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Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen Gemeinden unter 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan erstellen. Dieser soll den aktuellen Wärmebedarf der Gebäude in Kressbronn a. B., Energiequellen und Einsparpotenziale analysieren sowie Maßnahmen zur Umstellung auf erneuerbare Energien und zur Reduzierung von CO₂-Emissionen entwickeln. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Wärmeerzeugung, insbesondere für private Haushalte und das Gewerbe, die nahezu 40 % der gesamten CO2-Emissionen in Kressbronn a. B. verursachen. Ein Wärmeplan kann somit auch für die Bürgerinnen und Bürger Auskunft geben, ob das eigene Wohngebäude möglicherweise zukünftig an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann oder ob eine eigene nachhaltige Wärmequelle zum Einsatz kommen sollte. Die egs-plan Ingenieurgesellschaft mbH aus Stuttgart wurde mit der Erstellung der Planung beauftragt.

Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung erfolgt eine Eignungsprüfung gemäß § 14 WPG, um festzustellen, ob bestimmte Teilgebiete für die Versorgung durch Wärmenetze oder Wasserstoffnetze mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht geeignet sind. Diese Prüfung findet in einer frühen Phase der Wärmeplanung statt. Resultiert aus der Prüfung keine Eignung, besteht die Option für diese Teilgebiete eine verkürzte Wärmeplanung durchzuführen. Als Ergebnis der Prüfung § 14 WPG wird keine verkürzte Planung durchgeführt, sondern das Regelverfahren zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird für das gesamte kommunale Gebiet von Kressbronn a. B. angewendet. Die Anwendung der Ansätze einer verkürzten Wärmeplanung wird als nicht erforderlich erachtet, da keine nennenswerte Reduzierung des Planungsaufwands erwartet wird. Nach Fertigstellung der Bestands- und  Potentialanalyse sowie der Zielszenarien werden die Ergebnisse ebenfalls in dieser Rubrik zur Verfügung gestellt.

Kurzüberblick

Ziel

Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Kressbronn a. B. zur nachhaltigen Reduzierung von CO2-Emissionen

Beschreibung

Die Gemeinde lässt einen kommunalen Wärmeplan erstellen. Ziel ist die Analyse des Wärmebedarfs, die Ermittlung von Möglichkeiten zur Wärmebedarfsreduzierungen, nachhaltigen Wärmequellen und unvermeidbarer Abwärme. Damit soll anschließend ein strategischer Plan für mögliche nachhaltige Wärmenetze erarbeitet werden.  

Projektbeginn

2024

Projektende

2025

Beratungen im Gemeinderat

  • 25.09.2024 (Beschluss Vergabe Fachplanungsleistungen)

Bürgerbeteiligung

Information

Kosten

ca. 80.000 Euro

Finanzierung

  • Eigenmittel
  • Fördermittel (ca. 90 %) 

Aktueller Status

In Planung

Kontakt

Sachgebiet Klimaschutz
Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
klimaschutz@kressbronn.de

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