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Pressemitteilungen

Gemeinderatssitzung vom 20. März

1. Änderung des Flächennutzungsplans 2021 – Gewerbegebiet Kapellenesch/Haslach beschlossen
Die Gemeinde plant bereits seit langem ein neues Gewerbegebiet in den Gewannen Kapellenesch/Haslach. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates wurde die Feststellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Kapellenesch-Haslach in der Fassung vom 30.09.2022 beschlossen und auf den Weg gebracht.

Auf Grund der artenschutzrechtlichen Entwicklung der vorgesehenen Flächen wurde eine artenschutzrechtliche Untersuchung der Flächen im Bereich der Gewanne Kapellenesch und Haslach durchgeführt. Diese kam zu dem Ergebnis, dass es in dem noch in der 2. Fortschreibung dargestellten Plangebiet artenschutzrechtliche Bedenken gäbe. Im Westen und Osten konnten hierbei geschützte Arten festgestellt werden. In Folge dessen wurde das Plangebiet entsprechend angepasst und die vom Artenschutz betroffenen Flächen aus dem Geltungsbereich ausgenommen. Für die ergänzte Teilfläche unterhalb des geplanten Lagerplatzes wurde eine artenschutzrechtliche Relevanzbegehung durchgeführt. Auch diese Fläche ist aus artenschutzrechtlicher Sicht unbedenklich und wurde deshalb im Geltungsbereich ergänzt. Des Weiteren wurde eine Standortalternativenprüfung durchgeführt. Dabei wurden verschiedene Standorte in allen drei Verbandsgemeinden untersucht. Das Ergebnis war, dass sich die Flächen im Bereich Kapellenesch/Haslach am besten für eine gewerbliche Entwicklung eignen.

Gemeinderat fasst Aufstellungsbeschluss zum Lagerplatz Kapellenesch
Der Gemeinderat hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Lagerplatz Kapellenesch“ beschlossen und das Planungsbüro Sieber Consult mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens beauftragt. Besonders bei Straßenbauprojekten der Gemeinde fällt immer wieder Bauaushub an, der zur Beprobung auf Altlasten zwischengelagert werden muss. Derzeit wird sämtliches Aushubmaterial auf dem Strandbadparkplatz zwischengelagert, was keine dauerhafte Lösung sein kann. Zumal angedacht ist, den Parkplatz langfristig zu sanieren. Um die Materialien ordnungsgemäß zwischenzulagern, bedarf es aber einer entsprechenden Fläche, die als Lagerplatz genutzt werden kann. Im Gewann Linderhof soll nun auf ca. 1.000 m2 zu einem kommunalen Lagerplatz ausgebaut werden, hierzu gehört auch der Ausbau der Zufahrt zum Lagerplatz.

Bebauungsplan "Bodan-Werft - Bereich Hotel" – Gemeinderat fasst Satzungsbeschluss
Die Fläche der ehemaligen Bodan-Werft zwischen dem Naturstrandbad und dem Bodan-Areal soll touristisch entwickelt werden. Es sollen die baurechtlichen Voraussetzungen für ein Hotel mit Restaurantbetrieb geschaffen werden. Der Gemeinderat hat in der jüngsten Sitzung den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst, mit der Veröffentlichung tritt er in Kraft.

Beteiligungsbericht 2022 der Gemeinde Kressbronn am Bodensee vorgestellt
Die Verwaltung hat in der jüngsten Sitzung den Gemeinderat über die Unternehmen, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 vom Hundert mittelbar beteiligt ist, in Form des jährlichen Beteiligungsberichtes informiert. Die Beteiligungen der Gemeinde dienen unmittelbar oder mittel der öffentlichen Aufgabenerfüllung der Gemeinde. Insgesamt hatte die Gemeinde Kressbronn a. B. zum 31.12.2022 Beteiligungen in Höhe von 22.648.012,42 Euro. Diese setzten sich sonstigen Beteiligungen und Kapitaleinlagen in Zweckverbänden oder anderen kommunalen Zusammenschlüssen in Höhe von 144.133,86 Euro und Sondervermögen in Höhe von 22.503.878,56 Euro zusammen. Der gesamte Beteiligungsbericht kann auf der Homepage nachgelesen werden.

Grundsatzbeschluss für die Zweckentfremdung von Wohnraum mehrheitlich abgelehnt – die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen wird nicht begrenzt
Der Gemeinderat hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit überwiegender Mehrheit gegen die Einführung eines Zweckentfremdungsverbots bei der Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen ausgesprochen. Es soll auch kein Kontingent mit einer Höchstzahl der zulässigen Anzahl von Ferienwohnungen in der Gemeinde festgelegt werden. Auch der Grundsatzbeschluss, dass in Allgemeinen Wohngebieten (WA) und Kleinsiedlungsgebieten (WS) für die baurechtliche Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen keine Ausnahme genehmigt wird, wurde mehrheitlich abgelehnt. Für diese Regelungen votierten nur der Bürgermeister und Gemeinderat Martin Kolb (SPD).

Die Verwaltung hatte dem Gemeinderat vorgeschlagen, mittels eines Zweckentfremdungsverbots und eines Grundsatzbeschlusses, dass keine Ausnahmen genehmigt werden, der steigenden Anzahl von Ferienwohnungen entgegenzuwirken. Der Wohnungsmarkt im Bodenseekreis und auch in Kressbronn a. B. ist angespannt. Die Bevölkerung steigt zunehmend an, was zu einem höheren Bedarf an Wohnraum führt. Aufgrund der größeren Nachfrage nach Wohnraum steigen die Preise. In der Ausweisung von neuen Baugebieten ist die Gemeinde jedoch eingeschränkt und kann nur in geringem Maße neuen Wohnraum schaffen. Aus diesem Grund sollte der vorhandene Wohnraum für Wohnzwecke genutzt werden. Ein Zielkonflikt ist dabei die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen. Als Tourismusgemeinde muss ein gewisses Kontingent an Ferienwohnungen vorgehalten werden, allerdings dürfen diese auch nicht überhandnehmen. Um diesen Interessenskonflikt zu lösen, hat der Landesgesetzgeber den Kommunen die Möglichkeit gegeben, der Zweckentfremdung, also der Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen, durch ein Verbot entgegenzuwirken. In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde diese Thematik diskutiert. Gemeinderat Dieter Mainberger (BWV) war der Meinung, dass für einen solchen Beschluss kein Bedarf bestünde, man würde hier überregulieren. Jeder solle mit seinem Eigentum tun und lassen können, was er wolle. Die Gemeinde Kressbronn a. B. habe nicht so viele Ferienwohnungen, die Wohnraumproblematik liege eher in den leer stehenden Wohnungen und dem geltenden Mietrecht. Auch Gemeinderat Dieter Senger-Frey (BWV) sah dies so. Er betonte, dass man im Vergleich zu anderen Gemeinden nicht so viele Ferienwohnungen habe und es keiner Regulierung bedürfe. Kressbronn a. B. sei ein Tourismusort und brauche Ferienwohnungen, gerade Ferienwohnungen seien familienfreundlich. Gemeinderätin Martha Dauth (Bündnis 90/Die Grünen) teilte die Meinung, dass man die Ferienwohnungen nicht einschränken sollte. Gemeinderat Martin Kolb (SPD) gab hingegen zu bedenken, dass dies ein schwieriges Thema sei. Einerseits sei man Tourismusgemeinde, andererseits bestünde Wohnungsnot. In Summe sei er bei den Einheimischen und für eine Lösung für die Wohnraumproblematik. Gemeinderat Karl Bentele (CDU) betonte, dass es für ihn keinen Handlungsbedarf gebe. Es sollten keine weitere Verbote geschaffen werden. In der Vergangenheit habe man sogar ein Tourismuskonzept ausgearbeitet, in dem Ferienwohnungen explizit erwünscht seien. Aus seiner Sicht seien andere Alternativen zu prüfen, wie man an zusätzlichen Wohnraum komme. Er sei für die Erhaltung des Status quo und könne dem Beschluss nicht zustimmen. Gemeinderat Klaus Klawitter meinte, dass durch diese Regelung der bestehende Leerstand nicht beseitigt werde. Gemeinderätin Sabine Witzigmann erklärte, dass ihre Fraktion den Beschlussvorschlag nicht mittrage, da dadurch nicht die gewerblichen, sondern die privaten Ferienwohnungen begrenzt würden. Bürgermeister Daniel Enzensperger gab zu bedenken, dass wöchentlich Anträge auf Genehmigung von Ferienwohnung eingingen. Dies nehme Überhand und die Gemeinde müsse nun reagieren, sonst sei es zu spät. Mit einem Zweckentfremdungsverbot oder auch mit dem Grundsatzbeschluss, dass keine weiteren Ausnahmegenehmigungen für Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten erteilt werden, könne die Gemeinde diesem Trend entgegenwirken. Es sei sinnvoll, ein Kontingent an Ferienwohnungen für die gesamte Gemeinde festzulegen und sich daran zu orientieren. Die bestehenden Ferienwohnungen wären dadurch nicht betroffen, nur künftige Anträge auf Umwandlung. „Durch ein Zweckentfremdungsverbot und die Festlegung eines Kontingents an Ferienwohnungen wird gewährleistet, dass es in unserer Gemeinde genügend Wohnraum für Familien, deren Kinder und Enkel gibt. Viele müssen momentan in eine andere Gemeinde ziehen, weil sie hier einfach keine Wohnung finden. Für mich persönlich wiegt dieser Punkt mehr als die Einschränkung eines einzelnen, der anstatt einer Mietwohnung eine Ferienwohnung machen möchte“, so der Bürgermeister.

Gemeinderat stimmt der Verrechnung von Ökopunkten auf konkrete Neubauvorhaben und Bauleitpläne zu
Durch die kontinuierliche Verdichtung des Landschaftsbildes und die daraus resultierenden Auswirkungen auf die Umwelt wurden gesetzliche Vorschriften geschaffen, die einen ökologischen Ausgleich sicherstellen sollen. Für die Kompensation wurden so genannte Ökopunkte geschaffen. Die Gemeinde Kressbronn a. B. hat in der Vergangenheit die Punkte durch den Ankauf von Ausgleichsfläche immer selbst entwickelt. An dieser Praxis möchte die Gemeinde aus mehreren Gründen festhalten. Zum einen findet der Ausgleich in direktem örtlichen Zusammenhang auf der Gemarkung statt und zum anderen ist die Bereitstellung eigener Punkte wirtschaftlicher. Zwar lässt sich bislang die Entwicklung nicht genau ermitteln, dennoch dürften alle Kosten inkl. der Abwertung der Flächen im Rahmen einer außerordentlichen Abschreibung und der dauerhaften Pflege bei rd. 90 Ct. je Punkt liegen. Das ist aber abhängig vom Ankaufspreis der landwirtschaftlichen Flächen, dem Potenzial an entwickelbaren Punkten und den dauerhaften Pflegeaufwendungen. Die zwei in der Planung befindlichen Baugebiete wurden mit 1,00 €/Ökopunkt verwaltungsintern vorkalkuliert. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2023 und der Abrechnung verschiedener Vorhaben sollten nun die Eingriffe in das Ökokonto intern verrechnet werden. Die Verwaltung hat dem Gemeinderat vorgeschlagen, den Verbrauch eines Ökopunktes vom Ökokonto mit 0,90 € zu verrechnen. Dabei wird die Ausgabe dem Projekt, der Planung bzw. der Maßnahme zugeordnet und die Einnahme wird beim Eigenbetrieb Wohnungsbau- und Grundstücksverkehr veranschlagt. Der Eigenbetrieb kauft die landwirtschaftlichen Grundstücke, bezahlt die einmalige Entwicklung und kommt für die dauerhaften Pflegemaßnahmen auf. In den künftigen Jahren soll neben einer Rate für den notwendigen Grunderwerb auch jeweils eine Rate für die Schaffung neuer Ökopunkte im Wirtschaftsplan vorgesehen werden. Der Gemeinderat hat der Verrechnung von der Inanspruchnahme von Ökopunkten des Ökokontos zum Preis von 0,90 € zwischen Maßnahme und Eigenbetrieb Wohnungsbau zugestimmt. Die Verrechnung der Entnahme zwischen 2018 und 2023 erfolgt im Rechnungsjahr 2023. Den entsprechenden über- und außerplanmäßigen Ausgaben hat der Gemeinderat ebenfalls zugestimmt.    

Hinweis:
Die Gemeinde Kressbronn a. B. möchte die Bürgerinnen und Bürger über die Arbeit in Gemeinderat und Ausschüssen zeitnah und transparent informieren. Auf dem Sitzungsportal, das für die Öffentlichkeit freigeschaltet ist, können die Tagesordnungen zu sämtlichen öffentlichen Sitzungen sowie die entsprechenden Sitzungsunterlagen eingesehen werden. Die Sitzungsunterlagen stehen dort eine Woche vor der jeweiligen Sitzung zum Abruf auf der Homepage der Gemeinde online zur Verfügung. Informationen zu vergangenen Sitzungen können dort abgerufen oder auch nach Stichworten recherchiert werden.

Schauen Sie rein und informieren Sie sich, denn nur gut informierte Bürgerinnen und Bürger können sich eine eigene Meinung bilden.

Pressemitteilung vom 26.03.2024