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Pressemitteilungen

Seniorenratswahl

Seniorinnen und Senioren sind ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft. Es ist daher Aufgabe der Gemeinde, die Teilhabe der Senioren in der Gemeinde am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und weiterzuentwickeln. Zur Vertretung der Interessen von Seniorinnen und Senioren gibt es in Kressbronn a. B. einen Seniorenrat. Um den Seniorenrat zu stärken, die Strukturen klar festzulegen und dem Seniorenrat einen festen Platz in der Gemeinde zu garantieren, hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung ein Organisationsstatut beschlossen. Hiernach besteht der Seniorenrat künftig aus neun Mitgliedern (mind. 60 Jahre alt), die ehrenamtlich tätig sind. Sie werden vom Gemeinderat für fünf Jahre gewählt. Die Aufgaben des Seniorenrates sind die Förderung des gesellschaftlichen Lebens von Senioren in der Gemeinde, die Planung und Durchführung von Veranstaltungen für Senioren sowie die Vertretung der Interessen von Senioren gegenüber Gemeindeverwaltung und Gemeindeorganen. 

Gewählt werden kann, wer:

  • das 60. Lebensjahr vollendet hat

  • in Kressbronn a. B. das Bürgerrecht besitzt
  • sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennt.

Weitere Informationen finden Sie in der öffentlichen Bekanntmachung. Das ausgefüllte Bewerbungsformular muss spätestens bis zum 3. Januar 2024, 18 Uhr an die Gemeinde geschickt werden.

Öffentliche Bekanntmachung
Bewerbungsformular 


Pressemitteilung vom 11.10.2023