Nach dem Wärmeplanungsgesetz müssen Gemeinden unter 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028 einen Wärmeplan erstellen. Dieser soll den aktuellen Wärmebedarf der Gebäude in Kressbronn a. B., Energiequellen und Einsparpotenziale analysieren sowie Maßnahmen zur Umstellung auf erneuerbare Energien und zur Reduzierung von CO₂-Emissionen entwickeln. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Wärmeerzeugung, insbesondere für private Haushalte und das Gewerbe, die nahezu 40 % der gesamten CO2-Emissionen in Kressbronn a. B. verursachen. Ein Wärmeplan kann somit auch für die Bürgerinnen und Bürger Auskunft geben, ob das eigene Wohngebäude möglicherweise zukünftig an ein Wärmenetz angeschlossen werden kann oder ob eine eigene nachhaltige Wärmequelle zum Einsatz kommen sollte. Die egs-plan Ingenieurgesellschaft mbH aus Stuttgart wurde mit der Erstellung der Planung beauftragt.
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung erfolgt eine Eignungsprüfung gemäß § 14 WPG, um festzustellen, ob bestimmte Teilgebiete für die Versorgung durch Wärmenetze oder Wasserstoffnetze mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht geeignet sind. Diese Prüfung findet in einer frühen Phase der Wärmeplanung statt. Resultiert aus der Prüfung keine Eignung, besteht die Option für diese Teilgebiete eine verkürzte Wärmeplanung durchzuführen. Als Ergebnis der Prüfung § 14 WPG wird keine verkürzte Planung durchgeführt, sondern das Regelverfahren zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird für das gesamte kommunale Gebiet von Kressbronn a. B. angewendet. Die Anwendung der Ansätze einer verkürzten Wärmeplanung wird als nicht erforderlich erachtet, da keine nennenswerte Reduzierung des Planungsaufwands erwartet wird.
Der Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 04.06.2025 über den aktuellen Stand der Bestands- und Potenzialanalyse informiert. Die bisherige Analyse umfasst rund 4.850 Gebäude und zeigt, dass der Wärmebedarf im Jahr 2023 etwa 100.000 MWh betrug, wovon rund 70 % durch fossile Energieträger gedeckt wurden. Mit gezielten Maßnahmen und einer jährlichen Sanierungsrate von 2 % soll der Wärmebedarf bis 2035 um 22 % sinken. Gleichzeitig werden verschiedene erneuerbare Energiequellen, wie Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie, Wassernutzung und Biomasse, intensiv geprüft und genutzt. Ein besonderes Potenzial wurde bei dezentralen Erdwärmesonden, der Nutzung von Abwärme aus der kommunalen Kläranlage sowie der Seewärme des Bodensees identifiziert. Insgesamt wird angestrebt, die Wärmeversorgung in Kressbronn a. B. wirtschaftlich und technologisch zukunftsfähig und klimaneutral zu gestalten. Im nächsten Schritt werden konkrete Szenarien und Maßnahmenpläne erarbeitet, die der Gemeinde als Leitfaden für die Umsetzung der Wärmewende dienen sollen. Die Präsentation mit weiteren Informationen zur Bestands- und Potenzialanalyse kann im Downloadbereich eingesehen werden.
Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für Kressbronn a. B. zur nachhaltigen Reduzierung von CO2-Emissionen
Die Gemeinde lässt einen kommunalen Wärmeplan erstellen. Ziel ist die Analyse des Wärmebedarfs, die Ermittlung von Möglichkeiten zur Wärmebedarfsreduzierungen, nachhaltigen Wärmequellen und unvermeidbarer Abwärme. Damit soll anschließend ein strategischer Plan für mögliche nachhaltige Wärmenetze erarbeitet werden.
2024
2025
Information
ca. 80.000 Euro
In Planung
Sachgebiet Klimaschutz
Amt für Gemeindeentwicklung und Bauwesen
Gemeinde Kressbronn a. B.
Hauptstraße 19
88079 Kressbronn a. B.
klimaschutz@kressbronn.de