Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist bemüht, zur Schaffung von Wohnraum für Familien beizutragen. Aus diesem Grund entwickelt die Gemeinde immer wieder Bauplätze und vergibt diese vollerschlossen an Interessenten. Dabei möchte die Gemeinde insbesondere die ortsansässige Bevölkerung berücksichtigen. Außerdem verfolgt die Gemeinde in der Regel das Ziel, Bauplätze gerade an diejenigen zu vergeben, die sich Bauplätze am freien Markt nicht leisten können. Um diese Ziele der kommunalen Bauplatzvergabe in der Praxis gewährleisten zu können, hat die Gemeinde beschlossen, Bauland nur noch zu entwickeln, wenn die zu entwickelnde Fläche im Eigentum der Gemeinde Kressbronn a. B. steht. Die Gemeinde entwickelt also kein Bauland mehr auf privaten Flächen.
Die Ausweisung von Bauplätzen in der Bodenseeregion und so auch in Kressbronn a. B. ist inzwischen deutlich schwieriger geworden. Es stehen zunehmend weniger Flächen zur Ausweisung von Bauplätzen zur Verfügung. Einerseits darf die Gemeinde mit Blick auf den Umweltschutz und den sparsamen Umgang mit Flächen nicht mehr viele Bauflächen ausweisen. Andererseits ist es schwieriger und vor allem teurer geworden, überhaupt Flächen zur Entwicklung von Grundeigentümern zu erwerben. Auch die Kosten für die Planung und Erschließung werden immer teurer. Obwohl die Gemeinde Kressbronn a. B. grundsätzlich keine Gewinnerzielungsabsicht bei der Schaffung von Bauplätzen hat, sind die Entwicklungskosten für Bauplätze und damit auch die kommunalen Bauplatzpreise drastisch gestiegen. Dennoch liegen die Bauplatzpreise der Gemeinde erheblich unter den Baulandpreisen am freien Markt.
Der Gemeinderat hat sich dazu entschieden, Bauplätze nach drei Vergabeverfahren zu vergeben. Der Ablauf und die Kriterien der Vergabeverfahren sind transparent in Richtlinien geregelt. Die Richtlinien sind rechtsanwaltlich geprüft und entsprechen vor allem den europarechtlichen Vorgaben und der neuesten Rechtsprechung.
Stehen kommunale Bauplätze zur Vergabe an, so entscheidet der Gemeinderat entweder für jeden Bauplatz, für Teile eines Baugebietes oder für ein ganzes Baugebiet, welches Vergabeverfahren Anwendung finden soll. Folgende Vergabeverfahren gibt es:
Stehen Bauplätze zur Vergabe an, so werden diese im Amtsblatt der Gemeinde öffentlich ausgeschrieben. Eine Warteliste wird nicht geführt. Auf die Ausschreibung kann sich dann grundsätzlich jeder bewerben. Weitere Informationen und die Unterschiede zu den einzelnen Vergabeverfahren finden Sie unter „Downloads“.
Baugebiet „Moos I“
Die Gemeinde Kressbronn a. B. entwickelt im neuen Baugebiet Moos I Bauplätze für die Kressbronner Bevölkerung. Insgesamt werden 16 Bauplätze mit unterschiedlichen Grundflächen zwischen 250 und 600 m² entwickelt. Es handelt sich um zwölf Doppelhaus- und vier Einzelhausbauplätze.
Für die Bauplätze wurde ein einheitlicher Verkaufspreis von 725,00 €/m² festgelegt. Die Bauplätze sollen in drei Tranchen vergeben werden, die voraussichtlich wie folgt aussehen werden und zudem dem Übersichtsplan zur Vergabe entnommen werden können:
a) Tranche 1
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.10.2025 beschlossen, folgende sechs Bauplätze (vollerschlossen) in der ersten Tranche zu vergeben:
Bauplatz | Flst. Nr. | Größe |
Nr. 2 | 8384 | 294 m² |
Nr. 3 | 8385 | 293 m² |
Nr. 4 | 8386 | 345 m² |
Nr. 5 | 8387 | 374 m² |
Nr. 6 | 8388 | 317 m² |
Nr. 7 | 8389 | 315 m² |
Für die erste Tranche wurde die Vergabe im Einheimischenmodell nach der Wohnflächenvergaberichtlinie I festgelegt. Bei einer Vergabe im Einheimischenmodell erhält den Zuschlag, wer anhand der Orts- und Sozialkriterien die höchste Punktzahl erreicht. Die Bauplätze werden als Gruppe vergeben. Die Zuteilung der Bauplätze erfolgt anschließend anhand der sich ergebenden Rangfolge und der jeweils angegebenen Prioritäten der Bewerberinnen und Bewerber. Die Richtlinie mit den Vergabekriterien finden Sie hier.
Die Bauplätze sollen voraussichtlich Ende 2025 ausgeschrieben werden. Der genaue Bewerbungszeitraum wird mit der Ausschreibung der Bauplätze veröffentlicht.
Die Bewerbung kann durch eine Einzelperson oder eine Paarbewerbung erfolgen. Für die Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung eines anerkannten Kreditinstitutes erforderlich. Des Weiteren ist für die Bewerbung das Einkommen im Jahr 2024 ausschlaggebend. Interessenten, die derzeit noch nicht über einen Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2024 verfügen, werden gebeten, auch diesen frühzeitig einzuholen. Die Bewerbung erfolgt über das Bauplatzportal „Baupilot“. Falls eine Online-Bewerbung für Sie nicht möglich ist, können Sie sich an die Gemeindeverwaltung wenden. Berücksichtigt werden nur rechtzeitig eingegangene Bewerbungen natürlicher privater Personen. Weitere Informationen zum Baugebiet Moos I finden Sie hier. Die Gemeinde bittet, von Anrufen und E-Mails nach Möglichkeit abzusehen.
b) Weitere Tranchen
Für die darauffolgenden Tranchen wurde ein Entwurf erstellt. Die weiteren Tranchen wurden allerdings vom Gemeinderat noch nicht beschlossen. Der Beschluss weiterer Tranchen erst nach Abschluss der jeweils vorherigen Tranche. Im Falle eines reibungslosen geplanten Ablaufs könnten die Tranchen allerdings folgendermaßen vergeben werden:
Tranche 2:
Bauplatz | Flst. Nr. | Größe |
Nr. 9 | 8395 | 311 m² |
Nr. 10 | 8394 | 303 m² |
Nr. 11 | 8393 | 269 m² |
Nr. 12 | 8392 | 271 m² |
Nr. 13 | 8391 | 255 m² |
Nr. 14 | 8390 | 282 m² |
Die Bauplätze Nr. 9 bis 14 (vollerschlossen) sollen voraussichtlich ebenfalls im Einheimischenmodell vergeben werden.
Tranche 3:
Bauplatz | Flst. Nr. | Größe |
Nr. 1 | 8383 | 585 m² |
Nr. 8 | 8396 | 470 m² |
Nr. 15 | 8380 | 447 m² |
Nr. 16 | 8376 | 502 m² |
Die Bauplätze Nr. 1, 8, 15 und 16 (vollerschlossen) sollen voraussichtlich im Höchstgebotsverfahren vergeben werden.
Häufig gestellte Fragen
FAQ – Baugebiet Moos I
Bewerbungsportal
Die Bauplatzvergabe aller Tranchen erfolgt über das Bauplatzportal Baupilot unter www.baupilot.com/kressbronn-am-bodensee. Dort erhalten Sie zudem noch weitere Informationen.
Baugebiet Moos I
Das Baugebiet Moos I befindet sich am Ortsausgang in Richtung Gattnau in den Gewannen Moos und Maräzhalde. Es schließt an den Moosweg und die Gattnauer Straße an und umfasst eine Fläche von ca. 1,4 Hektar. Neben den Wohnbauplätzen sollen dort auch eine weitere Kinderbetreuungseinrichtung sowie eine Anschlussunterkunft für Flüchtlinge entstehen. Weitere Informationen zum Baugebiet Moos I erhalten Sie hier.
Hinweis: Bitte sehen Sie derzeit von Anfragen an die Gemeinde zu den Bauplätzen ab. Alle derzeit verfügbaren Informationen sind auf dieser Seite eingestellt. Aktuellere Informationen werden auf dieser Homepage eingestellt, sobald diese vorliegen.
Nicht jeder kann sich einen Bauplatz oder ein Einfamilienhaus leisten. Viele Menschen sind daher auf Mietwohnraum angewiesen. Aus diesem Grund trägt die Gemeinde bei der Baulandentwicklung auch zur Schaffung von Mietwohnraum bei. Einerseits engagiert sich die Gemeinde Kressbronn a. B. selbst im Bau von Mehrfamilienwohnhäusern, um Mietwohnungen vor allem für die örtliche Bevölkerung zu schaffen. Andererseits arbeitet die Gemeinde mit genossenschaftlichen, gemeinnützigen oder öffentlichen Bauträgern zusammen. Bei diesen steht wie bei der Gemeinde nicht die Absicht zur Gewinnmaximierung im Vordergrund, sondern die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.
Schreibt die Gemeinde Kressbronn a. B. Wohnbauplätze für den Mietwohnungsbau aus, so ist damit ausschließlich die Schaffung von Mehrfamilienhäusern mit Mietwohnungen gemeint. Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen entwickelt die Gemeinde nicht. Auf die Vergabe von Wohnbauplätzen für den Mietwohnungsbau können sich bewerben: Wohnungsbaugenossenschaften i. S. d. Genossenschaftsgesetzes (GenG), gemeinnützige Gesellschaften (z. B. gGmbH), gemeinnützige Vereine, Europäische Wohnungsbaugenossenschaften i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE), vergleichbare Wohnungsbaugenossenschaften nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Gesellschaften nach dem Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedsstaates und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Privatpersonen oder andere private Bauträger können sich auf diese speziellen Bauplätze also nicht bewerben.
Der Gemeinderat hat sich dazu entschieden, Bauplätze für den Mietwohnungsbau nach einem geregelten Vergabeverfahren zu vergeben. Der Ablauf und die Kriterien der Vergabeverfahren sind transparent in der Wohnbauvergaberichtlinie III festgeschrieben. Die Richtlinie ist rechtsanwaltlich geprüft und entspricht vor allem den europarechtlichen Vorgaben und der neuesten Rechtsprechung.
Stehen Wohnbauplätze für den Mietwohnungsbau zur Vergabe an, so werden diese im Amtsblatt der Gemeinde und in anderen Medien öffentlich ausgeschrieben. Eine Warteliste wird nicht geführt. Auf die Ausschreibung können sich nur folgende Personen bewerben: Wohnungsbaugenossenschaften i. S. d. Genossenschaftsgesetzes (GenG), gemeinnützige Gesellschaften (z. B. gGmbH), gemeinnützige Vereine, Europäische Wohnungsbaugenossenschaften i. S. d. Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 des Rates vom 22. Juli 2003 über das Statut der Europäischen Genossenschaft (SCE), vergleichbare Wohnungsbaugenossenschaften nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, gemeinnützige Vereine oder gemeinnützige Gesellschaften nach dem Recht der Europäischen Union oder eines Mitgliedsstaates und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Privatpersonen oder andere private Bauträger können sich auf diese speziellen Bauplätze also nicht bewerben.
Derzeit werden von der Gemeinde Kressbronn a. B. keine Bauplätze für den Mietwohnungsbau vergeben. Es wird keine Warteliste geführt. Bitte sehen Sie von Anfragen an die Gemeinde ab.
Die Ansiedlung oder Erweiterung von Gewerbebetrieben in der Gemeinde Kressbronn a. B. ist und bleibt erklärtes Ziel der Gemeinde. Gewerbe schafft Arbeitsplätze, generiert Steuereinnahmen und sorgt für Wohlstand unserer Gemeinde und Gesellschaft. Aus diesen Gründen ist die Gemeinde bemüht, weitere Flächen für Gewerbe zur Verfügung zu stellen. In den letzten Jahren stellt sich dies in den Bodenseegemeinden wegen der besonders schutzwürdigen Landschaft als zunehmend schwieriger heraus.
Bestehende Gewerbegebiete in der Gemeinde befinden sich vor allem im Heidach sowie nördlich der Argenstraße. Industriegebiete mit Schwerindustrie oder stark störendem Gewerbe gibt es in der Gemeinde keine.
Die derzeitigen Gewerbegebiete sind weitgehend ausgelastet. Die Gemeinde hat selbst derzeit keine gewerblichen Flächen mehr zur Verfügung. Aus diesem Grund bitten wir darum, von Anfragen an die Gemeinde abzusehen.
Da die bestehenden Gewerbegebiete in Kressbronn a. B. in ihrer Kapazität ausgelastet sind, bemüht sich die Gemeinde seit vielen Jahren um die Schaffung eines neuen Gewebegebietes in den Gewannen Kapellenesch/Haslach. Die Planungen sind jedoch auf Grund artenschutzrechtlicher Fragestellung ins Stocken geraten. Von einer Erschließungsreife sind die Planungen derzeit weit entfernt. Informationen zum geplanten Gewerbegebiet finden Sie hier.
Der Kressbronner Gemeinderat hat in der Sitzung am 26.01.2022 Ziele für ein Gewerbegebiet festgelegt. Wunsch des Gemeinderates war es, vorab festzulegen, was die Gemeinde möchte und was nicht.
Derzeit sind im geplanten Gewerbegebiet Kapellenesch/Haslach keine Gewerbeflächen verfügbar. Aus diesem Grund bitten wir darum, von Anfragen zu konkreten Gewerbeflächen in diesem Gebiet derzeit abzusehen.
Ob Gewerbebetriebe auch außerhalb von gewerblichen Bauflächen in Misch- oder auch Wohngebieten zulässig sind, hängt maßgeblich davon ab, welchen Charakter sie haben und welche Störwirkung sie für das Wohnen entwickeln können. Die Zulässigkeit von Gewerbebetrieben im jeweiligen Gebiet ergibt sich aus dem geltenden Bebauungsplan oder der Eigenart der näheren Umgebung. Das Sachgebiet Bau- und Umweltverwaltung oder auch das Baurechtsamt des Gemeindeverwaltungsverbandes Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen stehen Gewerbebetrieben, die sich über Ansiedlungs- oder Erweiterungsmöglichkeiten informieren wollen, gerne mit Rat und Information zur Seite.
Sachgebiet Bau- und Umweltverwaltung
Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
07543 9662-37
wohnbauplatzvergabe@kressbronn.de