Zum 1. Januar 2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Auf Grund des vom Land neu vorgegebenen Berechnungsverfahrens der Grundsteuer müssen auch die kommunalen Hebesätze neu festgelegt werden. Dies hat Auswirkungen für alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken. Die Gemeinde braucht die Einnahmen aus der Grundsteuer, da sie damit ihre Ausgaben finanziert. Auf die Grundsteuereinnahmen oder Teile davon kann die Gemeinde nicht verzichten. Ziel der Gemeinde ist jedoch eine aufkommensneutrale Festsetzung der Hebesätze. Dies bedeutet, dass mit der Grundsteuerreform keine Steuererhöhung erfolgen soll. Auf dieser Grundlage ist vorgesehen, den Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) auf 490 % und für die Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) auf 195 % festzusetzen. Die neue Hebesatzsatzung wird der Gemeinderat in der November-Sitzung beschließen. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat daher alle Interessierten zu einer Informationsveranstaltung „Grundsteuerreform 2025“ am 5. November 2024 in die Festhalle eingeladen.
05.11.2024 um 18:00 Uhr
Foyer der Festhalle
Grundsteuerreform
Bürgermeister Daniel Enzensperger
Matthias Käppeler, Leiter Amt für Gemeindefinanzen
Hansjörg Obergfell, Gutachterausschuss
Karin Wiech, Leiterin Bürgermeisteramt
ca. 160 Bürgerinnen und Bürger
Bürgermeister Daniel Enzensperger begrüßte die Anwesenden. Er teilte mit, dass es ihm ein Anliegen sei, die Bürgerinnen und Bürger über die anstehende Grundsteuerreform zu informieren. Die Grundsteuerbescheide würden voraussichtlich im Januar 2025 versandt werden. Das Verfahren sei im Gegensatz zu früher einfacher, habe aber Auswirkungen. So würden die Gebäude unberücksichtigt bleiben, es werde lediglich das Grundstück berücksichtigt, ausschlaggebend sei der Bodenrichtwert. Dies führe zu einer Umverteilung der Grundsteuer, die große Masse würde davon profitieren, ein kleiner Teil werde den Hauptteil der Kosten tragen müssen. Er betonte, dass die Gemeinde Kressbronn a. B. insgesamt nicht mehr Steuern einnehmen werde.
Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger kamen hauptsächlich Fragen zu den Bodenrichtwerten, zudem wurde deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Grundsteuerreform zu großen Ungerechtigkeiten führe. Es sei eine Art von Vermögenssteuer.
Die Informationsveranstaltung war sehr gut besucht und den Anwesenden war es wichtig, auch ihren Unmut ausdrücken zu können. Durch die detaillierten Informationen konnte die Veranstaltung sachlich gehalten werden. Die Veranstaltung war auch insofern wichtig, dass klar wurde, dass die Kommune keine Einflussmöglichkeiten auf die Grundsteuerreform hat und ihr Handlungsspielraum sehr begrenzt ist.