Bei einem Naturschutzgebiet handelt es sich um ein rechtsverbindlich festgelegtes Gebiet, in dem Natur und Landschaft auf besondere Weise geschützt werden sollen. Dieser besondere Schutz tritt im Falle von drei Bedingungen ein:
Die Zerstörung, Beschädigung und Veränderung eines solchen Naturschutzgebietes ist gesetzlich verboten. Wenn ausreichend Schutz gewährleistet ist, kann das Gebiet jedoch für die Allgemeinheit zugänglich gemacht werden.
Weitere Informationen zu den Naturschutzgebieten finden Sie auf der Homepage der Landesanstalt für Umwelt des Landes Baden-Württemberg.