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Pressemitteilungen

Reinigungspflicht von Gehwegen

Der Herbst beginnt und die Blätter beginnen sich bunt zu färben. Bald wird das Laub auf den Boden fallen und auch die Gehwege bedecken. Die Gemeinde bittet daher alle Anwohnerinnen und Anwohner, an die Straßenreinigung zu denken. Laub kann besonders, wenn es nass ist, sehr glatt werden. Rutscht ein Fußgänger wegen des nassen Laubs auf dem Gehweg aus, kann dies gravierende Folgen für den Anlieger haben.

Nach der Satzung der Gemeinde Kressbronn a. B. ist jeder Anlieger verpflichtet, die Gehwege von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub zu reinigen. Dies dient einerseits der Sicherheit und andererseits einem gepflegten Ortsbild. Leider kommt es wieder vor, dass vor allem das Laub auf der Straße entsorgt wird. Die Gemeinde weist daher darauf hin, dass Schmutz, Laub, Unrat und Unkraut von den Anliegern aufzusammeln und selbst zu entsorgen ist. Laub lässt sich grundsätzlich in der Biotonne entsorgen, allerdings ist das in der Praxis nur für kleinere Mengen realisierbar. Größere Mengen Laub können im Wertstoffhof Kressbronn a. B., Im Heidach 21 entsorgt werden. Alternativ kann das Laub auf dem Komposthaufen entsorgt oder auch als Laubhaufen im Garten angehäuft werden. In den Laubhäufen können sich dann u. a. Igel ein gemütliches Winterquartier einrichten.

Pressemitteilung vom 05.10.2023