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Pressemitteilungen

Gebührenpflicht ab 2024

Kressbronn a. B. soll vom Verkehr entlastet werden
Die Gemeinde unterhält in Kressbronn a. B. zahlreiche öffentliche Stellplätze und Parkplätze. Diese dienen dem kurzfristigen und nicht dem dauerhaften oder regelmäßigen Abstellen von Kraftfahrzeugen. Zur Regulierung der Nutzung von öffentlichen Parkplätzen kann die Gemeinde eine Parkraumbewirtschaftung einführen und hat dies in der Vergangenheit für einige Parkplätze bereits getan. Durch die Parkraumbewirtschaftung soll der verfügbare Parkraum effizient genutzt werden. Dies soll zur Entlastung des Verkehrs beitragen und gleichzeitig die Abgas- und Lärmbelästigung reduzieren. Zur Parkraumbewirtschaftung gehört sowohl die Festlegung von Höchstparkzeiten als auch die Erhebung von Parkgebühren. Höchstparkzeiten dienen vor allem dazu, Dauerparken zu verhindern. Dauerparken kann nur mit Parkgebühren effektiv entgegnet werden. Parkgebühren schaffen ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Parkraumangebot und Parkraumnachfrage. Insgesamt soll der Parkverkehr auf die größeren Parkplätze geleitet werden, je näher man am Bodensee parkt, desto teurer wird es. Die großen Parkplätze hingegen sind günstiger als die kleinen Parkplätze oder das Parken auf der Straße. Durch die Einführung weiterer gebührenpflichtiger Straßen wird ein Ausweichverhalten des Parkverkehrs in die Seitenstraßen unattraktiv und der Seebereich wird von Kraftfahrzeugen entlastet. Hierdurch soll der Kraftfahrzeugverkehr in der Gemeinde insgesamt reduziert werden. Der Gemeinderat hat daher mit ganz überwiegender Mehrheit beschlossen, die Parkraumbewirtschaftung ab 2024 zu erweitern und für weitere Parkplätze und Straßen eine Gebührenpflicht einzuführen. So wird unter anderem in der Bahnhofstraße, in der Hemigkofener Straße und in der Maîcher Straße eine Gebührenpflicht eingeführt, bis zu 1,5 Stunden bleibt das Parken dort jedoch weiterhin gebührenfrei. In der Alpenblickstraße, Brühlstraße, Ernst-Lehmann-Straße, Parkweg und Irisstraße sowie im Nonnenbacher Weg, am Bahnhof- und Stellwerkparkplatz werden ebenfalls Parkgebühren eingeführt. In den zuletzt genannten Straßen besteht die Möglichkeit, eine Jahresparkkarte bei der Gemeinde zu erwerben. Die Inhaber der Echt Bodensee Card können am Bahnhof weiterhin gebührenfrei parken. Ebenfalls werden in der Tiefgarage des Friedhofwegs Parkgebühren eingeführt, am Sonntagvormittag bleibt das Parken dort jedoch gebührenfrei.

Parken für Menschen mit Beeinträchtigung kostenfrei
Menschen, die wegen einer Beeinträchtigung auf das Auto angewiesen sind, können kostenlos parken. Personen mit den Schwerbehinderungen G, aG und B sind von den Parkgebühren befreit, unabhängig davon, ob sie eine Sonderparkberechtigung haben. Zum Nachweis können sie den Schwerbehindertenausweis hinter der Windschutzschreibe legen.

Handyparken mit der App EasyPark
Auf allen kostenpflichtigen Parkplätzen innerhalb der Gemeinde ist das Parken mit der App EasyPark möglich. Mit der App kann man ganz einfach und bequem über das Smartphone die Parkzone auswählen und die Parkzeit ganz nach Bedarf starten, verlängern oder beenden. Bezahlen kann man ebenfalls über die App mit der bevorzugten Zahlungsmethode (Lastschrift, Kreditkarte oder Paypal). Das Handyparken bietet für die Benutzer sehr viele Vorteile, wie das bargeldlose Bezahlen, die Erinnerung an das Ablaufen des Parkscheins oder das einfache Verlängern der Parkzeit von unterwegs. Weitere Informationen zum Handyparken stehen auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik Parkplätze.

Jahresparkkarten
Die Gemeinde bietet für mehrere Parkplätze Jahresparkkarten an. Ab dem 1. Januar 2024 können die Jahresparkkarten nur noch über die App EasyPark erworben werden. Hierzu muss man die App herunter und den gewünschten Parkbereich auswählen, für den ein Dauerparkausweis gekauft werden möchte. Die Bezahlung erfolgt direkt über die App. Für folgende Parkbereiche gibt es Jahresparkkarten:

  • Alpenblickstraße/Ernst-Lehmann-Straße/Weinbergstraße
  • Brühlstraße (allgemein)/Brühlstraßenparkplatz/Parkweg/Rosenstraße
  • Irisstraße (allgemein)/Seesporthallenparkplatz
  • Maicher Straße (allgemein)/Vereinsheimparkplatz
  • Nonnenbacher Weg (allgemein), Bahnhofs- und Stellwerkparkplatz
  • Strandbadparkplatz
  • Tiefgarage Rathaus
  • Untermühleweg/Festhallenparkplatz

Pressemitteilung vom 05.12.2023

Wo genau und in welcher Höhe Parkgebühren eingeführt wurden, kann auf www.kressbronn.de in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung gemeindeeigener Parkplätze (Parkplatzgebührenordnung) nachgelesen werden.