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Pressemitteilungen

Grundsteuer für 2025

Der Gemeinderat wird in seiner öffentlichen Sitzung am 22. Oktober 2025 erneut über die Grundsteuer für das Jahr 2025 beraten und entscheiden. Der Bürgermeister wird dem Gemeinderat vorschlagen, den Hebesatz für die Grundsteuer B rückwirkend zum 1. Januar 2025 von 195 auf 173 % zu senken. Dies führt im Jahr 2025 zu einer teilweisen Steuerrückerstattung an die Bürgerinnen und Bürger. Der Grund dafür sind unerwartete Mehreinnahmen bei der Grundsteuer durch die neue Berechnungsmethode. Die Umstellung war deshalb nicht aufkommensneutral und soll rückwirkend korrigiert werden. „Sowohl dem Gemeinderat als auch mir sind Glaubwürdigkeit und Vertrauen sehr wichtig. Das ist unser höchstes politisches Gut. Was wir sagen, tun wir auch“, betont Bürgermeister Daniel Enzensperger. Man habe vor der Reform versprochen, die Umstellung aufkommensneutral und transparent durchzuführen. Man wollte also mit der neuen Grundsteuer keine verdeckte Steuererhöhung verbinden. „Mit dem Vorschlag zur Senkung des Hebesatzes für die Grundsteuer B sorgen wir nun dafür, dass die Zusage gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern auch tatsächlich eingehalten wird“, erläutert der Bürgermeister.

Hintergrund ist die Grundsteuerreform, die bundesweit zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Sie wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsweise im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärte. Das Land Baden-Württemberg erließ deshalb ein neues Landesgrundsteuergesetz. Dieses bestimmt seither, dass die Grundsteuer auf Grundlage des Bodenrichtwertes von 2022 berechnet wird. Dies hat zur Folge, dass Grundstücke in gefragten Lagen oder mit hohen Bodenrichtwerten mehr Grundsteuer zahlen. Grundstücke in weniger gefragten oder ländlichen Lagen sowie Eigentümer und Mieter von Wohnungen in größeren Mehrfamilienwohnhäusern werden hingegen entlastet. Ziel der Reform des Landesgesetzgebers war eine Vereinfachung der Berechnung und sozial gerechtere Verteilung der Steuerlast zwischen den Bürgern – nicht jedoch eine Steuererhöhung insgesamt. Die Gemeinde sollte durch die neue Berechnungsweise im Jahr der Umstellung deswegen nicht mehr Geld einnehmen als zuvor, die Einnahmen sollten vielmehr im Gesamten aufkommensneutral bleiben. Auf Grund teilweise fehlender Datensätze und wegen der hohen Komplexität der Umstellung konnte die Gemeinde die Reform allerdings nicht exakt vorausberechnen und musste teilweise von Schätzungen ausgehen. Bei der konkreten Umsetzung zeigte sich nun jedoch, dass die Gemeinde durch die neue Berechnung im Jahr 2025 höhere Einnahmen bei der Grundsteuer B erzielt hat als ursprünglich geplant war. Nun soll das politische Versprechen der Aufkommensneutralität eingehalten und durch eine rückwirkende Senkung des Hebesatzes eine Korrektur vorgenommen werden. Bei einer Zustimmung des Gemeinderates würde dies zu einer anteiligen Rückerstattung bei der Grundsteuer an die Bürgerinnen und Bürger für das Jahr 2025 führen. Die Auszahlung könnte in den Folgemonaten erfolgen.

Die Grundsteuer zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Sie fließt direkt in den Gemeindehaushalt und finanziert viele Angebote und Leistungen vor Ort – etwa Straßenunterhalt, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, Grünanlagen, Feuerwehr oder kulturelle Einrichtungen. In Kressbronn a. B. tragen die Grundsteuern A und B zusammen jährlich rund 1,7Millionen Euro zu den Gesamteinnahmen bei und machen damit knapp ein Drittel der kommunalen Steuereinnahmen aus. Über die Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuern für das Jahr 2026 auf Grund der Haushaltslage soll in der November-Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden werden.

Weitere Informationen zur Sitzung und den einzelnen Tagesordnungspunkten findet man auf www.kressbronn.de im Sitzungsportal der Gemeinde.

Pressemitteilung vom 13.10.2025