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Grundstücks­entwässerung

Hinweise für Bauherren und Planer

Die Sammlung und Ableitung des anfallenden Abwassers (Niederschlagswasser wie auch Schmutzwasser) auf den Privatgrundstücken, liegt in der Verantwortung der jeweiligen Grundstückseigentümer. Rohre, Versickerungsmulden, Zisternen usw. bilden die sogenannte Grundstücksentwässerungsanlage aus, welcher das Abwasser in die öffentliche Kanalisation übergeben wird. Sie sollte als wesentlicher Teil des Grundstückvermögens, vergleichbar mit einem Dachstuhl als Teil eines Gebäudevermögens, gesehen und entsprechend gewartet und in Ordnung gehalten werden. Andernfalls drohen hohe Investitionen für Sanierungen. Die Grundstücksentwässerungsanlage ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und nach den Vorgaben der Abwassersatzung der Gemeinde zu errichten und zu unterhalten. Für die Errichtung, Erneuerung und Änderung der Grundstückentwässerungsanlage sind die Hinweise „Abwasser im Baugenehmigungsverfahren“ zu berücksichtigen.

Allgemeine Anforderungen an die Grundstücksentwässerungsanlage:

  • Nach dem Wasserhaushaltsgesetz muss Niederschlagswasser, sofern dies mit vertretbarem Aufwand und schadlos möglich ist, versickert oder ortsnah in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.
  • In Bereichen in denen ein öffentliches Trennsystem existiert, muss Niederschlagswasser vorrangig versickert, ansonsten nach Rückhaltung in den Regenwasserkanal und Schmutzwasser in den dafür vorgesehenen Schmutzwasserkanal eingeleitet werden. Fehlanschlüsse sind nicht zulässig, da diese je nach Kanalart entweder zu Umweltschäden oder zu übermäßigem Fremdwasser führen. 
  • Die Grundstücksentwässerungsanlage ist gegen Rückstau (z. B. mit einer Rückstauklappe) zu sichern. Der Einbau ist nach der Abwassersatzung der Gemeinde verpflichtend und zum Schutz vor Ungeziefer und Schäden erforderlich. 
  • Die privaten Abwasserrohre sollten gelegentlich von einem Fachunternehmen auf Schadlosigkeit und Dichtheit geprüft werden. Im Falle von Undichtigkeiten kann es zu Schäden an Gebäuden, Verunreinigungen der Umwelt oder erhöhtem Abwasseranfall (durch Fremdwasser) kommen. Schadhafte Kanäle sind eine Belastung für die Umwelt und verursachen enorme Kosten.
  • In den Schmutzwasserkanal dürfen nur Stoffe gelangen, die das Kanalnetz und die Kläranlage vertragen. Die Toilette ist kein Abfalleimer! Gelangen ungeeignete Abfälle und Stoffe in den Kanal, steigt der Aufwand im Kanalunterhalt und somit auch die Abwassergebühren für alle Bürgerinnen und Bürger. Bitte lesen Sie sich hierzu das Hinweispapier "Was darf in die Toilette und was nicht?" aufmerksam durch. 
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