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Naturschutzgebiete

Bei einem Naturschutzgebiet handelt es sich um ein rechtsverbindlich festgelegtes Gebiet, in dem Natur und Landschaft auf besondere Weise geschützt werden sollen. Dieser besondere Schutz tritt im Falle von drei Bedingungen ein:

  • um bestimmte wilde Tier- und Pflanzenarten und Biotope zu erhalten, weiterzuentwickeln oder wiederherzustellen
  • aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen
  • wenn die entsprechenden Naturräume besonders selten oder einzigartig sind oder von einer „hervorragenden Schönheit“ gekennzeichnet sind.

Die Zerstörung, Beschädigung und Veränderung eines solchen Naturschutzgebietes ist gesetzlich verboten. Wenn ausreichend Schutz gewährleistet ist, kann das Gebiet jedoch für die Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.

Argenränder

Berger Weiher

Schachried

Schönmoos

 

Weitere Informationen zu den Naturschutzgebieten finden Sie auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt des Landes Baden-Württemberg.

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