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Informationen zu den Gemeinderatssitzungen

Die Gemeinde Kressbronn a. B. möchte die Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit in Gemeinderat und Ausschüssen zeitnah und transparent informieren. Auf dem Sitzungsportal, das für die Öffentlichkeit freigeschaltet ist, können die Tagesordnungen zu sämtlichen öffentlichen Sitzungen sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen eingesehen werden. Die Sitzungsunterlagen stehen dort eine Woche vor der jeweiligen Sitzung zum Abruf bereit. Über vergangene Sitzungen können Sie sich ebenfalls im Portal informieren. Oder Sie lesen hier die zusammengefassten Informationen der vergangenen Gemeinderatssitzungen. 

Alle Informationen zu den aktuellen Gemeinderatssitzungen:

Sitzung vom 24. Januar 2024

Fraktionen und Fraktionslosen berichten über die Verwendung der pauschalen Entschädigung
Gemäß der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten erhalten
Fraktionen derzeit pro Fraktionsmitglied 100 Euro, Gruppierungen und Fraktionslose erhalten 50 Euro pro Person. Die Fraktionen, Gruppierungen und Fraktionslosen haben in der letzten Sitzung des Gemeinderates über die Verwendung der pauschalen Entschädigung für das Jahr 2023 informiert.

Annahme von Spenden
Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung einstimmig der Annahme von Spenden in Höhe von rund 23.000 Euro zugestimmt und dankte den Spenderinnen und Spender herzlich für ihre finanzielle Unterstützung zum Allgemeinwohl der Gemeinde.

Mitglieder für den Seniorenrat gewählt
Der Seniorenrat besteht aus bis zu neun Mitgliedern und vertritt die Interessen von Senioren gegenüber der Gemeindeverwaltung und den Gemeindeorganen. Er fördert das gesellschaftliche Leben von Senioren in der Gemeinde, die Meinungsbildung und den Erfahrungsaustausch unter Senioren. Des Weiteren ist der Seniorenrat für die Planung und Durchführung von Veranstaltungen für Senioren verantwortlich und informiert die Senioren über sie betreffende Angelegenheiten aus Gesellschaft und der Politik. Für die Wahl des Seniorenrates gingen sieben Bewerbungen ein. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung folgende Bewerberinnen und Bewerber in den Seniorenrat gewählt:

  • Biggel, Thomas
  • Brück, Lothar
  • Dreher, Kirsten
  • Ehrle, Meinrad
  • Hecht-Fluhr, Christa
  • Knop, Monika
  • Neumann, Gisela

Gemeindewahlausschuss gewählt
Am 9. Juni 2024 findet die Kommunalwahl in Baden-Württemberg statt. Für diese Wahl muss ein Gemeindewahlausschuss gebildet werden, der sowohl die Gemeinderatswahl als auch die Kreistagswahl in der Gemeinde leitet und die jeweiligen Wahlergebnisse für die Gemeinde feststellt. Da Bürgermeister Daniel Enzensperger wieder für die Kreistagswahl kandidiert, kann er die Aufgabe des Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses nicht wahrnehmen. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den Gemeindewahlausschuss wie folgt bestimmt:

Vorsitzender:

OAR Andreas Wagner

Stv. Vorsitzende:

Franziska Giehrl

Beisitzer 1

Dr. Karl Hornstein

Beisitzer 2

Christina Günthör

Beisitzer 3

Ulrike Kern

Stv. Beisitzer 1

Claudia Landes

Stv. Beisitzer 2

Marion Dorner

Stv. Beisitzer 3

Georg Martin

Ökologische Gewässeraufwertung auf den Weg gebracht
Der Gemeinderat hat einen Aktionsplan zur ökologischen Gewässeraufwertung beschlossen und der schrittweisen Umsetzung der Maßnahmen zugestimmt. Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist Eigentümerin der Gewässer 2. Ordnung auf dem Gemeindegebiet, diese sind insbesondere alle Fließgewässer in der Gemeinde mit Ausnahme der Argen. 15 Bäche und Gräben wurden in den Gewässerstrukturuntersuchungen betrachtet. Die Gemeinde ist für die Pflege und Unterhaltung dieser Gewässer zuständig. Im Gewässerkataster der Gemeinde sind insgesamt ca. 27,5 km Hauptgewässer aufgeführt. Zur Unterhaltung gehört die Gewässerentwicklung, darunter versteht man die Verbesserung des ökologischen Zustands eines Gewässers. Ziel des beschlossenen Aktionsplans ist es, durch einzelne Maßnahmen die Gewässer und die dazu gehörige Flora und Fauna wieder in einen natürlichen Zustand zu versetzen. Stark verbaute oder verrohrte Gewässerabschnitte z. B. erfordern eine Umgestaltung und Renaturierung. Dies kann u. a. durch den Rückbau von Hindernissen wie Wehre, Schwellen und Abstürze erreicht werden. Darüber hinaus ist die punktuelle Bepflanzung mit Ufergehölzen für die Strukturvielfalt von Bedeutung. Im Aktionsplan werden die Handlungsmöglichkeiten zusammenfassend dargestellt und priorisiert. Ein erstes Maßnahmenpaket (Strukturverbessernde Maßnahmen, Erhöhung der ökologischen Durchgängigkeit, Entfernung von einigen Betonteilen aus dem Gewässer mit relativ geringem Planungsaufwand) soll 2024 erfolgen.

Machbarkeitsstudie für die Energieversorgung im Baugebiet beauftragt
Im Bereich Gattnauer Straße/Moosweg wird das neue Baugebiet „Moos I“ entwickelt. Ziel ist es, weiteren dringend benötigten Wohnraum zu schaffen und eine Flüchtlingsunterkunft sowie eine Kinderbetreuungseinrichtung zu bauen.  Die Energieversorgung soll mit erneuerbaren Energien erfolgen. Eine einheitliche, zentrale Energieversorgung eines Baugebietes hätte viele Vorteile, da sie in der Regel günstiger und von der Wartung her für den Endabnehmer einfacher ist. Zudem kann durch eine zentrale Energieversorgung über ein intelligentes Lastmanagement eine effiziente Energienutzung ermöglicht werden, d. h. Strom und Wärme kann innerhalb des Baugebietes dort hingeleitet werden, wo sie benötigt werden können. Eine Umfrage bei den Anreinern des geplanten Baugebietes Moos I hat ergeben, dass die Hälfte aller Anlieger hat Interesse an einem Nahwärmenetz hat, 10 % hat kein Interesse. Die Verwaltung hat daher vorgeschlagen, eine Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben, um herauszufinden, welche Möglichkeiten einer zentralen Energieversorgung in Frage kommen könnten. Die Kosten zur Untersuchung einer geeigneten Energieversorgung für das Baugebiet belaufen sich auf ca. 150.000 €. Einen positiven Förderbescheid im Rahmen einer ProEco-Förderung vorausgesetzt, müsste die Gemeinde Kressbronn a. B. einen Eigenanteil von ca. 75.000 € tragen. Die entstehenden Kosten könnten im Verhandlungsverfahren auf den künftigen Contractor umgelegt werden.

Gemeinderat Stefan Fehringer, Sprecher der BWV-Fraktion, sah die Machbarkeitsstudie kritisch, da die Förderung nicht sichergestellt sei. Im Übrigen müsse man ohnehin schon ökologisch bauen, dies sei gesetzlich vorgeschrieben. Die BWV-Fraktion sehe die Gefahr, dass das Bauen für den Einzelnen letztendlich teurer werde. Karl Bentele, CDU-Fraktion, sprach sich für die Machbarkeitsstudie aus. Es sei wichtig, Klarheit darüber zu bekommen, was machbar wäre und was nicht. Sabine Witzigmann, Bündnis 90/Die Grünen, sprach sich für ihre Fraktion ebenfalls für die Machbarkeitsstudie aus und gab zu bedenken, dass man die Abwärme der BayWa evtl. nutzen könne. Auch Martin Kolb von der SPD betrachtete die Machbarkeitsstudie als eine gute Investition und als Beitrag für die Wärmeplanung. Der Gemeinderat beschloss bei fünf Gegenstimmen die Durchführung einer Machbarkeitsstudie mehrheitlich.

Antrag der CDU auf eine Resolution der Gemeinde Kressbronn a. B. zur Flüchtlings- und Asylpolitik mehrheitlich abgelehnt
Die CDU-Fraktion hatte einen Antrag zur Verabschiedung einer Resolution zur Flüchtlings- und Asylpolitik gestellt, der in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates behandelt wurde. Der Antrag sowie die dazugehörige Beschlussvorlage kann auf der Homepage der Gemeinde im Sitzungsportal nachgelesen werden. Nachdem die einzelnen Fraktionen sowie die Gruppierungen ihre Stellungnahmen zu diesem Antrag abgegeben hatten wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Gemeinderat gewährt Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung außerplanmäßige Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wohnungsbau und Grundstücksverkehr, an den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung sowie an den Eigenbetrieb Gemeindewerke, Sparten Wasserversorgung, Breitbandversorgung und Hallenbad gewährt. Die Gewährung von außerplanmäßigen Trägerdarlehen an Eigenbetrieb Wohnungsbau und Grundstücksverkehr mit 1.500.000,00 € erfolgte außerplanmäßig und ist durch das vorläufige Jahresergebnis 2023 abgedeckt. Im Gegenzug entfällt die geplante Kreditgewährung an den Eigenbetrieb Gemeindewerke, Sparte Hallenbad mit veranschlagten 200.000,00 €. Der Kernhaushalt erwirtschaftet mit den gewährten Trägerdarlehen Zinserträge von rd. 457.300,00 €. Die Gesamtverschuldung der Gemeinde samt Eigenbetrieben fällt durch die Eigenfinanzierung deutlich geringer aus. Die Verschuldung am Jahresende 2024 wird voraussichtlich 2.287.133,10 € inklusive der Eigenbetreibe betragen. Das entspricht 256,98 € je Einwohner, also rund 30 % unter dem Landesdurchschnitt.

Erweiterung und Modernisierung Bauernpfad im Ortsteil Berg - Vergabe von Bauleistungen
Der Bauernpfad auf der Straußner Halde bei Berg ist sehr beliebt, sowohl bei Familien als auch bei Wanderern und Spaziergängern. Der Rundweg umfasst zahlreiche Informationstafeln zum Obst-, Hopfen- und Weinanbau in der Bodenseeregion, Sitzmöglichkeiten, Spielgeräte und vieles mehr. Rückmeldungen von vielen Gästen bestätigen, dass das Konzept überzeugt und die Erwartungen erfüllt hat. Die Besucherfrequenz ist insbesondere in den Sommermonaten so hoch, dass das sehr begrenzte Parkplatzangebot relativ schnell zu einem Parkchaos entlang der landwirtschaftlichen Wege führt. Daher sollen weitere Parkplätze geschaffen werden, die Vergabe der Bauleistungen erfolgt in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinderates.

Um den Bauernpfad auch künftig sowohl für Touristen als auch für Einheimische attraktiv zu halten, soll das in die Jahre gekommene Spielefass hinter dem Eingangsbereich ausgetauscht werden. Der Gemeinderat hatte bereits in seiner Sitzung vom 14. Juni 2023 einen Baubeschluss für die Erweiterung und Modernisierung des Bauernpfades gefasst. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates wurden nun die ausgeschriebenen Bauleistungen, Informationsstand und Spielerutsche an die Firma Cucumaz mit einer Vergabesumme i. H. v. rund 286.000 Euro vergeben.

Sitzung vom 21. Februar 2024

Weitere Bauplätze im Baugebiet Bachtobel vergeben
Einstimmig beschloss der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung die Vergabe von vier Bauplätzen im neuen Baugebiet „Bachtobel“ entsprechend der nach dem Einheimischenmodell ermittelten Rangfolge der Bewerbungen. Beim Einheimischenmodell können Ortsansässige besonders berücksichtigt werden, müssen dafür aber auf Grund des Europarechts Einkommens- und Vermögensgrenzen einhalten.  Beim Bewerbungsverfahren für die Tranche 4 – Teil 1 wurden insgesamt fünf Bewerbungen eingereicht. Davon waren vier Bewerbungen zulässig und sind in den Bewerberpool mitaufgenommen worden. Eine Bewerbung war unzulässig. Von den fünf Bewerbungen wurden drei Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern abgegeben, die ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Kressbronn a. B. haben.

Des Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen, dass die übrigen Bauplätze aus Tranche 3 und Tranche 4 – Teil 1 ebenfalls im Einheimischenmodel in Tranche 4 – Teil 2 vergeben werden. Können die restlichen Bauplätze nicht im Einheimischenmodell vergeben werden, wird der Gemeinderat darüber entscheiden, ob das Vergabemodell geändert wird (z. B. sozialmodifiziertes Festpreisverfahren, Höchstgebotsverfahren).

Zweite Fortschreibung der Feuerwehrbedarfsplanung beschlossen
Der Gemeinderat hat der zweiten Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans 2023/2024 zugestimmt und die Verwaltung mit der Antragstellung und Ausschreibung für die Anschaffung eines GW-T klein im Haushaltsjahr 2024 beauftragt. GW-T werden zum Transport von Einsatzmitteln und zu Nachschubzwecken eingesetzt. Sie sollen im Bedarfsfall die besonders angeforderten Einsatzmittel nachführen.

Der Bedarfsplan ist in regelmäßigen Zeitabständen fortzuschreiben und an neue Gegebenheiten sowie veränderte rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen. Retten, Löschen, Bergen, Schützen, das sind die Kernaufgaben der Feuerwehr zum Schutz der Bevölkerung. Um den Bestand der Feuerwehr auch künftig zu sichern, wurden in dem Feuerwehrbedarfsplan Maßnahmen, Vorkehrungen und Planungsansätze zum abwehrendenden Brandschutz sowie zur Hilfeleistung bei entsprechenden Schadensfällen für die Gemeinde Kressbronn a. B. sowie die Teilorte und Weiler Atlashofen, Arensweiler, Berg, Betznau, Döllen, Gattnau, Gießen, Gießenbrücke, Gohren, Gottmannsbühl, Hüttmannsberg, Kalkähren, Kochermühle, Kümmertsweiler, Nitzenweiler, Poppis, Retterschen, Riedensweiler, Schleinsee und Tunau beschrieben.

Die Überprüfung hat bestätigt, dass die absolute Personalstärke derzeit nach den Soll-Vorgaben als ausreichend ist, jedoch Maßnahmen zur Mitgliederwerbung ergriffen werden sollten. Dauerhaft sollten 81 Einsatzkräften verfügbar sein, erstrebenswert wären 87 Einsatzkräfte. Was die Ausstattung betrifft, so ist die Feuerwehr Kressbronn a. B. derzeit gut aufgestellt.  Alters- und Laufzeit bedingt, sind jedoch mittelfristige Maßnahmen bis zur nächsten Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes notwendig. Der Gemeinderat hat daher der Anschaffung eines GW-T klein im Haushaltsjahr 2024 zugestimmt. Im Bereich der Großfahrzeuge stehen derzeit keine Beschaffungsmaßnahmen an.

Aufwandsentschädigungen der Feuerwehr angepasst
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Neufassung der Feuerwehrsatzung beschlossen. Mit diesem Beschluss wurden die bestehenden Aufwandsentschädigungen für die Kommandanten moderat erhöht und für den Schriftführer sowie für den Kassenverwalter eingeführt.

Gebühren für das Naturstrandbad moderat angepasst
Online-Tickets und Saisonkarten bringen deutliche Preisvorteile

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Gebühren für das Naturstrandbad zum 1. März 2024 moderat erhöht.

Gemeinderat stimmt der 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Moos I zu
Die Schaffung von Wohnraum in der Gemeinde ist wichtig.  Daher hat die Gemeinde mit der Entwicklung eines Baugebietes in den Gewannen Moos und Maräzhalde begonnen. Das Baugebiet Moos I dockt an den Moosweg und die Gattnauer Straße an. Es umfasst eine Fläche von ca. 1,4 Hektar. Das Bebauungsplanverfahren sollte bisher nach dem beschleunigten Verfahren über § 13b BauGB, der Bauen im Außenbereich einfacher ermöglichte, erfolgen. Nach einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist die Rechtsvorschrift wegen Unvereinbarkeit mit dem Europarecht jedoch nicht mehr anwendbar. Aus diesem Grund wird das Verfahren auf ein Regelpanverfahren umgestellt. Dies erfordert neben einer Umweltprüfung vor allem auch eine Änderung des Flächennutzungsplans. Um das Baugebiet Moos I zu realisieren, hat der Gemeinderat dem Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2021 im Bereich Moos I in der Fassung vom 07.02.2024 zugestimmt.

Neufassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Land Baden-Württemberg in Sachen Uferrenaturierung beschlossen
Der Gemeinderat stimmte der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg und der Gemeinde Kressbronn a. B. über Realisierung der Baumaßnahmen „Uferrenaturierung“ am Gewässer I. Ordnung Bodensee, beginnend von der Verlängerung der RÜ-Auslaufleitung bis zur Landesgrenze, in der Fassung von 2024, zu.

Nach der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von 1996 ist das Land Baden-Württemberg Träger des Verfahrens. Für die Renaturierung übernimmt dieses die vollständigen Kosten, für den Uferweg hingegen die Gemeinde. Man einigte sich daher auf einen pauschalen Kostenschlüssel von 75:25 und legte in Grundzügen die Baumaßnahmen fest. In die Neufassung wurden insbesondere Aktualisierungen, Erweiterungen und Präzisierungen aufgenommen. So wurde die Kostenregelung durch genauere Regelungen präzisiert, bereits abgeschlossene und abgerechnete Baumaßnahmen wie zum Beispiel der Gemeindehafen wurden ganz herausgenommen. Des Weiteren wurde eine Klausel zu Gunsten der Gemeinde aufgenommen, dass diese wegen der unklaren Umsetzungszeiträume der Baumaßnahmen ihre anteiligen Kosten beim Land bis ins übernächste Haushaltsjahr zinslos stunden kann. Ebenfalls wurde eine Regelung zur Rechnungsstellung aufgenommen und geregelt, wer und in welchem Umfang für die Unterhaltung verantwortlich ist. Diese Frage des Unterhalts war bislang ungeregelt.

Gemeinderat solidarisiert sich mit der Landwirtschaft
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung dem Antrag der CDU-Fraktion zugestimmt und sich einstimmig mit den heimischen Landwirtinnen und Landwirten solidarisiert. Karl Bentele, CDU-Fraktion, erläuterte: „Ziel der Resolution ist es, dass sich alle politischen Vertreter zu Gunsten der Landwirtschaft positionieren und gegen die Streichungen im Bundestag stimmen.“ Die Streichung der Steuervergünstigungen bezüglich des Agrardiesels sowie die der Kfz-Steuerbefreiung führe laut Antrag zu massiven Einbußen auf den heimischen Höfen. Dies bedeute die Bedrohung von Existenzen und erschwere eine sichere, regionale und verbrauchernahe Lebensmittelversorgung. Die CDU-Fraktion fürchte eine Benachteiligung der landwirtschaftlichen Betriebe im europaweiten Wettbewerb, außerdem eine Gefährdung für die bäuerliche Landwirtschaft sowie die massive Schwächung der ländlichen Räume. Der Bodenseekreis zeichne sich durch seine Kulturlandschaft und die qualitativ hochwertigen Lebensmittel aus, welche vor allem auch durch die kleineren landwirtschaftlichen Betriebe gewährleistet seien. Die Streichungen der Bundesregierung hätten erhebliche Auswirkungen. Im Resolutionsantrag wurde dazu aufgefordert, dass alle politischen Vertreter Stellung zu Gunsten der Landwirte beziehen und gegen die Streichungen im Bundestag stimmen.

Gemeinderätin Martha Dauth, Bündnis 90/Die Grünen, stand der Resolution zunächst skeptisch gegenüber, da sie hier Wahlkampf witterte und die Meinung vertrat, Bundes- und Landespolitik habe im Gemeinderat nichts zu suchen. Gemeinderat Hubert Bernhard, CDU, appellierte an den Gemeinderat, der Resolution zuzustimmen und damit ein Zeichen für die Landwirte zu setzen. Man könne nur von unten nach oben etwas bewegen. Darum brauche man Resolutionen. Gemeinderat Dieter Mainberger, BWV-Fraktion, betonte, dass es gerade im Süden Baden-Württembergs kleine landwirtschaftliche Unternehmen gebe, die man dringend unterstützen müsse. Mit den geplanten Regelungen der Politik könnten die Landwirte nicht überleben. Auf die Verbraucher würden Preissteigerungen für heimische Produkte zukommen. Es sei davon auszugehen, dass die Verbraucher dann günstigere Produkte aus dem Ausland konsumieren würden. „Wenn wirklich jeder regional einkaufen würde, bräuchten wir diese Resolution nicht“, so Mainberger. Gemeinderat Dr. Klaus Oelfken, Bündnis 90/Die Grünen gab zu bedenken, dass diese Unzufriedenheit der Landwirte nicht nur aus der momentanen Bundespolitik resultiere, sondern schon seit Jahrzehnten so einiges schieflaufe. „Ich verstehe den Zorn der Landwirte“, so Oelfken und signalisierte seine Zustimmung. Gemeinderätin Lilly-Olivia Scholl, SPD, betonte, dass ihre in der Resolution der örtliche Bezug fehle. Es sei ihr wichtig, dass die Landwirte vor Ort die Solidarität erfahren und Kressbronn a. B. auch explizit genannt werde.

Bevor es zur Abstimmung kam betonte Bürgermeister Daniel Enzensperger, dass die heimische Landwirtschaft für die Ernährung sorgt und sich um die Pflege der Landschaft kümmert: „Deshalb brauchen die Landwirtinnen und Landwirte jetzt unsere volle Unterstützung dafür, dass sie sich um diese gesellschaftlichen Aufgaben kümmern. Die Gemeinde Kressbronn a. B. steht an der Seite ihrer Landwirtschaft.“ Bereits bei seiner Neujahrsansprache habe er sich zu dem Thema deutlich positioniert. Letztendlich waren sich alle Gemeinderäte einig, dass sie sich zur heimischen Landwirtschaft bekennen und stimmten der Resolution einvernehmlich zu.

Sitzung vom 20. März 2024

1. Änderung des Flächennutzungsplans 2021 – Gewerbegebiet Kapellenesch/Haslach beschlossen
Die Gemeinde plant bereits seit langem ein neues Gewerbegebiet in den Gewannen Kapellenesch/Haslach. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates wurde die Feststellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Kapellenesch-Haslach in der Fassung vom 30.09.2022 beschlossen und auf den Weg gebracht.

Auf Grund der artenschutzrechtlichen Entwicklung der vorgesehenen Flächen wurde eine artenschutzrechtliche Untersuchung der Flächen im Bereich der Gewanne Kapellenesch und Haslach durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass es in dem noch in der 2. Fortschreibung dargestellten Plangebiet artenschutzrechtliche Bedenken gäbe. Im Westen und Osten konnten hierbei geschützte Arten festgestellt werden. In Folge dessen wurde das Plangebiet entsprechend angepasst und die vom Artenschutz betroffenen Flächen aus dem Geltungsbereich ausgenommen. Für die ergänzte Teilfläche unterhalb des geplanten Lagerplatzes wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung durchgeführt. Auch diese Fläche ist aus artenschutzrechtlicher Sicht unbedenklich und wurde deshalb im Geltungsbereich ergänzt. Des Weiteren wurde eine Standortalternativenprüfung durchgeführt. Dabei wurden verschiedene Standorte in allen drei Verbandsgemeinden untersucht. Das Ergebnis war, dass sich die Flächen im Bereich Kapellenesch/Haslach am besten für eine gewerbliche Entwicklung eignen.

Gemeinderat fasst Aufstellungsbeschluss zum Lagerplatz Kapellenesch
Der Gemeinderat hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Lagerplatz Kapellenesch“ beschlossen und das Planungsbüro Sieber Consult mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens beauftragt. Besonders bei Straßenbauprojekten der Gemeinde fällt immer wieder Bauaushub an, der zur Beprobung auf Altlasten zwischengelagert werden muss. Derzeit wird sämtliches Aushubmaterial auf dem Strandbadparkplatz zwischengelagert, was keine dauerhafte Lösung sein kann. Zumal angedacht ist, den Parkplatz langfristig zu sanieren. Um die Materialien ordnungsgemäß zwischenzulagern, bedarf es aber einer entsprechenden Fläche, die als Lagerplatz genutzt werden kann. Im Gewann Linderhof soll nun auf ca. 1.000 mzu einem kommunalen Lagerplatz ausgebaut werden, hierzu gehört auch der Ausbau der Zufahrt zum Lagerplatz.

Bebauungsplan "Bodan-Werft - Bereich Hotel" – Gemeinderat fasst Satzungsbeschluss
Die Fläche der ehemaligen Bodan-Werft zwischen dem Naturstrandbad und dem Bodan-Areal soll touristisch entwickelt werden. Es sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für ein Hotel mit Restaurantbetrieb geschaffen werden. Der Gemeinderat hat in der jüngsten Sitzung den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst, mit der Veröffentlichung tritt er in Kraft.

Beteiligungsbericht 2022 der Gemeinde Kressbronn am Bodensee vorgestellt
Die Verwaltung hat in der jüngsten Sitzung den Gemeinderat über die Unternehmen, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, in Form des jährlichen Beteiligungsberichtes informiert. Die Beteiligungen der Gemeinde dienen unmittelbar oder mittel der öffentlichen Aufgabenerfüllung der Gemeinde. Insgesamt hatte die Gemeinde Kressbronn a. B. zum 31.12.2022 Beteiligungen in Höhe von 22.648.012,42 Euro. Diese setzten sich sonstigen Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen in Höhe von 144.133,86 Euro und Sondervermögen in Höhe von 22.503.878,56 Euro zusammen. Der gesamte Beteiligungsbericht kann auf der Homepage nachgelesen werden.

Grundsatzbeschluss für die Zweckentfremdung von Wohnraum mehrheitlich abgelehnt – die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen wird nicht begrenzt
Der Gemeinderat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit überwiegender Mehrheit gegen die Einführung eines Zweckentfremdungsverbots bei der Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen ausgesprochen. Es soll auch kein Kontingent mit einer Höchstzahl der zulässigen Anzahl von Ferienwohnungen in der Gemeinde festgelegt werden. Auch der Grundsatzbeschluss, dass in Allgemeinen Wohngebieten (WA) und Kleinsiedlungsgebieten (WS) für die baurechtliche Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen keine Ausnahme genehmigt wird, wurde mehrheitlich abgelehnt. Für diese Regelungen votierten nur der Bürgermeister und Gemeinderat Martin Kolb (SPD).

Die Verwaltung hatte dem Gemeinderat vorgeschlagen, mittels eines Zweckentfremdungsverbots und eines Grundsatzbeschlusses, dass keine Ausnahmen genehmigt werden, der steigenden Anzahl von Ferienwohnungen entgegenzuwirken. Der Wohnungsmarkt im Bodenseekreis und auch in Kressbronn a. B. ist angespannt. Die Bevölkerung steigt zunehmend an, was zu einem höheren Bedarf an Wohnraum führt. Aufgrund der größeren Nachfrage nach Wohnraum steigen die Preise. In der Ausweisung von neuen Baugebieten ist die Gemeinde jedoch eingeschränkt und kann nur in geringem Maße neuen Wohnraum schaffen. Aus diesem Grund sollte der vorhandene Wohnraum für Wohnzwecke genutzt werden. Ein Zielkonflikt ist dabei die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen. Als Tourismusgemeinde muss ein gewisses Kontingent an Ferienwohnungen vorgehalten werden, allerdings dürfen diese auch nicht überhandnehmen. Um diesen Interessenskonflikt zu lösen, hat der Landesgesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit gegeben, der Zweckentfremdung, also der Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen, durch ein Verbot entgegenzuwirken. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde diese Thematik diskutiert. Gemeinderat Dieter Mainberger (BWV) war der Meinung, dass für einen solchen Beschluss kein Bedarf bestünde, man würde hier überregulieren. Jeder solle mit seinem Eigentum tun und lassen können, was er wolle. Die Gemeinde Kressbronn a. B. habe nicht so viele Ferienwohnungen, die Wohnraumproblematik liege eher in den leer stehenden Wohnungen und dem geltenden Mietrecht. Auch Gemeinderat Dieter Senger-Frey (BWV) sah dies so. Er betonte, dass man im Vergleich zu anderen Gemeinden nicht so viele Ferienwohnungen habe und es keiner Regulierung bedürfe. Kressbronn a. B. sei ein Tourismusort und brauche Ferienwohnungen, gerade Ferienwohnungen seien familienfreundlich. Gemeinderätin Martha Dauth (Bündnis 90/Die Grünen) teilte die Meinung, dass man die Ferienwohnungen nicht einschränken sollte. Gemeinderat Martin Kolb (SPD) gab hingegen zu bedenken, dass dies ein schwieriges Thema sei. Einerseits sei man Tourismusgemeinde, andererseits bestünde Wohnungsnot. In Summe sei er bei den Einheimischen und für eine Lösung für die Wohnraumproblematik. Gemeinderat Karl Bentele (CDU) betonte, dass es für ihn keinen Handlungsbedarf gebe. Es sollten keine weitere Verbote geschaffen werden. In der Vergangenheit habe man sogar ein Tourismuskonzept ausgearbeitet, in dem Ferienwohnungen explizit erwünscht seien. Aus seiner Sicht seien andere Alternativen zu prüfen, wie man an zusätzlichen Wohnraum komme. Er sei für die Erhaltung des Status quo und könne dem Beschluss nicht zustimmen. Gemeinderat Klaus Klawitter meinte, dass durch diese Regelung der bestehende Leerstand nicht beseitigt werde. Gemeinderätin Sabine Witzigmann erklärte, dass ihre Fraktion den Beschlussvorschlag nicht mittrage, da dadurch nicht die gewerblichen, sondern die privaten Ferienwohnungen begrenzt würden. Bürgermeister Daniel Enzensperger gab zu bedenken, dass wöchentlich Anträge auf Genehmigung von Ferienwohnung eingingen. Dies nehme Überhand und die Gemeinde müsse nun reagieren, sonst sei es zu spät. Mit einem Zweckentfremdungsverbot oder auch mit dem Grundsatzbeschluss, dass keine weiteren Ausnahmegenehmigungen für Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten erteilt werden, könne die Gemeinde diesem Trend entgegenwirken. Es sei sinnvoll, ein Kontingent an Ferienwohnungen für die gesamte Gemeinde festzulegen und sich daran zu orientieren. Die bestehenden Ferienwohnungen wären dadurch nicht betroffen, nur künftige Anträge auf Umwandlung. „Durch ein Zweckentfremdungsverbot und die Festlegung eines Kontingents an Ferienwohnungen wird gewährleistet, dass es in unserer Gemeinde genügend Wohnraum für Familien, deren Kinder und Enkel gibt. Viele müssen momentan in eine andere Gemeinde ziehen, weil sie hier einfach keine Wohnung finden. Für mich persönlich wiegt dieser Punkt mehr als die Einschränkung eines einzelnen, der anstatt einer Mietwohnung eine Ferienwohnung machen möchte“, so der Bürgermeister.

Gemeinderat stimmt der Verrechnung von Ökopunkten auf konkrete Neubauvorhaben und Bauleitpläne zu
Durch die kontinuierliche Verdichtung des Landschaftsbildes und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Umwelt wurden gesetzliche Vorschriften geschaffen, die einen ökologischen Ausgleich sicherstellen sollen. Für die Kompensation wurden so genannte Ökopunkte geschaffen. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat in der Vergangenheit die Punkte durch den Ankauf von Ausgleichsfläche immer selbst entwickelt. An dieser Praxis möchte die Gemeinde aus mehreren Gründen festhalten. Zum einen findet der Ausgleich in direktem örtlichen Zusammenhang auf der Gemarkung statt und zum anderen ist die Bereitstellung eigener Punkte wirtschaftlicher. Zwar lässt sich bislang die Entwicklung nicht genau ermitteln, dennoch dürften alle Kosten inkl. der Abwertung der Flächen im Rahmen einer außerordentlichen Abschreibung und der dauerhaften Pflege bei rd. 90 Ct. je Punkt liegen. Das ist aber abhängig vom Ankaufspreis der landwirtschaftlichen Flächen, dem Potenzial an entwickelbaren Punkten und den dauerhaften Pflegeaufwendungen. Die zwei in der Planung befindlichen Baugebiete wurden mit 1,00 €/Ökopunkt verwaltungsintern vorkalkuliert. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2023 und der Abrechnung verschiedener Vorhaben sollten nun die Eingriffe in das Ökokonto intern verrechnet werden. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat vorgeschlagen, den Verbrauch eines Ökopunktes vom Ökokonto mit 0,90 € zu verrechnen. Dabei wird die Ausgabe dem Projekt, der Planung bzw. der Maßnahme zugeordnet und die Einnahme wird beim Eigenbetrieb Wohnungsbau- und Grundstücksverkehr veranschlagt. Der Eigenbetrieb kauft die landwirtschaftlichen Grundstücke, bezahlt die einmalige Entwicklung und kommt für die dauerhaften Pflegemaßnahmen auf. In den künftigen Jahren soll neben einer Rate für den notwendigen Grunderwerb auch jeweils eine Rate für die Schaffung neuer Ökopunkte im Wirtschaftsplan vorgesehen werden. Der Gemeinderat hat der Verrechnung von der Inanspruchnahme von Ökopunkten des Ökokontos zum Preis von 0,90 € zwischen Maßnahme und Eigenbetrieb Wohnungsbau zugestimmt. Die Verrechnung der Entnahme zwischen 2018 und 2023 erfolgt im Rechnungsjahr 2023. Den entsprechenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben hat der Gemeinderat ebenfalls zugestimmt.    

Sitzung vom 24. April 2024

Bestätigung der Neuwahl des Feuerwehrkommandanten und dessen Stellvertreter
Am 13. März 2024 fand die von Bürgermeister Daniel Enzensperger geleitete Wahl des Feuerwehrkommandanten samt seinen Stellvertretern sowie die Bestätigung des Jugendwartes im Rahmen der Jahreshauptversammlung statt. Der bisherige Kommandant Peter Schlegel stellte sich nicht mehr als Kommandant, sondern nur noch als erster Stellvertreter zur Verfügung. Als neuer Kommandant wurde Robin Schröder einstimmig gewählt. Das Amt als erster stellvertretender Kommandant ging an Peter Schlegel. Für die Aufgabe als zweiter Stellvertretender Kommandant wurde Peter Schörkhuber und als dritter stellvertretender Kommandant Johannes Neuner gewählt. Daniel Strohmaier hatte seine Funktion zur Verfügung gestellt und trat nicht mehr zu Wahl an. Die sonstigen Ausschussmitglieder bleiben unverändert. Der Gemeinderat stimmte in der jüngsten Sitzung der Bestellung von Robin Schröder zum Feuerwehrkommandant, von Peter Schlegel zum 1. stellvertretenden Kommandanten, von Peter Schörkhuber zum zweiten stellvertretenden Kommandanten und von Johannes Neuner zum dritten stellvertretenden Kommandanten einstimmig zu.

Beirat für Radverkehr gebildet – Gesamtkonzept für den Radwegeausbau soll erstellt werden
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung der Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes für den Radwegeausbau in der Gemeinde zugestimmt und die Bildung eines projektbezogenen temporären Beirats Radverkehr gebildet. In diesen wurden gewählt:

Thomas Feick, Leiter Sachgebiet Stadtplanung als Vorsitzender
Gerold Wachter, BWV-Fraktion
Wolfgang Binzler, CDU-Fraktion
Timo Witzigmann, Bündnis 90/Die Grünen
der Kreisvorsitzende des ADFC Bodenseekreises kraft Amtes
der Radverkehrsbeauftragte des Bodenseekreises kraft Amtes
Jutta Glasbrenner, Vertreterin der örtlichen Schulen

Im Bodenseekreis ist die Radwegeinfrastruktur bereits gut ausgebaut. Dennoch gibt es in vielen Bereichen Verbesserungsbedarf, dies reicht von der Verbesserung der Beschilderung bis zum Neu- oder Ausbau des Radwegenetzes oder weiteren Fahrradabstellanlagen. Ziel ist es, die Fahrradinfrastruktur insgesamt zu verbessern. Eine flächendeckende, durchgängige und hochwertige Infrastruktur an Fahrradwegen ist von zentraler Bedeutung. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen das Fahrrad, um in die Schule zu kommen und auch als Tourismusgemeinde ist es wichtig, ein gut ausgebautes Radwegenetz zu haben. Letztlich darf aber auch die Bedeutung des Radverkehrs für den Klimaschutz nicht vergessen werden.

Gemeinderat Hermann Wieland, CDU, wies in der Sitzung darauf hin, dass der Fahrradverkehr insgesamt zunehme und insofern Handlungsbedarf bestünde. Allerdings scheitere die Umsetzung oft am fehlenden Platz. Thomas Feick, Amt für Gemeindeentwicklung bestätigte, dass es schwierig sei, in der bestehenden Infrastruktur Änderungen vorzunehmen. Grundlage für die Radwegtrassen sei das Kreisradwegekonzept. Dieter Mainberger, BWV, betonte, dass zunächst das Kreisradwegekonzept umgesetzt werden solle. Er halte den Zeitpunkt zur Erstellung eines Radwegekonzeptes für Kressbronn a. B. für falsch. Der Kreis habe Gelder zum Bau von Radwegen zur Verfügung gestellt, die jedoch nicht abgerufen würden. Hier bestünde genügend Handlungsbedarf. Allerdings sei die Einrichtung einer Arbeitsgruppe und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger seiner Meinung nach sehr wichtig, dies befürworte er. Bürgermeister Enzensperger ergänzte, dass man mit diesem Radwegekonzept, die Infrastruktur innerhalb der Gemeinde koordinieren könne. Hierfür brauche man Grundlagen, die das Radwegekonzept bringen solle.

Gemeinderat Martin Kolb, SPD, und Gemeinderätin Sabine Witzigmann, Bündnis90/Die Grünen, signalisierten jeweils Zustimmung, allerdings dürften die Ergebnisse dann nicht im Sande verlaufen. Gemeinderätin Lilly Scholl, SPD, bat, den Fokus auch auf das Hinterland zu legen, da die Anbindung teilweise schleicht sei. Gemeinderat Dieter Senger-Frey, BWV, sprach sich dafür aus, die Radwege breiter und größer zu machen, da sie für die heutigen Räder zu schmal seien. Gemeinderätin Martina Knappert-Hiese, GUBB, betonte, dass man gerade innerorts Radwege benötige.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Bildung eines Arbeitskreises zu und beschloss bei einer Gegenstimme die Ausarbeitung eines Gesamtkonzeptes für den Radwegeausbau in der Gemeinde sowie die Beauftragung des Planungsbüros VIA eG aus Köln.

Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer beschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer einstimmig beschlossen. Die Zweitwohnungssteuer beträgt künftig 80 Euro je angefangene 250 Euro Kaltmiete und für Dauercamper 150 Euro pauschal pro Saison. Der in den vergangenen Jahren angestiegene Anteil von Zweitwohnungen führte zu einer zusätzlichen Verknappung der ohnehin angespannten Wohnraumsituation. Gleichzeitig kamen kaum neue Mietwohnungen auf den Markt und neue Eigentumswohnungen sind im Preis stark gestiegen. Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Zweitwohnungen in Kressbronn a. B. in den nächsten Jahren weiter ansteigen wird. Durch die Erhöhung der Zweitwohnungssteuer wird den negativen Auswirkungen der Zweitwohnungen auf dem Wohnungsmarkt entgegengewirkt.

XX. Fortschreibung des Kinderbetreuungsbedarfsplanes 2024/2025
Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat den Anspruch, mit ihren Kinderbetreuungseinrichtungen eine pädagogisch wertvolle und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung anzubieten. Daher wurden während der vergangenen Jahre alle Kinderbetreuungseinrichtungen ausgebaut und modernisiert. Um den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen festzustellen, wird der entsprechende Bedarfsplan regelmäßig fortgeschrieben. Im Kinderbetreuungsjahr 2024/2025 werden Stand heute zwar alle Kinder einen Betreuungsplatz bekommen, auf Grund der hohen Nachfrage aber nicht immer zum gewünschten Zeitpunkt in der angestrebten Betreuungseinrichtung. Kompromisse bezüglich der Wunscheinrichtung und des Betreuungsumfangs müssen eingegangen werden. Um jedoch jedem Kind einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen, hat die Gemeinde frühzeitig die Weichen für das neue Kinder- und Familienzentrum im Baugebiet Bachtobel gestellt und auch die Neugründung des zweigruppigen Naturkindergartens in kommunaler Trägerschaft in extrem kurzer Zeit realisiert. Ohne diese neue Einrichtung ergäbe sich ein Fehlbedarf von rund 40 Betreuungsplätzen.

Durch das neue Baugebiet „Bachtobel“ und die Ausweisung eines weiteren Baugebiets „Moos I“ ist von einem konkreten weiteren Bevölkerungswachstum auszugehen. Deshalb sollten die Planungen für eine weitere Kinderbetreuungseinrichtung im neuen Baugebiet Moos I fortgeführt werden, auch wenn ein Neubau nicht unmittelbar bevorsteht. Problematisch in diesem Zusammenhang ist jedoch nach wie vor der Mangel an pädagogischem Fachpersonal. Die Gemeinde Kressbronn a. B. entwickelt daher derzeit ein Konzept zur Personalgewinnung und zur Verbesserung der Attraktivität der Gemeinde als Arbeitgeberin. Auch im Bereich der Ausbildung von pädagogischen Fachkräften unternimmt die Gemeinde große Anstrengungen, Ausbildungskapazitäten zu erhöhen und Fachkräfte, auch im Anschluss an die Ausbildung, an die Gemeinde Kressbronn a. B. zu binden. Parallel werden im Baugebiet „Bachtobel“ über dem Kinder- und Familienzentrum kommunale Wohnungen, auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, gebaut und nach Fertigstellung zur Verfügung gestellt.

In der Gemeinderatssitzung betonte Bürgermeister Enzensperger, dass das oberste Ziel für die Gemeinde sei, Kinderbetreuungsplätze in bester Qualität zur Verfügung zu stellen. Die gestiegenen Kinderzahlen hätten die Gemeinde vor eine große Herausforderung gestellt, die auf Grund der guten Planung jedoch gut bewältigt werden konnte. Gemeinderat Martin Kolb, SPD, bestätigte dies und stellte fest, dass Kressbronn a. B. im Vergleich zu anderen Gemeinden sehr gut dastehe. Gemeinderat Dr. Klaus Oelfken, Bündnis90/Die Grünen lobte die Gemeinde für die erstklassige Betreuung in den Kinderbetreuungseinrichtungen.

Der Gemeinderat hat der Fortschreibung des XX. Kinderbetreuungsbedarfsplans zugestimmt und die Verwaltung mit der Einstellung des notwendigen Fachpersonals zur Umsetzung des Kinderbetreuungsbedarfsplanes beauftragt.

Gemeinderat passt Gebühren für Kinderbetreuungseinrichtungen an
Landesweit wird angestrebt, rund 20,0 % der Betriebsausgaben durch Gebühren zu decken. Durch die Staffelung der Gebühren nach Kindern unter 18 Jahren in der Familie werden kinderreiche Familien entlastet. In Kressbronn a. B. zahlen beim beliebtesten Betreuungsmodell mit 117 betreuten Kindern 55,6 % den ermäßigten Beitrag im Rahmen der Zwei-Kind-Familie und knapp 20 % den deutlich geringeren Beitrag für die Drei- und Vier-Kind-Familien. Für diese Zielgruppe erhöhen sich die Gebühren um 10 Euro pro Monat. In rund neun Prozent der Familien übernimmt das Landratsamt Bodenseekreis die Betreuungsgebühren.

Die letzte Gebührenanpassung folgte zum 1. September 2023. Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat nun empfohlen, die Gebühren pauschal um 7,5 % zum neuen Kinderbetreuungsjahr ab dem 1. September 2024 und um weitere 7,3 % zum 1. September 2025 anzupassen. Da bei der Gemeinde Kressbronn a. B. auf Qualität bei der Kinderbetreuung großen Wert gelegt wird, ist es notwendig, dem Vorschlag des Gemeindetags zu folgen. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung daher der Gebührenerhöhung mehrheitlich bei vier Gegenstimmen zugestimmt.

In der Sitzung freute sich Gemeinderätin Lilly Scholl, SPD, dass die Gemeinde große Summen in den Bau und Unterhalt von Kinderbetreuungseinrichtungen investiere. Dies sei eine Investition in die beste Ressource, die es gebe – nämlich die Kinder. Und das sei gut und richtig so. Seit Jahren setze sich die SPD dafür ein, für die Betreuung keine Gebühren zu erheben, einer Erhöhung werde sie definitiv nicht zustimmen. Gemeinderat Dieter Senger-Frey, BWV, bestätigte den sehr hohen Qualitätsstandard in den Kinderbetreuungseinrichtungen. Diesen Standard habe man nur aufbauen können, indem die Gebühren regelmäßig angepasst worden seien. Zur Zeit sei es schwer für Familien, da alles teurer geworden sei. Die Gebührenerhöhung sei aber tragbar.Gemeinderätin Martina Knappert-Hiese, GUBB, stellte fest, dass die sozialen Aufgaben in der kapitalistischen Gesellschaft nicht mehr abgedeckt werden könnten. Die Argumentation der Verwaltung zur Gebührenerhöhung sei nachvollziehbar, aber sozial nicht gerecht, sie stimme daher nicht zu. Gemeinderat Hermann Wieland, CDU, stellte fest, dass eine Gemeinde auch wirtschaftlich handeln müsse. Keine Gebühren zu erheben sei daher rechtlich nicht möglich. Die Gebührenerhöhung sei vertretbar. Evtl. könne man durch den Abbau von extremen Betreuungszeiten Kosten einsparen. Gemeinderätin Sabine Witzigmann, Bündnis90/Die Grünen, teilte für ihre Fraktion mit, dass man sich mit der Entscheidung nicht leicht gemacht habe. Das am meisten angenommene Betreuungsmodell würde um 10 Euro pro Monat erhöht, dies sei vertretbar. Durch eine Rückstellung der Gebührenerhöhung würde das Problem nicht gelöst, sondern nur verschoben werden.

Bebauungsplan „Seestraße“ beschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans „Seestraße“ und der örtlichen Bauvorschriften abgewogen und den Satzungsbeschluss einstimmig gefasst. Der Bebauungsplan sieht eine allgemeine Wohnbebauung nördlich der Lindauer Straße und ein Urbanes Gebiet südlich der Lindauer Straße vor. Dabei wurde die Geschossigkeit mit drei Vollgeschossen festgesetzt, welche sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Der gewerbliche Anteil im Baugebiet „Seestraße“ wurde in bestimmten Bereichen auf mind. 30 % der Geschossfläche festgesetzt. Mit dem Bebauungsplan soll die städtebauliche Entwicklung geregelt und die Straßen- und Wegeführung gesichert werden.

Gemeinderat berät über die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung
Parkschule soll Ganztagsschule werden

Die Bundesregierung hat mit Beschluss vom 05. Mai 2021 einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter und Kinder der SBBZ Grundstufe auf den Weg gebracht. Der Rechtsanspruch soll zum 01. August 2026 in Kraft treten. Ziel ist die Betreuungslücke beim Übergang vom Kindergarten zur Grundschule zu schließen. Die Grundschule des Bildungszentrums Parkschule möchte offene Ganztagsschule werden und hat bereits mit der Planung begonnen. In einer Elternabfrage im Januar dieses Jahres gaben 39 % der Eltern an, sich vorstellen zu können, ihr Kind an einer Ganztagesschule anzumelden, 36 % antworteten mit Nein und 25 % gaben keine Antwort ab. Hier sind die räumlichen Voraussetzungen vorhanden bzw. werden durch den Erweiterungsbau geschaffen.  Möchte man sich als Gemeinde für mehr Bildungsgerechtigkeit einsetzen und die Kosten der Gemeinde sowie die der Eltern möglichst geringhalten, ist die Ganztagesschule die beste Variante den gesetzlichen Anspruch ab 2026 umzusetzen. Die Nonnenbachschule möchte Halbtagesschule bleiben und keine Betreuung über 14:00 Uhr hinaus anbieten.

Gemeinderätin Lilly Scholl, SPD, gab in der Sitzung zu bedenken, dass durch die Ganztagesschule eine Betreuung auf hohem Niveau angeboten werden könne, weil es ein staatliches Angebot sei. Wenn die Nonnenbachschule Halbtagesschule bleibe, würde die Gemeinde dieses Angebot für einen Teil der Kinder in Kressbronn a. B. aufgeben, weil man die Schulen unterschiedlich behandeln würde. Des Weiteren machte sie darauf aufmerksam, dass man in der Ganztagsschule jährlich entscheiden könne, ob das Kind ganztags betreut werde oder nicht. In der Nonnenbachschule hingegen sei der Wechsel zu einer Ganztagsbetreuung immer mit einem Schulwechsel verbunden.

Der Gemeinderat wird in der Mai-Sitzung über die Ganztagsschule entscheiden.

Gemeinderat hat über die Neufestsetzung der Schulbezirke vorberaten
Jede Grundschule hat einen Schulbezirk, d. h. Schulpflichtige haben die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Die Schulbezirksregelung ist erforderlich, um einen effizienten Einsatz von Lehrkräften und eine gleichmäßige Auslastung vorhandener Schulräume zu gewährleisten. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat 1968 zwei Schulbezirke für die örtlichen Grundschulen gebildet. Betrachtet man die Entwicklung der Schülerzahlen so wird deutlich, dass besonders die auf begrenztem Raum arbeitende Nonnenbachschule mit einem Anstieg der Schülerzahlen zu rechnen hat. Es ist daher anzustreben, die Nonnenbachschule zu entlasten. Gleichzeitig plant die Gemeinde, die Grundschule am Bildungszentrum Parkschule zur Ganztagsschule auszubauen. Hierfür ist eine Mindestschülerzahl erforderlich, weswegen die Schulbezirke angepasst werden sollten. Dabei soll der Bestand der Nonnenbachschule als Hauptgrundschule im Ort künftig weiterhin gewährleistet sein. Die Verwaltung hat in der Sitzung für die Neufestsetzung der Schulbezirke die Variante „Ortsdurchfahrt – Friedrichshafener Straße, Hauptstraße und Lindauer Straße“ empfohlen.

Alle Straßen, die unterhalb dieser Grenze liegen, gehören dann zum Schulbezirk der Parkgrundschule und alle, die darüber liegen, gehören zum Schulbezirk der Nonnenbachschule. Durch diese Neueinteilung wird ein Verteilungsverhältnis von ca. 60:40 erreicht. Dabei bleibt die Nonnenbachschule die Hauptgrundschule im Ort. Gleichzeitig sorgt man für eine Entlastung an der Nonnenbachschule.

Gemeinderätin Sabine Witzigmann, Bündnis90/Die Grünen, betonte, dass für sie das Baugebiet Bachtobel unbedingt zu Parkschule gehöre. Dort gebe es einen Bedarf an Ganztagsbetreuung. Gemeinderat Klaus Klawitter, CDU, stellte hingegen fest, dass man den Schulbezirk wechseln könne, wenn man eine Ganztagsbetreuung benötige. Gemeinderätin Lilly Scholl, SPD, machte den Vorschlag, auf die Schulbezirke ganz zu verzichten. Bürgermeister Daniel Enzensperger war es wichtig, Schulbezirke zu bilden, um für die beiden Grundschulen besser planen zu können.

Der Gemeinderat wird in der Sitzung im Mai die Festlegung der Schulbezirke beschließen.

Klimawandelanpassung – Erstellung eines Konzeptes für die Gemeinde vorgeschlagen
Im Umgang mit dem Klimawandel ist das wichtigste Ziel, die Treibhausgasemissionen zu senken. Zusätzlich muss die Gemeinde sich jedoch auch auf die bereits hervorgerufenen und nicht mehr vermeidbaren klimatischen Veränderungen einstellen, Risikovorsorge betreiben und vorausschauend Anpassungen an die Folgen der Klimakrise durchführen. Neben der Anpassung von Verhalten an heißen Tagen im Sommer und vorsorglichen Handlungen, die vor extremer Hitze schützen, gehören auch städtebauliche Maßnahmen zum Schutze vor Schäden durch Extremwettereignisse dazu. Die entstehenden Schäden an Mensch, Umwelt aber auch Infrastruktur zu mindern, ist eines der wichtigsten Ziele der Klimawandelanpassung. Hierbei spielen die Kommunen eine ganz entscheidende Rolle. Die Gemeinde hat daher dem Gemeinderat vorgeschlagen, ein Konzept zur Klimawandelanpassung erstellen zu lassen, um geeignete Maßnahmen bei der Klimawandelanpassung treffen zu können. Von Seiten des Gemeinderates kam die Befürchtung, dass man ein Konzept erstelle, das dann aus diversen Gründen nicht umgesetzt werde. Dr. Thomas Hegel, Klimaschutzbeauftragter, erläuterte hierzu, dass die Verwaltung daher nur die kleine Variante des Konzeptes vorgeschlagen habe. Zentrales Thema sei die Beauftragung eines Meteorologen, der die notwendigen Daten ermitteln könne. Die Erkenntnisse aus dem Gutachten seien für die weiteren Planungen wichtig.

Der Gemeinderat nahm die Erläuterungen in der jüngsten Sitzung zur Kenntnis.

Gemeinderat stimmt Gebührenerhöhungen für das Kressbronner Straßenfest, den Weihnachtsmarkt und für öffentliche Leistungen zu
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Satzungen über die Gebühren von Straßenfest, Weihnachtsmarkt und öffentliche Leistungen einstimmig beschlossen. Die Satzungen sind in dieser Ausgabe der See-Post abgedruckt.

Sitzung vom 14. Mai 2024

Gemeinderat beschließt die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung - Parkschule soll Ganztagsschule werden
Die Bundesregierung hat mit Beschluss vom 5. Mai 2021 einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter und Kinder der SBBZ-Grundstufe auf den Weg gebracht. Der Rechtsanspruch soll zum 1. August 2026 in Kraft treten. Ziel ist die Betreuungslücke beim Übergang vom Kindergarten zur Grundschule zu schließen. Die Grundschule des Bildungszentrums Parkschule möchte offene Ganztagsschule werden und hat bereits mit der Planung begonnen. In einer Elternabfrage im Januar dieses Jahres gaben 39 % der Eltern an, sich vorstellen zu können, ihr Kind an einer Ganztagesschule anzumelden, 36 % antworteten mit Nein und 25 % gaben keine Antwort ab. Hier sind die räumlichen Voraussetzungen vorhanden bzw. werden durch den Erweiterungsbau geschaffen. Möchte man sich als Gemeinde für mehr Bildungsgerechtigkeit einsetzen und die Kosten der Gemeinde sowie die der Eltern möglichst geringhalten, ist die Ganztagesschule die beste Variante den gesetzlichen Anspruch ab 2026 umzusetzen. Die Nonnenbachschule möchte Halbtagesschule bleiben und keine Betreuung über 14:00 Uhr hinaus anbieten.

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Umsetzung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung an der Grundschule des Bildungszentrums Parkschule und dem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum als offene Ganztagesschule an drei Tagen mit acht Zeitstunden ab dem Schuljahr 2025/2026 einstimmig beschlossen. Des Weiteren hat er sich dafür ausgesprochen, die durch die Umsetzung des gesetzlichen Anspruchs auf Ganztagesbetreuung entstanden Kosten auf Gemeinde, Eltern, Land und Bund zu verteilen.

Gemeinderat hat über die Neufestsetzung der Schulbezirke entschieden
Jede Grundschule hat einen Schulbezirk, d. h. Schulpflichtige haben die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk sie wohnen. Die Schulbezirksregelung ist erforderlich, um einen effizienten Einsatz von Lehrkräften und eine gleichmäßige Auslastung vorhandener Schulräume zu gewährleisten. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat 1968 zwei Schulbezirke für die örtlichen Grundschulen gebildet. Betrachtet man die Entwicklung der Schülerzahlen so wird deutlich, dass besonders die auf begrenztem Raum arbeitende Nonnenbachschule mit einem Anstieg der Schülerzahlen zu rechnen hat. Es ist daher anzustreben, die Nonnenbachschule zu entlasten. Gleichzeitig plant die Gemeinde, die Grundschule am Bildungszentrum Parkschule zur Ganztagsschule auszubauen. Hierfür ist eine Mindestschülerzahl erforderlich, weswegen die Schulbezirke angepasst werden sollten. Die Verwaltung hat in der Sitzung für die Neufestsetzung der Schulbezirke die Variante „Ortsdurchfahrt – Friedrichshafener Straße, Hauptstraße und Lindauer Straße“ empfohlen. Alle Straßen, die unterhalb dieser Grenze liegen, gehören dann zum Schulbezirk der Parkgrundschule und alle, die darüber liegen, gehören zum Schulbezirk der Nonnenbachschule. Die Friedrichshafener Straße, die Hauptstraße und die Lindauer Straße selbst wird so getrennt, dass die geraden Hausnummern zum Schulbezirk der Parkgrundschule gehören und die ungeraden Hausnummern zum Schulbezirk der Nonnenbachschule. Durch diese Neueinteilung wird ein Verteilungsverhältnis von ca. 60:40 zu Gunsten der Nonnenbachschule erreicht. Dabei bleibt die Nonnenbachschule die Hauptgrundschule im Ort.

Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung der Neufestlegung der Schulbezirke für die Grundschulen mit der Ortsdurchfahrt (K7793, Friedrichshafener Straße, Hauptstraße, Lindauer Straße) als Schulbezirksgrenze einstimmig zugestimmt und den Erlass der Satzung über die Bildung von Schulbezirken beschlossen.

Gemeinderat passt die kalkulatorischen Zinssätze der kostenrechnenden Einrichtungen und Eigenbetriebe ab 1. Januar 2025 an
Der Gemeinderat beschloss zuletzt in der Sitzung am 21. Juli 2021 den kalkulatorischen Zinssatz zur Verzinsung des Anlagekapitals für alle kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinde anzupassen. Dabei wurden erstmalig für jede Einrichtung der Gemeinde ein separater kalkulatorischer Zinssatz berechnet und beschlossen. Von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) wird eine regelmäßige Anpassung des Zinssatzes für die kalkulatorischen Zinsen empfohlen. Daher hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung für den Kernhaushalt der Gemeinde Kressbronn a. B. einen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 3,1 %, für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung samt Zweckverband Abwasserreinigung Kressbronn a. B.-Langenargen einen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 3,7 %, für den Eigenbetrieb Gemeindewerke einen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 4,0 % und für den Eigenbetrieb Wohnungsbau und Grundstücksverkehr einen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 2,5 % jeweils ab dem 1. Januar 2025 beschlossen.

Tiefgarage im Friedhofweg wird an den Eigenbetrieb Gemeindewerke, Sparte Parkraumbetrieb übertragen
Parkplätze der Gemeinde Kressbronn a. B. sind sowohl im Kernhaushalt als auch im Eigenbetrieb Gemeindewerke, Sparte Parkraumbetrieb vorhanden. Die Zuordnung erfolgt gemäß den umsatzsteuerlichen Kriterien. Parkplätze, welche umsatzsteuerfrei sind, sind dem Kernhaushalt zugeordnet. Umsatzsteuerpflichtige Parkplätze hingegen sind im Eigenbetrieb Gemeindewerke, Sparte Parkraumbetrieb, da diese zum steuerlichen Querverbund gehören. Auf Grund der Erhebung von Parkgebühren ist die Tiefgarage Friedhofweg seit dem 1. Januar 2024 umsatzsteuerpflichtig. Der Gemeinderat hat daher der Übertragung der Tiefgarage Friedhofweg rückwirkend zum 1. Januar 2024 in den Eigenbetrieb Gemeindewerke, Sparte Parkraumbetrieb, zugestimmt und gleichzeitig eine entsprechende außerplanmäßige sowie überplanmäßige Ausgabe beschlossen.

Bauplätze der Tranche vier – Teil zwei – im Baugebiet Bachtobel sind vergeben
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Bauplätze Nr. 6, 7, 8, 13, 15, 18 und 19 im neuen Baugebiet „Bachtobel“ entsprechend der im Einheimischenmodell ermittelten Rangfolge der Bewerbungen. Beim Bewerbungsverfahren für die vierte Tranche – Teil zwei – der Reihenhausbauplätze wurden insgesamt zwölf Bewerbungen eingereicht. Davon waren sieben Bewerbungen zulässig und sind in den Bewerberpool mitaufgenommen worden. Der Gemeinderat stimmte weiterhin der Vergabe der fünften Tranche mit den Bauplätzen Nr. 19, Nr. 22, Nr. 23 und Nr. 24 sowie aller weiteren Bauplätze im Baugebiet „Bachtobel“, die im weiteren Verlauf des Verfahrens wieder an die Gemeinde Kressbronn am Bodensee zurück gehen nach dem Sozialmodifizierten Festpreisverfahren (Wohnbauflächenvergaberichtlinien II) zu.

Sitzung vom 19. Juni 2024

Ehrung und Verabschiedung langjähriger Gemeinderäte
Aufgrund der vergangenen Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 sind fünf Gemeinderäte aus dem Gremium ausgeschieden und wurden in der jüngsten Sitzung von Bürgermeister Daniel Enzensperger verabschiedet. Gleichzeitig wurden vier Gemeinderatsmitglieder für ihr langjähriges Engagement geehrte. Bürgermeister Daniel Enzensperger würdigte die Arbeit des gesamten Gremiums in der vergangenen Legislaturperiode und bedankte sich bei allen Gemeinderäten für ihr außerordentliches Engagement.

Aus dem Gemeinderat scheiden aus:
Dieter Mainberger (BWV), Hermann Wieland (CDU), Timo Witzigmann (Bündnis 90/ Die Grünen), Martin Kolb (SPD) und Martina Knappert-Hiese (GUBB).

Geehrt wurden folgende Gemeinderäte:
Für 20-jähriges Engagement in der Gemeinderatsarbeit wurden Dieter Mainberger (BWV), Hermann Wieland (CDU) und Karl Benetele geehrt (CDU).
Für 25-jähriges Engagement wurde Stefan Fehringer (BWV) geehrt.
Für 30-jähriges Engagement wurde Wolfgang Binzler (CDU) geehrt. Durch seine erneute Wahl zum Gemeinderat wird er der am längsten aktive Gemeinderat in Kressbronn a. B. sein.

Stromnetz in der Gemeinde - Netzausbau und Netzstabilität
Da durch die Energie- und Mobilitätswende zunehmend mehr Energie über das Stromnetz transportiert werden muss und die Technologien strombasierter werden als früher, kann das Stromnetz mittel- bis langfristig an eine Kapazitätsgrenze gelangen. Auch der vermehrte Anschluss von Photovoltaikanlagen in der Gemeinde stellt das Stromnetz vor neue Herausforderungen. Es ist daher Aufgabe des Netzinhabers dafür zu sorgen, dass das Stromnetz ausgebaut wird und die Netzstabilität gewährleistet werden kann. Michael Schöberl, Technischer Leiter der Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG, informierte in der jüngsten Gemeinderatssitzung über die aktuelle Situation des Stromnetzes in der Gemeinde und über die Zukunftspläne des Netzbetreibers. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.

Erster Bericht über den Haushaltsvollzug 2024 – Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben
In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates wurde über den aktuellen Stand der Haushaltssituation in der Gemeinde. Ausgelöst durch den Krieg in der Ukraine und die daraus resultierenden Preissteigerungsraten, haben sich die weltweiten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf die Haushaltsplanung der Jahre 2024 ff. gravierend verändert. Für das laufende Haushaltsjahr 2024 wurde ursprünglich ein Überschuss in Höhe von 133.500 Euro im Ergebnishaushalt veranschlagt. Der aktuell (Stand Mai) berechnete Überschuss zum Jahresende würde ca. 1,087 Mio. Euro betragen. Somit läge der aktuell errechnete Überschuss um 953.700 Euro über dem Planansatz. Durch die positive Entwicklung des Ergebnishaushaltes steigen auch die Überschüsse im Finanzhaushalt um ca. 1,087 Mio. Euro. Diese Mittel können für laufende Vorhaben wie beispielsweise Auszahlungen für das Kinder- und Familienzentrum im Baugebiet Bachtobel verwendet werden.

Die Kassenlage hat sich nach einem guten Start zu Jahresbeginn durch die guten Abschlüsse der Vorjahre 2018 bis 2023 auf einem guten Niveau verstetigt. Anstatt der geplanten 4,655 Mio. Euro zum Jahresbeginn betrug der Kassenstand ca. 8,0 Mio. Euro inkl. Festgeldanlagen. Aktuell beträgt der Kassenstand inkl. der Eigenbetriebe zwischen 2,5 und 3,7 Mio. Euro. Mit der Leitzinserhöhung der EZB zum 27. Juli 2023 haben auch die Banken die Berechnung des Verwahrentgelts eingestellt. Für Geldanlagenerhält die Kasse aktuell zwischen 2,4 und 3,6 % Zins. Gleichzeitig sind jedoch auch die Zinsen für Kredite deutlich gestiegen.

Durch die positiven Entwicklungen im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2024 wird die veranschlagte Kreditaufnahme nicht erforderlich. Die Gesamtverschuldung der Gemeinde dürfte sich deshalb um ca. 304.600 Euro auf rund 2,3 Mio. Euro reduzieren. Damit liegt Kressbronn a. B. ca. 60 % unter dem Landesdurchschnitt (vergleichbare Gemeinden in Baden-Württemberg). Der Gemeinderat stimmte den über- und außerplanmäßigen Ausgaben einstimmig zu.

Übertragung von Gemeinbedarfs- und Erschließungsgrundstücken im Baugebiet "Bachtobel" vom Eigenbetrieb Wohnungsbau und Grundstücksverkehr an den Kernhaushalt
- Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Die Gemeinde Kressbronn a. B. kann im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung frei entscheiden, ob sie ihr Grundvermögen im Kernhaushalt oder im Eigenbetrieb bilanziert. Zur Finanzierung der öffentlichen Infrastruktur kann die entgeltliche Übergabe des Wohnungs- und Grundstücksbestands an den Eigenbetrieb zu einer wirtschaftlichen Gesamtfinanzierung beitragen, da der Kernhaushalt folglich weniger Darlehen am Kreditmarkt aufnehmen muss. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat sich mit der Gründung des Eigenbetriebs Wohnungsbau und Grundstücksverkehr im Jahr 2007 dafür entschieden, die Entwicklung neuer Baugebiete anstatt im Kernhaushalt künftig im Eigenbetrieb durchzuführen. Aus diesem Grund hat der Eigenbetrieb alle landwirtschaftlichen Grundstücke zur Entwicklung des Baugebiets Bachtobel erworben und die gesamten Planungs- und Erschließungskosten getragen. Da in der Zwischenzeit nahezu alle Grundstücksverkäufe durchgeführt wurden, steht nun eine Bilanzebereinigung des Eigenbetriebs an. Hierfür müssen die Grundstücke, welche der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen, dem Kernhaushalt zugeschrieben werden. Der Gemeinderat stimmte der Übertragung der Gemeinbedarfs- und Erschließungsgrundstücke mit einer Größe von 20.718,0 m² und einem Gesamtwert von voraussichtlich 1.281.180,00 € mit Wirkung vom 1. Januar 2024 vom Eigenbetrieb Wohnungsbau- und Grundstücksverkehr an den Kernhaushalt bzw. den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Kressbronn a. B. zu.

Ebenfalls stimmte der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung der jährlichen Übertragung der Erschließungsanlagen zu Anschaffungs- und Herstellungskosten gegen eine Beitragsverrechnung von 95 % zwischen Eigenbetrieb Wohnungsbau und Grundstücksverkehr und dem Gemeindehaushalt einstimmig zu. Des Weiteren beschloss er die Übertragung des Ausgleichstockzuschusses i. H. v. 30.000,00 € für den Neubau des Kinderspielplatzes an den Kernhaushalt der Gemeinde Kressbronn a. B. und stimmte den überplanmäßigen Ausgaben beim Eigenbetrieb Wohnungsbau und Grundstücksverkehr, beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung sowie im Kernhaushalt der Gemeinde Kressbronn a. B. einstimmig zu.

Bürgerstiftung- Wahl eines Vorstandsmitglieds
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung turnusgemäß die Wahl eines Vorstandsmitglieds der 2009 gegründeten Bürgerstiftung vorgenommen. Der Gemeinderat hat Herrn Bürgermeister a. D. Edwin Weiß erneut für fünf Jahre zum Vorstand der Bürgerstiftung gewählt. Der Vorstand besteht neben Edwin Weiß aus Dr. Karl Hornstein und Silke Birk.

Der Gemeinderat stimmt der Vergabe von Bauleistungen für die Bauvorhaben Kinder- und Familienzentrum sowie einem Wohnhaus mit Gewerbeeinheit zu
Im Baugebiet Bachtobel plant die Gemeinde ein Kinder- und Familienzentrum mit Familientreff, Archiv und zwölf kommunalen Wohnungen. Außerdem soll in unmittelbarer Nähe ein Wohnhaus mit einer Gewerbeeinheit und 15 kommunalen Mietwohnungen entstehen. In einem Vergabeverfahren wurden die günstigsten Bieter für die Bereiche Gerüstbau, Dachabdichtung und Abdichtung Tiefgarage ermittelt. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe entsprechend den Ergebnissen der Ausschreibung einstimmig zu. Die Gesamtkosten der beiden Projekte Kinder- und Familienzentrum sowie das Wohnhaus mit Gewerbeeinheit werden sich auf 21,343 Mio. Euro belaufen.

Rückblick auf das Hochwasserereignis am 1. Juni 2024
Andreas Wenzler, Sachgebietsleiter Bau- und Umwelttechnik, informierte den Gemeinderat über das Hochwasserereignis am 1. Juni 2024. Die örtlichen Hilfsorganisationen hätten, unter Mithilfe der benachbarten Feuerwehren, über 50 Einsätze im Ortsgebiet von Kressbronn a. B. abgearbeitet. Der neu eingerichtete Krisenstab, bestehend aus Vertretern der Feuerwehr sowie der Gemeindeverwaltung, sei bereits im Vorfeld des Unwetterereignisses einberufen worden. Die Gemeinderäte sprachen allen Beteiligten ihren Dank aus und betonten, dass die Hochwasserschutzplanung fortgesetzt werden solle und dringend notwendig sei.

Sitzung vom 24. Juli 2024

Bekanntgabe des Wahlergebnisses, Verpflichtung der neugewählten Gemeinderäte, Besetzung der Ausschüsse und Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters
Nachdem das Wahlergebnis von der Rechtsaufsichtsbehörde für gültig erklärt und vom Gemeindewahlausschuss festgestellt wurde, hat am 24. Juli die konstituierende Sitzung des Gemeinderates stattgefunden. In dieser Sitzung wurde das Wahlergebnis bekannt gegeben und anschließend wurden die Gemeinderäte verpflichtet. Der Gemeinderat setzt sich nun wie folgt zusammen:

BWV
Stefan Fehringer, David Maier, Gerold Wachter, Dieter Senger-Frey, Daniel Strohmaier, Felix Trautwein, Sarah Frommlet

CDU
Klaus Klawitter, Hubert Bernhard, Wolfgang Binzler, Karl Bentele, Patrick Bauer, Simon Ganal

SPD
Lilly-Olivia Scholl, Martha Dauth, Dr. Klaus Oelfken

Bündnis 90/Die Grünen
Sabine Witzigmann, Jutta Glasbrenner

Zum ersten Stellvertreter des Bürgermeisters wurde Stefan Fehringer, BWV, mit 15 Stimmen gewählt, zum zweiten Stellvertreter wurde Klaus Klawitter, CDU, mit 16 Stimmen gewählt. Des Weiteren hat sich der Gemeinderat über die Besetzung der Ausschüsse, Zweckverbände und weiteren Gremien geeinigt. Nachdem Gemeinderat Dr. Klaus Oelfken von Bündnis 90/Die Grünen zu der SPD gewechselt ist, haben sich die Mehrheitsverhältnisse geändert. Die SPD ist nun eine Fraktion, Bündnis 90/Die Grünen sind eine Gruppierung. Weitere Informationen zum Gemeinderat sind auf www.kressbronn.de zu finden.

Schulbetreuung- Neufassung der Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für die Schulbetreuung, Zustimmung zur Kalkulation, Erweiterung auf die Klassenstufen 5 und 6
Der ab 2026 in ganz Deutschland bestehende Anspruch auf eine Ganztagesbetreuung in der Schule gilt nur für die Grundschule (Primarstufe). Die Regelung der Betreuung in den weiterführenden Schulen (Sekundarstufe) liegt in der Verantwortung der Länder. Während andere Bundesländern hierzu konkretere Regelungen getroffen haben, ist es in Baden-Württemberg den Schulträgern überlassen, wie sie die Betreuung in den Klassen ab Stufe 5 gestalten. Nachdem es einen wachsenden Bedarf nach Betreuung gibt, wird am Bildungszentrum Parkschule die Betreuung um einen Nachmittag erweitert werden. So kann künftig von Montag bis Donnerstag eine durchgehende Betreuung angeboten werden. Um die Kosten für dieses Angebot so gering wie möglich zu halten, werden für die Betreuung Räumlichkeiten des Jugendtreffs CUBE benutzt, die während dieser Zeit leer stehen würden. Die SPD-Fraktion hat in der Sitzung den Antrag gestellt, dass keine Gebühren erhoben werden. Dieser wurde jedoch abgelehnt. Der Neukalkulation der Gebühren hat der Gemeinderat abschließend mit 14 Stimmen und 3 Gegenstimmen zugestimmt.

Schulsozialarbeit am Bildungszentrum Parkschule – Beendigung der Zusammenarbeit mit Synergie, Schaffung von Planstellen
Die Schulsozialarbeit in Kressbronn a. B. ist seit dem Jahr 2003 auf Honorarbasis an den freien Träger Synergie Jugendhilfe GmbH vergeben. Nachdem der Vertrag zum 01.08.2025 ausläuft, möchte die Gemeinde den Vertrag nicht mehr verlängern. Die Schulsozialarbeit soll künftig direkt von der Gemeinde geleistet werden. Die bisher durch Synergie besetzten 1,5 Stellen im Bildungszentrum Parkschule sollen ab dem Jahr 2025 daher im Stellenplan der Gemeinde neu geschaffen werden. Der Gemeinderat hat der Schaffung der 1,5 Stellen für den Stellenplan 2025 einstimmig zugestimmt.

Aufstockung der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Die offene Kinder- und Jugendarbeit unterliegt ständigen gesellschaftlichen Veränderungen. Diese Veränderungen bedingen aktuell wachsende Betreuungsbedarfe. Der Jugendbeauftragte der Gemeinde Kressbronn a. B. übernimmt neben der reinen Kinder- und Jugendarbeit auch Verwaltungstätigkeiten, die in diesem Zusammenhang entstehen. Des Weiteren erreicht er sehr viele Jugendliche mit seinen Angeboten. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, die Stelle der offenen Kinder- und Jugendarbeit um 50 % auf 100 % zu erhöhen. Der Gemeinderat hat den Beschluss einstimmig gefasst.

Machbarkeitsstudie nachhaltige Wärmeversorgung- Bildungszentrum Parkschule, Weitere private Wohngebäude, Steuerlicher Querverbund und Folgenutzung Blockheizkraftwerk
Im Bildungszentrum Parkschule betreibt die Gemeinde seit den 1990er Jahren ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Im Jahr 2008 wurde das erste BHKW durch ein Pflanzenölaggregat ersetzt. Dieses ist seit 2021 nicht mehr in Betrieb. Neben den hohen Preisen für Pflanzenöl ist auch die kontroverse Meinung zum Umgang mit Pflanzenöl als Heizmittel ausschlaggebend für die Nichtbenutzung des BHKW. Das BHKW versorgt alle kommunalen Liegenschaften in der näheren Umgebung des Bildungszentrums (Schlössle, Hallenbad, Lände, Bildungszentrum Parkschule, Seesporthalle, Parkturnhalle, Parkkindergarten). Durch die Bildung eines steuerlichen Querverbundes in den Gemeindewerken werden jährlich zwischen 70.000 und 90.000 Euro eingespart. Das BHKW bildet dabei das Kernstück dieses Verbundes. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat der Beschaffung eines neuen Blockheizkraftwerkes zugestimmt. Ebenso wurde der Fortsetzung der 2023 beschlossenen Machbarkeitsstudie zur Errichtung einer nachhaltigen Wärmeversorgung zugestimmt.

Anerkennung des Mietspiegels 2024 der Gemeinde Kressbronn a. B. als qualifizierter Mietspiegel
Der Bodenseekreis hat turnusmäßig die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels in Auftrag gegeben. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat sich erneut diesem Projekt angeschlossen.

Resterschließung Spitzgartenweg- Baubeschluss, Vergabeermächtigung
Diese Angelegenheit wird normalerweise durch den Ausschuss für Umwelt und Technik behandelt. Da dieses Gremium vor der Sommerpause keine Sitzung mehr hat, wurde in der Sitzung des Gemeinderates darüber beraten und entschieden. Bei der Erschließung des Baugebietes Spitzgarten Ost im Jahr 2017 wurde die Asphaltdeckschicht noch nicht aufgebracht, um Beschädigungen in der Bauphase zu vermeiden. Da seit dem Frühjahr 2024 die Bebauung der Grundstücke abgeschlossen ist, kann die Deckschicht nun aufgebracht werden. Die finanziellen Mittel hierfür sind bereits in die Haushaltsplanung für 2024 mit eingeflossen. Der Gemeinderat hat der Umsetzung und Ausschreibung der Resterschließung zugestimmt und den Bürgermeister ermächtigt, die Bauleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Sitzung vom 25. September 2024

Gemeinderat informiert sich über Polizeiliche Kriminalstatistik
Der Gemeinderat hat sich in der vergangenen Sitzung am 25. September 2024 über die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023 informiert. Polizeirevierleiter Nicolas Riether und Polizeipostenführerin Elena-Maria Zirk stellten die Fallzahlen in den verschiedenen Kriminalitätsbereichen für die Gemeinde vor. Insgesamt wurden 427 Straftaten im Jahr 2023 für Kressbronn a. B. erfasst. Allerdings muss die Zahl um 69 Fälle Tankbetrug nach unten korrigiert werden, welche die Araltankstelle erst im Jahr 2023 angezeigt hatte, obwohl sich diese bereit 2022 ereigneten. Den Großteil der Straftaten machten Vermögens- und Fälschungsdelikte sowie Diebstahlsdelikte mit 60,4 % aus. Gewaltdelikte (Körperverletzung u. a.) fielen im Umfang von 14,3 % an. Wohnungseinbrüche gab es in ganz Kressbronn a. B. im Jahr 2023 drei Fälle. Die 427 Straftaten wurden mutmaßlich von 168 Tatverdächtigen begangen. Davon haben 110 die deutsche Staatsangehörigkeit, 27 haben Flüchtlings- oder Asylstatus und 31 eine andere Nationalität ohne Flüchtling zu sein (z. B. Unionsbürger, reguläre Migration). Die Ausländerquote unter den Tatverdächtigen beträgt damit 34,5 %. Unter den Tatverdächtigen befinden sich insgesamt 49 Personen unter 22 Jahren. Die Quote der jungen Tatverdächtigen beträgt daher 29,2 %. Dies sind 6 Kinder unter 14 Jahren, 25 Jugendliche und 18 Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren.

Gemeinde erstellt einen kommunalen Wärmeplan
Der Gemeinderat hat der Vergabe von Fachplanungsleistungen zur Erstellung eines Wärmeplans für die Gemeinde einstimmig zugestimmt. Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen Gemeinden unter 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan erstellen. Ein Wärmeplan dient der Untersuchung, welche Wärmebedarfe es in der Gemeinde gibt und wie diese über klimafreundliche bzw. erneuerbare Energien gedeckt werden können. Es ist ein strategischer Plan ohne Rechtsverbindlichkeit. Die Darstellung der Versorgungsart im Wärmeplan, z. B. ein Wärmenetz, bewirkt also keine Pflicht, die ausgewiesene Versorgungsart tatsächlich zu nutzen oder bestimmte Wärmeversorgungsinfrastruktur zu errichten, auszubauen oder zu betreiben. Ein Wärmeplan kann aber besonders auch für die Bürgerinnen und Bürger eine wichtige Informationsquelle sein, wie die eigene Heizung durch ein gemeinsames Wärmenetz oder andere Technologien ausgetauscht werden kann. Die Kosten für die Erstellung des Wärmeplans werden mit 90 % gefördert.

Weitere PV-Anlagen werden auf kommunalen Gebäuden errichtet
Die Gemeinde wird nach dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderates weitere kommunale Photovoltaikanlagen errichten. Beschlossen wurde die Vergabe der Bauleistungen im Umfang von 99.465,53 Euro an die Firma Elektro Priebe aus Friedrichshafen.

Die Gemeinde hat im Jahr 2023 ein Klimaschutzkonzept verabschiedet. Das Konzept sieht unter anderem den Ausbau weiterer Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden vor. In der Potentialanalyse hat sich ergeben, dass die Gebäude in der Argenstraße 82 und dem Spitzgartenweg 16 statisch für die Errichtung von PV-Anlagen geeignet sind. Vorgesehen ist die Installation von insgesamt 46 KWp. Für das Gebäude in der Argenstraße 82, das an das Landratsamt zur Flüchtlingsunterbringung vermietet ist, wird eine Volleinspeisung angedacht. Bei der Anschlussunterkunft im Spitzgartenweg soll hingegen auf Eigenverbrauch und Einspeisung gesetzt werden.

Jahrestiefbau für Unterhaltungsmaßnahmen 2025/2026 vergeben
Der Gemeinderat hat die Leistungen für den Jahrestiefbau für die Jahre 2025 und 2026 nach einstimmigem Beschluss und wirtschaftlichstem Angebot an die Firma Krug Asphalt und Kanalbau aus Langenargen vergeben. Die Gemeinde arbeitet für Unterhaltungsmaßnahmen im Tiefbau zwischenzeitlich auf Grundlage einer öffentlichen Ausschreibung mit einem einzigen Unternehmen zusammen. Dies vereinfacht die Vergabe von Einzelaufträgen und ist für die Gemeinde insgesamt wirtschaftlicher.

Gemeinde tauscht Fahrzeuge im Fuhrpark aus
In der letzten Gemeinderatssitzung hatte der Gemeinderat über den Austausch und die Neubeschaffung zahlreicher Kraftfahrzeuge und Maschinen im gemeindlichen Fuhrpark zu entscheiden. Beschlossen wurde insbesondere der Austausch des Gemeinde- und Vereinsbusses, des Frontmähers für den Bauhof sowie die Neuanschaffung eines GW-T klein für die Feuerwehr.

Gemeinderat stellt Jahresrechnung 2023 für den Kernhaushalt fest
Die Jahresrechnung für den Kernhaushalt der Gemeinde wurde vom Gemeinderat in der vergangenen Sitzung festgestellt. Das Jahresergebnis für 2023 beläuft sich auf 4.289.414,06 €. Das Eigenkapital des Kernhaushaltes ist auf Grund der guten Ertragslage im Rechnungsjahr 2023 auf rd. 83,7 Mio. € (Vorjahr: 79,3 Mio. €) angestiegen, das entspricht rund 64,4 % der Bilanzsumme. Die langfristigen Kredite bei Banken und Sparkassen sind im Rechnungsjahr in Höhe der planmäßigen Tilgungen um 176.258,24 € auf 1.070.329,77 € (Vorjahr: 1.246.588,01 €) zurückgegangen. Das entspricht ca. 0,8 % der Bilanzsumme. Das Vermögen der Gemeinde Kressbronn a. B. ist im kommunal-doppischen Haushaltsjahr 2023 nach Abzug der vollen Abschreibungen um rund 5,8 Mio. € angestiegen, die Bilanzsumme beläuft sich nun auf 130.177.322,82 € (Vorjahr: 124.189.393,14 €).

Gemeinderat stellt von kommunalen Tablets auf Auslagenersatz um
Für den digitalen Sitzungsdienst stellte die Gemeinde den Gemeinderäten bislang kommunale Tablets kostenlos zur Verfügung. Der Gemeinderat hat nun mehrheitlich gegen die Stimmen der BWV beschlossen, auf einen Auslagenersatz umzustellen. Die Umstellung wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, um den Aufwand für die Unterhaltung der Geräte und damit auch die Personalkosten zu reduzieren. Künftig erhält jeder Gemeinderat nach Vorlage eines Rechnungsnachweises bis zu 1.000 Euro pro Amtsperiode für die Anschaffung eines digitalen Endgerätes, inklusive Software und Zubehör, erstattet. Dafür müssen sich die Gemeinderäte allerdings auch selbst um das Endgerät kümmern.

 

Alle Informationen zu den Gemeinderatssitzungen im vergangenen Jahr finden Sie hier: 

2023

Sitzung vom 25. Januar 2023

Fraktionen und Fraktionslosen berichten über die Verwendung der pauschalen Entschädigung
Gemäß der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten erhalten Fraktionen derzeit pro Fraktionsmitglied 100 Euro, Gruppierungen und Fraktionslose erhalten 50 Euro pro Person. Die Fraktionen, Gruppierungen und Fraktionslosen haben in der letzten Sitzung des Gemeinderates über die Verwendung der pauschalen Entschädigung für das Jahr 2022 informiert.

Gemeinde Kressbronn a. B. tritt dem Interessensverband „bodo-Ringzug“ bei
Die baden-württembergischen Landkreise Ravensburg und Bodenseekreis sowie der bayerische Landkreis Lindau haben im Jahr 2020 gemeinsam ein Gutachten für den sogenannten „bodo-Ringzug“ in Auftrag gegeben. „bodo-Ringzug“ steht als Überbegriff für ein S-Bahn ähnliches System im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf dem Gebiet des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbundes (bodo) mit den Strecken Friedrichshafen-Aulendorf, Aulendorf-Leutkirch/Wangen-Lindau und Lindau-Friedrichshafen. Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, dass die Gemeinde Kressbronn a. B. dem Interessenverband „bodo-Ringzug“ beitritt und die Kooperationsvereinbarung unterzeichnet wird. Das Interesse der Gemeinde am Projekt „bodo-Ringzug“ liegt insbesondere in der anvisierten Stärkung der Strecke Friedrichshafen-Lindau. Derzeit teilen sich Langenargen und Kressbronn a. B. wegen der Eingleisigkeit den stündlichen IRE und haben dadurch nur eine Direktverbindung alle zwei Stunden nach Ulm und Stuttgart. Gegenstand des Projekts ist, Wege aufzuzeigen, inwiefern auch auf dem Teilstück Friedrichshafen-Lindau ein Halbstundentakt möglich ist. Dies wird einen teilweisen Infrastrukturausbau erforderlich machen. Erste Ergebnisse dazu soll die Machbarkeitsstudie liefern.

Anschluss der Kläranlage Apflau an die Verbandskläranlage Kressbronn a. B. durch Gemeinderat einstimmig befürwortet
Die Stadt Tettnang betreibt in Apflau eine Kläranlage mit einer Anschlussgröße von 9.500 Einwohnern (EGW) und einer wasserrechtlichen Erlaubnis bis Ende 2026. Um dieses Klärwerk weiterbetreiben zu können, wären Investitionen nötig. Gleichzeitig ist das Land Baden-Württemberg bestrebt, die Abwasserbeseitigung strukturell zu verbessern und kleine Kläranlagen an größere Anlagen anzuschließen. Hierdurch soll eine bessere und wirtschaftliche Abwasserbeseitigung erreicht werden. Um Synergieeffekte, sowohl technisch, als auch im Personalbereich, zu nutzen wurde daher geprüft, die Kläranlage Apflau künftig an die Verbandskläranlage Kressbronn a. B. anzuschließen und die Stadt Tettnang als zusätzliches Mitglied in den Abwasserzweckverband aufzunehmen. Der Gemeinderat hat nun einstimmig die Mitglieder der Verbandsversammlung des AZV mit der grundsätzlichen Zustimmung für die notwendigen Schritte zum Anschluss der Kläranlage Apflau beauftragt.

Gemeinderat hat Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Parkplatz am Strandbad“ gefasst
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung nach Abwägung der eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen mehrheitlich dem Entwurf des Bebauungsplanes „Parkplatz am Strandbad“ zugestimmt und den entsprechenden Satzungsbeschluss gefasst. Die Gemeinde Kressbronn a. B. verfolgt schon seit längerem das Ziel, weitere Stellplätze im Bereich des Bodenseeufers am Ortsrand bereitzustellen und den Verkehr aus dem Ort herauszuhalten. Mit dem Bebauungsplan soll der Parkplatz nördlich des Naturstrandbades rechtlich gesichert werden. Außerdem war der Bebauungsplan erforderlich, um die Fläche des Ausweichparkplatzes der westlichen Wiese durch den Einbau von Schotterrasen naturnah zu befestigen und die Fläche so vor Flurschäden zu bewahren. Zusätzliche Parkplätze konnten durch Entfernung des altlastenhaltigen Erdwalls oberhalb des bestehenden Strandbadparkplatzes geschaffen werden.

Flüchtlings- und Obdachlosenunterbringung – Integrationsbeauftragter stellt die Notwendigkeit einer weiteren Unterkunft klar
Die Flüchtlingsströme nehmen bereits seit Jahren zu, die Menschen fliehen vor Krieg, Verfolgung oder auch aus wirtschaftlichen Gründen. Seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine erreichen die Zuwanderungsbewegungen in die Bundesrepublik Deutschland einen Höchststand, Tendenz steigend. Für die Kommunen besteht dabei die allgemeine Verpflichtung, unfreiwillige Obdachlosigkeit zum Schutz von Leib und Leben der betroffenen Personen zu verhindern und zu beseitigen. Die Gemeinde ist verpflichtet, ein jährliches Kontingent an Personen aus der vorläufigen Unterbringung des Landratsamtes in gemeindlichen Unterkünften im Rahmen der Anschlussunterbringung aufzunehmen. 2022 wurden 182 Flüchtlinge und weitere 132 geflüchtete ukrainische Staatsbürger entweder privat oder in kommunalen Unterkünften in der Gemeinde untergebracht und durch Sozialarbeit begleitet. Der Integrationsbeauftragte Mirko Meinel macht in der Sitzung deutlich, dass die Gemeinde an ihre Kapazitätsgrenzen kommt. Von den vorhandenen ca. 140 Plätzen sind derzeit bereits 121 Plätze belegt. Es ist davon auszugehen, dass alle noch verfügbaren Plätze im Laufe des Jahres belegt werden. Es besteht also dringender Handlungsbedarf. Da die bestehenden Unterkünfte der Gemeinde nicht mehr erheblich erweiterbar sind, ist ein Neubau einer Unterkunft notwendig.

Neue Anschlussunterkunft soll im Baugebiet Moos I entstehen
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung einstimmig der Planung einer Anschlussunterkunft im Baugebiet „Moos I“ sowie der Beauftragung von Architekt Bernhard Rapp mit der Genehmigungsplanung vorab bis zur Leistungsphase 4 zugestimmt. Des Weiteren hat der Gemeinderat einer Parallelausschreibung für eine schlüsselfertige Vergabe und der Stellung eines Förderantrages zugestimmt.  Auf Grund steigender Flüchtlingszahlen benötigt die Gemeinde eine weitere größere Anschlussunterkunft. Es wird mit einem mittelfristigen Aufnahmebedarf zwischen 35 bis 40 Personen in den kommenden Jahren gerechnet. Die derzeitigen Kapazitäten der Gemeinde reichen dafür nicht aus. Mangels Möglichkeiten zur Umwidmung bestehender Gebäude der Gemeinde, ist der Neubau einer größeren Anschlussunterkunft erforderlich. Als Standort für die Anschlussunterkunft kommt das Baugebiet „Moos I“ in Betracht, dessen Entwicklung die Gemeinde eingeleitet hat. Das Baugebiet befindet sich in einer Randlage des Kernortes angedockt an den Moosweg und die Gattnauer Straße. Der Grund und Boden für den geplanten Standort der Flüchtlingsunterkunft befindet sich im Eigentum der Gemeinde. Die Lage ist im weiteren Bereich des Kernortes noch als zentral zu bewerten. Gleichzeitig hätte der Standort eine ausreichende Distanz zu anderen Flüchtlingsunterkünften, was der dezentralen Unterbringungsstrategie der Gemeinde entspricht. Durch eine weitläufige Verteilung der Flüchtlingsunterkünfte im Gemeindegebiet wird eine „Gettoisierung“ und damit verbundenes Konfliktpotential vermieden. Andere Standorte kommen nach Prüfung durch die Verwaltung derzeit nicht in Betracht.
Für den Bau der Flüchtlingsunterkunft kann nach einzelnen Gewerken ausgeschrieben werden. Es kann aber auch mittels einer Ausschreibung ein Generalunternehmer gesucht werden. Der Gemeinderat hat beschlossen, parallel auszuschreiben, um die wirtschaftlichste Variante herauszufinden. Nach derzeitiger Einschätzung ist damit zu rechnen, dass die Durchführung des Baus durch einen Generalunternehmer eine deutlich wirtschaftlichere Lösung für die Gemeinde ist.

Gewerbeeinheit zur Belebung des Bachtobelplatzes wird ausgeschrieben
In der direkten Nachbarschaft des Kinder- und Familienzentrums am Bachtobelplatz wird ein Wohnhaus mit Gewerbeeinheit errichtet. Die Gewerbeeinheit soll zur Belebung des Baugebietes und des Bachtobelplatzes dienen und ein Treffpunkt für Jung und Alt sein. Um die Planungen für die Gewerbeeinheit im Erdgeschoss des Gebäudes abzuschließen, ist es nun erforderlich, einen geeigneten und verlässlichen Pächter zu finden und mit diesem gemeinsam grundlegende Parameter über die Größe sowie die grundsätzliche Nutzung der zu vermietenden Gewerbeeinheit festzulegen. Erste Ideenkonzepte sehen eine Bäckerei, ein Café, ein Bistro oder ein Restaurant mit Innen- und Außenbewirtschaftung vor. Grundsätzlich ist die Gemeinde aber für alle Ideen, die zur Belebung des Areals beitragen und einen starken Öffentlichkeitsbezug haben, offen. Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung der offenen Ausschreibung zur Verpachtung der Gewerbeeinheit im Wohnhaus mit Gewerbeeinheit im Baugebiet Bachtobel zugestimmt. Die Laufzeit des Pachtvertrages wurde auf fünf Jahren mit automatischer Verlängerungsoption festgelegt, die Umsatzpacht auf die Nettoumsätze wurde auf 10 %, die monatliche Mindestpacht auf 12,00 Euro pro Quadratmeter netto festgelegt. Für die Auswahlkommission wurden der Bürgermeister als Vorsitzender, fünf Vertreter aus der Mitte des Gemeinderates (Klaus Klawitter, Gerold Wachter, Timo Witzigmann, Lilly Scholl, Martina Knappert-Hiese) sowie Caren Seifarth, Sachgebietsleitung, bestimmt. Der Bewerbungsschluss wird auf den 06.03.2023 um 10:00 Uhr festgesetzt. Die Ausschreibung ist  unter den Pressemitteilungen zu finden.

3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe beschlossen – Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes umgesetzt
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung der 3. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe rückwirkend zum 01.01.2023 zugestimmt. Damit wurde dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes entsprochen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) für Baden-Württemberg hat mit Urteilen vom 14. Oktober 2022 (Az.: 2 S 407/22 und 2 S 1589/22) die Kurtaxesatzung der Gemeinde Kressbronn a. B. in Bezug auf die Erhebung einer Kurtaxe für Bootsliegeplätze für unwirksam erklärt. Die Gemeinde hatte bereits durch Beschluss des Gemeinderates vom 15. Dezember 2022 auf die Vorgaben der Rechtsprechung reagiert und die Änderungen an der Kurtaxesatzung vorgenommen. Da die Begründung zum Urteil erst nach der letzten Gemeinderatssitzung im Jahr 2022 erfolgte, eine Beschlussfassung für das Jahr 2023 aber erfolgen musste, konnte die nicht zu erwartende Rechtsprechung zur Begrenzung der Zweitwohnungen auf einen pauschalen Nutzungsansatz von 30 Tagen für die pauschale Jahreskurtaxe noch nicht eingearbeitet werden. Dies ist nun mit der 3. Änderung der Satzung geschehen, die pauschale Jahreskurtaxe der Zweitwohnungsinhaber musste von 175,00 Euro pro Person auf 105,00 Euro pro Person angepasst werden.

Gemeinderat gewährt Trägerdarlehen an die Eigenbetriebe
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung außerplanmäßige Trägerdarlehen an den Eigenbetrieb Wohnungsbau- und Grundstücksverkehr und an den Eigenbetrieb Gemeindewerke, Sparte Breitbandverkabelung gewährt. Die Trägerdarlehen sind durch das vorläufige Jahresergebnis 2022 abgedeckt. Die Gesamtverschuldung der Gemeinde samt Eigenbetrieben fällt erfreulicherweise durch die Eigenfinanzierung deutlich geringer aus. Die Kreditaufnahme von 500.000,00 € im Kernhaushalt kann nach aktuellem Planungsstand ersatzlos entfallen und die Kreditaufnahme der Eigenbetriebe fällt durch die zusätzlichen Trägerdarlehen voraussichtlich 700.000,00 € geringer aus.

Gemeinderat stimmt der Neubeschaffung von drei Elektrofahrzeugen zu
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung einstimmig der Anschaffung von drei Elektrofahrzeugen im Haushaltsjahr 2023 zugestimmt und die Verwaltung mit der Ausschreibung und Vergabe von zwei Volkswagen ID.3 und eines Nissan Leaf an den Bestbieter beauftragt. Durch diese Anschaffung unterstreicht die Gemeinde ihr Bekenntnis zur Elektromobilität. Die Elektrofahrzeuge können in der Gemeinde Altfahrzeuge ersetzen bzw. für neue Zwecke sinnvoll eingesetzt werden.

Annahme von Spenden
Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung einstimmig der Annahme von Spenden in Höhe von rund 28.000 Euro zugestimmt und dankte den Spenderinnen und Spender herzlich für ihre finanzielle Unterstützung zum Allgemeinwohl der Gemeinde.

Sitzung vom 15. Februar 2023

Gemeinderat nimmt Beteiligungsbericht 2021 zur Kenntnis
Die Verwaltung hat in der jüngsten Sitzung den Gemeinderat über die Unternehmen, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, in Form des jährlichen Beteiligungsberichtes informiert. Die Beteiligungen der Gemeinde dienen unmittelbar oder mittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung der Gemeinde. Insgesamt hatte die Gemeinde Kressbronn a. B. zum 31.12.2021 Beteiligungen in Höhe von 25.798.226,33 Euro. Diese setzten sich aus Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 1.725.411,60 Euro, sonstigen Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen in Höhe von 1.718.936,17 Euro und Sondervermögen in Höhe von 22.353.878,56 Euro (Eigenbetriebe) zusammen. Der gesamte Beteiligungsbericht kann hier eingesehen werden.

Gemeinderat stimmt einem Bebauungsplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Bachtobel“ zu
Im Baugebiet „Bachtobel“ sind unter anderem Mehrgeschosswohnbauten vorgesehen. Die Sparkasse Bodensee hat den Zuschlag für diese Bauplätze erhalten und bereits mit der Planung begonnen. Laut rechtskräftigem Bebauungsplan „Bachtobel“ ist vorgesehen, dass für die Mehrgeschosswohnungsbauten die notwendigen Stellplätze ausschließlich in der Tiefgarage unterzubringen sind. Die Sparkasse Bodensee hat jedoch eingewendet, dass die hohe Anzahl erforderlicher Tiefgaragenstellplätze die Mietpreise der Wohnungen in die Höhe treibe und sich dies daher kaum wirtschaftlich darstellen lasse. Der Gemeinderat stimmte in der Sitzung nun zu, dass der Bebauungsplan angepasst werden solle. In welcher Form, wurde noch nicht festgelegt.

Dazu wurde die Beauftragung des Büros Dömges mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens freigegeben. Des Weiteren wurde das Büro KVB mit der Erarbeitung des grünordnerischen Fachbeitrags beauftragt und einer außerplanmäßigen Ausgabe für die Änderung des Bebauungsplanes mit einem Betrag von bis zu 40.000 € zugestimmt.

Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen beschlossen
Im Gegensatz zu früheren Jahren ist eine frühzeitige Planung und Umsetzung von Ersatzbeschaffungsmaßnahmen bei Fahrzeugen und Geräten geboten, da bei einigen Fahrzeugen Lieferzeiten von ein bis zwei Jahren möglich sind. Der Markt an Gebrauchtfahrzeugen ist auf Grund der Lieferketten schwierig, so dass bereits diese langen Lieferzeiten bei den Kaufentscheidungen zu berücksichtigen sind. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.02.2023 den Ersatzbeschaffungen zugestimmt und die Verwaltung mit der Ausschreibung und Vergabe eines Schleppers für den Bauhof mit 70-80 PS bis zu einem Preis von maximal 70.000,00 € beauftragt. Des Weiteren soll ein allradbetriebener Pick-Up mit Dreiseitenaufbaukipper für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung bis zu einem Preis von maximal 48.000,00 € ausgeschrieben werden. Der Neuanschaffung und dem Verkauf der sonstigen Kleinfahrzeuge und Geräte wurde entsprechend der Beschlussvorlage zugestimmt.

Sitzung vom 22. März 2023

Gemeinderat stimmt der Vergabe von vier Bauplätzen im Baugebiet „Bachtobel“ zu
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig der Vergabe von vier Bauplätzen nach dem Einheimischenmodell zugestimmt. Die Vergabe der Bauplätze war in vier Tranchen vorgesehen. Für die erste Tranche wurde die Vergabe im Einheimischenmodell nach der Wohnbauflächenvergaberichtlinie I festgelegt. Den Zuschlag haben die Bewerber erhalten, die anhand der Orts- und Sozialkriterien die höchste Punktzahl erreicht hatten.

Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat im neuen Baugebiet Bachtobel insgesamt 24 Bauplätze mit unterschiedlichen Grundflächen zwischen 200 und 400 m² für die Kressbronner Bevölkerung entwickelt. Alle Bauplätze sind als Reihenhäuser mit Flachdach und Pflicht-Photovoltaikanlage mit Anschluss an ein kaltes Nahwärme- und Energienetz konzipiert.

Gemeinderat bringt Bebauungsplan "Seestraße" einstimmig auf den Weg
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung dem Bebauungsplanentwurf Baugebiet „Seestraße“ und den örtlichen Bauvorschriften hierzu in der Fassung vom 06.02.2023 sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentliche Belange zugestimmt. Der Entwurf des Bebauungsplans sieht eine allgemeine Wohnbebauung nördlich der Lindauer Straße und ein Urbanes Gebiet südlich der Lindauer Straße vor. Dabei wurde die Geschossigkeit mit drei Vollgeschossen festgesetzt, welche sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Der gewerbliche Anteil im Baugebiet „Seestraße“ wurde auf mind. 30 % der Geschossfläche festgesetzt. Damit wurde der bislang vorgesehene Gewerbeanteil deutlich reduziert. Mit dem Bebauungsplan soll die städtebauliche Entwicklung geregelt und die Straßen- und Wegeführung gesichert werden.

Gemeinderat beschließt einstimmig Zuschuss für die Modernisierung der Außenanlagen der katholischen Kinderbetreuungseinrichtung „St. Michael“
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einer Kostenbeteiligung von 75 % bis zu einem Maximalbetrag von 200.000 Euro im Jahr 2023 zugestimmt. Damit sollen die Außenanlagen der katholischen Kinderbetreuungseinrichtung „St. Michael“ modernisiert und die Spielgeräte ausgetauscht werden.

Die katholische Kirchengemeinde Kressbronn führt den Kindergarten „St. Michael“ als freie Trägerin. Der Kindergarten ist in dem aktuellen Kinderbetreuungsbedarfsplan als notwendige Einrichtung aufgenommen, die Betreuungsplätze der drei Gruppen werden dauerhaft dringend in der Gemeinde benötigt. Die Kostenverteilung zwischen der Kirchengemeinde und der Gemeinde Kressbronn a. B. ist vertraglich geregelt. Die Neugestaltung der Außenanlagen wurde von der Gemeinde unterstützt.

Gemeinderat vergibt Leistungen zum Unterhalt im Bereich Tiefbau
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung der Vergabe von Bauleistungen zum Unterhalt in den Bereichen der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, der Wasserversorgung und der Kanalisation an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Zacher-Bau aus Friedrichshafen, zugestimmt. Mit dem Auslaufen des bestehenden Vertrages konnte die Situation neu bewertet und die einzelnen Gewerke zusammengefasst werden.

Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist Eigentümerin von öffentlichen Straßen, der Abwasserkanalisation und des öffentlichen Wasserversorgungsnetzes. Damit verbunden liegt auch die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit und die entsprechenden Maßnahmen zur Unterhaltung bei der Gemeinde. Im Zuge des Straßen-, Kanal- und Wasserversorgungsunterhalts müssen regelmäßig Tiefbauarbeiten erfolgen.  Mit der Vergabe der Tiefbauleistungen können diese Aufgaben gewährleistet werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Irisstraße West - Flst. 1788 – Gemeinderat erteilt Zustimmung
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Irisstraße West – Flst. Nr. 1788“, den örtlichen Bauvorschriften hierzu sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 03.03.2023 mehrheitlich zugestimmt. Des Weiteren hat der Gemeinderat der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mehrheitlich zugestimmt.

Die BiNova Bodan GmbH & Co. KG mit ihrem Sitz in Kressbronn a. B. beabsichtigt, auf dem Flurstück Nr. 1788, Gemarkung Kressbronn a. B., ein Mehrfamilienwohnhaus mit 13 Einheiten zu erstellen. Das städtebauliche Konzept der neu entstandenen Bodan-Werft Bebauung auf der Südseite der Bodanstraße soll durch das Gebäude aufgenommen und erweitert werden. Die Kubatur des neuen Gebäudes soll im Vergleich zum gegenüberliegenden, ortseingangsprägenden Gebäude ca. 15 bis 20 Prozent kleiner werden und fügt sich somit schlüssig in die direkte Umgebungsbebauung ein. Auf Grund der Ausrichtung und baulichen Gestaltung werden die Belange der angrenzenden Naturräume sowie der Bewohnerinnen und Bewohner in Einklang gebracht.

Kressbronner Shuttlebus Linie 220 – Streckenverlauf angepasst
Im vergangenen Jahr wurde im Zuge der Einführung der EBC der Kressbronner Shuttlebus Linie 220 eingeführt, um die Teilorte im Hinterland im Sommer für die Gäste zu erschließen. Nach Analyse der Fahrgastauswertung wurde nun der Streckenverlauf angepasst. Zum einen war und ist es ein großer Wunsch, noch mehr Teilorte an die Linie anbinden zu können. Ebenso ist ein gut getakteter Fahrplan im ÖPNV unverzichtbar. Den Urlaubsgästen soll ein einfacher, niederschwelliger Zugang zum ÖPNV ermöglicht werden. Hierzu gehört auch, dass der Linienbus pünktlich ist. Um das Angebot des Kressbronner Shuttlebusses ohne Verspätungen zu garantieren, musste der Fahrplan für die Saison 2023 angepasst werden. Die Streckenführung vom Campingplatz Gohren bis Haltestelle Gattnau wurde nicht geändert. Ab der Haltestelle Gattnau soll eine sogenannte Ringlinie eingeführt werden, um weitere Teilorte mitaufnehmen zu können. Gleichzeitig wird die Haltestelle Schleinsee gestrichen, da das Anfahren dieser Haltestelle zu zeitintensiv ist und die Fahrgäste auch an der Haltestelle Nitzenweiler zusteigen können. Der Streckenverlauf ist nun wie folgt geplant: Campingplatz Gohren, Gohren Ortsmitte, Naturstrandbad, Seegarten, Bahnhof, Retterschen, Gattnau, Berg, Nitzenweiler, Riedensweiler, Kümmertsweiler, Poppis, Hüttmannsberg. Die Erschließung weiterer Haltestellen bedarf einer Verkehrsschau, welche noch geprüft wird. Der Gemeinderat hat den Bericht in seiner jüngsten Sitzung zur Kenntnis genommen.

Gemeinderat beschließt einstimmig den Bau von weiteren Fahrradabstellanlagen
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.3.2023 einstimmig den Bau weiterer Fahrradabstellanlagen beschlossen und hierfür einer überplanmäßigen Ausgabe i. H. v. 50.000 € zugestimmt.
Ziel einer klimaschonenden, flächendeckenden Fahrradinfrastruktur ist es, durchgängige,
und komfortable Bedingungen für die Fahrradfahrer zu schaffen. Hierfür ist es erforderlich,
in ein lückenloses Netz mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems zu
investieren. Neben dem grundsätzlichen Ausbau des Radverkehrsnetzes müssen diebstahlsichere, komfortable und strategisch sinnige Abstellmöglichkeiten für Fahrräder im öffentlichen Raum geschaffen werden. In einem ersten Abschnitt wurden am Bahnhof im vergangenen Jahr 35 überdachte Fahrradständer errichtet und 16 abschließbare Fahrradboxen angeschafft. Weitere Fahrradabstellanlagen sind nun an folgenden Standorten geplant:
· Überdachter Fahrradständer Bildungszentrum Parkschule
· Überdachter Fahrradständer am Parkplatz TV-Heim
· Überdachter Fahrradständer am Parkkindergarten
· Überdachter Fahrradständer an der Festhalle

Nachdem das Land die Förderung solcher Anlagen geändert hat entstehen der Gemeinde für die Fahrradabstellanlagen 50.000 Euro Mehrkosten, die vom Gemeinderat genehmigt wurden.

Modernisierung Bildungszentrum Parkschule – Bau- und Lieferleistungen für die Lehrküche einstimmig vergeben
Im Rahmen der Modernisierung des Bildungszentrums Parkschule wurde die Sanierung der Fachräume im Untergeschoss nahezu komplett durchgeführt. Werk-, Kunst-, und Handarbeitsräume wurden komplett renoviert und neu eingerichtet. Die Anforderungen an die jeweiligen Räume (Möbel, Maschinen, Werkbänke etc.) wurden gemeinsam mit den jeweiligen Fachschaften der Schule erarbeitet und entsprechend umgesetzt. Mit der Sanierung der Fachräume im Untergeschoss sind ca. 80 % des Stockwerks saniert und bereits ihrer Nutzung übergeben worden. Hierbei wurden ca. 950.000 Euro investiert. Abschließend muss nun noch die Lehrküche saniert werden. Die Kommunen als Schulträger sind verpflichtet, die Fachräume entsprechend einzurichten und vorzuhalten. Dabei sind insbesondere auch die fachspezifischen Anforderungen umzusetzen. Mit Blick auf das Unterrichtsfach AES entspricht die momentane Lehrküche nicht diesen Anforderungen und muss daher angepasst werden. Für die Sanierung des Fachraumes und Einrichtung der Lehrküche wird die Gemeinde 250.000 Euro investieren. Der Gemeinderat hat die Vergabe der Bau- und Lieferleistungen einstimmig beschlossen.

Modernisierung Bildungszentrum Parkschule – Gemeinderat vergibt Bauleistungen für die Dach- und Fassadensanierung
Auf Grund des gemeindlichen Ziels, die CO2-Neutralität zu erreichen sowie auf Grund der erhöhten Strompreise, wurde eine Photovoltaik-Potenzialanalyse für die kommunalen Liegenschaften durchgeführt. Hierbei lag der Fokus auf den wirtschaftlichsten und am schnellsten umsetzbaren Potenzialen. Photovoltaik-Anlagen liefern klimafreundlichen und preiswerten Solarstrom, sind ein wichtiger Pfeiler für die Energiewende, verbessern die Unabhängigkeit vom Strommarkt und die Selbstversorgung im Krisenfall. Der Gemeinderat hat daher im September 2022 dem Bau einer Photovoltaik-Anlage u. a. auf dem Dach des Bildungszentrums Parkschule sowie der vorherigen Sanierung des Daches zugestimmt. Die bautechnische Qualität des Dachaufbaus darf vor der Installation einer Photovoltaikanlage dämmwerttechnisch und bautechnisch langfristig keinerlei Mängel aufweisen. Es sind daher ertüchtigende Maßnahmen zu ergreifen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22.03.2023 der Dach- und Fassadensanierung sowie der Vergabe der Bauleistungen an den wirtschaftlichsten Bieter zugestimmt. Ebenso hat der Gemeinderat einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 180.000 Euro für die Sanierung der Fassade zugestimmt. Das Investitionsvolumen für die Dach- und Fassadenrenovierung beträgt insgesamt 680.000 Euro.

Sitzung vom 26. April 2023

Änderung des Flächennutzungsplans 2021 im Bereich Irisstraße auf den Weg gebracht
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die eingegangenen privaten und öffentlichen Stellungnahmen und Anregungen zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs abgewogen und der 1. Entwurfsfassung vom 12.10.2022 mehrheitlich zugestimmt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Feststellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans „Irisstraße West“ in der Fassung vom 12.10.2022 zu (Feststellungsbeschluss) zugestimmt und die Mitglieder der Verbandsversammlung mit der Zustimmung zu den Beschlüssen nach Nr. 1 bis 3 in der Verbandsversammlung beauftragt.

Die BiNova Bodan GmbH & Co. KG mit ihrem Sitz in Kressbronn a. B. beabsichtigt, auf dem Flurstück Nr. 1788, Gemarkung Kressbronn a. B., ein Mehrfamilienwohnhaus mit 13 Einheiten zu erstellen. Auf Grund der Lage zum See und angrenzend zum FFH-Gebiet „Bodenseeuferlandschaft östlich Friedrichshafen" handelt es sich um einen Bereich von besonderer Bedeutung, welcher gleichzeitig mit seiner Lage am Ortsrand und somit als Tor zu Kressbronn a. B. eine besondere Chance zur städtebaulichen wie auch gestalterischen Aufwertung des Gebietes bietet. Der Flächennutzungsplan 2021 sieht jedoch derzeit noch für dieses Grundstück gemischte Bauflächen vor. Nachdem eine Wohnnutzung vom Vorhabenträger geplant ist, entspricht die Nutzung nicht mehr der ursprünglichen Zweckbestimmung. Aus diesem Grund ist die Änderung des Flächennutzungsplans 2021 für diesen Bereich notwendig, um die geplante Wohnnutzung zu ermöglichen und Wohnbauflächen darzustellen.

Gemeinderat hat drei aus 25 Bewerberinnen und Bewerber für die Schöffenwahl vorgeschlagen
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung drei Bewerberinnen und Bewerber für die Schöffenwahl vorgeschlagen. Insgesamt hatten sich 25 Personen beworben. Thomas Günthör, Steffi Kugel und Joachim Zimmermann werden nun auf der Vorschlagsliste der Gemeinde Kressbronn a. B.  für die Schöffenwahl der Geschäftsjahre 2024 bis 2028 stehen. Die eigentliche Schöffenwahl erfolgt durch einen Schöffenwahlausschuss, der aus einem Richter, einem Verwaltungsbeamten und sieben Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks besteht. Die Amtszeit der amtierenden Schöffen endet mit Ablauf des 31. Dezember 2023.

Gemeinderat vergibt Kanalreinigungs- und Kanalinspektionsarbeiten
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung der Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen zur Einhaltung der Eigenkontrollverordnung an die Fa. Baierle Kanalservice GmbH aus Fremdingen einstimmig zugestimmt. Betreiber von öffentlichen Abwasseranlagen sind unter anderem dazu verpflichtet, die öffentliche Kanalisation in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit und ihren Zustand zu überprüfen. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat bereits im Jahr 2013 mit der Eigenkontrolle begonnen, den ersten Umlauf vollzogen und im Jahr 2020 abgeschlossen. So wurden sämtliche Kanäle auf dem Gemeindegebiet gespült, inspiziert und bedarfsweise saniert.

Künftig soll die Inspektion mittels 3D-Kugelbildscanner erfolgen. Dieses Verfahren bietet die Möglichkeit, ein dreidimensionales Modell des Kanals zu erstellen, in dem sich der Betrachter frei bewegen kann. Die Auswertung und Einteilung in Schadensklassen kann basierend auf den Ergebnissen der Kugelbildscanner-Inspektion durch eine spezialisierte künstliche Intelligenz vollautomatisiert erfolgen. Vorteil dieser beider Verfahren ist, dass sie deutlich objektiver und effizienter erfolgen als eine manuelle Auswertung durch einen Kanalsanierungsberater. Auch für den laufenden Kanalbetrieb kann mit dem erstellten dreidimensionalen Modell effektiver gearbeitet werden.

Gemeinderat spricht sich als Standort einer neuen Kinderbetreuungseinrichtung für das Baugebiet „Moos I“ im Ortsteil Gattnau aus
Da die Gemeinde Kressbronn a. B. eine Wachstumsgemeinde ist und der Bedarf an Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder im Alter zwischen ein und sechs Jahren weiter steig, plant die Gemeinde mittelfristig den Bau einer Kinderbetreuungseinrichtung. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung über den Standort für den Neubau dieser Kinderbetreuungseinrichtung beraten. Er hat sich für das neue Baugebiet Moos I als Standort ausgesprochen und der Fortführung der Planungen für den mittelfristigen Neubau zugestimmt. Zur Findung eines geeigneten Standortes wurde eine Standortalternativenprüfung durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass sich derzeit für den Neubau einer Kinderbetreuungseinrichtung nur das neue Baugebiet Moos I eignet. Die Plangrundstücke umfassen eine Gesamtfläche von 2.066 m² und wären für eine zwei- oder dreigruppige Einrichtung ausreichend groß.

Gemeinderat macht Weg frei für den Anschluss der Kläranlage Apflau an die Verbandskläranlage Kressbronn a. B.
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Aufnahme der Stadt Tettnang in den Abwasserzweckverband zugestimmt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat die Mitglieder der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbands mit der Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beauftragt.

Das Land Baden-Württemberg ist bestrebt, die Abwasserbeseitigung strukturell zu verbessern. Kleine Kläranlagen sollen sich an größere Anlangen anschließen. Üblicherweise kann auf einer größeren Anlage eine bessere und wirtschaftlichere Abwasserbeseitigung erreicht werden. Die Stadt Tettnang betreibt in Apflau eine Kläranlage mit einer Anschlussgröße von 9.500 Einwohnerwerten (EWG). Die wasserrechtliche Erlaubnis der Kläranlage Apflau ist bis Ende 2026 befristet. Da mittelfristig weitreichende Entscheidungen in technischer Hinsicht anstehen, hat sich die Stadt Tettnang entschieden, im Rahmen eines
Strukturgutachtens prüfen zu lassen, ob die Ableitung der Abwässer zur Kläranlage Kressbronn a. B. langfristig eine wirtschaftliche Alternative zum Kläranlagenausbau in Apflau darstellt.

Neuregelung der Parkraumbewirtschaftung in der Gemeinde
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die Parkgebühren mit einer Gegenstimme mehrheitlich angepasst und die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung gemeindeeigener Parkplätze beschlossen. Eine Pressemitteilung hierzu finden Sie unter Pressemitteilungen, die Satzung unter Ortsrecht auf der Homepage.

Gemeinderat beschließt Neufassung der Hauptsatzung
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig der Neufassung der Hauptsatzung zugestimmt. In der Hauptsatzung werden einerseits organisatorische Regelungen der Gemeindeordnung wiederholt, andererseits wird die Zuständigkeitsverteilung zwischen Gemeinderat, beschließenden Ausschüssen und dem Bürgermeister geregelt. Die Gemeindeordnung sieht vor, dass der Gemeinderat das Hauptorgan der Gemeinde ist. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Zur Entlastung des Gemeinderates kann dieser beschließende Ausschüsse bilden oder Aufgaben auf den Bürgermeister übertragen. Die dauernde Übertragung der Erledigung bestimmter Aufgaben des Gemeinderates auf einen beschließenden Ausschuss ist durch die Hauptsatzung zu regeln, gleiches gilt für die dauernde Übertragung der Erledigung bestimmter Aufgaben des Gemeinderates auf den Bürgermeister. Die Neufassung der Hauptsatzung finden Sie auf der Homepage unter Ortsrecht.

Sitzung vom 14. Juni 2023

Gemeinde legt neue Behindertenparkplätze an
Im Gemeinderat wurde in der Sitzung am 14. Juni 2023 ein Konzept zur Verbesserung der Parkmöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung vorgestellt. Ziel der Gemeinde ist es, Menschen mit entsprechender Sonderparkberechtigung vor möglichst allen öffentlichen Einrichtungen und Tourismusattraktionen einen ortsnahen Behindertenparkplatz anzubieten und ihnen so die Teilhabe am öffentlichen Leben zu erleichtern. Neue Behindertenparkplätze werden dazu an Rathausplatz, Seesporthalle, Gemeindefriedhof, alter Friedhof, Tiefgarage Kapellenhof, Nonnenbachschule sowie in der Brühlstraße angelegt. Die Mitglieder des Gemeinderates befürworteten einhellig das Konzept und unterstrichen die Notwendigkeit von Behindertenparkplätzen.

Verbindungsweg von der Sparkasse zum Bahnhof heißt künftig „Bildgartenweg“
Im Zuge der Sanierungsarbeiten war aufgefallen, dass der Verbindungsweg zwischen der Sparkasse und dem Bahnhof bislang keinen Namen hatte. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, diesen Weg „Bahnhofsteige“ zu nennen. Auf Vorschlag der Bürgerlichen Wählervereinigung (BWV) hat der Gemeinderat nach kurzer Diskussion mit zwei Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen, diesen Verbindungsweg „Bildgartenweg“ zu nennen. Weitere Namensvorschläge waren Bahnhofsweg und Steinsäge.

Gemeinderat beschließt Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Irisstraße West
Als erforderlichen Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für den Bebauungsplan „Irisstraße West“ hat der Gemeinderat den Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger mehrheitlich beschlossen. Der Durchführungsvertrag regelt die Einzelheiten der Umsetzung des Bauvorhabens und vor allem auch besondere Auflagen für den Investor.

Bebauungsplan „Bachtobel“ muss geändert werden – Aufstellungsbeschluss gefasst und frühzeitige Beteiligung eingeleitet
Der Gemeinderat stimmte in seiner jüngsten Sitzung einstimmig für eine Änderung des Bebauungsplans „Bachtobel“, fasste den erforderlichen Aufstellungsbeschluss und leitete gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange ein. Der ursprünglich festgesetzte strenge Stellplatzschlüssel und auch die Vorgabe, ausschließlich unterirdische Stellplätze zuzulassen waren aus praktischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht haltbar. Gleichzeitig wurden noch weitere kleinere Änderungen an die zwischenzeitlich stattgefundene Entwicklung angepasst.

Der Stellplatzschlüssel wird nach dem geänderten Bebauungsplan nun bei Realisierung sozialen Wohnraums und einer Bindungsfrist von mind. 30 Jahren bei Wohnungen unter 60 m² auf 1,0 anstatt bisher 1,5 Stellplätze reduziert. Die Stellplätze sollen nun überwiegend unterirdisch geschaffen werden, oberirdische Stellplätze werden jedoch zugelassen. Im Gemeinderat wurde über die Änderung des Stellplatzschlüssels diskutiert. Durch diese Reduzierung des Stellplatzschlüssels sollen Anreize geschaffen werden, dringend benötigten sozialen Wohnraum zu schaffen. Die Verwaltung erläuterte in der Sitzung, dass bei Sozialwohnungen erfahrungsgemäß weniger Parkplätze benötigt werden. Um jedoch im allgemeinen sozialen Wohnungsbau zu fördern, wird der Gemeinderat gesondert darüber beraten, den geänderten Stellplatzschlüssel auf das gesamte Gemeindegebiet anzuwenden.

Gemeinderat fasst Baubeschluss zum Wohnhaus mit Gewerbeeinheit am Bachtobelplatz
Nach intensiver Beratung hat der Gemeinderat den Baubeschluss für das Wohnhaus mit Gewerbeeinheit am Bachtobelplatz im neuen Baugebiet Bachtobel mehrheitlich gefasst. Die Planung sieht insgesamt 15 Mietwohnungen und eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoss vor. Die Baukosten belaufen sich voraussichtlich auf 5,6 Mio. Euro.

Die Fraktion der Bürgerlichen Wählervereinigung (BWV) betonte, dass sie dem Baubeschluss nicht zustimmen werde. Von der Gemeinde sei ursprünglich empfohlen worden, das Wohnhaus mit Gewerbeeinheit und das Kinder- und Familienzentrum (KIFAZ) gleichzeitig zu realisieren und die Synergieeffekte durch die gemeinsame Nutzung der Tiefgarage und der einmaligen Baustelleneinrichtung zu nutzen. Nachdem zur Belebung des Bachtobelplatzes nun keine Gastronomie, sondern nur noch ein Kiosk oder Laden realisiert werden solle, würden die Tiefgaragenplätze und somit aus Sicht der BWV auch die Synergieeffekte wegfallen. Die gemeinsame Realisierung der Gebäude übersteige die Finanzkraft der Gemeinde, erklärte Fraktionssprecher Stefan Fehringer für die BWV. Wohnraum werde bereits beim KIFAZ und beim genossenschaftlichen Wohnungsbau geschaffen. Der CDU-Fraktion war wichtig, dass man dringend Wohnraum schaffen und die Gemeinde dieser Verpflichtung auch trotz der gesamtwirtschaftlichen Situation, der Inflation und der gestiegenen Baupreise nachkommen müsse. Auch, wenn sich die ursprünglichen Ansätze der Planung geändert hätten, müsse man den Verwaltungsvorschlag realisieren. Die CDU werde daher dem Baubeschluss zustimmen, betonte der Fraktionsvorsitzende Karl Bentele. Er gab jedoch zu Protokoll, dass der Kostenrahmen eingehalten werden müsse. Fraktionsvorsitzende der Grünen, Sabine Witzigmann, befürwortete das Vorhaben, da in Kressbronn a. B. dringend Wohnraum benötigt werde. Die SPD befürwortete den Baubeschluss ebenfalls und sah die Gemeinde in der sozialen Verantwortung bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Was den Bachtobelplatz betreffe, so müsse dieser Platz auf jeden Fall attraktiv belebt werden, ergänzte Martin Kolb für die SPD. Martina Knappert-Hiese schloss sich dem Verwaltungsvorschlag ebenfalls an.

Bürgermeister und Verwaltung appellierten an die Gemeinderäte, den Baubeschluss wie vorgeschlagen zu fassen und das Wohnhaus mit Gewerbeeinheit auf den Weg zu bringen. Die Finanzierung sei gesichert, der Eigenbetrieb Wohnungsbau könne das Projekt stemmen. In Kressbronn a. B. bestünde ein erheblicher Bedarf an kleineren Wohnungen und eine spätere Realisierung des Wohnhauses sei nur mit sehr hohem Aufwand möglich, da dann wieder in die bestehende Struktur des Bachtobelplatzes eingegriffen werden müsse.

Reihenhausbauplätze der 2. Tranche im Baugebiet Bachtobel sind vergeben
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Bauplätze Nr. 2 bis 5 im neuen Baugebiet „Bachtobel“ entsprechend der nach dem sozialmodifizierten Festpreisverfahren ermittelten Rangfolge der Bewerbungen. Beim Bewerbungsverfahren für die zweite Tranche der Reihenhausbauplätze wurden insgesamt 34 Bewerbungen eingereicht. Davon waren 30 Bewerbungen zulässig und sind in den Bewerberpool mitaufgenommen worden.

Tranchen 3 und 4 der Reihenhausbauplätze im Bachtobel werden im Einheimischenmodell vergeben
Nach den Erfahrungen mit den verschiedenen Vergabemodellen hat sich der Gemeinderat dafür entschieden, die Tranchen 3 und 4 der Reihenhausbauplätze im Baugebiet Bachtobel im Einheimischenmodell zu vergeben. Die erste Tranche erfolgte im Einheimischenmodell, die zweite Tranche im sozialmodifizierten Festpreisverfahren. Beim Einheimischenmodell können Ortsansässige besonders berücksichtigt werden, müssen dafür aber auf Grund des Europarechts Einkommens- und Vermögensgrenzen einhalten. Im sozialmodifizierten Festpreisverfahren gibt es keine Einkommens- und Vermögensgrenzen, dafür aber auch keine Vorteile für Kressbronnerinnen und Kressbronner. Bei der Auswertung der Verfahren zeigte sich nun, dass im Einheimischenmodell alle Bauplätze an Kressbronner Familien gingen, während im sozialmodifizierten Festpreisverfahren nur eine Kressbronner Familie zum Zug kam. Der Gemeinderat folgte nun dem Verwaltungsvorschlag, die Tranchen 3 und 4 im Einheimischenmodell zu vergeben.

Neue Straßen im Baugebiet Bachtobel sowie die geplante Kinderbetreuungseinrichtung erhalten Namen
Mit dem neuen Baugebiet Bachtobel werden neue Straßen im Quartier entstehen, die benannt werden müssen. Der Gemeinderat entschied sich dafür, die Zufahrt zur Friedrichshafener Straße und den dortigen Platz „Bachtobelplatz“ zu benennen (Nr. 4). Die Hauptverkehrsstraße im Baugebiet mit Einfahrt zur Tettnanger Straße erhält den Namen „Bachtobelstraße“ (Nr. 3), die nördliche Parallelstraße „Am Prozessgraben“ (Nr. 2). Der Verbindungsweg zu den nördlichen Häusern und zum Spielplatz wird „Tobelweg“ heißen (Nr. 1). 

Gemeinderat fasst Baubeschluss für Kinderspielplatz im Baugebiet Bachtobel
Über die Gestaltung des Kinderspielplatzes im Baugebiet Bachtobel hatte der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung zu beraten und den erforderlichen Baubeschluss gefasst. Der neue Kinderspielplatz umfasst ca. 3.000 m², soll mit langlebigen Holzelementen gestaltet werden und auch über flexibel nutzbare Flächen verfügen. Die Anregungen aus einem Bürgerworkshop im Rahmen der Bürgerbeteiligung konnten in den Entwurf eingearbeitet werden. Es soll nun ein Spielplatz entstehen, der im Osten eine großzügige Freifläche mit zwei Toren hat, die zum Federball- oder Fußballspielen einlädt. Im zentralen Bereich soll eine Hügellandschaft entstehen, die zusammen mit den verschiedenen Klettertürmen zum Klettern und Bewegen animiert. Ein Sandspielbereich, ausreichend Schaukelmöglichkeiten, ein Trampolin, eine Seilbahn sowie eine Kleinkinderrutsche runden das Angebot ab. Dabei soll das zentrale Thema Bauernhof und Obstanbau sein. Die Gesamtkosten belaufen sich mit Erschließung auf ca. 400.000 Euro.

Bauernpfad wird saniert, erweitert und um einen Wanderparkplatz ergänzt
Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Sanierung und Erweiterung des Bauernpfades im Teilort Berg zu. Der aus dem Jahr 2006 stammende Bauernpfad ist zwischenzeitlich zu einer stark frequentierten Touristenattraktion in der Gemeinde geworden. Aus diesem Grund soll der Bauernpfad modernisiert werden. Dazu soll er einen Eingangsbereich mit Informationsstand erhalten. Die Texttafeln sollen aktualisiert und grafisch überarbeitet werden. Der Spieleturm wird durch einen neuen ersetzt. Auf Grund des großen Besucheraufkommens soll zudem für den Bauernpfad ein Wanderparkplatz angelegt werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 400.000 Euro, wobei mit einer größeren Förderung aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm des Landes zu rechnen ist.

Kinderbetreuungsbedarfsplan wird zum 19. Mal fortgeschrieben
Der Gemeinderat stimmte in der vergangenen Sitzung der bereits 19. Fortschreibung des Kinderbetreuungsbedarfsplans zu. Die Fortschreibung befasst sich intensiv mit dem erhöhten Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen und entwickelt Lösungen, wie die Gemeinde schnell weitere Betreuungsplätze schaffen kann. Notwendig ist dazu unter anderem die Umwandlung von Ganztagesgruppen in Gruppen mit sogenannter verlängerter Öffnungszeit. Dies ermöglicht die zusätzliche Aufnahme von fünf Kindern pro Gruppe. Allerdings reduziert sich damit auch die Betreuungszeit für die Kinder, die bislang in Ganztagesbetreuung gewesen sind. Möglichst vielen Kindern eine Betreuung zu ermöglichen wird jedoch als gewichtiger eingestuft, als wenigen Kindern möglichst lange. Zusätzlich werden als neue Modellform sogenannte Einstiegsgruppen und eine Kleingruppe im Kindergarten St. Michael geschaffen. Mittelfristig steht der Bau des Kinder- und Familienzentrums mit fünf Gruppen im Baugebiet Bachtobel an. Da die geplanten fünf Gruppen jetzt schon rechnerisch belegt sind und ein weiterer Bedarf besteht, plant die Gemeinde bereits den Bau einer weiteren Betreuungseinrichtung im neuen Baugebiet Moos I. Alternativ hat sich der Gemeinderat auch dafür ausgesprochen, die Schaffung eines kommunalen Wald- und Naturkindergartens zu prüfen. Die angespannte Situation machte zudem die Anpassung der Vergaberichtlinie über die Betreuungsplätze erforderlich. Künftig wird der Anmeldeschluss für die Kinderbetreuung vom 31. März auf den 31. Januar vorgezogen.

 

Kinderbetreuungsgebühren werden angepasst
Mehrheitlich hat der Gemeinderat beschlossen, die Gebühren für die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen entsprechend der Empfehlung des Gemeindetags und der Trägerverbände um pauschal 8,5 % zum 1. September 2023 anzupassen. Die SPD plädierte dafür, die Gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht zu erhöhen und am besten gar keine Gebühren zu erheben. Die CDU stimmte der Erhöhung zu und die BWV unterstütze die Erhöhung der Gebühren, da in den Kinderbetreuungseinrichtungen hervorragende Arbeit geleistet werde und Qualität ihren Preis habe.

Das Gremium hat jährlich über die Anpassung der Gebühren zu beraten und zu beschließen. Die Gemeinde orientiert sich dabei nicht am tatsächlichen Defizit und Kostendeckungsgrad der Betreuungseinrichtungen, sondern an den allgemeinen landesweiten Empfehlungen. Dabei wird angestrebt, dass ca. 20 % der Kosten der Betreuungseinrichtungen durch die Gebühreneinnahmen gedeckt werden, die übrigen 80 % trägt der allgemeine Steuerzahler. Die Gebührenanpassung wird auf Grund der allgemeinen Kostensteigerungen und der Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst erforderlich.

Gemeinderat stellt Jahresrechnungen der Eigenbetriebe fest
In seiner Sitzung am 14. Juni 2023 hat der Gemeinderat einstimmig die Jahresrechnungen der Eigenbetriebe für das Jahr 2022 festgestellt und die Betriebsleitung entlastet. Bei der Abwasserbeseitigung wurde eine Bilanzsumme von rund 12,1 Mio Euro und ein Jahresverlust von 276.991,49 Euro festgestellt, der durch den Ausgleich aus einer Rückstellung beglichen wird. Der Wohnungsbau verfügt über eine Bilanzsumme von rund 21,2 Mio. Euro und weist einen Überschuss von 200.061,47 Euro aus. Der Jahresüberschuss wird in das nächste Geschäftsjahr übernommen und verbleibt wie immer vollständig im Eigenbetrieb für künftige Investitionen in den Mietwohnungsbau. Die Gemeindewerke schlossen mit einer Bilanzsumme von 10,3 Mio. Euro und einem Jahresverlust von 169.974,36 Euro ab. Der Verlust wird mit den Überschüssen aus den Vorjahren verrechnet.

Sitzung vom 28. Juni 2023

Die jüngste Sitzung des Gemeinderates am 28.06.2023 stand ganz im Zeichen des Klimaschutzes. Die Verwaltung stellte dem Gemeinderat die Ergebnisse des Klimaschutzkonzeptes Kressbronn a. B. vor und zeigte Handlungsmöglichkeiten zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes auf. Das Klimaschutzkonzept und die möglichen Maßnahmen wurden vom Gemeinderat vorberaten, Beschlüsse wurden noch keine gefasst.

Klimaschutzkonzept Kressbronn a. B. - allgemeiner Teil
Die Gemeinde Kressbronn a. B. bekennt sich zum Klimaschutz und hat daher die Ausarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes für die ganze Gemeinde in Auftrag gegeben. In der Sitzung des Gemeinderates wurden die Ergebnisse vorgestellt. Das Klimaschutzkonzept basiert auf drei Säulen: Strom, Wärme und Mobilität. Maßnahmen zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes in diesen drei Bereichen sind entscheidend, um den Klimawandel zu bekämpfen. Dies muss kurz- und mittelfristig zunächst durch Energieeinsparungen und weiterhin durch eine möglichst CO2-freie Energieerzeugung erreicht werden. Die Umstellung
von fossilen auf regenerative Energieträger, wie Bioenergie, Erdwärme, Windkraft, Wasserkraft und Sonnenenergie, ist notwendig, um die Klimaneutralität erreichen zu können. Der Ausbaufortschritt ist in Deutschland und auch in Baden-Württemberg noch nicht ausreichend. Politik, Wirtschaft und private Haushalte müssen gemeinsam mehr in regenerative Energien investieren und den Ausbau voranbringen. Nur so kann die
Energiewende auch gelingen. Dabei sind auch die Kommunen gefragt. Die Gemeinde Kressbronn a. B. soll sich daher auf Vorschlag des Bürgermeisters zum Ziel setzen, bis 2035 klimaneutral zu werden. Sie soll zur Umsetzung dieses Ziels Privathaushalte, Gewerbe und Unternehmen stützen.

In der Sitzung stellte Klimaschutzbeauftragter Dr. Thomas Hegel die Ergebnisse des Klimaschutzkonzeptes vor. Was die Energie- und CO2-Bilanz von Kressbronn a. B. betreffe, so lägen die Hauptverbräuche bei Kraftstoff mit ca. 40 %, Heizöl mit ca. 20 %, Erdgas mit ca. 19 % und Strom mit ca. 18 %. Der gesamte Energieverbrauch werde jeweils zu einem Drittel von Verkehr, privaten Haushalten und Gewerbe verursacht. Die CO2-Emissionen würden sich auf den Verkehr mit ca. 40 % und die privaten Haushalte mit ca. 30 % sowie auf das Gewerbe mit ca. 25 % verteilen. Klimaneutralität könne die Gemeinde Kressbronn a. B. nur erlangen, wenn die Hauptverursacher, die Privathaushalte sowie das Gewerbe und die Industrie, an der Zielerreichung intensiv mitwirken. Im Rahmen der Mobilität bedeute dies ganz konkret Fahrten zu vermeiden und auf nachhaltige Verkehrsmittel umzusteigen. Beim Wärmeverbrauch sei es geboten, weniger zu heizen, Häuser zu dämmen und fossile Energieträger wie insbesondere Öl und Gas zu ersetzen. Der Stromverbrauch könne durch systematisches Abschalten oder durch effektivere Lichtsysteme sowie stromsparende Anlagentechnik reduziert werden. Weiterhin sei die Umstellung auf nachhaltig erzeugten Strom erforderlich. Die kommunale Verwaltung übernehme in diesem Veränderungsprozess eine Vorreiter- und Vorbildfunktion, verstehe sich als Wegbereiter und unterstütze Privathaushalte sowie Gewerbe und Industrie.

Dr. Hegel betonte, dass der Verkehr den wesentlichen Anteil am CO2-Ausstoß und am Energieverbrauch habe, vor allem privat genutzte Autos. Ein dringender Handlungsbedarf bestehe auch bei der Wärmeerzeugung. In Kressbronn a. B. würden nur 10 % der Wärme nachhaltig erzeugt werden, jeweils 40 % durch Gas oder Öl.

Auf Rückfrage von Fraktionssprecher der BWV, Stefan Fehringer, wurde erläutert, dass die Zahlen, Daten und Fakten vom Statistischen Landesamt, von der Energieagentur Ravensburg und vom Regionalwerk Bodensee stammen. Auch würden Zahlen von Verkehrszählungen vorliegen. Fraktionsvorsitzender der CDU, Karl Bentele, betonte, dass sich die Ziele der Gemeinde in die Gesetzlage einfügen und der Klimaschutz in jedem Fall eine übergeordnete Aufgabe der Gemeinde sei. Martin Kolb, SPD, attestierte der Gemeinde, dass sie ihre Hausaufgaben gemacht habe. Auf Rückfrage erläuterte Dr. Hegel, dass die Energieagentur Ravensburg kostenlose Energieberatungen anbiete und hier auch noch Termine frei seien. Man müsse sich bei der Gemeinde oder bei der Energieagentur zur Terminvereinbarung melden. Gemeinderat Hubert Bernhard, CDU, zeigte sich davon überzeugt, dass man die Ziele ohne Probleme erreichen könne, wenn man den Strom tatsächlich vor Ort produzieren würde.

Klimaschutzkonzept Kressbronn a. B. – besonderer Teil I: Stromeinsparung
Ein wesentlicher Teil zur Senkung des Ausstoßes an CO2 ist die Stromeinsparung. Einen Großteil des Stromverbrauchs in Kressbronn a. B. verursachen Gewerbebetriebe/Industrie mit ca. 60 % und private Haushalte mit ca. 39 %. Kommunale Liegenschaften verbrauchen ca. 1 % des Gesamtvolumens an Strom. 85 % des Strombezuges im Gemeindegebiet haben überwiegend fossilen Ursprung, wohingegen die Gemeinde Kressbronn a. B. schon seit Jahren ausschließlich Ökostrom bezieht.

Klimaschutzbeauftragter Dr. Thomas Hegel erläuterte in der Sitzung, dass die Gemeinde auf das Nutzverhalten der Privathaushalte nur bedingt Einfluss habe. Durch Beratungen und Informationen könne die Gemeinde jedoch darauf hinwirken, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr Verhalten ändern und sparsam mit der Stromenergie umgehen. Ebenso könne die Gemeinde die Nutzerinnen und Nutzer der kommunalen Gebäude und auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für einen sparsamen Umgang mit der Energie sensibilisieren. Bei der Umstellung der Beleuchtung auf LED habe die Gemeinde bereits viel getan. So sei bereits im Bauhof, im Feuerwehrgerätehaus, in der Bücherei, in der Bodan-Werft, in der Seesporthalle, im Bildungszentrum Parkschule und in der Nonnenbachschule auf LED gewechselt worden. Allein dies habe eine Einsparung von 29 Tonnen CO2 pro Jahr ergeben. Geplant sei weiterhin die Umstellung auf LED im Bahnhof, im Haus der Musik, im Kleinkinderhaus Pünktchen, in der Lände, im Nonnenbachkindergarten, im Parkkindergarten, im Rathaus und im Naturstrandbad. Dies werde eine weitere Einsparung von 13 Tonnen pro Jahr CO2 ergeben. Durch die Umrüstung der Straßenbeleuchtung würden 18 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart. Ebenso könne die Verwaltung bei der Beschaffung von neuen technischen Geräten auf die Energieeffizienz achten und so dafür sorgen, dass künftig mehr Energie eingespart werde. Der Gemeinderat nahm den Vortrag zur Kenntnis und wird in einer weiteren Sitzung über die einzelnen Maßnahmen beraten und beschließen.

Klimaschutzkonzept Kressbronn a. B. – besonderer  Teil II: Stromerzeugung
Bürgermeister Daniel Enzensperger erläuterte in der Sitzung des Gemeinderates, dass es Ziel der Gemeinde sein sollte, bis 2035 in Sachen Strom autark zu werden und den benötigten Strom auf dem Gemeindegebiet selbst zu produzieren – und zwar mit Photovoltaikanlagen. Dafür kämen einerseits Dach-Photovoltaikanlagen, andererseits Agrar- oder Freiflächen- Photovoltaikanlagen in Frage. Derzeit sei das vorhandene Potenzial an Dach-Photovoltaikanlagen nur mit ca. 16,5 % ausgelastet. Gehe man davon aus, dass bis 2035 die Hälfte aller geeigneten Dächer mit einer Dach-Photovoltaikanlage ausgestattet sind, könnten ca. 16 GWh/a Strom erzeugt werden. Erforderlich zur Bedarfsdeckung wären daher zusätzlich Agrar- oder Freiflächenphotovoltaikanlagen. Für die Ausweisung von Photovoltaikflächen müsste man als nächsten Schritt eine Standort- und Potenzialanalyse durchführen. Die Gemeinde strebe daher an, eine solche Analyse in Auftrag zu geben und zu prüfen, welche Flächen für eine Entwicklung von Agrar- oder Freiflächenphotovoltaik in Frage kommen. Des Weiteren solle die Installation von PV-Anlagen auf privaten Dächern verstärkt und ein Strom- und Energiespeicherkonzept für das Gemeindegebiet in Auftrag gegeben werden. Hierüber wird der Gemeinderat in einer weiteren Sitzung beraten.

Die Verwaltung hat in der Sitzung weiterhin dem Gemeinderat vorgeschlagen, dass der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben dazu aufgefordert werden soll, die regionalen Grünzüge im Gemeindegebiet für Freiflächen- und Agrar-Photovoltaikanlagen zu öffnen. Das Landratsamt Bodenseekreis soll laut Beschlussvorschlag angehalten werden, Landschaftsschutzgebiete für Agrar-Photovoltaikanlagen zu öffnen. Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Baden-Württemberg sollte dazu aufgefordert werden, die Förderung von Photovoltaikanlagen auszubauen und insbesondere die steuerliche Freigrenze von 30 kW auf 50 kW zu erhöhen. Über die Vorschläge der Gemeinde wird der Gemeinderat noch gesondert beraten.

In der Sitzung stellte Fraktionssprecher der BWV, Stefan Fehringer, für seine Fraktion fest, dass er in die Beschlüsse keine Zahlenwerke aufnehmen möchte. Seine Fraktion wünsche sich eine gesamtheitliche und allgemeine Beschlussfassung. Karl Bentele, Fraktionsvorsitzender der CDU, war überzeugt, dass eine autarke Stromversorgung für die Gemeinde ein lobenswertes Ziel sei, welches man verfolgen sollte. Allerdings spiele hier das Regionalwerk Bodensee eine entscheidende Rolle. Dr. Klaus Oelfken von den Grünen gab zu bedenken, dass die Autarkie jeder Kommune aus seiner Sicht keinen Sinn mache und die Landschaft zerstöre. Auch seien die Kosten für einen Speicher der Energie gigantisch und würden die Strompreise in die Höhe treiben. Gemeinderat Hubert Bernhard, CDU, machte in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass das Fraunhofer Institut mit Hochdruck an einer Speicherlösung forsche. Die Speichertechnik werde sich in den kommenden Jahren deutlich ausweiten. Martin Kolb regte für die SPD an zu prüfen, ob ein Sonnenkraft-Netzwerk eine Alternative sei, um autark in der Region zu werden.

Stromnetz in der Gemeinde – Netzausbau und Netzstabilität
Energiewende bezeichnet den Übergang von fossilen Energieträgern zu erneuerbaren Energien und einer nachhaltigen Energieversorgung. Ein wesentlicher Aspekt der Energiewende ist der Ausbau der Stromnetzinfrastruktur, um die erzeugte erneuerbare Energie effizient und zuverlässig zu transportieren und zu verteilen. Insbesondere der vermehrte Anschluss von Photovoltaikanlagen in der Gemeinde, die steigende Anzahl der Elektro-Fahrzeuge und die Umstellung der Heizungen auf elektrisch betriebene Wärmepumpen stellen das Stromnetz vor neue Herausforderungen. Es ist daher Aufgabe des Netzinhabers dafür zu sorgen, dass die Netzstabilität weiterhin gewährleistet und das Stromnetz ausgebaut wird. Geschäftsführer des Regionalwerkes Bodensee, Michael Hofmann, erläuterte in der Gemeinderatssitzung am 28.06.2023 diesen Themenkomplex. Die Anzahl der Installationen von Photovoltaik-Anlagen sei seit 2021 im gesamten Versorgungsgebiet deutlich angestiegen. So habe es 2021 rund 450 Inbetriebnahmen von PV-Anlagen gegeben, im Jahr 2022 mehr als 1.100 und bis zum Jahr 2025 rechne er mit rund 1.400 neuen Inbetriebnahmen pro Jahr. Gleichzeitig sei die installierte Leistung im Jahre 2021 von ca. 4 MW auf 10 MW im Jahr 2022 gestiegen. In den folgenden Jahren würden die zusätzlich ans Netz gehenden PV-Anlagen somit bei ca. 12 MW pro Jahr liegen. Die Leistungsreserven des lokalen Stromnetzes und insbesondere der Umspannstation, die der ENBW gehört, würden hierfür jedoch nur bedingt ausreichen. Nachdem zur Stromerzeugung der Ausbau von PV-Anlagen in der Gemeinde forciert werden soll, wurde in der Sitzung sehr deutlich, dass auch der lokale Netzausbau erheblich beschleunigt werden sollte. Michael Hofmann wies darauf hin, dass zu diesem Thema im Oktober 2023 einen Strategieworkshop des Regionalwerkes stattfinden werde. Hierbei sollen auch die Finanzierungsmöglichkeiten des Netzausbaus diskutiert werden. In Frage könnten hier u. a. Bürgerbeteiligungsmodelle kommen.

Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis.

Klimaschutzkonzept Kressbronn a. B. – besonderer Teil IV: Verkehr
Bürgermeister Daniel Enzensperger erläuterte in der Sitzung des Gemeinderates, dass zur Einsparung von CO2-Emissionen im Verkehr die Verkehrssteuerung und das Nutzerverhalten maßgeblich beitrage. Unnötige Fahrten sollten vermieden und wenn möglich auf ÖPNV oder Fahrrad umgestiegen werden. Um dieses Ziel zu erreichen, sei jedoch ein attraktiver Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) notwendig. Dazu gehörten für die Gemeinde Kressbronn a. B. insbesondere durchgehende und verlässliche Bahnverbindungen nach Lindau und Friedrichshafen im Stundentakt im Zeitraum zwischen 5:00 Uhr und 2:00 Uhr. Mit Blick auf den touristischen Verkehr habe man festgestellt, dass die Einführung der Echt Bodensee Card (EBC) im Jahr 2022 zu einer Verlagerung des touristischen Verkehrs auf den ÖPNV geführt habe.

Auch der Radverkehr müsse attraktiver gestaltet werden. Das innerörtliche Radwegenetz müsse ausgebaut und insbesondere die Teilorte und Weiler besser an den Kernort angebunden werden. Die Verwaltung schlage daher vor, ein gesamtheitliches Radwegekonzept zu erstellen. Sofern Stärkung von ÖPNV, Rad- und Fußgängerverkehr nicht ausreichend seien, müssten auch andere Mittel zur Reduzierung des Verkehrs in Erwägung gezogen werden. Den Parksuchverkehr habe die Gemeinde durch ein Parkleitsystem bereits reduzieren können. Die bereits im April beschlossene Erhöhung und Erweiterung der Parkgebühren mache den Kraftfahrzeugverkehr besonders im unmittelbaren Seebereich unattraktiver und leite den Verkehr um.

Auch Geschwindigkeitsbegrenzungen würden die Emissionen senken. Um hier ein Zeichen zu setzen, sollte die Gemeinde nach Auffassung der Verwaltung der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beitreten und sich der Forderung anschließen, die Regelung von Tempo 30 innerorts vollständig den Gemeinden zu überlassen. Ergänzend sollte geprüft werden, ob die Einrichtung eines autonomen Shuttlebusses in der Gemeinde als Pilotprojekt denkbar wäre. Die Elektromobilität sei ein zentraler Bestandteil der Energiewende, die Gemeinde verfüge verteilt auf das gesamte Gemeindegebiet derzeit über ausreichend E-Ladesäulen. Fraktionssprecher der BWV, Stefan Fehringer, betonte, dass man das Augenmerk auf den ÖPNV legen müsse, hier sei noch viel Luft nach oben. Die E-Mobilität sei für ihn nicht die richtige Alternative. Der Gemeinderat nahm den Bericht zur Kenntnis und wird über die Themen in einer gesonderten Sitzung beraten und Beschlüsse fassen.

Sitzung vom 26. Juli 2023

Gemeinderat stimmt Beteiligung des Regionalwerks an Wärmeversorgungsgesellschaft Tettnang mbH zu
Das Regionalwerk Bodensee möchte gemeinsam mit der ENGIE Deutschland GmbH in die Wärmeversorgung einsteigen. Vorgesehen ist die Schaffung eines Nahwärmenetzes im Stadtgebiet Tettnang. Dazu soll eine neue Gesellschaft unter dem Firmennamen „Wärmeversorgungsgesellschaft Tettnang mbH“ gegründet werden. Für das Regionalwerk Bodensee GmbH & Co. KG ist ein Anteil von 25,1 % vorgesehen, was einer Einlage von 1,0 Mio. Euro entspricht. Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung des Regionalwerkes haben der Beteiligung bereits am 27. Juni 2023 unter Vorbehalt der Zustimmung der Gemeinderäte der Eigentümergemeinden zugestimmt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. Juli 2023 der Beteiligung mehrheitlich bei einer Enthaltung zustimmt.

Stefan Fehringer, Fraktionssprecher der BWV, sah die Umsetzung der neuen Sparte auf Grund des Fachkräftemangels kritisch und betonte, dass dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden müsse. Wichtig sei, dass die Reaktionszeit des Regionalwerks nicht darunter leide. Michael Hofmann, Geschäftsführer des Regionalwerks Bodensee, wies darauf hin, dass die Sparte Gas zurückgehen und hier Personal frei werde. Er sehe keine Probleme mit der Personalfindung. Um das notwendige Personal zu finden, habe man einen gewissen Vorlauf. Karl Bentele, Fraktionsvorsitzender der CDU, sah es positiv und zukunftsweisend, künftig auch Wärme zu liefern, allerdings erwarte er auch eine gewisse Rendite dabei. Martin Kolb, SPD, war davon überzeugt, dass man mit ENGIE Deutschland GmbH einen starken Partner gefunden habe und das Projekt funktionieren werde. Martina Knappert-Hiese, GUBB, befürwortete das Projekt. Dr. Klaus Oelfken sprach sich für Bündnis 90/Die Grünen für die Beteiligung aus, betonte aber, dass man dringend darauf achten müsse, woher das Holz für die Hackschnitzel kommen werde. Geschäftsführer Michael Hofmann wies darauf hin, dass der Holzlieferant aus dem Bodenseekreis stamme.

Schülerbedarfsplanung wird fortgeschrieben
Als Schulträger der Nonnenbachschule und des Bildungszentrums Parkschule sollte die Gemeinde Kressbronn a. B. in regelmäßigen Abständen eine Schülerbedarfsplanung erstellen. Dadurch wird ermittelt, wie sich die Schülerzahlen in den folgenden Jahren entwickeln. Die Schülerzahlen sind Grundlage für weitere Investitionsentscheidungen der Gemeinde. Erstmals wurde 2019 eine Schülerbedarfsplanung aufgestellt. Für diese stand nun die erste Fortschreibung an. Die Prognose kommt bei zwei denkbaren Szenarien zum Ergebnis, dass die Schülerzahlen in den kommenden Jahren wieder stark ansteigen werden, sich aber langfristig leicht über dem jetzigen Niveau einpendeln.  Der Gemeinderat nahm diesen Bericht zur Kenntnis. Bürgermeister Daniel Enzensperger nahm aus dem Bericht die klare Botschaft heraus, dass durch die Schaffung von Wohnraum Familien aus der Umgebung angezogen und Wegzüge vermieden werden könnten. Wohnraum sei für die Entwicklung der Schülerzahlen elementar. Stefan Fehringer, Fraktionssprecher der BWV, stellte fest, dass die Zahlen aus der Statistik insbesondere an der Realschule mit den wirklichen Zahlen für das kommende Schuljahr deutlich abweichen würden. Hierzu ergänzte Bürgermeister Daniel Enzensperger, dass es einige Faktoren bei der Entwicklung der Schülerzahlen gebe, welche die Gemeinde in der Hand habe. Es gebe aber auch viele Faktoren für die Entscheidung der Eltern hinsichtlich der weiterführenden Schule, die man nur bedingt beeinflussen könne. Planen könne man nur anhand der statistischen Prognosen. Dr. Klaus Oelfken, Bündnis 90/Die Grünen, bat darum, das Problem zu beleuchten und herauszufinden, warum die Zahlen an der Realschule rückläufig seien. Karl Bentele, Fraktionsvorsitzender der CDU, sah die Schülerentwicklungszahlen rein statistisch gesehen positiv, diese seien die Grundlage schulpolitischer Entscheidungen. 

1. Änderung des Bebauungsplan Bachtobel wird öffentlich ausgelegt
Der Bebauungsplan für das Baugebiet Bachtobel soll geändert werden. Der ursprünglich festgesetzte strenge Stellplatzschlüssel und auch die Vorgabe, ausschließlich unterirdische Stellplätze zuzulassen, sind nach ersten Erfahrungen aus praktischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht haltbar. Der Stellplatzschlüssel wird nach dem geänderten Bebauungsplan nun bei Realisierung sozialen Wohnraums und einer Bindungsfrist von mind. 30 Jahren bei Wohnungen unter 60 m² auf 1,0 anstatt bisher 1,5 Stellplätze reduziert. Die Stellplätze sollen nun überwiegend unterirdisch geschaffen werden, oberirdische Stellplätze werden jedoch zugelassen. In der vergangenen Gemeinderatssitzung hat der Gemeinderat nun die öffentliche Auslegung der 1. Änderung zum Bebauungsplan einstimmig beschlossen.

Gemeinderat fasst Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Irisstraße West
In der Gemeinderatssitzung fasste der Gemeinderat mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen den Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Irisstraße West – Flst-Nr. 1788“. Mit dem Bebauungsplan wird in der Bodanstraße ein Mehrfamilienwohnhaus mit 13 Wohneinheiten ermöglicht. Dr. Klaus Oelfken, Bündnis 90/Die Grünen, machte für seine Fraktion auf die Hochwasserproblematik an dieser Stelle aufmerksam. Das Klima ändere sich und die Annahmen würden seiner Meinung nach nicht mehr stimmen.

Veränderungssperre für den Bereich des künftigen Bebauungsplans Seestraße wird verlängert
Die Gemeinde befindet sich für den Bereich Seestraße und Lindauer Straße in der Aufstellung eines Bebauungsplans. Für den Planbereich wurde am 29.09.2021 eine Veränderungssperre beschlossen. Mit diesem Instrument kann die Gemeinde verhindern, dass im Plangebiet Änderungen vorgenommen werden, bis der Bebauungsplan erlassen ist. Eine Veränderungssperre ist grundsätzlich auf zwei Jahre befristet. Da die Klärung einiger politischer Fragestellungen mehr Zeit in Anspruch genommen hat als ursprünglich erwartet, konnte die Gemeinde den Bebauungsplan innerhalb der zwei Jahre nicht fertigstellen. Der Gemeinderat hat die Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr einstimmig beschlossen.

Gemeinderat vergibt Bauleistungen für weitere Photovoltaikanlagen
Der Gemeinderat hat in der September-Sitzung im Jahr 2022 beschlossen, weitere Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern zur Eigenstromversorgung zu errichten. Vorgesehen sind das Bildungszentrum Parkschule (77,76 kWp), das Nebengebäude zum Rathaus (30,78 kWp), die Aussegnungshalle (19,44 kWp), die Bücherei (28,3 kWp), das Kleinkinderhaus Pünktchen (18,17 kWp) und das Naturstrandbad (22,68 kWp). Insgesamt soll also eine weitere Leistung von ca. 198 kWp installiert werden. Die Bauleistungen wurden ausgeschrieben und standen nun zur Vergabe an. Bei einer Kostenkalkulation von 482.913,90 Euro setzte sich die Firma Priebe aus Friedrichshafen mit einer Angebotssumme von 412.330,75 Euro durch. Der Gemeinderat beschloss die Vergabe an die günstigste Bieterin.

Machbarkeitsstudie für Folgenutzung des Blockheizkraftwerks am Bildungszentrum Parkschule wird in Auftrag gegeben
Am Bildungszentrum Parkschule befindet sich ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Hiermit werden über ein Nahwärmenetz Bildungszentrum Parkschule, Seesporthalle, Parkkindergarten, Lände, Schlössle, Hallenbad und Parkturnhalle beheizt. Nachdem die Gemeinde das BHKW seit 2021 nicht mehr mit Pflanzenöl betreibt, wird über eine Nachfolgenutzung nachgedacht. Ziel ist die Weiternutzung von BHKW und Nahwärmenetz sowie eine klimafreundliche Betriebsform. Hierzu soll nun eine Machbarkeitsstudie für eine Erweiterung und Umstellung in Auftrag gegeben werden. Diese wurde vom Gemeinderat mehrheitlich beschlossen.

Gemeinderat stellt Jahresrechnung für 2022 fest
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung die Jahresrechnung des Kernhaushaltes der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt. Das Jahresergebnis beläuft sich auf 4.192.760,08 Euro. Der Gemeinde ist es also gelungen, im vergangenen Jahr alle Abschreibungen zu decken und darüber hinaus einen Überschuss für Investitionen zu erwirtschaften. Das Eigenkapital ist auf Grund der guten Ertragslage im Rechnungsjahr 2022 auf rd. 79,3 Mio. € (Vorjahr: 75,0 Mio. €) angestiegen, das entspricht rd. 63,8 % der Bilanzsumme. Die langfristigen Kredite bei Banken und Sparkassen sind im Rechnungsjahr in Höhe der planmäßigen Tilgungen um 172.923,02 € auf 1.246.588,01 € (Vorjahr: 1.419.511,03 €) zurückgegangen.

Grundsatzbeschluss für einen kommunalen Naturkindergarten gefasst
Auf Grund fehlender Kinderbetreuungsplätze erwägt die Gemeinde Kressbronn a. B. zur kurzfristigen Schaffung von Plätzen einen kommunalen Naturkindergarten zu errichten. Der Gemeinderat fasste hierzu einstimmig einen Grundsatzbeschluss. Als Standort bietet sich der Eichertwald an. Mit der Einrichtung sind Kosten von ca. 270.000 Euro verbunden. Lilly Scholl, SPD, bedankte sich bei der Verwaltung für das Engagement, mit dem sie Lösungen für die fehlenden Kinderbetreuungsplätze suche. Der Wunsch nach einem Naturkindergarten sei bei der Elternschaft in jedem Fall vorhanden.

Benutzungsentgelte kommunaler Hallen, Plätze und Veranstaltungsräume werden angepasst
Die Gemeinde erhebt für die Benutzung kommunaler Hallen und Veranstaltungsräume ein Entgelt. Die Entgelte wurden zuletzt im Jahr 2017 festgesetzt und sollten an die Kostenentwicklung angepasst werden. Der Gemeinderat beschloss deshalb die Anpassung der Entgelte für die Festhalle, die Seesporthalle, die Veranstaltungsräume sowie die Veranstaltungsplätze einstimmig. Für die örtlichen Vereine werden die Benutzungsentgelte nicht erhöht.

Bauleistungen für Bachtobelspielplatz vergeben
Die Gemeinde plant im neuen Baugebiet Bachtobel einen größeren Kinderspielplatz. In der Sitzung am 14. Juni 2023 hat der Gemeinderat den Baubeschluss gefasst. Die Bauleistungen wurden daraufhin öffentlich ausgeschrieben. Wirtschaftlichste Bieterin ist mit einer Angebotssumme von 242.351,59 Euro die Firma Fritz Müller aus Weingarten. Die Kostenkalkulation belief sich auf ca. 300.000 Euro. Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Bauleistungen einstimmig zu.

Sitzung vom 27. September 2023

Reihenhausbauplätze der 3. Tranche im Baugebiet Bachtobel sind vergeben
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Bauplätze Nr. 13 bis 20 im neuen Baugebiet „Bachtobel“ entsprechend der nach dem Einheimischenmodell ermittelten Rangfolge der Bewerbungen. Beim Einheimischenmodell können Ortsansässige besonders berücksichtigt werden, müssen dafür aber auf Grund des Europarechts Einkommens- und Vermögensgrenzen einhalten.  Beim Bewerbungsverfahren für die dritte Tranche der Reihenhausbauplätze wurden insgesamt 17 Bewerbungen eingereicht. Davon waren 11 Bewerbungen zulässig und sind in den Bewerberpool mitaufgenommen worden. Von den 17 Bewerbungen wurden sieben Bewerbungen von Bewerberinnen und Bewerbern abgegeben, die ihren Erstwohnsitz in der Gemeinde Kressbronn a. B. haben.

Baugebiet Bachtobel – Informationen zum Kurvenbereich der Tettnanger Straße
Die Gemeinde hat zur Erschließung des Baugebietes Bachtobel die Tettnanger Straße neugestaltet. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auf der Westseite ein neuer Geh- und Radweg angelegt. Nach Abschluss der Asphaltierungsarbeiten stellte sich jedoch heraus, dass das gegenseitige Passieren zweier Sattelzüge im Kurvenbereich nicht ohne Weiteres möglich ist. Einer der beiden entgegenkommenden Sattelzüge muss warten und den anderen vorbeifahren lassen. Diese Problematik ist jedoch nicht neu. Bereits vor Neugestaltung der Tettnanger Straße war ein gegenseitiges Passieren von zwei Sattelzügen nur möglich, in dem ein Sattelzug auf Grünstreifen auf privatem Grund ausgewichen ist. Heute ist dort ein Geh- und Radweg angelegt und macht das Ausweichen unmöglich.  Mit der Umgestaltung der Tettnanger Straße sollte diese Problematik eigentlich gelöst werden. Sowohl von der Gemeindeverwaltung als auch vom Gemeinderat wurde das Planungsbüro daher mehrfach darauf hingewiesen. Um das störungsfreie Fahren der Sattelzüge im Kurvenbereich künftig zu gewährleisten, wird nun die Breite des bestehenden Rad- und Gehweges von 3,00 m auf 2,72 m reduziert, das Bankett entfällt. Da es sich um einen Planungsfehler handelt, liegt die Verantwortung beim Planungsbüro. Die Gesamterschließung des Baugebietes wird Ende November abgeschlossen sein. Der durch den Planungsfehler entstandene Schaden wird vom beauftragten Ingenieurbüro übernommen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung den Sachstand zur Kenntnis genommen. Bürgermeister Enzensperger betonte in der Sitzung, dass das Planungsbüro mit dem Fehler souverän und kulant umgegangen sei. Das Büro genieße auch weiterhin das Vertrauen der Gemeinde.

Bebauungsplan Bachtobel – Gemeinderat beschließt 1. Änderung
Im Baugebiet „Bachtobel“ sind unter anderem Mehrgeschosswohnbauten vorgesehen. Der Bebauungsplan wurde nun so geändert, dass eine technische und wirtschaftliche Realisierung der Bebauung ermöglicht wird. So wurden u. a. die Stellplatzregelungen flexibler gestaltet und für die Feuerwehr mehr Stellplätze eingeplant. Ansonsten waren noch redaktionelle Anpassungen notwendig. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung dem Entwurf des Bebauungsplans „Bachtobel – 1. Änderung“ einstimmig zugestimmt und den Satzungsbeschluss gefasst. 

3. Änderung Flächennutzungsplan - Bereich Erzeugermärkte Raiffeisenstraße in Kressbronn a. B. – Veröffentlichung des Planentwurfs
Die die BayWa AG plant, ihren Standort in Kressbronn a. B. zu erweitern und eine Lagerfläche für Obstkisten sowie Stellplätze für LKW und PKW herzustellen. Daher ist eine Änderung des Flächennutzungsplans für die nordwestlich von der BayWa liegenden Flächen notwendig.  Die geplante Sonderbaufläche soll sowohl den Fortbestand der bestehenden Nutzung sicherstellen als auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des vorhandenen Bestandsbetriebes der BayWa schaffen.  In der Regionalplanfortschreibung, welche von der Verbandsversammlung beschlossen und am 06.09.2023 vom zuständigen Ministerium genehmigt wurde, soll der Regionale Grünzug vom betroffenen Geltungsbereich entfernt werden. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27.09.2023 die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und die Mitglieder der Verbandsversammlung mit der Zustimmung zu den Beschlüssen in der Verbandsversammlung beauftragt.

Bebauungsplan "Seestraße" – Gemeinderat beschließt Veröffentlichung des Planentwurfs
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 27.09.2023 dem Bebauungsplanentwurf Baugebiet „Seestraße“ einstimmig zugestimmt. Der Bebauungsplan sieht eine allgemeine Wohnbebauung nördlich der Lindauer Straße und ein Urbanes Gebiet südlich der Lindauer Straße vor. Dabei wurde die Geschossigkeit mit drei Vollgeschossen festgesetzt, welche sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Der gewerbliche Anteil im Baugebiet „Seestraße“ wurde auf mind. 30 % der Geschossfläche festgesetzt. Damit wurde der bislang vorgesehene Gewerbeanteil deutlich reduziert. Mit dem Bebauungsplan soll die städtebauliche Entwicklung geregelt und die Straßen- und Wegeführung gesichert werden. Der Gemeinderat hat in der jüngsten Sitzung die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen zur frühzeitigen Beteiligung abgewogen und dem Bebauungsplanentwurf Baugebiet „Seestraße“ zugestimmt.

Klimaschutzkonzept Kressbronn a. B. – Konzept zur Wärmeeinsparung und Wärmeerzeugung vorgestellt
Die Gemeinde hat sich zum Ziel gesetzt, auch für den Wärmeverbrauch im Gebäudesektor Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen. Das bedeutet, dass in erster Linie auf nachhaltige Wärmeerzeugung umgestellt, die Gebäude energetisch saniert und der Wärmeverbrauch gesenkt werden müssen. Hier sind vor allem private Haushalte und Gewerbebetriebe gefragt, da sie einen Hauptteil der Wärme verbrauchen. Zur Unterstützung der Haus- und Wohnungseigentümer werden von der Gemeinde Energieeffizienz-Beratungen angeboten. Um den Wärmeverbrauch in den kommunalen Liegenschaften bis 2035 klimaneutral zu gestalten, werden Sanierungsprioritäten für die einzelnen kommunalen Gebäude festgelegt. Über eine energetische Sanierung von Einzelgebäuden hinaus ist es sinnvoll zu untersuchen, inwieweit ein oder mehrere Wärmenetze, Vorteile für die Wärmeversorgung von privaten Haushalten, Gewerbe und kommunalen Liegenschaften bieten und inwieweit diese Wärmenetze zur Zielerreichung der Klimaneutralität von Kressbronn a. B. beitragen können. Aus diesen Gründen soll ein Wärmeplan für die Gemeinde Kressbronn a. B. erstellt werden. Auf Nachfrage des Gemeinderates erläuterte Dr. Hegel, dass der Wärmeplan erst dann bindend sei, wenn er vom Gemeinderat beschlossen sei. Die Förderung sei bereits beantragt, damit die Gemeinde keine Fristen versäume. Von Seiten des Gemeinderats kam deutlich zum Ausdruck, dass sie grundsätzlich für das Klimaschutzkonzept stimmen. Die einzelnen Beschlüsse seien jedoch teilweise zu detailliert. Besonders die Fraktion der Bürgerlichen Wählervereinigung betonte, dass man den Bürgern nichts vorschreiben und sie nicht bevormunden wolle. Jeder einzelne könne selbst entscheiden, ob und was er im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Klimaschutz beitragen möchte. Auch die CDU-Fraktion befürwortete das Klimaschutzkonzept grundsätzlich. Was die weiteren Maßnahmen betreffe, so müsse jedoch der Gesetzgeber die Vorgaben machen. Die Gemeinde Kressbronn a. B. werde diese gesetzlichen Vorgaben dann bei den einzelnen Maßnahmen berücksichtigen.Der Gemeinderat nahm den Bericht zum Klimaschutzkonzept Kressbronn a. B. – Konzept zur Wärmeeinsparung und Wärmeerzeugung – zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung über alle Teile des Klimaschutzkonzeptes erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung.

Befestigung des Erweiterungsparkplatzes am Naturstrandbad – Gemeinderat fasst Baubeschluss und vergibt Bauleistungen
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den Planungen für die Befestigung der Grünfläche neben dem Strandbadparkplatz mehrheitlich bei vier Gegenstimmen zugestimmt und den Baubeschluss gefasst. Gleichzeitig hat der Gemeinderat der Vergabe an den günstigsten Bieter, die Fa. Suerdieck Wegesanierung aus Ermengerst zugestimmt. Ein entsprechender Bebauungsplan ist im Januar 2023 in Kraft getreten. Baurechtlich ist nun auf der am Strandbadparkplatz angrenzenden Grünfläche ein temporärer Parkplatz zulässig. Hierdurch wird einerseits der Bestand des Strandbadparkplatzes gesichert und andererseits werden ca. 128 Parkplätze auf der westlich angrenzenden Fläche unterhalb des Bolzplatzes befestigt. Wie bisher soll diese Fläche auch künftig nur temporär genutzt werden. Ziel der Planung war eine naturnahe bauliche Befestigung der Grünfläche bzw. der Erweiterungsfläche für den Strandbadparkplatz. Sie soll nun durch den Einbau von Schotterrasen erfolgen. Die Bauausführung ist im Zeitraum zwischen Oktober und Ende Dezember vorgesehen. Für die Gesamtmaßnahme inkl. Honorar und sonstigen Kosten sind im Haushaltsjahr 2023 insgesamt 255.000 € vorgesehen. Die Kostenberechnung für den Parkplatzbau (ohne Bepflanzung und Nebenkosten) liegt bei ca. 180.000 €. Auf Nachfrage von Gemeinderätin Witzigmann, Bündnis 90/Die Grünen, teilte die Verwaltung mit, dass noch immer die Realisierung eines Amphibientunnels vorgesehen sei. So seien im Haushaltsjahr 2024 Gelder für die Planung und im Haushaltsjahr 2025 für die Umsetzung eingeplant.

Seniorenrat wird gestärkt und bekommt klare Strukturen – Gemeinderat beschließt ein Organisationsstatut
Seniorinnen und Senioren sind ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft. Es ist daher Aufgabe der Gemeinde, die Teilhabe der Senioren in der Gemeinde am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und weiterzuentwickeln. Zur Vertretung der Interessen von Seniorinnen und Senioren gibt es in Kressbronn a. B. einen Seniorenrat. Um den Seniorenrat zu stärken, die Strukturen klar festzulegen und dem Seniorenrat einen festen Platz in der Gemeinde zu garantieren, hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung ein Organisationsstatut beschlossen. Hiernach besteht der Seniorenrat künftig aus neun Mitgliedern (mind. 60 Jahre alt), die ehrenamtlich tätig sind. Sie werden vom Gemeinderat für fünf Jahre gewählt. Die Aufgaben des Seniorenrates sind die Förderung des gesellschaftlichen Lebens von Senioren in der Gemeinde, die Planung und Durchführung von Veranstaltungen für Senioren sowie die Vertretung der Interessen von Senioren gegenüber Gemeindeverwaltung und Gemeindeorganen.

Sitzung vom 25. Oktober 2023

Gemeinderat lehnt Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in Retterschen ab
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (AUT) vom 24. Mai 2023 wurde ein Baugesuch in Retterschen für unzulässig beurteilt, weil sich das Baugrundstück außerhalb des bebaubaren Bereichs befand. Der bebaubare Bereich wird durch eine Klarstellungs- und Ergänzungssatzung geregelt. Die Verwaltung hatte empfohlen, den Bauantrag abzulehnen. Der AUT beschloss jedoch mehrheitlich, die Angelegenheit dem Gemeinderat zu übertragen, um zu beraten, ob die Satzung in Retterschen isoliert für das Bauvorhabengrundstück geändert werden soll, sodass das Grundstück bebaubar wird. Aus diesem Grund hatte sich der Gemeinderat mit der Thematik zu befassen. In der Gemeinderatssitzung am 25. Oktober 2023 wurde nun diskutiert, ob die Satzung in Retterschen geändert werden solle oder nicht. Grundsätzlich sprach sich der Gemeinderat dafür aus, in Retterschen und auch in den anderen Teilorten Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen. Es sei wichtig, den einheimischen Familien die Möglichkeit zu geben, im Ort zu bleiben und zu bauen. Man einigte sich darauf, dass für alle Teilorte die Möglichkeiten für eine Bebauung im Außenbereich in einer Klausurtagung des Gemeinderates erarbeitet werden und Kriterien festgelegt werden. Man war sich einig, dass diese Vorgehensweise gerecht und nachvollziehbar sei. Um diesem nicht vorzugreifen folgte der Gemeinderat einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung und lehnte eine derzeitige Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung von Retterschen sowie indirekt das Bauvorhaben ab.

Bebauungsplanverfahren für das Baugebiet Moos I wird umgestellt
Die Gemeinde plant in den Gewannen Moos/Maräzhalde ein neues kleineres Baugebiet. Vorgesehen sind neben einer Wohnbebauung auch eine Kinderbetreuungseinrichtung sowie eine Anschlussunterkunft. Das Bebauungsplanverfahren sollte bisher nach dem beschleunigten Verfahren über § 13b BauGB, der Bauen im Außenbereich einfacher ermöglichte, erfolgen. Nach einem neuen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist die Rechtsvorschrift wegen Unvereinbarkeit mit dem Europarecht jedoch nicht mehr anwendbar. Aus diesem Grund soll das Verfahren auf ein Regelpanverfahren umgestellt werden. Dies erfordert neben einer Umweltprüfung vor allem auch eine Änderung des Flächennutzungsplans. Der Gemeinderat beschloss außerdem, mit dem ersten Entwurf in die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange zu gehen.

Gemeinde zahlt Fundtierpauschale künftig an das Tierheim in Gießen
Als Ortspolizeibehörde ist die Gemeinde für die Unterbringung von Fundtieren auf dem Gemeindegebiet zuständig. Bisher übernahm das Tierheim Friedrichshafen auf Grundlage eines Vertrages diese Pflicht von der Gemeinde. Als Gegenleistung entrichtet die Gemeinde dem Tierheim jährlich eine Fundtierkostenpauschale, die sich pro Einwohner bemisst. Im Jahr 2023 betrug diese daher 10.320 Euro. Seit wenigen Jahren gibt es auf der Gemarkung der Gemeinde im Weiler Gießen ein neues Tierheim, das von den Tierfreunden Bodenseekreis e. V. betrieben wird. Der Verein beantragte bei der Gemeinde, die Fundtierhaltung zu übernehmen und dafür künftig die Fundtierkostenpauschale zu erhalten. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag mehrheitlich zu.

Haushalt für 2024 in den Gemeinderat eingebracht
Traditionell wurde in der Oktober-Sitzung der Haushalt samt Wirtschaftsplänen für die Eigenbetriebe für das kommende Jahr in den Gemeinderat zur Beratung eingebracht. In der November-Sitzung soll dieser ausführlich beraten und im Dezember beschlossen werden. Im Jahr 2024 wird im Ergebnishaushalt mit einem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 28.307.600 Euro, ordentlichen Aufwendungen von 28.174.100 und damit einem Überschuss aus der laufenden Verwaltung von 133.500 € geplant. Im Finanzhaushalt stehen dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 27.348.400 Euro Auszahlungen von 24.879.300 Euro gegenüber. Es ergibt sich daher ein Zahlungsmittelüberschuss von 2.469.100 Euro. Die Kreditermächtigung soll auf 1,4 Mio. Euro festgesetzt werden.

Entschädigungen für ehrenamtlich Tätige neugeregelt
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung entschieden, den pauschalen Durchschnittssatz pro Stunde für ehrenamtlich Tätige nicht zu erhöhen, dafür aber die Entschädigung für Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von pflege- oder betreuungsbedürftigen Angehörigen von 10 auf 15 Euro pro Stunde anzupassen. Künftig soll außerdem der Tageshöchstsatz von 75 Euro entfallen. Bisher wurde nach fünf Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit keine Entschädigung mehr gewährt. In der Praxis kann es jedoch bei Gremiensitzungen, bei Wahlhelfern oder in der ehrenamtlichen Betreuung zu längeren Zeiten kommen. Für die Fraktionsarbeit wurden die pauschalen Fraktionsentschädigungen pro Fraktionsmitglied von 100 auf 125 Euro und für Fraktionslose von 50 auf 75 Euro pro Jahr angepasst.

Sitzung vom 22. November 2023

Gemeinderat vergibt Bauleistungen für Spezialtiefbau/Baugrubenverbau für das Kinder- und Familienzentrum und das Wohnhaus mit Gewerbeeinheit im Baugebiet Bachtobel
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung der Vergabe von Bauleistungen für das Kinder- und Familienzentrum mit Familientreff, Archiv und zwölf kommunalen Wohnungen und das Wohnhaus mit Gewerbeeinheit im Bereich Spezialtiefbau/Baugrubenverbau an den günstigsten Bieter zugestimmt. Die Kosten belaufen sich auf 222.150 Euro und liegen 95.962 Euro unter der Kostenkalkulation. Günstigster Bieter war die Firma Hubert Schmid. Da beide Bauprojekte von demselben Architekturbüro begleitet werden, war es sinnvoll, die einzelnen Gewerke für beide Baumaßnahmen gemeinsam auszuschreiben. Das Fachgewerk Spezialtiefbau/Baugrubenverbau stellt den Beginn der Baumaßnahme dar und soll noch 2023 beauftragt und ausgeführt werden. Weitere neun Gewerke werden in der Sitzung des Gemeinderates im Dezember vergeben.

Im Baugebiet Bachtobel soll ein Kinder- und Familienzentrum entstehen. Die Baugenehmigung liegt der Gemeinde inzwischen vor. Steigende Kinderzahlen und ein hohes Maß an Betreuungsqualität führen zu einem Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen. Die bestehenden Betreuungseinrichtungen konnten nicht mehr erweitert werden, deshalb hat sich die Gemeinde für den Bau einer neuen Einrichtung entschieden. An diesem Standort soll dann auch der bisher im Schlössle untergebrachte Familientreff als Anlaufstelle für Kinder und Familien seinen Platz finden. Im Untergeschoss des Gebäudes werden Räume für das Gemeindearchiv geschaffen. Bisher lagern die schriftlichen Überlieferungen und die Dokumente der Gemeindegeschichte im Rathauskeller. Die Kostenberechnung des Architekturbüros Frank Heinz für das Kinder- und Familienzentrum belaufen sich auf insgesamt ca. 13,9 Mio. Euro. In unmittelbarer räumlichen Nähe plant die Gemeinde darüber hinaus ein Wohnhaus mit einer Gewerbeeinheit, in dem 15 kommunale Mietwohnungen entstehen sollen. Die Kostenberechnung des Architekturbüros Frank Heinz für diese Baumaßnahme belaufen sich auf insgesamt ca. 7,4 Mio. Euro.

Erweiterung Bildungszentrum Parkschule – Gemeinderat hat über den Erweiterungsbau vorberaten
Die Gemeinde Kressbronn a. B. beabsichtigt neben der derzeitigen Modernisierung und Sanierung des Bestandsgebäudes eine bauliche Weiterentwicklung des Bildungszentrums Parkschule. Das Gebäude soll um weitere Klassen- und Differenzierungsräume, vor allem für das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) und die Werkrealschule, ergänzt werden. In SBBZ erhalten Kinder und Jugendliche, die einen besonderen Förderbedarf im Bereich Lernen haben, ein individuell abgestimmtes Unterrichts- und Bildungsangebot. Dadurch kann den Schülerinnen und Schülern eine größtmögliche Aufmerksamkeit gegeben und Teilhabe ermöglicht werden. Nach einem Gemeinderatsbeschluss vom Februar 2020 hat das Regierungspräsidium der Erweiterung des Sonderpädagogischen Bildungszentrums (SBBZ) bis zur Stufe 9 zugestimmt. Bisher wurden die Schülerinnen und Schüler bis Klasse sechs unterrichtet.

Durch die Ergänzung der Schule um weitere Klassen- und Differenzierungsräume im SBBZ werden weitere Klassenzimmer benötigt. Geplant ist ein Erweiterungsbau, der den Raummangel abdecken soll. Dadurch wird gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrerschaft genügend Räume haben, um den Schulalltag zu gestalten. Die aktuelle Planung des Erweiterungsbaus sieht eine Schaffung von 1.161,79 m2 Programmfläche vor. Mit der Planung liegt man in dem ermittelten und somit auch förderfähigen Fehlbedarf an Programmfläche des Regierungspräsidiums Tübingens.

Für den Erweiterungsbau rechnet die Gemeinde mit Kosten in Höhe von ca. 9 Mio. Euro, vom Land wird eine Förderung in Höhe von 2,9 Mio. Euro erwartet. Die Gemeinde geht davon aus, dass über den Förderantrag bis Ende 2024 entschieden wird, mit dem Bau könnte dann unverzüglich begonnen werden. Rechnet man mit einer Bauzeit von ca. 2 Jahren, könnte der Erweiterungsbau im Schuljahr 2028/2029 in Betrieb genommen werden.

Der Gemeinderat hat über den Erweiterungsbau vorberaten. Einig war sich das Gremium, dass die Investition in den Neubau ein wichtiges Signal für den Bildungsstandort Kressbronn a. B. ist. Fraktionsvorsitzender der CDU, Karl Bentele, unterstrich, dass dieser Bau ein wichtiges Projekt für die Schule und die Gemeinde sei. Die Verwaltung habe ihre Hausaufgaben in besonderem Maße erledigt, der Entwurf sei in sich stimmig und das Ergebnis gut. Man habe auch viel im Bestand der Schule saniert und somit seien dann alle Voraussetzungen gegeben, dass das Bildungszentrum Parkschule für die Zukunft gut aufgestellt und attraktiv sei. Wichtig sei seiner Fraktion jedoch, dass man die Nonnenbachschule nicht vergesse und auch dort investiere. Beide Schulen würden sich hervorragend ergänzen. Fraktionssprecher der BWV, Stefan Fehringer, teilte für seine Fraktion mit, dass sie den Anbau unterstütze, da dies eine Investition in die Bildung sei. Zu dem Beschluss des Gemeinderates, das SBBZ bis Stufe 9 zu erweitern, müsse man stehen, diese Entscheidung sei wichtig und richtig gewesen. Allerdings habe die BWV in diesem Zusammenhang die Entwicklung der Schülerzahlen der Realschule kritisch betrachtet. Hier seien inzwischen jedoch die Weichen gestellt, um wieder mehr Schülerinnen und Schüler für die Realschule zu gewinnen. Dr. Oelfken, Bündnis 90/Die Grünen, befürwortete für seine Fraktion ebenfalls den Erweiterungsbau und betonte, dass dieser umfänglich mitgetragen werde. SPD und GUBB schlossen sich ihren Vorrednern an.

Verwaltung informiert über den Sachstand zum Breitbandausbau
In der jüngsten Gemeinderatssitzung hat die Verwaltung darüber informiert, wie der aktuelle Stand in Sachen Breitbandausbau ist. Insbesondere der Ausbau der unterversorgten Gebiete ist vorrangiges Ziel der Gemeinde. Die Gemeinde bzw. ein von der Gemeinde in einem Ausschreibungsverfahren ermittelter Netzbetreiber wird im Laufe des Jahres 2024 alle Gebiete mit Glasfaser versorgen, die derzeit eine geringere Versorgung als 30 MBit/s haben. Hierzu gehören insbesondere große Teile des Kressbronner Hinterlands sowie weitere Teilorte und Weiler der Gemeinde. Mit dem Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Bereich des Gewerbegebietes Heidach und des Bildungszentrums Parkschule macht die Gemeinde einen großen Schritt in Richtung der Versorgung mit schnellem Internet. Insgesamt wurden bis Stand 07.11.2023 auf einer Strecke von 12.413 m Tiefbauarbeiten umgesetzt. Zusätzlich wurden 6.364 m bereits in den Jahren 2011 und 2020 gebaute Bestandsrohre genutzt. Der Einzug/das Einblasen von Glasfaserkabel erfolgte bereits auf einer Trassenlänge von 6.745 m.

Zum jetzigen Stand sind hinsichtlich des Tiefbaus die Bereiche Parkschule, Gewerbegebiet Heidach, Schnaidt, Tunau, Iriswiese, Im Eichert, Kalkähren, Gottmannsbühl, Döllen, Atlashofen und Riedensweiler erschlossen (Leerrohre inkl. Hauseinführung). Die bisher ausgebauten Adresspunkte in den Bereichen Gewerbegebiet Heidach, Schnaidt, Tunau, Im Eichert, Bildungszentrum Parkschule und Kümmertsweiler werden in den kommenden Monaten betriebsbereit fertiggestellt. Die Teilinbetriebnahme dieser Abschnitte soll dann, wenn alles planmäßig verläuft, in den Kalenderwochen 6 bis 10 im Jahr 2024 vorgenommen werden. Im Dezember 2023 und im kommenden Jahr sollen noch die Bereiche Kochermühle, Mühlenweg, Krummensteg, Haltmaierhof, Heiligenhof, Gießen und Gießenbrücke erschlossen werden.

Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat bereits im Zuge von Straßensanierungs- und Mitverlegungsmaßnahmen auf eigene Kosten Leerrohrinfrastruktur ausgebaut. Insbesondere in den Straßen Kressbronner Ösch, Wäschbachweg, Nitzenweiler, Hopfenweg, Zum Seglerhafen, Moosweg, Gattnauer Straße, Tobelweg, Am Prozessgraben, Bachtobelstraße und Bachtobelplatz wurden bereits Breitbandleerrohre verlegt und teilweise bis in die Gebäude geführt. Für diese Ausbaubereiche sollen im ersten Quartal 2024 entsprechende Rahmenverträge mit einem Versorger geschlossen werden, der die erstellten Leerrohre anpachtet und dann in der Lage ist, die Gebäude entsprechend mit schnellem Internet zu versorgen.

Aktuelle Hinweise zum Baufortschritt und ergänzende Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.stadtwerk-am-see.de/glasfaser-kressbronn.

Gemeinderat hat den Haushalt 2024 vorberaten
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung über den Haushalt 2024 beraten. Die wichtigste Zahl zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit liegt im Überschuss der laufenden Verwaltung. Dieser sollte nach Verbuchung aller Abschreibungen des gesamten Anlagevermögens positiv sein. Im Planjahr 2024 liegt dieses ordentliche Ergebnis bei 133.500 € und verharrt damit auf dem Vorjahresplanwert 2022 i. H. v. 128.200 €. Im Rahmen der festgestellten Jahresabschlüsse 2018 bis 2022 lag der nach Rechnungsabschluss festgestellte Überschuss bei 3,0 bis 4,2 Mio. € p. a. Auf Grund des geringen Überschusses kann die Gemeinde Kressbronn a. B. den Haushalt 2024 nur durch Verschieben einzelner Maßnahmen und Projekte ausgleichen. Diese Vorarbeit wurde verwaltungsintern bereits vorgenommen. Ziel war es, dem Gemeinderat einen Haushaltsentwurf mit einer „schwarzen Null“ vorzulegen, dies ist der Verwaltung gelungen.

Gemeinderat hat Neuregelung der Vereinsförderung beschlossen – Vereine bekommen deutlich höhere finanzielle Unterstützung
Neben der Bereitstellung von Infrastruktureinrichtungen wie Hallen oder Sportplätze unterstützt die Gemeinde auch durch direkte finanzielle Zuwendungen die örtlichen Vereine. Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 22.11.2023 eine deutliche Anhebung der finanziellen Zuwendungen beschlossen. So wurde die Förderung für Mitglieder ab 18 Jahren verdoppelt, die Förderung für jedes aktive Mitglied zwischen 6 und 18 Jahren wurde von 4 auf 5 Euro angehoben. Durch die Anpassung der Fördersätze erhöht sich die jährliche Fördersumme der allgemeinen Vereinsförderung von 14.833 Euro auf 21.424 Euro. Dies ist eine Steigerung der allgemeinen Vereinsförderung ab dem Jahr 2024 um 6.591 Euro oder 44,43 %. Darüber hinaus werden die Vereine auch künftig bei speziellen Veranstaltungen, wie bei großen Sport-, Kultur- oder Brauchtumsveranstaltungen mit über 200 Personen gefördert, um das finanzielle Risiko langfristig abzumildern. Im Haushalt der Gemeinde wurde der Etat hierfür mehr als verdoppelt und auf 15.000 Euro angehoben. Die Maximalförderung wurde von 600 Euro auf 1.500 Euro erhöht. Insgesamt bezuschusst die Gemeinde künftig das Vereinswesen neben Leistungen wie Festhalle oder Vereinsheimen mit zusätzlich ca. 48.500 Euro pro Jahr.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan “Argenstraße Flst. Nr. 193-1 - Drogeriemarkt"
In der Gemeinde Kressbronn a. B. gibt es bislang noch keinen Drogeriemarkt. Die nächsten Drogeriemärkte finden sich in Friedrichshafen, Tettnang oder Enzisweiler. Seit langem ist die Gemeinde bemüht, diesen Umstand zu ändern und einen Drogeriemarkt anzusiedeln. Nach Verhandlungen mit der Esslinger Immobilien GmbH soll nun südlich des bestehenden EDEKA’s ein entsprechendes Bauvorhaben realisiert werden. Hierbei ist vorgesehen, einen Drogeriemarkt im Erdgeschoss mit einer Verkaufsfläche von ca. 700 qm, evtl. Gewerbeeinheiten und/oder Mitarbeiterwohnen im ersten Obergeschoss, allgemeines Wohnen im zweiten Obergeschoss und eine Tiefgarage zu bauen. Um die rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Bauvorhabens zu schaffen, hatte der Bauherr die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beantragt. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung der Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan zugestimmt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Grundsätzlich wurde vom Gemeinderat die Ansiedlung des Drogeriemarktes positiv bewertet und stimmte der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Argenstraße Flst. Nr. 193/1 – Drogeriemarkt" mit Vorhaben- und Erschließungsplan einstimmig zu. Es wurde jedoch auf die dadurch entstehende Verkehrssituation hingewiesen um eine geeignete Planung gebeten. Ebenfalls wurde die Höhe des Gebäudes insgesamt kritisch betrachtet.

Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Kressbronn a. B. einstimmig beschlossen
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22.11.2023 ein umfassendes Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Kressbronn a. B. beschlossen. Es setzt sich aus mehreren Teilen bzw. Konzepten zusammen:

Allgemeiner Teil
Dieser Teil befasst sich übergreifend mit den verschiedenen Energieverbräuchen der Gemeinde und formuliert allgemeine Handlungsziele für die Gemeinde Kressbronn a. B.

Besonderer Teil I: Stromeinsparung
Dieser Teil befasst sich mit dem Stromverbrauch in der Gemeinde und entwickelt Ansätze, wie der Stromverbrauch reduziert werden kann.

Besonderer Teil II: Stromerzeugung
Dieser Teil befasst sich mit dem Stromverbrauch der Gemeinde und entwickelt Ansätze, wie die Stromerzeugung künftig klimafreundlich und vor allem vor Ort erfolgen kann.

Besonderer Teil III: Wärmeeinsparung und Wärmeerzeugung
Dieser Teil befasst sich mit dem Wärmeverbrauch in der Gemeinde und entwickelt Ansätze wie der Wärmeverbrauch reduziert und die Wärmeerzeugung künftig klimafreundlich erfolgen kann.

Besonderer Teil IV: Verkehr
Dieser Teil befasst sich mit dem Energieverbrauch und CO2-Ausstoß des Verkehrs innerhalb der Gemeinde und entwickelt Ansätze, wie Energieverbrauch und CO2-Ausstoß verringert bzw. reduziert werden können.

Zu allen Teilen werden in dem Klimaschutzkonzept Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Mit dem Konzept wurde vom Gemeinderat ein Rahmenplan beschlossen, wie die Gemeinde klimaneutral werden kann und was sie zum Klimaschutz in den kommenden Jahren beitragen kann. Das gesamte Klimaschutzkonzept kann auf der Homepage der Gemeinde nachgelesen werden.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22. November das Klimaschutzkonzept einstimmig beschlossen.

Bürgermeister Daniel Enzensperger begrüßte die Entscheidung als eine klare Botschaft, dass die Gemeinde Kressbronn a. B. sich zum Klimaschutz bekenne und auch einen konkreten Plan habe, wie die Klimaneutralität erreicht werden könne bzw. welche Maßnahmen dazu erforderlich seien. Mit dem Klimaschutzkonzept, das sich auf 135 Seiten erstrecke, würden klare Handlungsempfehlungen aufgezeigt werden, die ambitioniert seien und auch unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit stünden. Er persönlich hätte sich etwas mehr Verbindlichkeit vom Gemeinderat gewünscht und er hätte es auch für richtig gehalten, klar Position zu beziehen und dies auch zu bundes- wie landespolitischen Themen. Abschließend bedankte sich der Bürgermeister bei allen, die an dem umfassenden Klimaschutzkonzept mitgearbeitet haben, insbesondere beim Klimaschutzbeauftragten Dr. Thomas Hegel.

Gemeinderat David Maier gab für die BWV-Fraktion die Erklärung ab, dass sie dem Klimaschutzkonzept in Form der vorgelegten Empfehlungen zustimmen werde, um die Klimaschutzziele bis spätestens 2040 zu erreichen. Er betonte, dass die BWV sinnvolle Einzelbeschlüsse zum richtigen Zeitpunkt treffen wolle, möglichst ohne dadurch weitere Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zu verursachen. Es gebe bereits zahlreiche verpflichtende Vorgaben von Land und Bund. Eine zu starke Einengung hinsichtlich einzelner Bereiche – z. B. der vorschnelle Ausschluss bestimmter Technologien – lehne die BWV ab. Der Gemeinderat und die kommunale Verwaltung würde eine Vorbildfunktion einnehmen, ohne aber gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern den Zeigefinger erheben zu wollen.

Fraktionsvorsitzender der CDU, Karl Bentele, teilte mit, dass sich die CDU klar zum Klimaschutz bekenne und dem Klimaschutzkonzept zustimme. Mit dem Klimaschutzkonzept habe man Handlungsempfehlungen, konkrete Beschlüsse müssten dann noch im Einzelfall getroffen werden. Die formulierten Handlungsempfehlungen seien sehr weitreichend, auf keinen Fall sollte man die Bürgerinnen und Bürger noch mehr gängeln oder gar bevormunden. Politik sollte nicht gegen die Bürger, sondern für bzw. mit den Bürgern gemacht werden. Die Gesetze auf Bundes- und Landesebene seien sehr stark im Fluss und würden den Bürgern bereits viel abverlangen. Auf kommunaler Ebene solle man nicht noch mehr Vorgaben machen und Regelungen für die Bürger treffen. Klimaschutz habe bereits vor der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes in Kressbronn a. B. eine wichtige Rolle gespielt und die Verwaltung habe eine Vorbildfunktion eingenommen. So habe man auf kommunalen Gebäuden PV-Anlagen installiert, auf LED-Beleuchtung umgestellt, Elektrofahrzeuge angeschafft, die Ladeinfrastruktur ausgebaut und vieles mehr. Was die Bürger betreffe, so sei es wichtig, Beratungen zu den Förderrichtlinien anzubieten und die Bürger aktiv bei der Beantragung zu unterstützen.

Sabine Witzigmann, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen, gab ebenfalls die Zustimmung ihrer Fraktion für das Klimaschutzkonzept und betonte, dass Klimaschutz die oberste Priorität haben sollte. Für den Klimaschutz sei es fünf nach zwölf. Es sei selbstverständlich, dass die Gemeinde Kressbronn a. B. hier eine Vorreiterrolle einnehmen sollte, um die Strom und Wärmeversorgung der eigenen Liegenschaften, schnellstmöglich klimaneutral umzusetzen. Die Gemeinde sei auf einem guten Weg, so würden aktuell mehrere PV-Anlagen ans Netz gehen und weitere folgen. Für das Parkschulzentrum werde intensiv mit einer Machbarkeitsstudie an einer neuen, innovativen Wärmeversorgung gearbeitet. Das Palmöl sei Vergangenheit. Bei der Einbringung des Klimaschutzkonzeptes sei von ihrer Fraktion auf die Wichtigkeit einer guten Fahrradinfrastruktur hingewiesen worden.  Fahrradfahren sei ein wichtiger Bestandteil des Klimaschutzkonzeptes, Lücken im Fahrradnetz müssten geschlossen werden. Hier solle man in der Bodanstraße anfangen und diese zur Fahrradstraße umwidmen. Das gehe schnell, koste wenig und bringe viel Sicherheit für Fußgänger, Kinder und Fahrradfahrer.

Gemeinderat Martin Kolb, SPD, erklärte, dass die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat schon lange regelmäßig und erfolgreich bemüht seien, Wege zu mehr Klimaschutz zu finden. Eigene Gebäude hätten PV Anlagen, die Beleuchtung werde auf LED umgestellt, das Baugebiet „Bachtobel“ bekomme ein Nahwärmenetz und vieles mehr. Er sei überzeugt, dass alle am gleichen Strang zögen und beim Thema Klimaschutz auch ein Vorbild seien. Die Ausarbeitung des Klimaschutzkonzeptes sei sehr gut und umfangreich. Mit dem Klimaschutzkonzept habe man eine Handreiche, wie Gemeinderat, Verwaltung und auch Bürgerinnen und Bürger zusammen in Zukunft handeln werden.    

Sitzung vom 20. Dezember 2023

3. Auslegung und Veröffentlichung für den Bebauungsplan „Bodan-Werft – Bereich Hotel“ beschlossen
Zwischen dem heutigen Bodan-Areal und dem Naturstrandbad soll ein Hotel entstehen. Im Jahr 2016 wurde dazu ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet. Nach mehreren Entwürfen hat man sich zwischenzeitlich darauf geeinigt, einen Angebotsbebauungsplan für ein Hotel vorzusehen. In den letzten Jahren mussten Verfahrenshindernisse ausgeräumt und weitere Planungsgrundlagen geschaffen werden, weshalb man bei dem Projekt nicht vorankam. Im Rahmen der 2. Auslegung hatte insbesondere das Regierungspräsidium Tübingen den Abschluss eines raumordnerischen Vertrages gefordert, der eine Hotelbebauung für Tourismuszwecke sicherstellen sollte. Regierungspräsidium und Investor haben diesen Vertrag inzwischen unterzeichnet. Der Gemeinderat hatte nun in der Sitzung am 20. Dezember über seine Zustimmung zum raumordnerischen Vertrag sowie die 3. Auslegung und Veröffentlichung des Planentwurfs zu beraten. Der Gemeinderat betonte, dass dort ausschließlich ein Hotel entstehen solle und keine andere Nutzung vorgesehen sei. Bürgermeister Enzensperger informierte, dass für eine anderweitige Nutzung eine Änderung des Bebauungsplans notwendig sei und hierzu die Gemeinde, das Landratsamt und das Regierungspräsidium die Zustimmung erteilen müssten. Nach kurzer Diskussion stimmte der Gemeinderat mehrheitlich dem Vertrag und der 3. Auslegung zu.

Regionalwerk berichtet über Jahresergebnisse 2022 – Gesellschaftsvertrag wird geändert
Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist mit 8 % am Regionalwerk Bodensee beteiligt. Aus diesem Grund muss der Gemeinderat den Jahresabschlüssen und der Gewinnverwendung zustimmen. In der letzten Gemeinderatssitzung präsentierte die Geschäftsführung des Regionalwerks daher die Jahresergebnisse für 2022. Bei Gesamtgewinnen von 2,5 Mio. Euro entfällt auf die Gemeinde ein Betrag von 204.413,83 Euro, wovon jedoch nur 118.933,12 Euro ausgeschüttet und der Rest thesauriert wird, also im Unternehmen verbleibt. Neben der Gewinnverwendung hatte der Gemeinderat auch über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages zu beraten. Dieser sollte insbesondere zur Einführung von Genussscheinen sowie zur Verbesserung der digitalen Gremienarbeit geändert werden.

Baubeschluss zur Erweiterung des Parkschulzentrums gefasst
Die Gemeinde Kressbronn a. B. beabsichtigt neben der derzeitigen Modernisierung und Sanierung des Bestandsgebäudes eine bauliche Weiterentwicklung des Bildungszentrums Parkschule. Das Gebäude soll um weitere Klassen- und Differenzierungsräume, vor allem für das Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) und die Werkrealschule, ergänzt werden. Im SBBZ erhalten Kinder und Jugendliche, die einen besonderen Förderbedarf im Bereich Lernen haben, ein individuell abgestimmtes Unterrichts- und Bildungsangebot. Dadurch kann den Schülerinnen und Schülern eine größtmögliche Aufmerksamkeit gegeben und Teilhabe ermöglicht werden. Nach einem Gemeinderatsbeschluss vom Februar 2020 hat das Regierungspräsidium der Erweiterung des Sonderpädagogischen Bildungszentrums (SBBZ) bis zur Klassenstufe 9 zugestimmt. Bisher wurden die Schülerinnen und Schüler nur bis Klasse sechs unterrichtet und mussten dann die Schule wechseln. Durch die Ergänzung der Schule um weitere Klassen- und Differenzierungsräume im SBBZ werden weitere Klassenzimmer benötigt. Geplant ist ein Erweiterungsbau, der den Raummangel abdecken soll. Dadurch wird gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Lehrerschaft genügend Räume haben, um den Schulalltag zu gestalten. Die aktuelle Planung des Erweiterungsbaus sieht eine Schaffung von 1.161,79 m2 Programmfläche vor. Mit der Planung liegt man in dem ermittelten und somit auch förderfähigen Fehlbedarf an Programmfläche des Regierungspräsidiums Tübingens. Für den Erweiterungsbau rechnet die Gemeinde mit Kosten in Höhe von ca. 9 Mio. Euro, vom Land wird eine Förderung in Höhe von 2,9 Mio. Euro aus der Schulbauförderung und 0,5 Mio. Euro aus dem Ausgleichstock erwartet. Die Gemeinde geht davon aus, dass über den Förderantrag bis Ende 2024 entschieden wird. Rechnet man mit einer Bauzeit von ca. zwei Jahren, könnte der Erweiterungsbau im Schuljahr 2028/2029 in Betrieb genommen werden.
Der Gemeinderat hat den Baubeschluss einstimmig gefasst.

Bauleistungen für Kinder- und Familienzentrum sowie Wohnhaus mit Gewerbeeinheit im Umfang von 7,4 Mio. Euro vergeben
Die Gemeinde baut im neuen Baugebiet Bachtobel ein Kinder- und Familienzentrum mit fünfgruppiger Kinderbetreuungseinrichtung, Familientreff, Gemeindearchiv und zwölf kommunalen Mietwohnungen. Direkt daneben soll ein kommunales Mietwohngebäude mit fünfzehn Mietwohnungen und einer kleinen Gewerbeeinheit entstehen. Für beide Gebäude werden die Bauleistungen gemeinsam ausgeschrieben. Die Gemeinde erhofft sich dadurch Kosteneinsparungen und Synergien beim Bau. Ausgeschrieben wurden nun die Gewerke Rohbau, Aufzug, Sanitär, Elektro, Heizung und Lüftung bei einer Kostenberechnung von 8,5 Mio. Euro. Die Submission ergab Angebote im Umfang von 7,4 Mio. Euro, womit die Vergabe rund 1,1 Mio. Euro hinter der Kostenberechnung zurückbleibt. Bürgermeister Daniel Enzensperger betonte in der Sitzung, dass der zeitgleiche Bau beider Gebäude die richtige Entscheidung gewesen sei.
Der Gemeinderat hat die Bauleistungen einstimmig vergeben.

Gemeinderat hat Dienstleistungen zur Umstellung auf LED-Straßenbeleuchtung vergeben
Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat bereits über 50 % der Straßenbeleuchtung auf LED umgestellt. Die restlichen Straßenbeleuchtungen sollen im Laufe des kommenden Jahres auf LED umgestellt werden. Insgesamt werden die Straßen und Plätze im Gemeindegebiet mit ca. 1.200 Leuchtpunkten ausgeleuchtet. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung der Vergabe der Dienstleistungen zur Montage von Mastaufsatzleuchten an die Firma Siteco GmbH aus Stuttgart zugestimmt.

Gemeinde schafft einen Gabelstapler an
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung der Anschaffung eines Gabelstaplers zugestimmt. Der Gabelstapler wird vom Bauhof für die regelmäßige Be- und Entladung größerer Güter notwendig. Die Anschaffungskosten liegen bei ca. 50.000 Euro.

Gemeinderat verabschiedet einstimmig Haushalt 2024
Der Gemeinderat hat in der Dezember-Sitzung traditionell die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan für das Folgejahr beschlossen. Im Jahr 2024 wird im Ergebnishaushalt mit einem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 28.307.600 Euro, ordentlichen Aufwendungen von 28.174.100 Euro und damit einem Überschuss aus der laufenden Verwaltung von 133.500 Euro geplant. Im Finanzhaushalt stehen dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 27.348.400 Euro Auszahlungen von 24.879.300 Euro gegenüber. Es ergibt sich daher ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 2.469.100 Euro. Die Kreditermächtigung soll auf 1,4 Mio. Euro festgesetzt werden. In der Investitionsplanung sind im Jahr 2024 2,9 Mio. Euro als erste Rate für das Kinder- und Familienzentrum vorgesehen. 500.000 Euro fallen als Finanzierungsanteil rechnerisch am neuen Kinder- und Familienzentrum zusätzlich auf das Gemeindearchiv. 450.000 Euro sind für den Abschluss der Sanierungsarbeiten am Bildungszentrum Parkschule eingeplant. 200.000 Euro werden als Planungsrate für den Erweiterungsbau am Parkschulzentrum eingestellt. 270.000 Euro sollen für die Anschaffung von Bauwagen für den neuen Naturkindergarten ausgegeben werden. 750.000 Euro beträgt der kommunale Anteil an der Sanierung des 4. Bauabschnitts der Bodanstraße. Bei einem Kostenbudget von 400.000 Euro ist im Jahr 2024 die Erweiterung und Modernisierung des Bauernpfads angedacht. 125.000 Euro sollen in ein modernes Sirenenwarnsystem fließen. 

Bürgermeister Daniel Enzensperger ging in seiner Haushaltsrede auf die allgemeine Lage ein. So würden Kriege nicht nur die Sicherheit bedrohen, sie seien auch eine Gefahr für den freien Handel und beeinträchtigten damit auch unmittelbar die Wirtschaft. Für die Gemeinde bedeute dies, dass die steuerstarken Jahre vorbei seien. Bei den Projekten müssten Prioritäten gesetzt werden. Der Haushalt 2024 konzentriere sich daher auf das Wesentliche. Der Investitionsschwerpunkt liege wieder auf der Bildung, dem Thema, das aus seiner Sicht am wichtigsten sei. Gleichzeitig wolle die Gemeinde keinen Haushalt mit negativem Ergebnis. Kressbronn a. B. stehe für eine vernünftige Finanzpolitik, die auch nachfolgenden Generationen nicht jeden Handlungsspielraum nehme. Dem Gemeinderat dankte er für seine Unterstützung.

Stefan Fehringer, BWV-Fraktion, freute sich, dass Kressbronn a. B. im Gegensatz zu anderen Kommunen noch in der Lage sei, finanziell zu gestalten und nicht nur zu verwalten, aber auch hier werde die Luft dünner. Daher müsse man Prioritäten setzen. Die Investitionen stünden zum einen für die Erfüllung der Pflichtaufgaben, wie der Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen, aber auch für die qualitative Aufwertung des Schulstandortes Kressbronn a. B. Man habe mit den Sanierungsarbeiten und dem Anbau künftig eine zeitgemäße Schule mit modernen Einrichtungsstandards. Jetzt sei die Schulleitung und die Lehrerschaft gefordert, die Schülerzahlen wieder auf den Stand früherer Jahre zu bringen. Mit Sicht auf das Klimaschutzkonzept betonte Fehringer für die BWV-Fraktion, dass die Gemeinde in Sachen Klimaschutz mit gutem Vorbild vorangehe, es aber zu keiner Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger kommen solle. Erfreulich sei, dass die Bauplätze im Baugebiet Bachtobel zu einem guten Teil an junge Familien vergeben werden konnten. Diese Finanzmittel würden für die weiteren Entwicklungen im Baugebiet benötigt. Das Thema Flüchtlinge beleuchtete seine Fraktion kritisch. Fehringer betonte, dass in Sachen Zuwanderung ein Punkt erreicht sei, an dem die Kommunen an ihre Grenzen des Leistbaren stoßen. Es gehe nicht nur um die reine Unterbringung, sondern auch um die Integrationsarbeit und Betreuung der geflüchteten Menschen. Bund und Land müssten hier mehr unterstützen. Insgesamt stimme die BWV-Fraktion dem vorgelegten Haushalt 2024 zu.

Für die CDU-Fraktion betonte Karl Bentele, dass die momentan unsicheren Zeiten hohe Verunsicherungen und Belastungen in der Bevölkerung bringen würden. Gleichzeitig zeigten die Steuereinnahmen der Gemeinde eine erstaunlich stabile Entwicklung. Er ging auf die hohe Belastung durch die Personalkosten und die Schwierigkeit, qualifiziertes Personal zu finden, ein, insbesondere im Bereich der Kinderbetreuungseinrichtungen. Investitionen in die Schule und die Bauprojekte im neuen Baugebiet „Bachtobel“ seien ein wesentlicher Schwerpunkt im Haushalt 2024. Bei diesen hohen Investitionen müsse ein Augenmerk auf die Kreditaufnahmen gelegt werden. Die geplante Kreditaufnahme von 1,4 Mio. Euro sollte vermieden werden. Da dürfe künftig das Wort „Sparen“ kein Fremdwort mehr sein. Schlussendlich setze der Haushalt 2024 jedoch die richtigen Schwerpunkte, nämlich in Schule, Bildung und Kinder sowie in die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum. Dies unterstütze seine Fraktion nachdrücklich.

Sabine Witzigmann, Bündnis 90/Die Grünen, war sich für ihre Fraktion sicher, dass die Investitionen im Bildungszentrum Parkschule eine wichtige Investition in die Bildung sei. Die neueste Pisa-Studie erinnere daran, dass die Grundkompetenzen der Kinder auf ein angemessenes Niveau gebracht werden müssten. Des Weiteren machte sie auf den spürbaren Klimawandel aufmerksam und forderte weitere Verbesserungen der Wohnsituation, die Umnutzung der Bodanstraße in eine Fahrradstraße und den Bau von weiteren Radwegen. Für das Klimaschutzkonzept erwarte sie mehr Verbindlichkeit. Die geplanten Großinvestitionen im Baugebiet „Bachtobel“ seien für Kressbronn a. B. von großer Bedeutung. Die Schaffung von Wohnraum für junge Familien, bezahlbar und unter der Verwaltung der Gemeinde sei ein verlässlicher Weg, damit auch die Kinder in Kressbronn a. B. eine Heimat finden könnten. Ihre Fraktion stimme dem Haushalt 2024 für ein nachhaltiges und zukunftsfähiges Kressbronn a. B. zu.

Auch Martin Kolb, SPD, ging für seine Gruppierung auf den Haushalt und die allgemeine finanzielle Lage, den Fachkräftemangel und die beschlossenen Projekte der Gemeinde Kressbronn a. B. ein. Erfreulich sei, dass Bauplätze in größerem Maße vergeben werden konnten und viele Kressbronner zum Zuge gekommen seien. Bei den Vergaben für die kommunalen Einrichtungen im Baugebiet „Bachtobel“ bleibe man erfreulicherweise sogar unter der Kostenschätzung. Vielleicht zahle sich es aus, beim Bauen antizyklisch zu handeln. Die geplanten Ausgaben 2024 seien sinnvoll und führten zu verbesserten Bedingungen für Kinder und Jugendliche oder für die Erhaltung der Infrastruktur sowie für das Erreichen der Klimaziele. Die SPD stimme dem Haushalt zu.

Martina Knappert-Hiese (GUBB) schloss sich ihren Vorrednern an und stimmte ebenfalls dem Haushalt zu. In diesem Zusammenhang ging sie auch auf die aktuelle Flüchtlingssituation ein und warnte, dass es nicht ausreichend sei, Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Insbesondere bei den Sprachkursen und der medizinischen Versorgung bestehe großer Handlungsbedarf. Aufgrund der Klimakrise rechne sie mit weiteren Flüchtlingswellen.

Gemeinderat und Bürgermeister dankten dem Team der Gemeindefinanzen einstimmig für die administrative Ausarbeitung des Haushaltsplans 2024.

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