Durch die vorgezogene Bundestagswahl am Sonntag, 23.02.2025 wird davon ausgegangen, dass für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen aufgrund der engen Taktung nur ein Zeitfenster von rund 14 Tagen zur Verfügung steht. Der Versand der Wahlbenachrichtigungen findet ab Dienstag, 21. Januar 2025 an alle Wahlberechtigten statt. Die Briefwahlunterlagen können entweder durch den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, mithilfe des QR-Codes, der sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, oder per Link, der ab 21. Januar 2025 auf der Homepage der Gemeinde Kressbronn a. B. veröffentlicht wird, beantragt werden. Die voraussichtliche Lieferung der Stimmzettel erfolgt spätestens am 7. Februar 2025. Erst ab diesem Zeitpunkt kann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden. Bitte achten Sie darauf, dass bei etwaiger Beantragung der Briefwahlunterlagen durch einen Bevollmächtigten die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig ausgefüllt ist.
Für Wahlberechtigte, die sich zum Zeitpunkt der Wahl im Ausland befinden, gibt es die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen ab sofort per E-Mail mit der Angabe von dem Vornamen, dem Nachnamen, der Anschrift des Hauptwohnsitzes, des Geburtsdatums und der Versandadresse im Ausland zu beantragen. Die E-Mail-Adresse lautet: briefwahl@kressbronn.de. Bei Fragen zur Beantragung der Briefwahl können Sie sich gerne telefonisch unter der Telefonnummer 07543 9662-0 melden.
Pressemitteilung vom 15.01.2025