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Ukraine-Hilfe

In der Ukraine tobt ein durch die Russische Föderation ausgelöster blutiger Krieg, der Fassungslosigkeit und Entsetzen auf der ganzen Welt auslöst. Auf die Bedürfnisse der Zivilbevölkerung wird von der Russischen Föderation kaum bis gar keine Rücksicht genommen. Die Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen verurteilen den Angriffskrieg durch die Russische Föderation und die Missachtung des Schutzes der ukrainischen Zivilbevölkerung auf das Schärfste. 

Status der Flüchtlinge aus der Ukraine

Die Flüchtlinge aus der Ukraine haben durch Beschluss der Europäischen Union einen vorübergehenden Schutzstatus (§ 24 AufenthG) erhalten. Hierbei handelt es sich um einen weitergehenden Schutz als im Regelfall üblich. Flüchtlinge aus der Ukraine haben bereits mit dem Übertreten der Grenze in der Europäischen Union und damit auch in der Bundesrepublik Deutschland eine weitgehend unbeschränkte Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Diese ist nicht an einen bestimmten Ort gebunden und kann verlängert werden. Flüchtlinge mit vorübergehendem Schutz dürfen insbesondere arbeiten und ein Beschäftigungsverhältnis eingehen. Sie erhalten Leistungen nach dem SGB II.

Flüchtlingsverteilung

Soweit Flüchtlinge aus der Ukraine nicht bei Verwandten oder privat unterkommen, erfolgt die Verteilung der in Deutschland ankommenden Flüchtlinge nach dem bisherigen System. Dieses sieht vor, dass die Bundesrepublik die Flüchtlinge zur Unterbringung auf die Länder verteilt, diese verteilen die Flüchtlinge auf die Landkreise und die Landkreise wiederum auf die Gemeinden. Dieses System hat sich bewährt und gewährleistet eine geordnete und koordinierte Flüchtlingsunterbringung. 

Private Unterbringung

Private Unterbringung von Flüchtlingen und private Initiativen

Sofern Flüchtlinge aus der Ukraine in privaten Unterkünften unterkommen, denken Sie bitte daran, diese bei der jeweiligen Gemeinde auf dem Rathaus so bald wie möglich anzumelden. Bitte bieten Sie generell nur private Unterkünfte an, wenn Sie diese auch langfristig zur Verfügung stellen können. Kurzfristige Unterkünfte wie Ferienwohnungen, die in wenigen Wochen wieder anderweitig genutzt werden sollen, führen sonst mittelfristig zu organisatorischen Problemen. Verzichten Sie auch unbedingt darauf, auf eigene Initiative Flüchtlinge in die Gemeinden zu bringen, wenn eine dauerhafte Unterbringung bei Ihnen nicht möglich ist. Die Gemeinden bedanken sich bei allen, die private Unterkünfte zur Verfügung stellen.

Hinweise zur privaten Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen

Haben Sie Flüchtlinge aus der Ukraine bei sich privat aufgenommen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Schritt 1:
Nehmen Sie vor der Anmeldung bei der Gemeinde Kontakt zum Integrationsteam des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen auf und unterstützen Sie anschließend die geflüchteten Personen bei der Anmeldung bei der jeweiligen Gemeinde. 

Schritt 2:
Nach erfolgter Anmeldung bei der jeweiligen Gemeinde können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes Bodenseekreis stellen.

Schritt 3:
Um Sozialleistungen nach dem SGB II zu erhalten, müssen Flüchtlinge aus der Ukraine einen speziellen Leistungsantrag für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine stellen.

Weiterer Hinweis:
Falls Sie Unterstützung benötigen oder Fragen auftreten sollten, dann steht Ihnen das Integrationsteam des GVV gerne zur Verfügung:

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Spenden

Geldspenden statt Sachspenden

Bitte verzichten Sie ohne ausdrückliche Aufforderung einer Hilfsorganisation auf Sachspenden. Spenden Sie lieber Geld. Spenden können Sie an die großen Hilfsorganisationen wie zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz, Johanniter, Malteser, Caritas. Eine Übersicht über Hilfsorganisationen finden Sie hier. Spenden können Sie auch für die Flüchtlingsunterbringung vor Ort. Hierzu wären Spenden an den Gemeindeverwaltungsverband zu richten.

Spendenkonto bei der Sparkasse Bodensee:
Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen
IBAN: DE51 6905 0001 0020 5065 64
BIC: SOLADES1KNZ
Verwendungszweck: „Spende für die Flüchtlingsunterbringung“

Die Spenden werden dann vom Gemeindeverwaltungsverband ausschließlich für die Flüchtlingsunterbringung oder Flüchtlingsbetreuung in den Gemeinden Eriskirch, Kressbronn a. B. und Langenargen verwendet. Es wird nach formeller Annahme der Spenden durch die Verbandsversammlung eine Spendenbescheinigung ausgestellt. Dafür sollte bei der Überweisung allerdings die volle Adresse mit in die Betreffzeile eingetragen werden.

Weitere hilfreiche Seiten

Kontakt

Gemeindeverwaltungsverband Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen
ukrainehilfe@gvv-ekl.de
07543 9324-35 (Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr)

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