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Pressemitteilungen

Biotopverbund­planung

Die Gemeinde Kressbronn a. B. lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, insbesondere Eigentümer von Landwirtschaftlicher Flächen und Grünflächen im Gemeindegebiet Kressbronn a. B. am Montag, den 16.10.2023 zur Informationsveranstaltung zur Biotopverbundplanung in das Foyer der Festhalle ein.

Woher kommt die Biotopverbundplanung?
Bereits seit dem Jahr 2002 ist der Biotopverbund im Naturschutzgesetz des Bundes verankert. Im Jahr 2019 reagierte die Landesregierung mit einem Eckpunktepapier auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen“, welches von der Initiative „proBiene“ auf den Weg gebracht wurde. Im Juli 2020 wurde die Gesetzesnovelle zur Biodiversität mit der Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes vom Landtag verabschiedet (sog. Biodiversitätsstärkungsgesetz). Ein übergeordnetes Ziel davon ist die Stärkung der biologischen Vielfalt und damit der stufenweise Ausbau des Biotopverbunds. Dieser soll bis zum Jahr 2023 mindestens 10 Prozent, bis zum Jahr 2027 mindestens 13 Prozent und bis zum Jahr 2030 mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche Baden-Württembergs umfassen.

Worin besteht die Problematik?
Durch die kontinuierliche Bebauung und den Ausbau von Straßen, Schienen oder auch Leitungstrassen sind etliche Lebensräume verloren gegangen oder wurden voneinander getrennt. Die Folge daraus ist die Entstehung von isolierten Einzelbiotopen, welche oft für das Überleben einzelner Arten zu klein sind. Tiere und Pflanzen haben nur erschwert oder gar nicht mehr die Möglichkeit zum Austausch zwischen den Gebieten. Das Resultat ist die Gefährdung etlicher Lebensgemeinschaften und der Verlust der biologischen Vielfalt.

Umso wichtiger ist es deshalb, die verbleibenden Lebensräume, so wie auch die bestehenden Vernetzungen zu schützen. Neben dem Erhalt existierender Biotope sowie deren Verbindungen, besteht allerdings auch das Ziel, funktionsfähige ökologische Wechselbeziehungen wieder herzustellen und weiter zu entwickeln. Dadurch sollen die unterschiedlichen Arten die Chance haben, sich wieder auszubreiten.

Was ist die Aufgabe der Gemeinde?
Die Umsetzung dessen soll durch öffentliche Planungsträger wie Regierungspräsidien, Landkreise und Gemeinden erfolgen. Die Aufgabe der Gemeinden ist es, in einem ersten Schritt eine Grundlage in Form einer Biotopverbundplanung für ihre Gemarkung zu erstellen. Inhalt dieser Biotopverbundplanung soll ein auf den vorhandenen Datengrundlagen basierender Bestandsplan mit existierenden Biotopen und Biotopverbundelementen sein. Sie konzentriert sich dabei außerdem auf die verbundrelevanten, regionalspezifischen Zielarten. Darauf aufbauend soll die Biotopverbundplanung die Ausarbeitung eines Maßnahmenkonzeptes für die Sicherung und Verbesserung der bestehenden Biotope, aber auch gegebenenfalls die mögliche Erweiterung oder Neuschaffung von Lebensräumen beinhalten. Die anschließende Umsetzung des Konzepts ist für die Gemeinden derzeit nicht automatisch verpflichtend und soll maßgeblich über freiwillige Maßnahmen umgesetzt werden. Hierfür soll gleichzeitig in der Biotopverbundplanung ausgearbeitet werden, welche Maßnahmen priorisiert umgesetzt werden sollten.

Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat hierfür mit Beschluss des Gemeinderates vom 24.11.2021 das Fachbüro 365 Grad freiraum + umwelt zur Erstellung dieser Biotopverbundplanung beauftragt. Zudem wurde ein temporärer Beirat mit Vertretern aus dem Gemeinderat, der Ladwirtschaft und dem Naturschutz gegründet, der das Projekt begleitet. In der Zwischenzeit hat das Fachbüro durch Sichtung aller vorliegenden Unterlagen und Begehungen im Gemeindegebiet eine Bestandsaufnahme in Kressbronn a. B. gemacht. Im nächsten Schritt wurde ein Konzept mit Maßnahmenvorschlägen erarbeitet. Dies wurde der Gemeindeverwaltung sowie dem temporären Beirat bereits präsentiert und deren Anregungen und Bedenken wurden eingearbeitet. Nun soll der Entwurf des Maßnahmenplanes am Montag, den 16.10.2023, um 19:00 Uhr in der Festhalle der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

Pressemitteilung vom 11.10.2023