, werden Ortsteilen nach der Straßenverkehrsordnung Ortstafeln (gelbes Schild mit schwarzer Schrift) vergeben. Auf den Ortstafeln findet sich neben dem Namen der Gemeinde auch die politische bzw. rechtliche Zugehörigkeit zu einer Gemeinde. Den Status eines Teilortes/Ortsteiles haben in der Gemeinde Kressbronn a. B.: Berg, Betznau, Gattnau, Gohren, Kümmertsweiler, Nitzenweiler, Poppis, Retterschen und Tunau. Genau genommen eigentlich auch der Kernort Kressbronn (10 Ortsteile).
Teilort | Einwohner |
Berg | 210 |
Betznau | 295 |
Gattnau | 296 |
Gohren | 250 |
Kümmertsweiler | 52 |
Nitzenweiler | 68 |
Poppis | 112 |
Retterschen | 433 |
Tunau | 40 |
Die kleinste Siedlungseinheit in einer Gemeinde ist der Weiler. Darunter versteht man eine Wohnsiedlung, die aus wenigen Gebäuden besteht. Ein Weiler hat keine geschlossene Bebauung. Weiler werden nach der Straßenverkehrsordnung mit einer sog. Ortshinweistafel (grünes Schild mit gelber Schrift) namentlich gekennzeichnet. Das Verkehrsschild dient nur dem Hinweis auf den Namen und trifft sonst keine Regelungen. Den Status eines Weilers haben in der Gemeinde Kressbronn a. B.: Arensweiler, Atlashofen, Döllen, Gießen, Gießenbrücke, Gottmannsbühl, Hüttmannsberg, Kalkähren, Kochermühle, Haltmaierhof, Heiligenhof, Krummensteg, Linderhof, Mittelmühle, Obermühle, Reute, Riedensweiler, Schleinsee und Schnaidt (19 Weiler).
Weiler | Einwohner |
Arensweiler | 16 |
Atlashofen | 25 |
Döllen | 45 |
Gießen | 44 |
Gießenbrücke | 12 |
Gottmannsbühl | 27 |
Hüttmannsberg | 67 |
Kalkähren | 9 |
Kochermühle | 8 |
Krummensteg | 13 |
Haltmaierhof | 5 |
Heiligenhof | 4 |
Linderhof | 12 |
Mittelmühle | 18 |
Obermühle | 2 |
Reute | 13 |
Riedensweiler | 28 |
Schleinsee | 20 |
Schnaidt | 25 |