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Pressemitteilungen

Interkommunales Gewerbegebiet "Kapellenesch-Haslach"

interkommunales Gewerbegebiet

Die Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands Eriskirch-Kressbronn a. B.-Langenargen entwickeln ein interkommunales Gewerbegebiet. Dieses soll in den Gewannen Kapellenesch und Haslach, auf der Gemarkung Kressbronn a. B. entstehen. Die Fläche umfasst insgesamt 17 ha, sie ist im Lageplan schwarz gestrichelt.

Der Flächennutzungsplan ist bereits entsprechend geändert, so dass mit der Bauleitplanung begonnen werden kann. Die Gemeinde Kressbronn a. B. beabsichtigt, eine erste Teilfläche des Gebietes zu entwickeln. Aus diesem Grund soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Hierbei sollen bereits die konkreten Vorstellungen und Planungen der interessierten Gewerbebetriebe, sofern möglich, berücksichtigt werden. Das Bebauungsplanverfahren wird voraussichtlich zwei Jahre beanspruchen.

Das Plangebiet liegt verkehrstechnisch sehr gut gelegen. Es bestehen kurze Anbindungen über die L 334 bzw. die B 467 sowie die B 31. Außerdem kann der durch das Gewerbegebiet verursachte Verkehr noch vor der Wohnbebauung unkompliziert in das Plangebiet zu- und abfahren. Die geplanten Gewerbeflächen befinden sich im Eigentum zweier Unternehmen (Fa. Marschall GmbH & Co. KG sowie Fa. Ewald Bauer GmbH & Co. KG). Die Vermarktung erfolgt direkt über die Flächeneigentümer. Zur Vorbereitung der Vergabeentscheidung will die Gemeinde bei den örtlichen Gewerbebetrieben abfragen, wer Interesse an Gewerbeflächen hat. Diese Informationen sollen dann, mit einem Vorschlag durch die Gemeindeverwaltung versehen, den Unternehmen übergeben werden. Ziel dabei ist es, die örtlichen Gewerbebetriebe in der Suche nach geeigneten Gewerbeflächen zu unterstützen. Sobald zwischen den Flächeneigentümern und der Gemeindeverwaltung Einigkeit bzgl. der anzusiedelnden Gewerbebetriebe besteht, kann das notwendige Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Danach kann dann die Realisierung des Gewerbegebietes erfolgen.

Für die weitere Planung ist es wichtig, dass die Gemeinde weiß, welche Gewerbebetriebe derzeit Interesse an Gewerbeflächen haben, sei es aus Erweiterungs- oder Verlagerungsgründen. Hierfür steht ein Fragebogen auf der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B. unter der Rubrik „Aktuelles“ zur Verfügung. Der Fragebogen kann auch über den QR-Code aufgerufen werden.

Die Gemeinde bittet, den Fragebogen bis zum 17. Januar 2025 auszufüllen.

Bei Fragen kann man sich gerne an Thomas Feick, Tel. 07543 9662-35, thomas.feick@kressbronn.de wenden.

Pressemitteilung vom 03.12.2024