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Pressemitteilungen

Winterdienst der Gemeinde

Wir alle wünschen uns weiße Weihnachten. Damit verbunden ist auch ein funktionierender Winterdienst. In der Gemeinde Kressbronn a. B. wird der Winterdienst abgestuft nach Dringlichkeit durchgeführt. Die erste Stufe umfasst alle verkehrswichtigen Straßen, Busstrecken und Steigungen. In der zweiten Stufe werden die Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung geräumt. Unter die dritte Stufe fallen alle untergeordneten Anliegerstraßen und die Gemeindeverbindungswege. Bei anhaltenden Schneefällen müssen alle verkehrswichtigen Straßen der Stufe 1 ständig geräumt und gestreut werden. Dies führt auf Grund der begrenzten Kapazität zu Einschränkungen bei der Durchführung des Winterdienstes auf allen anderen Straßen.

Leider ist es nicht immer möglich, beim Räumen der Straßen auf Eingänge oder Einfahrten zu Grundstücken besondere Rücksicht zu nehmen. Die Räumfahrzeuge schieben den Schnee an den Rand der Fahrbahn, wodurch Schneewälle entstehen. Um dies zu verhindern, müssten die Mitarbeiter den Schnee von Hand mit Schieber und Schaufel wegräumen, was einerseits zu langsam und andererseits zu aufwändig wäre. Auch ist es der Gemeinde nicht möglich, bei starkem Schneefall alle Straßen gleichermaßen bis 7:00 Uhr vom Schnee zu befreien. Der Winterdienst kommt zur Fahrbahnräumung und –streuung gerade von schmalen Straßen und untergeordneten Anliegerstraßen oft erst im Laufe des Tages. Bei der Fahrbahnräumung kommt es daher gerade bei einer späteren Räumung dazu, dass zuvor geräumte Gehwege oder entsprechende Streifen am Rande der Fahrbahn wieder zugeworfen werden. Dies ist für die Anlieger unangenehm, aber leider nicht vermeidbar. Die Gemeindeverwaltung bittet um Verständnis.

Pressemitteilung vom 21.12.2023