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Pressemitteilungen

Hebesätze der Grundsteuer A und B

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuern ab 1. Januar 2023 anzupassen. Für die Grundsteuer A steigt der Hebesatz nach 16 Jahren von 320 auf 360 %. Diese Anpassung entspricht damit einer durchschnittlichen Erhöhung von 0,78 % pro Jahr. Der Hebesatz für die Grundsteuer B steigt nach sechs Jahren von 360 auf 380 %. Diese Anpassung entspricht einer durchschnittlichen Steigerung von 0,93 % pro Jahr. Beide Erhöhungen liegen somit deutlich unterhalb der Inflationsrate von derzeit über 10 %. Die geplanten Mehreinnahmen belaufen sich auf rund 8.750 Euro bei der Grundsteuer A und 85.000 Euro pro Jahr bei der Grundsteuer B.

Keine Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes
Auf eine Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes wurde wegen der sich anbahnenden Rezession verzichtet, um damit keine Arbeitsplätze, betrieblichen Investitionen und somit den attraktiven Wirtschaftsstandort Kressbronn a. B. zu gefährden.

Grundsteuererträge sollen die nächsten Jahre stabil bleiben
Einig war sich der Gemeinderat, dass diese Steuererhöhung notwendig ist, um der hohen Inflation entgegenzuwirken. Gleichzeitig wurde zum Ausdruck gebracht, dass diese Entscheidung gerade in dieser Zeit nicht leicht fällt. Durch die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer werde aber die notwendige Steuererhöhung auf möglichst viele Schultern verteilt, da Eigentümer, Vermieter und Mieter gleichermaßen belastet werden. Bürgermeister und Gemeinderäte betonten des Weiteren, dass die Grundsteuererträge die nächsten Jahre stabil bleiben sollten. Insbesondere sei es nicht geplant, die Grundsteuerreform 2025 für eine weitere Anpassung zu nutzen. Bürgermeister Daniel Enzensperger bedankte sich bei den Damen und Herren des Gemeinderates, dass sie die Anpassung der Hebesätze mittragen. Ihm sei wohl bewusst, dass dies eine unpopuläre Entscheidung sei: „Durch Erhöhung der Hebesätze leisten wir alle einen Beitrag dazu, die sehr gute Infrastruktur unserer Gemeinde auch künftig finanzieren zu können.“

Anpassung der Hebesätze ist ein Beitrag zur Finanzierung der sehr guten Infrastruktur
Die Gemeinde Kressbronn a. B. bietet eine sehr gute Infrastruktur und legt großen Wert darauf, gerade im Bereich der Bildung immer wieder zu investieren. So wird es im Baugebiet Bachtobel eine neue Kinderbetreuungseinrichtung mit fünf Gruppen geben, hierfür sind rund 8 Mio. Euro eingeplant. Das Bildungszentrum Parkschule wird modernisiert, erweitert und mit einer neuen Medientechnik ausgestattet. Hierfür sind insgesamt 8,25 Mio. Euro für die nächsten Jahre eingeplant. Hinzu kommen steigende Baupreise und sinkende Zuschüsse des Landes und des Bundes. Leider steigen die Steuereinnahmen nicht mehr in der bisherigen Dynamik und gleichzeitig müssen die Gemeinden über die Steuerverteilungssysteme die zahlreichen Entlastungspakete des Bundes und der Länder mittragen. Die prognostizierten Gewerbesteuereinnahmen werden im kommenden Jahr deutlich unter den Vorjahresergebnissen liegen. Neben der Erhöhung der Grundsteuer wird es in jedem Fall notwendig sein, Einsparpotenziale zu finden und zu nutzen. So wurden bereits im Haushalt für das Jahr 2023 viele Projekte zurückgestellt und nur das Notwendigste eingeplant. Insgesamt ist die Gemeinde Kressbronn a.  B. auf einem guten Weg, der Inflation entgegenzuwirken und die notwendigen Aufgaben wie bisher zu erfüllen.

Pressemitteilung vom 24.11.2022