Menü

Pressemitteilungen

Entfernung nicht genehmigter Wassersportgeräte

Die Gemeinde Kressbronn am Bodensee betreibt am Seegarten/Landungssteg Trockenliegeplätze für Boote mit Slipmöglichkeit. Die Trockenliegeplätze stehen nur für geeignete Boote laut Benutzungsordnung zur Verfügung. Die Lagerung von Wasserfahrzeugen und Wassersportgeräten ist nur nach vorheriger Genehmigung auf den zugewiesenen Flächen gestattet. Die Lagerung von Wasserfahrzeugen/-geräte ohne Pachtvertrag am Ufer ist nicht gestattet. Nicht genehmigte Geräte werden vom Bauhof der Gemeinde Kressbronn a. B. entfernt. Daher bittet die Gemeinde Kressbronn a. B. alle nicht genehmigten Wassersportgeräte bis zum 21.12.2023 zu entfernen, anderenfalls werden diese am 22.12.2023 vom Bauhof beseitigt.