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Pressemitteilungen

Gewässerschau am Fallenbach

Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Gemeinde Kressbronn a. B. ist auf ihrem Gemeindegebiet Träger der Unterhaltungslast für das Gewässer Fallenbach. Deshalb führt die Gemeinde Kressbronn a. B. Mitte April 2024 gemeinsam mit dem Landratsamt Bodenseekreis entlang des Fallenbachs eine Gewässerschau durch.

Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Gewässerschau kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Grundsätzlich ist der Träger der Unterhaltungslast laut § 101 WHG dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Die Gemeinde Kressbronn a. B. bittet die Anwohner bzw. Anlieger um ihr Verständnis. Nähere Information folgen zu gegebener Zeit.

Pressemitteilung vom 06.03.2024