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Pressemitteilungen

Gemeinderatssitzung am 14. Juni 2023

Gemeinde legt neue Behindertenparkplätze an
Im Gemeinderat wurde in der Sitzung am 14. Juni 2023 ein Konzept zur Verbesserung der Parkmöglichkeiten für Menschen mit Schwerbehinderung vorgestellt. Ziel der Gemeinde ist es, Menschen mit entsprechender Sonderparkberechtigung vor möglichst allen öffentlichen Einrichtungen und Tourismusattraktionen einen ortsnahen Behindertenparkplatz anzubieten und ihnen so die Teilhabe am öffentlichen Leben zu erleichtern. Neue Behindertenparkplätze werden dazu an Rathausplatz, Seesporthalle, Gemeindefriedhof, alter Friedhof, Tiefgarage Kapellenhof, Nonnenbachschule sowie in der Brühlstraße angelegt. Die Mitglieder des Gemeinderates befürworteten einhellig das Konzept und unterstrichen die Notwendigkeit von Behindertenparkplätzen.

Verbindungsweg von der Sparkasse zum Bahnhof heißt künftig „Bildgartenweg“
Im Zuge der Sanierungsarbeiten war aufgefallen, dass der Verbindungsweg zwischen der Sparkasse und dem Bahnhof bislang keinen Namen hatte. Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, diesen Weg „Bahnhofsteige“ zu nennen. Auf Vorschlag der Bürgerlichen Wählervereinigung (BWV) hat der Gemeinderat nach kurzer Diskussion mit zwei Gegenstimmen mehrheitlich beschlossen, diesen Verbindungsweg „Bildgartenweg“ zu nennen. Weitere Namensvorschläge waren Bahnhofsweg und Steinsäge.

Gemeinderat beschließt Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan Irisstraße West
Als erforderlichen Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für den Bebauungsplan „Irisstraße West“ hat der Gemeinderat den Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger mehrheitlich beschlossen. Der Durchführungsvertrag regelt die Einzelheiten der Umsetzung des Bauvorhabens und vor allem auch besondere Auflagen für den Investor.

Bebauungsplan „Bachtobel“ muss geändert werden – Aufstellungsbeschluss gefasst und frühzeitige Beteiligung eingeleitet
Der Gemeinderat stimmte in seiner jüngsten Sitzung einstimmig für eine Änderung des Bebauungsplans „Bachtobel“, fasste den erforderlichen Aufstellungsbeschluss und leitete gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange ein. Der ursprünglich festgesetzte strenge Stellplatzschlüssel und auch die Vorgabe, ausschließlich unterirdische Stellplätze zuzulassen waren aus praktischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht haltbar. Gleichzeitig wurden noch weitere kleinere Änderungen an die zwischenzeitlich stattgefundene Entwicklung angepasst.

Der Stellplatzschlüssel wird nach dem geänderten Bebauungsplan nun bei Realisierung sozialen Wohnraums und einer Bindungsfrist von mind. 30 Jahren bei Wohnungen unter 60 m² auf 1,0 anstatt bisher 1,5 Stellplätze reduziert. Die Stellplätze sollen nun überwiegend unterirdisch geschaffen werden, oberirdische Stellplätze werden jedoch zugelassen. Im Gemeinderat wurde über die Änderung des Stellplatzschlüssels diskutiert. Durch diese Reduzierung des Stellplatzschlüssels sollen Anreize geschaffen werden, dringend benötigten sozialen Wohnraum zu schaffen. Die Verwaltung erläuterte in der Sitzung, dass bei Sozialwohnungen erfahrungsgemäß weniger Parkplätze benötigt werden. Um jedoch im allgemeinen sozialen Wohnungsbau zu fördern, wird der Gemeinderat gesondert darüber beraten, den geänderten Stellplatzschlüssel auf das gesamte Gemeindegebiet anzuwenden.

Gemeinderat fasst Baubeschluss zum Wohnhaus mit Gewerbeeinheit am Bachtobelplatz
Nach intensiver Beratung hat der Gemeinderat den Baubeschluss für das Wohnhaus mit Gewerbeeinheit am Bachtobelplatz im neuen Baugebiet Bachtobel mehrheitlich gefasst. Die Planung sieht insgesamt 15 Mietwohnungen und eine Gewerbeeinheit im Erdgeschoss vor. Die Baukosten belaufen sich voraussichtlich auf 5,6 Mio. Euro.

Die Fraktion der Bürgerlichen Wählervereinigung (BWV) betonte, dass sie dem Baubeschluss nicht zustimmen werde. Von der Gemeinde sei ursprünglich empfohlen worden, das Wohnhaus mit Gewerbeeinheit und das Kinder- und Familienzentrum (KIFAZ) gleichzeitig zu realisieren und die Synergieeffekte durch die gemeinsame Nutzung der Tiefgarage und der einmaligen Baustelleneinrichtung zu nutzen. Nachdem zur Belebung des Bachtobelplatzes nun keine Gastronomie, sondern nur noch ein Kiosk oder Laden realisiert werden solle, würden die Tiefgaragenplätze und somit aus Sicht der BWV auch die Synergieeffekte wegfallen. Die gemeinsame Realisierung der Gebäude übersteige die Finanzkraft der Gemeinde, erklärte Fraktionssprecher Stefan Fehringer für die BWV. Wohnraum werde bereits beim KIFAZ und beim genossenschaftlichen Wohnungsbau geschaffen. Der CDU-Fraktion war wichtig, dass man dringend Wohnraum schaffen und die Gemeinde dieser Verpflichtung auch trotz der gesamtwirtschaftlichen Situation, der Inflation und der gestiegenen Baupreise nachkommen müsse. Auch, wenn sich die ursprünglichen Ansätze der Planung geändert hätten, müsse man den Verwaltungsvorschlag realisieren. Die CDU werde daher dem Baubeschluss zustimmen, betonte der Fraktionsvorsitzende Karl Bentele. Er gab jedoch zu Protokoll, dass der Kostenrahmen eingehalten werden müsse. Fraktionsvorsitzende der Grünen, Sabine Witzigmann, befürwortete das Vorhaben, da in Kressbronn a. B. dringend Wohnraum benötigt werde. Die SPD befürwortete den Baubeschluss ebenfalls und sah die Gemeinde in der sozialen Verantwortung bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Was den Bachtobelplatz betreffe, so müsse dieser Platz auf jeden Fall attraktiv belebt werden, ergänzte Martin Kolb für die SPD. Martina Knappert-Hiese schloss sich dem Verwaltungsvorschlag ebenfalls an.

Bürgermeister und Verwaltung appellierten an die Gemeinderäte, den Baubeschluss wie vorgeschlagen zu fassen und das Wohnhaus mit Gewerbeeinheit auf den Weg zu bringen. Die Finanzierung sei gesichert, der Eigenbetrieb Wohnungsbau könne das Projekt stemmen. In Kressbronn a. B. bestünde ein erheblicher Bedarf an kleineren Wohnungen und eine spätere Realisierung des Wohnhauses sei nur mit sehr hohem Aufwand möglich, da dann wieder in die bestehende Struktur des Bachtobelplatzes eingegriffen werden müsse.

Reihenhausbauplätze der 2. Tranche im Baugebiet Bachtobel sind vergeben
Einstimmig beschloss der Gemeinderat die Vergabe der Bauplätze Nr. 2 bis 5 im neuen Baugebiet „Bachtobel“ entsprechend der nach dem sozialmodifizierten Festpreisverfahren ermittelten Rangfolge der Bewerbungen. Beim Bewerbungsverfahren für die zweite Tranche der Reihenhausbauplätze wurden insgesamt 34 Bewerbungen eingereicht. Davon waren 30 Bewerbungen zulässig und sind in den Bewerberpool mitaufgenommen worden.

Tranchen 3 und 4 der Reihenhausbauplätze im Bachtobel werden im Einheimischenmodell vergeben
Nach den Erfahrungen mit den verschiedenen Vergabemodellen hat sich der Gemeinderat dafür entschieden, die Tranchen 3 und 4 der Reihenhausbauplätze im Baugebiet Bachtobel im Einheimischenmodell zu vergeben. Die erste Tranche erfolgte im Einheimischenmodell, die zweite Tranche im sozialmodifizierten Festpreisverfahren. Beim Einheimischenmodell können Ortsansässige besonders berücksichtigt werden, müssen dafür aber auf Grund des Europarechts Einkommens- und Vermögensgrenzen einhalten. Im sozialmodifizierten Festpreisverfahren gibt es keine Einkommens- und Vermögensgrenzen, dafür aber auch keine Vorteile für Kressbronnerinnen und Kressbronner. Bei der Auswertung der Verfahren zeigte sich nun, dass im Einheimischenmodell alle Bauplätze an Kressbronner Familien gingen, während im sozialmodifizierten Festpreisverfahren nur eine Kressbronner Familie zum Zug kam. Der Gemeinderat folgte nun dem Verwaltungsvorschlag, die Tranchen 3 und 4 im Einheimischenmodell zu vergeben.

Neue Straßen im Baugebiet Bachtobel sowie die geplante Kinderbetreuungseinrichtung erhalten Namen
Mit dem neuen Baugebiet Bachtobel werden neue Straßen im Quartier entstehen, die benannt werden müssen. Der Gemeinderat entschied sich dafür, die Zufahrt zur Friedrichshafener Straße und den dortigen Platz „Bachtobelplatz“ zu benennen (Nr. 4). Die Hauptverkehrsstraße im Baugebiet mit Einfahrt zur Tettnanger Straße erhält den Namen „Bachtobelstraße“ (Nr. 3), die nördliche Parallelstraße „Am Prozessgraben“ (Nr. 2). Der Verbindungsweg zu den nördlichen Häusern und zum Spielplatz wird „Tobelweg“ heißen (Nr. 1). 

Gemeinderat fasst Baubeschluss für Kinderspielplatz im Baugebiet Bachtobel
Über die Gestaltung des Kinderspielplatzes im Baugebiet Bachtobel hatte der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung zu beraten und den erforderlichen Baubeschluss gefasst. Der neue Kinderspielplatz umfasst ca. 3.000 m², soll mit langlebigen Holzelementen gestaltet werden und auch über flexibel nutzbare Flächen verfügen. Die Anregungen aus einem Bürgerworkshop im Rahmen der Bürgerbeteiligung konnten in den Entwurf eingearbeitet werden. Es soll nun ein Spielplatz entstehen, der im Osten eine großzügige Freifläche mit zwei Toren hat, die zum Federball- oder Fußballspielen einlädt. Im zentralen Bereich soll eine Hügellandschaft entstehen, die zusammen mit den verschiedenen Klettertürmen zum Klettern und Bewegen animiert. Ein Sandspielbereich, ausreichend Schaukelmöglichkeiten, ein Trampolin, eine Seilbahn sowie eine Kleinkinderrutsche runden das Angebot ab. Dabei soll das zentrale Thema Bauernhof und Obstanbau sein. Die Gesamtkosten belaufen sich mit Erschließung auf ca. 400.000 Euro.

Bauernpfad wird saniert, erweitert und um einen Wanderparkplatz ergänzt
Einstimmig stimmte der Gemeinderat der Sanierung und Erweiterung des Bauernpfades im Teilort Berg zu. Der aus dem Jahr 2006 stammende Bauernpfad ist zwischenzeitlich zu einer stark frequentierten Touristenattraktion in der Gemeinde geworden. Aus diesem Grund soll der Bauernpfad modernisiert werden. Dazu soll er einen Eingangsbereich mit Informationsstand erhalten. Die Texttafeln sollen aktualisiert und grafisch überarbeitet werden. Der Spieleturm wird durch einen neuen ersetzt. Auf Grund des großen Besucheraufkommens soll zudem für den Bauernpfad ein Wanderparkplatz angelegt werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 400.000 Euro, wobei mit einer größeren Förderung aus dem Tourismusinfrastrukturprogramm des Landes zu rechnen ist.

Kinderbetreuungsbedarfsplan wird zum 19. Mal fortgeschrieben
Der Gemeinderat stimmte in der vergangenen Sitzung der bereits 19. Fortschreibung des Kinderbetreuungsbedarfsplans zu. Die Fortschreibung befasst sich intensiv mit dem erhöhten Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen und entwickelt Lösungen, wie die Gemeinde schnell weitere Betreuungsplätze schaffen kann. Notwendig ist dazu unter anderem die Umwandlung von Ganztagesgruppen in Gruppen mit sogenannter verlängerter Öffnungszeit. Dies ermöglicht die zusätzliche Aufnahme von fünf Kindern pro Gruppe. Allerdings reduziert sich damit auch die Betreuungszeit für die Kinder, die bislang in Ganztagesbetreuung gewesen sind. Möglichst vielen Kindern eine Betreuung zu ermöglichen wird jedoch als gewichtiger eingestuft, als wenigen Kindern möglichst lange. Zusätzlich werden als neue Modellform sogenannte Einstiegsgruppen und eine Kleingruppe im Kindergarten St. Michael geschaffen. Mittelfristig steht der Bau des Kinder- und Familienzentrums mit fünf Gruppen im Baugebiet Bachtobel an. Da die geplanten fünf Gruppen jetzt schon rechnerisch belegt sind und ein weiterer Bedarf besteht, plant die Gemeinde bereits den Bau einer weiteren Betreuungseinrichtung im neuen Baugebiet Moos I. Alternativ hat sich der Gemeinderat auch dafür ausgesprochen, die Schaffung eines kommunalen Wald- und Naturkindergartens zu prüfen. Die angespannte Situation machte zudem die Anpassung der Vergaberichtlinie über die Betreuungsplätze erforderlich. Künftig wird der Anmeldeschluss für die Kinderbetreuung vom 31. März auf den 31. Januar vorgezogen.

 

Kinderbetreuungsgebühren werden angepasst
Mehrheitlich hat der Gemeinderat beschlossen, die Gebühren für die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen entsprechend der Empfehlung des Gemeindetags und der Trägerverbände um pauschal 8,5 % zum 1. September 2023 anzupassen. Die SPD plädierte dafür, die Gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen nicht zu erhöhen und am besten gar keine Gebühren zu erheben. Die CDU stimmte der Erhöhung zu und die BWV unterstütze die Erhöhung der Gebühren, da in den Kinderbetreuungseinrichtungen hervorragende Arbeit geleistet werde und Qualität ihren Preis habe.

Das Gremium hat jährlich über die Anpassung der Gebühren zu beraten und zu beschließen. Die Gemeinde orientiert sich dabei nicht am tatsächlichen Defizit und Kostendeckungsgrad der Betreuungseinrichtungen, sondern an den allgemeinen landesweiten Empfehlungen. Dabei wird angestrebt, dass ca. 20 % der Kosten der Betreuungseinrichtungen durch die Gebühreneinnahmen gedeckt werden, die übrigen 80 % trägt der allgemeine Steuerzahler. Die Gebührenanpassung wird auf Grund der allgemeinen Kostensteigerungen und der Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst erforderlich.

Gemeinderat stellt Jahresrechnungen der Eigenbetriebe fest
In seiner Sitzung am 14. Juni 2023 hat der Gemeinderat einstimmig die Jahresrechnungen der Eigenbetriebe für das Jahr 2022 festgestellt und die Betriebsleitung entlastet. Bei der Abwasserbeseitigung wurde eine Bilanzsumme von rund 12,1 Mio Euro und ein Jahresverlust von 276.991,49 Euro festgestellt, der durch den Ausgleich aus einer Rückstellung beglichen wird. Der Wohnungsbau verfügt über eine Bilanzsumme von rund 21,2 Mio. Euro und weist einen Überschuss von 200.061,47 Euro aus. Der Jahresüberschuss wird in das nächste Geschäftsjahr übernommen und verbleibt wie immer vollständig im Eigenbetrieb für künftige Investitionen in den Mietwohnungsbau. Die Gemeindewerke schlossen mit einer Bilanzsumme von 10,3 Mio. Euro und einem Jahresverlust von 169.974,36 Euro ab. Der Verlust wird mit den Überschüssen aus den Vorjahren verrechnet.

Pressemitteilung vom 21.06.2023